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lacc4

unregistriert

Re: das neue Uhrheberrecht

Montag, 18. August 2003, 12:15

das kam gestern abend auch in focus tv! hat das jemand gesehen? war sehr unterhaltsam! wie so einer erklärte wie kazaa funzt.

mfg
Genji

render

God

Re: das neue Uhrheberrecht

Montag, 18. August 2003, 18:52

Zitat von »den«


was natürlich nicht heißt, dass keine zivilrechtlichen ansprüche auf schadensersatz oder unterlassung bestehen.

im übrigen werft doch einen blick in den regierungsentwurf mit begründung, da stehen diese dinge drin. ;)

klick



wohl wahr! aber glaubst du tatsächlich, dass die musikindustrie (bzw. die jeweiligen urheberrechtsinhaber) nun zivilrechtliche (d.h. also "schadenensersatz-") klagen gegen einzelne, private user anstrengen werden?

abgesehen davon hat das wiederum nichts nur wenig mit dem neuen gesetz zu tun. denn es geht hier um zu hause am pc durchgeführte kopien von cds. wie bitteschön soll die musikindustrie davon erfahren?

zusätzlich ist der vorschlag, private kopien (die das "kopierschutz-knack-verbot" verletzen) als NICHT strafbar zu betrachten ein vorschlag (u.a.) der musikindustrie:

Zitat

Einen Vorschlag zahlreicher im „Forum der Rechteinhaber“ zusammengeschlossener Organisationen
aufgreifend nimmt der Entwurf von der Strafbarkeit diejenigen Verstöße aus, die
ausschließlich zum eigenen privaten Gebrauch des Handelnden oder mit ihm persönlich verbundener
Personen erfolgen bzw. sich auf einen derartigen Gebrauch beziehen.
(aus dem regierungsentwurf mit begründung, S. 68)

wie gesagt: bei ansonstem "legalem" gebrauch von kopierschutz-knackender software ändert sich im prinzip gar nichts => keine strafverfolgung => mögliche, aber sehr sehr unwahrscheinliche zivilrechtliche konsequenzen.

und eDonkey und konsorten waren vor der gesetzesnovelle auch schon "verboten" (wenn wir jetzt mal realistischerweise annehmen, dass nur ein verschwindend geringer teil der user diese p2p-netze auf legale art und weise, z.B. zum dl von linux-isos nutzen).

edit:
ob private user nun allerdings in absehbarer zeit aufgrund der nutzung von p2p-netzen verklagt werden oder nicht, hat mit kopierschutzknacken nichts zu tun. das ist eine politische entscheidung der musikindustrie (der vertrter der urheberrechteinhaber). die rechtlichen voraussetzungen dafür waren m.E. schon vor der gesetzesnovelle gegeben, und sind vielleicht mit diesem gesetz noch ein bisschen verschärft worden (stichwort "upload/download von urheberrechtlich geschütztem material").

mfg.
render
There is no way to happiness - happiness is the way (Buddha)
The key to living a lazy life is being lazy (Peter Tosh)
The aim of life is to live, and to live means to be aware, joyously, drunkenly, serenely, divinely aware. (Henry Miller)

den

Senior Member

Re: das neue Uhrheberrecht

Montag, 18. August 2003, 19:33

Zitat von »render«



wohl wahr! aber glaubst du tatsächlich, dass die musikindustrie (bzw. die jeweiligen urheberrechtsinhaber) nun zivilrechtliche (d.h. also "schadenensersatz-") klagen gegen einzelne, private user anstrengen werden?


die frage, ob das im einzelnen nachprüfbar ist und aussicht auf erfolg verspricht, ist eine andere und bleibt in ihrer beurteilung letzlich dem rechtinhaber überlassen. die ansprüche auf schadensersatz (ja schadensersatz vgl, §§ 97 I s.1 UrhG) bestehen jedenfalls auch nach dem urhG in seiner jetzt gültigen fassung.


Zitat

abgesehen davon hat das wiederum nichts nur wenig mit dem neuen gesetz zu tun. denn es geht hier um zu hause am pc durchgeführte kopien von cds. wie bitteschön soll die musikindustrie davon erfahren?

zusätzlich ist der vorschlag, private kopien (die das "kopierschutz-knack-verbot" verletzen) als NICHT strafbar zu betrachten ein vorschlag (u.a.) der musikindustrie:

(aus dem regierungsentwurf mit begründung, S. 68)


schön dass du dir wenigstens den entwurf angeschaut hast, aber hättest du nur ein paar zeilen weiter gelesen, dann wüßtest du, das ob der schwierigen verfolgbarkeit (insbesondere dem zu erwartenden aufwand für die strafverfolgungsbehörden) zwar auf eine strafbewehrung verzichtet wurde, dies allerdings nur vor dem hintergrund, dass "zivilrechtliche ansprüche"... "unberührt bleiben" und somit kein "folgen- und sanktionsloser zustand" droht.

Zitat

wie gesagt: bei ansonstem "legalem" gebrauch von kopierschutz-knackender software ändert sich im prinzip gar nichts => keine strafverfolgung => mögliche, aber sehr sehr unwahrscheinliche zivilrechtliche konsequenzen.


hier sollte nicht unerwähnt bleiben dass durch den regierungsentwurf zumindest die verbreitung solcher zur umgehung technischer schutzeinrichtungen bestimmter software doch erheblich eingeschränkt werden dürfte.

V: WAKÜ komplett oder in Teilen: Cuplex, Twinplex, Airplex 120, Eheim 1046, AB, 2xPapst Lüfter, Einbaublende 240 etc.

render

God

Re: das neue Uhrheberrecht

Dienstag, 19. August 2003, 02:14

hi den (komischer username irgendwie, darf ich fragen, was das bedeutet?),

wenn ich dir jetzt auch noch mit einer fast kompletten zitatantwort komme, wird das hier völlig unlesbar ...

... daher danke ich dir einfach mal ganz pauschal für die kompetente kommentierung und erweiterung der aussagen meines postings. it is appreciated. 8) ;)

mfg.
render
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den

Senior Member

Re: das neue Uhrheberrecht

Dienstag, 19. August 2003, 10:05

moin,

den ist einfach ein beknackter user name ;) (vielleicht sollt ich den mal langsam ändern...)

@topic:
zitier doch ruhig drauf los, ich find das tut der übersicht keinen abbruch.
a propos:

Zitat

allerdings wird das umgehen ("knacken") eines kopierschutzes in §95a grundsätzlich verboten. ein verstoß gegen das verbot wird in §108b abs. 1 unter strafe gestellt (freiheitsstrafe bis zu einem jahr oder geldstrafe).
 
eine strafverfolgung findet aber ausdrücklich nur dann statt, wenn es sich NICHT um eine (legale!) privatkopie handelt. somit verbleiben private kopien von urheberrechtlich geschützen medien eindeutig straffrei.


das kam mir irgendwie bekannt vor und stammt nicht zufällig von hier ?  ;)
V: WAKÜ komplett oder in Teilen: Cuplex, Twinplex, Airplex 120, Eheim 1046, AB, 2xPapst Lüfter, Einbaublende 240 etc.

render

God

Re: das neue Uhrheberrecht

Dienstag, 19. August 2003, 17:00

yo, da bin ich aber ziemlich schnell wieder abgehauen ... war mir zu doof (ich habe den 1W-test angewandt: das forum eine woche lang nicht besucht, und festgestellt, dass ich nichts vermisse => trash ;)) trotzdem: recycling rules!

im übrigen (also mal ab von der übersichtlichkeit) sehe ich keinen großen sinn in einer ausführlichen zitatantwort:
ich stimme ja mit dem größten teil von dem, was du sagst überein. du ergänzt meine aussagen zwar um einige "unterschlagene" fakten (zB software), widersprichst aber grundsätzlich nicht dem tenor meines postings (oder sehe ich das falsch?).

sich jetzt hier mit zitatantworten um die feinheiten zu "balgen", nützt mir nix (und dir wahrscheinlich auch nix), und den anderen forum-usern gehen solche "face-to-face"-diskussionen erfahrungsgemäß auch schnell auf den sack.

also: was soll's? unsere "positionen" sind doch eigentlich nah beeinander. ich würde einen konsensus einer "klein-klein"-diskussion vorziehen:

  • für den privatanwender ist das umgehen des kopierschutzes zwar "verboten", bleibt aber (bei ansonsten legaler anwendung) garantiert straffrei.

  • zivilrechtliche klagemöglichkeiten (der urheberrechtsinhaber) bleiben bestehen, sind aber für den "typischen" legalen fall (private sicherheitskopie, zB kopiergeschütze CD für's auto-CD-radio rippen+brennen) sehr sehr unwahrscheinlich.

  • davon unberührt bleibt, dass (auch schon VOR der neufassung des UrhG) der unreglementierte up- und download von geschütztem material (p2p-netze) verboten ist, und sowohl straf- als auch zivilrechtlich verfolgt werden kann.


ist das soweit richtig? (ich glaube, du bist jurist, oder? ich nicht, ich bin nur "informierter user" ;))

mit freundlichen grüßen.
render
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Katzenfreund

God

Re: das neue Uhrheberrecht

Dienstag, 19. August 2003, 17:12

Zitat von »Eihwaz|waiting«

dtsc? erklärung bitte ::)

und @topic: urheberrecht... OHNE h, hat nichts mit der uhr zu tun


Ein in Asien und den USA getesteter KS, der sich gewissermaßen den Zugriff merkt und bei einem Zugriff, der schnell als lesen (1x) ist die CD von vorne startet... aber der Versuch wurde wegen Proteste abgebrochen!
Suche Bücher von Tanenbaum und Galileo (auch Video-Training) - bitte KM! [img] http://www.aqua-computer-berlin.de/logo.png [/img]

Tiak

God

Re: das neue Uhrheberrecht

Dienstag, 19. August 2003, 17:17

Auch wenn es illegal ist, ich darf wohl noch meine Sicherheitkopien machen weil bei meiner Ordnung find ich nix mehr ...

Und was kann ich den dafür, wenn ich mir ne Sicherheitkopie anfertige, die irgendwie verschlampt wird und bei meinem Freund auftaucht ? ... ::) ;)
MfG Tiak

Jean-Luc_Picard

Senior Member

Re: das neue Uhrheberrecht

Donnerstag, 21. August 2003, 08:22

Nur mal kurz eingeworfen: wen interessierts? ;D Weil die Musikindustrie Firmen wie elby (CloneCD) mit dem neuen Urhebergesetz kauputt machen, werde ich sie so gut es geht 'schädigen' :).

DSEDS

Senior Member

Re: das neue Uhrheberrecht

Donnerstag, 21. August 2003, 09:00

Zitat von »whyda«



Wer sich natürlich Zeug ausm Internet runterlädt, handelt sowieso illegal (war ja schon immer so).



War es nicht. Bislang war der die Straftat bzw. der Straftäter der Ursprung der Urheberrechtsverletzung also derjenige der das Werk im Netz anbietet. Derjenige der runterlädt kann ja nicht nachvollziehen ob der Anbieter die Rechte daran hat oder nicht.