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Zitat von »Tiak«
Gab es da nichtmal son Gesetz das jede Art von Gewährleistung außer Kraft setz und nun bei so ziemlich jedem Ebay-Artikel vorzufinden ist ? :
Zitat von »Tiak«
Gab es da nichtmal son Gesetz das jede Art von Gewährleistung außer Kraft setz und nun bei so ziemlich jedem Ebay-Artikel vorzufinden ist ? :
Zitat von »r1ppch3n«
nach allem was ich gelernt habe sind diese 'disclaimer' in keinster weise rechtsgültig und befreien den anbieter nicht von seinen pflichten
is eine der wenigen sachen die im unterricht hängengeblieben sind ;D
FragMaster.nsn
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Zitat von »PoRo69«
Hi,
war es nicht so, dass auch Privatleute nach neuem EU-Recht ein Jahr Gewährleistungspflicht auf sich nehmen, wenn diese nicht explizit ausgeschlossen wird??
Mfg PoRo69
Zitat von »FragMaster.ac.nsn«
Schreibt einfach bei den Auktionen dabei, dass ihr funktionsgarantie für 7 Tage nach Erhalt übernehmt und danach nicht für weitergehende Ansprüche aufkommt. Wer dsann mitbietet, stimmt dem zu und aus die Maus.,
Noch besser, baut Euch eine "mich" Seite bei eBay, schreibt da nen sicheren Text rein, verweist in der Auktion mit "Die Inhalte der "mich"-Seite sind Bestandteil dieser Auktion" und damit sollte es getan sein. Sicherlich gibt es immer Mittel und Wege, aber im Vorfeld schon abzuschrecken reicht denke ich aus.
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Zitat von »PoRo69«
@ den:
Glaub ich nicht. Hab da in Wr was anderes gehört. Bin mir da 100% sicher!! Schau doch mal bei E-Bay, was meinst du denn, warum die alle hinschreiben:
"Aufgrund des neuen Eu-Rechtes, bin ich gezwungen....." wohl kaum zum Spaß, oder?
Ich glaube du hast einfach NICHT recht, sorry
Mfg PoRo69
P.S. Es geht hier ja auch um den Gefahrenübergang, oder etwa nicht? Ich glaube das bekommst du ´so eh vor jedem Gericht durch
Zitat von »Chewy«
wer anderen nen thread ausgräbt, der hat ein threadausgrabgerät![]()
Zitat von »FredFruchtig«
Ist doch klar, warum die Leute bei Ebay den Sermon immer hinschreiben: sie haben´s irgendwo gehört oder gelesen und wollen lieber auf Nummer Sicher gehen. Da ein (un-)gesundes Halbwissen im Internet kursiert schliesst man eine Garantie doch lieber von Vornherein aus auch wenn´s nicht nötig ist.
Zitat
anstatt dich bei ebay zu informieren oder wild vermeintliches eu-recht zu zitieren, solltest du vielleicht lieber einen blick in die einschlägigen gesetze (z.bsp. bgb - falls dir das was sagt) werfen.
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