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x-stars

God

Re: Was darf unser ang. Vermieter alles fragen...

Donnerstag, 10. Juli 2008, 17:04

Zitat

geld ist seit jahren bei immobilien- sonderobjekte ausgenommen- eh nicht mehr zu verdienen. das geht anders stressfreier.


Das wurd im letzten ähnlichen Topic schon diskutiert: Immobilen sind heutzutage maximal noch Kapitalerhalt, selbst bei inflationsverlusten wirds schon kritisch. Dauert außerdem einfach viel zu lange, bis sich Immobilien allein für Mietzwecke rentiert haben.
"Live free or die: Death is not the worst of evils."

Y0Gi

God

Re: Was darf unser ang. Vermieter alles fragen...

Donnerstag, 10. Juli 2008, 17:55

Ich gedenke die Seite des Vermieters im Rahmen meiner Möglichkeit durchaus zu verstehen. Letztlich hat man immer ein Risiko, und genau deshalb muss man den Mietern einigermaßen vertrauen können.

Das über Fragen in einem persönlichen Gespräch zu klären ist vollkommen legitim (allerdings nicht in der alten Wohnung des neuen Mieters - das ist ja wohl ein Scherz an Unverschämtheit), doch die Wahl der Fragen ist es eben. Wenn sich beide Seiten gut verstehen, kann man sich über musikalische und cineastische Vorlieben unterhalten, ebenso wie die Blumen, die man auf dem Balkon oder im Vorgarten zu pflanzen gedenkt.

Das sollte jedoch (natürlich situationsbedingt) so im Rahmen bleiben, dass man so nicht direkt schon das Bisschen bis dahin aufgebaute Vertrauen zerstört. Vermutlich stört das sogar aufgrund persönlicher Eigenschaften die potentiellen Mieter am meisten, die am pfleglichsten mit der Wohnung umgehen würden. Dann bleiben am Ende vielleicht nur die übrig, die man gar nicht haben möchte.

den

Senior Member

Re: Was darf unser ang. Vermieter alles fragen...

Donnerstag, 10. Juli 2008, 18:37

Zitat von »Y0Gi«

Ich gedenke die Seite des Vermieters im Rahmen meiner Möglichkeit durchaus zu verstehen. Letztlich hat man immer ein Risiko, und genau deshalb muss man den Mietern einigermaßen vertrauen können.

Das über Fragen in einem persönlichen Gespräch zu klären ist vollkommen legitim (allerdings nicht in der alten Wohnung des neuen Mieters - das ist ja wohl ein Scherz an Unverschämtheit), doch die Wahl der Fragen ist es eben. Wenn sich beide Seiten gut verstehen, kann man sich über musikalische und cineastische Vorlieben unterhalten, ebenso wie die Blumen, die man auf dem Balkon oder im Vorgarten zu pflanzen gedenkt.

Das sollte jedoch (natürlich situationsbedingt) so im Rahmen bleiben, dass man so nicht direkt schon das Bisschen bis dahin aufgebaute Vertrauen zerstört. Vermutlich stört das sogar aufgrund persönlicher Eigenschaften die potentiellen Mieter am meisten, die am pfleglichsten mit der Wohnung umgehen würden. Dann bleiben am Ende vielleicht nur die übrig, die man gar nicht haben möchte.

wer sich auf derlei stasi-methoden bei der wohnungssuche einlässt ist m. e. selber schuld. es gibt aufgrund des überangebotes an wohnraum schon lange keinen vermietermarkt mehr sondern einen mietermarkt, d. h. man muss sich als mieter solche auskuntschaftereien sicher nicht gefallen lassen. logisch, man bekommt dann im zweifelsfall die wohnung nicht, aber was solls, stehen ja noch genügend andere zur verfügung. im übrigen halte ich die fragen für wenig geeignet, sich über die finanzkraft und zahlungsbereitschaft des mieters abzusichern. wenn er nicht zahlen will, dann zahlt er nicht, egal was er vorher auf die fragen geantwortet hat. im zweifelsfall hilft dann nur eine (unverzügliche!) räumungsklage, um den schaden so gering wie möglich zu halten. das ist eben das risiko, das man als vermieter fährt, weshalb das ganze als geldanlage eben nur bedingt empfehlenswert ist.
V: WAKÜ komplett oder in Teilen: Cuplex, Twinplex, Airplex 120, Eheim 1046, AB, 2xPapst Lüfter, Einbaublende 240 etc.

masterofkame

Full Member

Re: Was darf unser ang. Vermieter alles fragen...

Donnerstag, 10. Juli 2008, 18:49

hallo

@topic:

also erstmal, hat dein eben "angehender" vermieter keine rechtliche
stellung als vermieter, somit kommen ihm keine "vor"mieterrechte
zu.

zweitens, KANN er dich als voraussichtliche vertragspartei
fragen was er will... ob du ihm die dokumente vorweist ist
deine sache (hast keine pflicht!).

dass er aber, da er als bankangestellter eventuell die möglichkeit
hätte, deine konten durchleuchtet ist zumindest nach
österreichischem recht und ich nehme an so ist es auch in D
illegal!


dass der künftige vermieter einer liegenschaft gerne "alles" über
die mieter in erfahrung bringen möchte ist klar, jedoch ist die
frage deinerseits bisschen irreführend was er darf u. was nicht
weil das einschließt worauf du dich einlassen musst.
musst dich näml. überhaupt auf garnix einlassen, nichtmal
lohnabrechnung... ob du die wohnung dann bekommst wenn
du dich weigerst is natürlich wieder ein anderer punkt.


hoffe ich konnte helfen.


lg
andi

TheJoker

God

Re: Was darf unser ang. Vermieter alles fragen...

Donnerstag, 10. Juli 2008, 18:52

Zitat von »Limbachnet«

Volle Zustimmung - nur das mit dem Kinderwunsch finde ich immer wieder seltsam. Es soll ja gelegentlich vorkommen, dass der Wunsch nicht unbedingt gegeben ist, aber die Gelegenheit - und dass das nicht unbedingt erwünschte Ergebnis der Gelegenheit dann doch freudig akzeptiert wird...  ;)

Und dann? Kündigung wegen vom Vermieter unerwünschter Schwangerschaft? Das fände ich daneben - aber so richtig.  >:(

Ist doch quatsch, darum gehts doch nicht. Der Vermieter kann das fragen, auf eine ehrliche Antwort hoffen, und sich dann vorbehalten die Wohnung an jemand der gedenkt demnächst eine Familie zu gründen nicht zu geben oder eben schon zu geben.
Allein darum gehts, alles weitere ist Unsinn.
C programmers never die. They are just cast into void. Neues moddingtech.de Portal online!

El_PResidente

Füchschen Alt-Meister

Re: Was darf unser ang. Vermieter alles fragen...

Donnerstag, 10. Juli 2008, 19:12

Zitat von »Limbachnet«

Volle Zustimmung - nur das mit dem Kinderwunsch finde ich immer wieder seltsam. Es soll ja gelegentlich vorkommen, dass der Wunsch nicht unbedingt gegeben ist, aber die Gelegenheit - und dass das nicht unbedingt erwünschte Ergebnis der Gelegenheit dann doch freudig akzeptiert wird...  ;)

Und dann? Kündigung wegen vom Vermieter unerwünschter Schwangerschaft? Das fände ich daneben - aber so richtig.  >:(

Dass man im Vorfeld schon mal darauf hinweist, dass die Wohnung erfahrungsgemäß zu klein/unpassend geschnitten/whatever für eine Familie mit Kindern ist und daher vorzugsweise an Paare ohne Kinder vergeben wird, das steht natürlich auf einem anderen Blatt und wäre sicherlich sinnvoll.


Nachdenken! Welche Gründe gibt es wohl noch das ich diese Frage stelle? Man Man Man, manchmal denkt Ihr auch nur in Eurem Schema oder?
Ich habe nie behauptet, meine Mieter wegen einer Geburt eines Kindes zu kündigen.
a) Kann ich das gar nicht weil es nicht zulässig ist (Und das weiss ich ganz genau! Egal was mir der Mieter vorher geantwortet hat. ICh bin doch nicht blöd!  >:( )
b) Würde ich das auch gar wollen, ich bin doch kein Unmensch.

Ich frage das bewusst, da ich im Vorfeld ausschließen möchte das jemand in die Wohnung zieht und es durchaus möglich ist das Kinder dazukommen. Wenn mir der Mietinteressent also antwortet, das er ganz sicher Kinder möchte und vielleicht sogar anmerkt sie wäre schwanger, dann kann ich die Mieter leider nicht nehmen. Nichts weiter. Wenn jemand gleich sagt, "Neee, jetzt sicher nicht, evtl. mal später" und evtl. auch noch ein "aber dann müssten wir uns eh nach etwas anderes umschauen, weil das ist zu klein hier" anfügt, dann ist alles im Lot.

Also, kurzum, es geht nicht darum jemanden zu kündigen wegen Kindern, was eh nicht möglich ist, sondern im Vorfeld diejenigen auszusieben, die fest entschlossen sind, mit Kindern in der Wohnung zu leben.

Und wenn jetzt jemand meint, da würde ja jeder den Kinderwunsch verneinen, falsch gedacht.  ;) Ich habe mich bei meiner letzten Mietersuche mit 89 Interessenten über eine Dauer von 6 Wochen näher unterhalten. Davon hat der überwiegende Teil der "jungen" kinderlosen Paare mit Ja geantwortet. Allen anderen habe ich schon im Vorfeld bei der Besichtigigung gesagt das es nicht passt. Ihr macht euch keine Vorstellung welche Ideen manche Mieter haben. Ich hatte eine Familie aus einem Islamischen Kulturkreis, die mit mir diskutieren wollte, in die Wohnung mit 6 Personen einzuziehen. 2 Eltern und 4 Kinder! (Davon war 1 Junge so ca. 16 Jahre alt)
Als ich freundlich aber bestimmt gesagt habe das ich das nicht möchte, beschimpfte mich der Mann "Ich müsste Ihm die Wohnung geben", "Er würde mich anzeigen wenn ich Ihm die Wohnung nicht gebe", und schrie mir aus dem Flur dann noch rauf "Nazi".
Na schönen Dank.

El_PResidente


P.S: Es geht hier nicht um eine Studentenbude. 65 qm, 2Zi, KDBB, Kernsaniert und renoviert, Innenstadt-Lage nähe Kö.
Die bestehenden Mieter im Haus haben sich alle für ein ruhiges Haus ohne Kinder ausgesprochen. Da möchte ich keinen Ärger. Deshalb die bewusste Selektion.

Edit: Danke Joker! Genau darum gehts. Um nichts anderes.
Du bist scheinbar der einzige der es begriffen hat.



. . . . . . . 19.07.2019 8) 8) 8) 8) :D . . . ... :D 8) 8) 8) 8)

steffen

Full Member

Re: Was darf unser ang. Vermieter alles fragen...

Donnerstag, 10. Juli 2008, 19:54

mööönsch niemand unterstellt dir sowas
1a) keiner sagte, du wärst blöd
1b) selbst, wenn du es wolltest, könntest du es nicht umsetzen.

das nachdenken kannste für blöde eh nicht übernehmen, alles andere ist menschenkenntniss.

der grund, warum du den vertrag nicht unterschreibst ist und bleibt deiner ;)

gruß!

Fraiser

Senior Member

Re: Was darf unser ang. Vermieter alles fragen...

Donnerstag, 10. Juli 2008, 20:28

Manche Sachen sind schon richtig wenn sie gefragt werden. Sind die Leute einmal drin, wirds schwer unliebsame Leute wieder rauszubekommen. Und da gibts ganz üble Mieter.

Ich seh das bei meiner Familie so. Wir müssen/wollen sehr sehr viel in ein 80er haus investieren, und da bleibt von der Miete über Jahre dann manchmal nichts mehr über wenn man z.B. energiesparende Fenster abzieht die dem Mieter zugutekommen. Wenn man dann noch Mieter drin hat die eine Zahlungsmoral ohne Gleichen haben, dann viel Spass dabei.


Lieber vorher Prüfen als dann im Schlamassel zu stecken.
hier steht nichts

Lev

God

Re: Was darf unser ang. Vermieter alles fragen...

Donnerstag, 10. Juli 2008, 20:45

ich denke auch dass einem grundsätzlichen gespräch nix im wege steht, wenn man sich dann auch ein wenig kennen lernen kann und es "passt" gibts wenigstens später keine Probleme mit "Überraschungen".
Ich würde da auch, sofern es nicht zu intim ist, ehrlich antworten. Wenn man sich dadurch disqualifiziert, ok, dann hätte es auf lange Sicht vermutlich eh Probleme gegeben, aber das kann ja auch gut laufen so dass beide Seiten dann ein Bild voneinander haben und jedem klar ist worauf man sich einlässt.

Auf dem theoretischen Recht zu bestehen halte ich für beide Seiten für wenig produktiv, man muss ja schließlich für beide Seiten nen guten Kompromiss finden, später dauernd Stress zu haben ist imho nicht mit Geld aufzuwiegen. Wenigstens in meiner Wohnung will ich schließlich meine Ruhe und mir nicht dauern Gedanken machen müssen weil immer was im Raum steht.

Viel problematischer finde ich es da was manche Hausverwaltungen abziehen, Kontovollmachten usw. Sowas würde für mich prinzipiell ausscheiden.

Wenn sich der Vermieter auch ein wenig für mich interessiert finde ich das sogar gut, dann erfahre ich was über ihn und er über mich und man kann in vielen potentiellen Streitpunkten einander besser verstehen. Letztlich wohnt man ja schon auf eine Art zusammen, wenn auch nicht räumlich.
"When mountains speak, wise men listen" - John Muir

Y0Gi

God

Re: Was darf unser ang. Vermieter alles fragen...

Donnerstag, 10. Juli 2008, 21:51

Ich denke auch, es hängt für den Mieter von dessen Eindruck vom Vermieter ab, ob er ihm entsprechende Auskünfte geben möchte. Wenn da eben Sympathien oder zumindest keine initialen Abneigungen bestehen, ist das für mich auch kein Ding, da finanzielle Nachweise auf den Tisch zu legen. Dennoch sind das letztlich fast nie Garantien dafür, dass man sich nicht die Axt aus'm Wald ins Haus geholt hat. Dafür gibt's dann eben sowas wie Menschenkenntnis und Räumungsklagen ... ;)

Wen jemand (egal von welcher Seite) dumm oder zumindest Misstrauen erweckend daher kommt, dürfte das Mietverhältnis wohl ohnehin nicht zustande kommen, von daher reguliert sich das eigentlich von selbst.

Nennenswert finde ich Limbachnets Beispiel für eine "proaktive" Klärung der Kinderfrage - auf dieser Grundlage kann der potentielle Mieter dann weit besser entscheiden, wie er antworten will und dürfte das verstärkt ehrlich tun.

Zettih

God

Re: Was darf unser ang. Vermieter alles fragen...

Freitag, 11. Juli 2008, 00:55

@ElPResidente:
Lesen, dann denken, dann schreiben! >:(

Zitat

Dass man im Vorfeld schon mal darauf hinweist, dass die Wohnung erfahrungsgemäß zu klein/unpassend geschnitten/whatever für eine Familie mit Kindern ist und daher vorzugsweise an Paare ohne Kinder vergeben wird, das steht natürlich auf einem anderen Blatt und wäre sicherlich sinnvoll.


Das hab' ich dazugeschrieben - hast Du es gelesen?

Du hast im Vorfeld nur geschrieben, dass Du den Kinderwunsch abfragst - nicht den Grund dafür.

Und es gibt einige Vermieter, bei denen man denken möchte dass Kinder deren Meinung nach grundsätzlich irgendwie radioaktiv kontaminiert, hochgradig infektiös oder sonstwas wären und eine Welt ohne Kinder ohnehin besser dran wäre - und da bekomm' ich einen dicken Hals.

Trotzdem ist die Frage natürlich erlaubt. Ob die Antwort den Tatsachen entspricht ist Glückssache...

In einer zwei-Zimmer-Wohnung mit 65m² kann man IMHO grundsätzlich mit einem Kind ordentlich leben - wenn es keine weiteren Besonderheiten wie z.B. eine besonders ruhige Hausgemeinschaft gibt, die Du erhalten möchtest.

Das ist auch o.K., auch die Mieter mit Kind haben nix davon wenn sie eine schöne Wohnung haben, aber von den Nachbarn ständig angeblafft werden.

Also lies' mein obiges Posting bitte noch mal in Ruhe. Hinter dem Satz, über den Du Dich hier aufspulst steht ein Fragezeichen! Bei Deiner Überreaktion könnte man sonst glauben, dass da jemand bellt, der auch getroffen wurde. ;)

frodo

Senior Member

Re: Was darf unser ang. Vermieter alles fragen...

Sonntag, 13. Juli 2008, 10:29

Vielleicht helfen Zahlen den Fall zu verdeutlichen:

Die Situation eines Vermieters sieht i.d.R. anfangs so aus:

Kaufpreis der Wohnung zzgl. Kaufnebenkosten bezahlen. Hierzu wird ein Kredit aufgenommen.

Zum Beispiel:

Kaufpreis Wohnung & Tiefgarage: 200.000 Euro
zzgl. Makler und Notar, Stezer etc.: 18.000 Euro
Finanzierung: 160.000 Euro

Daraus ergibt sich folgende (stark vereinfchte) Rechnung:

Kaltmiete: +600,00
Garage: +40,00
Nichtumlagefähige Nebenkosten: -50,00
Zinsen: -666.66
Tilgung: -133,33
Steuererstattung durch Abschreibung: +80,00

Monatliche Belastung (zzgl. Vorfinanzierung der Steuer): 130 Euro

oder anders: Ertrag: 3,33 Euro

dem steht ein jährliches Ausfallrisiko von 8.500 Euro und ggf. Renovierungskosten und Räumungsklagenkosten gegenüber

Vielleicht versteht nun jemand warum er fragt...


Zusammenfassung aus Vermietersicht: Es gibt auch viele Mieter - wenn jemand nicht an einem offenen, ehrlichen Mietverhältnis interessiert ist...: Der nächste bitte
Es braucht die Rechenpower eines Pentium IV, 512 MB RAM und 120 GB Festplattenspeicher, um WinXP laufen zu lassen. Es brauchte die Rechenpower von drei C64, um zum Mond zu fliegen. Irgendetwas stimmt mit unserer Welt nicht...

Y0Gi

God

Re: Was darf unser ang. Vermieter alles fragen...

Sonntag, 13. Juli 2008, 17:31

Mit deinem letzten Absatz hast du sicherlich recht: Nur das im Ursprungspost beschriebene Verhalten des Vermieters geht für mich weit über "offene Beziehung" hinaus ins Indiskrete.

Hier noch der obligatorische hinkende Vergleich: Wenn ich beim Obstbauer im alten Land Äpfel kaufe, dann will ich auch nicht, dass der mich vorher zu Hause besucht - weil ihn die Zustände dort nämlich ebenso wenig angehen(! - nicht: relevant sein könnten) wie einen potentiellen(! - wieviele hätte man dann möglicherweise im Haus, bis man eine Wohnung gefunden hat?) Vermieter.