Vous n’êtes pas connecté.
steff79
God





Citation de "Oster-Jewsus"
ist es nicht so, dass die IP nur der exekutive mitgeteilt wird? datenschutz sollte sich das nennen.
Citation de "Patrickclouds"
der laden ist doch schon lange für seine masche bekannt. am besten du gehst zur polizei und erstattest anzeige. und antworte nie wieder auf einen brief, der von denen an dich adressiert ist.
-Loki-
Senior Member




Citation de "Weihnachtsmann_In_Blue"
Mein Tipp: wende dich an der Verbraucherschutz... ich hatte auch mal so ein Prob... die habe mir geholfend as schnell und stressfrei zu lösen...
Man In Blue
Citation de "Lev"
Natürlich ist sowas ärgerlich, und eigentlich sollte das auch mit ignorieren erledigt sein.


Kamelhoecker
Non enregistré
Citation de "steff79"
Ja... wenn Awanda mir schreiben würde, würde ich sicher nicht nochmal antworten... aber es ist ja nicht mehr Awanda, sondern dieses Inkassounternehmen... und ziehen ihren "Auftrag" durch... und wenn ich die Briefe von denen ignoriere, steht sicher bald der Gerichtsvollzieher vor der Tür.
@Anzeige erstatten... gegen Awanda wegen Betrug oder gegen Unbekannt wegen Datenmissbrauch?
Citation de "Hannibal-Lecter"
Das klappt nur in dem Moment nicht mehr, wo das Inkassounternehmen sich die Mühe macht, einen Titel zu erwirken. Das heißt, spätestens beim Mahnbescheid wird es dann Zeit, zu reagieren - sonst kriegen diese Typen irgendwann einen Vollstreckungsbescheid und dann steht der Gerichtsvollzieher vor der Tür...
Gruß Hannibal
Citation de "Hannibal-Lecter"
Das klappt nur in dem Moment nicht mehr, wo das Inkassounternehmen sich die Mühe macht, einen Titel zu erwirken. Das heißt, spätestens beim Mahnbescheid wird es dann Zeit, zu reagieren - sonst kriegen diese Typen irgendwann einen Vollstreckungsbescheid und dann steht der Gerichtsvollzieher vor der Tür...
Gruß Hannibal

Kamelhoecker
Non enregistré
Citation
Erst wenn ein gerichtlicher Mahnbescheid offiziell vom Amtsgericht per Zustellungsurkunde zugesandt wird, ist Vorsicht geboten.
Der Empfänger hat dann anschließend 14 Tage Zeit, Widerspruch einzulegen. Will das Unternehmen nach diesem Widerspruch weiterhin seinen Anspruch durchsetzen, muss es den gültigen Vertragsschluss und die angeblich vereinbarten Konditionen vor Gericht beweisen.
steff79
God





-