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Lev

God

Re: eBay: Käufer im Recht?

Mittwoch, 21. November 2007, 20:27

10€ für:

-optische Mängel am Gerät (von wegen neuwertig)
-Batterien

Wenn ich lese nur mal kurz zum testen ausgepackt dann erwarte auch ich ein tadelloses gerät mit anleitung, den kabeln und auch den 2 batterien für die fernbedienung, ob billig oder nicht.
Ich mein ich wollte ein im prinzip neues gerät haben, die tatsache dass es schonmal ausgepackt wurde nehm ich dann in kauf, dass da aber schäden dran sind und manche dinge plötzlich fehlen ist einfach nicht in ordnung.

aus dem grund würd ich die 10€ anbieten, dann hoffen dass es mit der bewertung hinhaut unds nächste mal bissl besser aufpassen.
Ich kann mir nämlich gut vorstellen wie die meisten hier als käufer reagieren würden, das könnte genausogut ein thread hier sein. die beiträge wären nur ein wenig anders polarisiert.

überhaupt muss man mit den vorwürfen und dem misstrauen gegenüber käufern auch vorsichtig sein, die meisten wollen nur ein produkt kaufen und vertrauen dem verkäufer mehr oder weniger blind. wenn dieses vertrauen dann ausgenutzt wird sind sie zurecht sauer.

"When mountains speak, wise men listen" - John Muir

rage

Full Member

Re: eBay: Käufer im Recht?

Mittwoch, 21. November 2007, 20:39

Das ich mich hier klar falsch ausgedrückt habe soll ja garnicht zur Debatte stehen, ich sehe meinen Fehler ja ein.

Mir geht es viel mehr darum zu erfahren ob mein Angebot (Erstattung des Kaufpreises + Versandkosten + Versandkosten zurück) legitim (sprich: rechtssicher) ist oder nicht?

Selbstverständlich habe ich mich beim Käufer entschuldigt.

Wenn ich euch jedoch den gesamten Emailverkehr posten würde, bin ich mir sicher, das einige Contrameinungen plötzlich auf meine Seite wechseln werden ;)

cu
rage

fabelmann

God

Re: eBay: Käufer im Recht?

Mittwoch, 21. November 2007, 20:46

Zitat von »rage«

(sprich: rechtssicher)



Ein Blick in § 437 BGB und hier entsprechend § 439 BGB sollten deine Frage beantworten; sprich nein, der Käufer darf entscheiden, wie weiter verfahren wird.

rage

Full Member

Re: eBay: Käufer im Recht?

Mittwoch, 21. November 2007, 20:55

Zitat von »fabelmann«


Ein Blick in § 437 BGB und hier entsprechend § 439 BGB sollten deine Frage beantworten; sprich nein, der Käufer darf entscheiden, wie weiter verfahren wird.



Zitat

(3) Der Verkäufer kann die vom Käufer gewählte Art der Nacherfüllung unbeschadet des § 275 Abs. 2 und 3 verweigern, wenn sie nur mit unverhältnismäßigen Kosten möglich ist.


Die Kosten sind in diesem Fall unverhältnismäßig hoch, da ich ein Neugerät oder zumindest Gebrauchgerät ersteigern müsste das den Kaufpreis übersteigt.

cu
rage

sebastian

Administrator

Re: eBay: Käufer im Recht?

Mittwoch, 21. November 2007, 21:55

hier im Forum gibt es keine Rechtsberatung!
Dafür ist dein Anwalt verantwortlich.
Ich bin der meinung da du Privat verkauft hast solle das zumindest verbindlich sein.
Ich glaube du bist auch nicht gezwungen irgend etwas zurückzunehmen oder ähnliches.
So lange du in der Auktion nur geschrieben hast was du auch versendet hast kann dir nix passieren.


Sebastian

ThaDog

God

Re: eBay: Käufer im Recht?

Mittwoch, 21. November 2007, 23:06

Nichts für ungut, aber.....

Die Ebay Threads werden immer mehr hier im Forum.
Ebay bietet ein eigenes Forum an.
Immer diese Anwalt-drohungen und und und.. ::)

just my two rappen
Ich hasse Apple ;) --- 15" MacBook Pro Retina (2014) 2,8 GHz Quad-Core Intel Core i7 Prozessor (Turbo Boost bis zu 4,0 GHz), 16GB Ram, 1TB SSD, NVIDIA GT 750M mit 2 GB GDDR5 --- 13" MacBook Pro Retina (2014) 3,0 GHz Dual-Core Intel Core i7 Prozessor (Turbo Boost bis zu 3,5 GHz), 16GB Ram, 1TB SSD --- iPad mini "White", 64 GB Wifi --- iPhone 6, 128 GB "White" --- Apple TV (2012) --- Airport Extreme --- Time Capsule 2 TB --- Apple Rockt :thumbsup: --- 05.10.2011 - R.I.P. Steve Jobs :(