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crushcoder

God

Re: Rechtslage Ebay Hab was Gekauft Für 1&#836

Montag, 14. August 2006, 12:02

sogar dem käufer ist das ja aufgefallen: "denk das ihm ein fehler unterlaufen ist, was aber nicht mein problem sein sollte !"

auch das er mit diesen worten um ein angebot bittet zeigt eher unerfahrenheit als erfahrenheit.
Übrigens gibt es bei ebay sei einiger zeit die möglichkeiten preisvorschläge zu machen in bestimmten kategorien (nicht dieser), vielleicht hat er das gemeint.

normale leute hätten ne mail geschrieben und nachgefragt, aber man kann ja auch die fehler anderer ausnützen.
Gott hat die Welt ja nur in sieben Tagen erschaffen können, weil es keine installierte Basis gab.

Hayes

Full Member

Re: Rechtslage Ebay Hab was Gekauft Für 1€

Montag, 14. August 2006, 12:20

Stellt euch bitte mal vor euch würde so ein Fehler passieren. Ich find es ganz schön dreist überhaupt zu versuchen da noch Profit rauszuschlagen und dem Verkäufer Druck machen zu wollen.

Rechtslage ist übrigens, wie oben schon mehrfach gesagt, eindeutig zugunsten des Verkäufers, da würde auch die Rechtschutzversicherung nicht zahlen, da es aussichtslos ist.
Peace - Love - Linux

jitmo

Senior Member

Re: Rechtslage Ebay Hab was Gekauft Für 1€

Montag, 14. August 2006, 12:32

@ all die mir jetzt mit so sätzen kommen "ich hätte nachgefragt...." oder "fehler passieren...." ich würde euch gerne mal sehen wenn ihr ne 7950gtx für nen appel und nen ein sofortkauft, dann seht ihr die sache aus ganz anderen augen und jetzt labert nicht son misst und macht ein auf extrasweet

jitmo
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fabelmann

God

Re: Rechtslage Ebay Hab was Gekauft Für 1€

Montag, 14. August 2006, 12:35

Wenn man nicht sauber arbeitet ist man selbst schuld :P. Das würde ich übrigens auch sagen, wenn ich in diesem Fall der Verkäufer gewesen wäre. Bei Geschäften wo es um Geld geht liest man sich immer alles doppelt und dreifach durch, wenn nicht, dann ist man selbst schuld bei etwaigen Fehlern.

Aber die Rechtslage ist hier mehr als Eindeutig, also hilft auch die Sache eigentlich gegessen.

powerslide

unregistriert

Re: Rechtslage Ebay Hab was Gekauft Für 1&#836

Montag, 14. August 2006, 12:39

oh mann .. ich hab auch schonma 15 beamer für je 30 EUR gekauft .. aber es is doch wohl klar das man sowas nicht bekommt! ein sofort kauf ist halt keine auktion.. und der vertrag kommt erst zum abschluss wenn der händler dein kaufangebot annimmt! mal abgesehen davon sind fehleingaben von kaufpreisen ja eh in den agb's geregelt .. und wenn son auspuff 200 EUR kostet.. dann ist 1 EUR ein irrtum. .. das einzige was du machen kannst geh zu ebay .. und beschwer dich wegen dem ngebot das ausserhalb zu machen. aber hör doch du ma auf hier auf dicke hose zu machen! .. das sind genau die leute wegen was ebay nicht mehr viel spaß macht!

jitmo

Senior Member

Re: Rechtslage Ebay Hab was Gekauft Für 1€

Montag, 14. August 2006, 12:43

so damit hier nocht nochmehr holz ins feuer geworfen wird, habe eine beschwerde email ebay zukommen lassen und werd wohl noch mit meinem normalen auspuff rumfahren

jitmo
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Hannibal-Lecter

God

Re: Rechtslage Ebay Hab was Gekauft Für 1€

Montag, 14. August 2006, 17:18

Zitat von »fabelmann«

Wenn man nicht sauber arbeitet ist man selbst schuld :P. Das würde ich übrigens auch sagen, wenn ich in diesem Fall der Verkäufer gewesen wäre. Bei Geschäften wo es um Geld geht liest man sich immer alles doppelt und dreifach durch, wenn nicht, dann ist man selbst schuld bei etwaigen Fehlern.

Aber die Rechtslage ist hier mehr als Eindeutig, also hilft auch die Sache eigentlich gegessen.


Einmal im BGB unter "Irrtum" geguckt, und alles sollte klar sein... einfaches Zivilrecht.

Gruß Hannibal

Frank.Albers

unregistriert

Re: Rechtslage Ebay Hab was Gekauft Für 1€

Montag, 14. August 2006, 17:24

Zitat: Zudem: Fehler unterlaufen jedem mal... warum also jetzt darum so viel Wind machen...

Ich habe mir die Auktion angesehen. Der artikel wurde ca. 8 Min vorher reingesetzt und ich glaube der typ hat wohl ein Einstellirrtum begangen. Und es ist ihm wohl nicht so schnell aufgefallen dass er einen fehler gemacht hat. Denn es steht ja wohl ausser Frage dass er das absichtlich gemacht hat.

Ich verstehe nicht warum du jetzt so einen Wind machst. Sowas kann doch jedem Passieren egal wie lange er schon bei Ebay verkauft.

Aber wie gesagt die 8 min sind auf jeden fall für den Verkäufer, da ihm so ein Fehler garnicht so schnell auffallen kann.

jitmo

Senior Member

Re: Rechtslage Ebay Hab was Gekauft Für 1€

Montag, 14. August 2006, 17:42

ob nu 8 minuten oder 8 stunden fehler passieren und ziehen ihre folgen mit sich, wenn du jemanden umfährs kannse auch nich sagen ich sitz ers seit 8min aufm roller und das gillt nicht fehler. fehler ist und bleibt fehler und sie sind da um daraus zu lernen.

des weiteren ist der wind doch schon längst wieder gelegt. habe mich bei ebay beschwert das er außerhalb von ebay handeln will und denke damit is der fall erledigt

daher

TOPIC CLOSED
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@re@50

Foren-Inventar

Re: Rechtslage Ebay Hab was Gekauft Für 1€

Montag, 14. August 2006, 18:02

mir ist gerade noch was eingefallen, wenn man was gekauft hat bei ebay kann mann nachdem die auktion beendet ist auch nicht einfach sagen oh ich habe mich vertan ;) .

Eikman

Moderator

Re: Rechtslage Ebay Hab was Gekauft Für 1€

Montag, 14. August 2006, 18:05

Zitat von »]gX[@re@50«

gX[@re@50 link=board=4;num=1155504619;start=15#29 date=08/14/06 um 16:02:57]mir ist gerade noch was eingefallen, wenn man was gekauft hat bei ebay kann mann nachdem die auktion beendet ist auch nicht einfach sagen oh ich habe mich vertan ;) .


doch kannst du. du kannst gebote zurückziehen, wenn du durch einen tippfehler falsch geboten hast.

bU_m@N

Senior Member

Re: Rechtslage Ebay Hab was Gekauft Für 1&#836

Montag, 14. August 2006, 18:08

Zitat von »powerslide«

und der vertrag kommt erst zum abschluss wenn der händler dein kaufangebot annimmt!


nicht bei auktionen !
angebote bei ebay sind einseitig anzunehmende willenserklärungen.
der kaufvertrag kommt also mit beendigung der auktion zustande.
allerdings wurde das angebot des verkäufers wie bereits geschrieben wurde wirksam angefochten.
der vertrag ist damit von anfang an unwirksam.

mfg
:thumbsup:

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powerslide

unregistriert

Re: Rechtslage Ebay Hab was Gekauft Für 1&#836

Montag, 14. August 2006, 18:22

es geht doch hier um sofortkauf und nicht um auktionen ::)

Manwe

God

Re: Rechtslage Ebay Hab was Gekauft Für 1&#836

Montag, 14. August 2006, 18:24

ob ich nu ne auktion nach 3 h gewinne oder direkt per sofort-kauf is doch kein unterschied ôO

außer, dass der verkäufer bei sofort-kauf seinen gewünschten betrag bekommt.

jitmo

Senior Member

Re: Rechtslage Ebay Hab was Gekauft Für 1€

Montag, 14. August 2006, 18:27

Zitat von »]gX[@re@50«

gX[@re@50 link=board=4;num=1155504619;start=15#29 date=08/14/06 um 16:02:57]mir ist gerade noch was eingefallen, wenn man was gekauft hat bei ebay kann mann nachdem die auktion beendet ist auch nicht einfach sagen oh ich habe mich vertan  ;) .


jap genau daran habe ich auch gedacht, jetzt ist angeblich kein kaufvertrag zustande gekommen, aber wenn man was kauf und es doch nicht möchte muss man 30% des kaufpreises zahlen, wurde sogar vom gericht zugesprochen

naja was will man machen widerspricht sich ein wenig
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bU_m@N

Senior Member

Re: Rechtslage Ebay Hab was Gekauft Für 1&#836

Mittwoch, 16. August 2006, 01:16

Zitat von »Manwe«

ob ich nu ne auktion nach 3 h gewinne oder direkt per sofort-kauf is doch kein unterschied ôO

außer, dass der verkäufer bei sofort-kauf seinen gewünschten betrag bekommt.



rrrrichtig
:thumbsup:

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