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Re: Der große Autothread Teil IV

Dienstag, 9. Oktober 2007, 17:54

irgendwann funkts auch bei dir 8) 8) ;D ;D 8) 8)
Kennen Sie Ted?

Re: Der große Autothread Teil IV

Dienstag, 9. Oktober 2007, 18:00

... und dann wollen wir Bilder sehen ;)
(wenn der Wagen nicht anzutreffen ist halt von deinem Gesichtsausdruck ;)

Ne im ernst: Hoffe diesmal klappt das alles - hast schließlich lange genug gewartet.

MfG TrOuble

Jey

unregistriert

Re: Der große Autothread Teil IV

Dienstag, 9. Oktober 2007, 18:08

Zitat von »Herr«

Den neuen über einen Händler kaufen und den alten in zahlung geben?


Händler wäre mir von der Sicherheit zwar lieber aber da ist der Kaufpreis des neuen höher und die Inzahlungname des alten niedriger wie wenn ich ihn Privat verkaufe. Im Endeffekt würde das also deutlich teurer kommen nehme ich an.

Zitat von »Hannibal-Lecter«

Viele Versicherungen haben auch spezielle Angebote für eine gewisse Übergangsfrist, so dass man kurzzeitig zwei Fahrzeuge zu den Bedingungen des einen Vertrags laufen lassen kann. Bei einigen besteht sogar die Möglichkeit, einen Zweitwagen dauerhaft zu den Konditionen des Erstvertrags zu führen - was allerdings den Haken hat, dass im Falle eines selbstverschuldeten Unfalls beide Fahrzeuge in den Schadenfreiheitsklassen fallen.


Das klingt schonmal ganz gut. Muss ich mal zum Versicherungsvertreter und das Thema mal ansprechen wozu er raten würde.

Andere Möglichkeiten gibts nicht?

Was ist mit dem von mir angesprochenen Kurzzeitkennzeichen/Tageszulassung? Hat damit schonmal jemand Erfahrungen gemacht ?


Jetzt gehts zur nächsten Probefahrt *freu ;)

Gruß Jochen

Re: Der große Autothread Teil IV

Dienstag, 9. Oktober 2007, 18:52

Zitat von »TrOuble«

... und dann wollen wir Bilder sehen ;)
(wenn der Wagen nicht anzutreffen ist halt von deinem Gesichtsausdruck ;)


:-X ;D ;D ;D ;D

Re: Der große Autothread Teil IV

Dienstag, 9. Oktober 2007, 19:08

Zitat von »Onkel«


Also die Folge iss ja mal echt geil... ;D ;D ;D

Aber überrascht hat mich eher, daß VW mit dem Golf W12 ein unfahrbares 640PS-Monster auf die Räder gestellt hat... ;D


[klugscheißmodus]
650ps (640bhp)
[/klugscheißmodus]
"Luft ist der natürliche Feind der Geschwindigkeit"

Re: Der große Autothread Teil IV

Dienstag, 9. Oktober 2007, 19:34

Zitat von »FUNKMAN«




Ich auch nicht mehr, Hasi, ich auch nicht mehr... ::) :-X ::)


Bin immer noch gespannt wie ein Flitzebogen auf Donnerstagabend.


soll ich mal mitkommen? Vielleicht sind die kooperativer wenn hinter dem laufendem Meter von Michel noch en 2 Meter Mann steht... :P

Man In Blue
A sinking ship is still a ship!

Re: Der große Autothread Teil IV

Dienstag, 9. Oktober 2007, 19:57

Zitat von »Man_In_Blue«



soll ich mal mitkommen? Vielleicht sind die kooperativer wenn hinter dem laufendem Meter von Michel noch en 2 Meter Mann steht... :P

Man In Blue



Danke für´s Angebot... aber glaube mir, dass ich verdammt kratzbürstig und wadenbeißerisch werde, wenn man mir so wie in den letzten Wochen auf die Füße tritt.

Da ziehen auch 2m Männer freiwillig den Kopf ein und ducken sich weg. ;D ;D :P ;) :P ;D ;D
Meister der symmetrischen Smileys!!! :D 8) :P :cursing: :thumbsup: :cursing: :P 8) :D

Re: Der große Autothread Teil IV

Dienstag, 9. Oktober 2007, 20:41

davon dann bitte auch bilder machen! ;D

Re: Der große Autothread Teil IV

Dienstag, 9. Oktober 2007, 20:48

Zitat von »r1ppch3n«

davon dann bitte auch bilder machen! ;D



Sofern es zum Auflösungsvertrag kommt, werden die mich nicht ein einziges Mal zu Gesicht bekommen. Nur Fax / Post von meinem Anwalt bekommen...
Meister der symmetrischen Smileys!!! :D 8) :P :cursing: :thumbsup: :cursing: :P 8) :D

Re: Der große Autothread Teil IV

Mittwoch, 10. Oktober 2007, 02:16

egal, bilder! ;D ;D 8) 8) ;D ;D 8) 8) ;D ;D
Kennen Sie Ted?

Re: Der große Autothread Teil IV

Mittwoch, 10. Oktober 2007, 09:53

Zitat von »Jey«



Was ist mit dem von mir angesprochenen Kurzzeitkennzeichen/Tageszulassung? Hat damit schonmal jemand Erfahrungen gemacht ?

Gruß Jochen


Das sogenannte Kurzzeitkennzeichen hat den Haken, dass es nur fünf Tage lang gültig (Ablaufdatum ist eingestanzt) und eigentlich nur für Fahrzeugüberführungen sowie die Fahrt zur Zulassungsstelle vorgesehen ist. Um es zu bekommen, braucht man wieder eine Bescheinigung von der Versicherung - deren Kosten aber zumeist entfallen, wenn man das damit überführte Fahrzeug anschließend bei derselben Gesellschaft versichert.

Das Teil ist also nicht für den Verkäufer gedacht, sondern für den Käufer - ich hatte das Ding zum letzten Autokauf auch mitgenommen und konnte meinen Audi so gleich mitnehmen, ohne den Händler um eine rote Nummer bitten zu müssen oder den Fahrzeugbrief im Voraus zu benötigen. Wo wir gerade beim Thema sind: Stell dem Käufer Deines Altfahrzeugs bloß nicht Deine alten Schilder für die Überführung zur Verfügung - wenn er das Teil nicht sofort ummeldet oder einen Unfall baut, ist Dein Vertrag geschädigt. Daher immer das Fahrzeug abgemeldet übergeben!

Gruß Hannibal

Re: Der große Autothread Teil IV

Mittwoch, 10. Oktober 2007, 10:45

Zitat von »Hannibal-Lecter«


Wo wir gerade beim Thema sind: Stell dem Käufer Deines Altfahrzeugs bloß nicht Deine alten Schilder für die Überführung zur Verfügung - wenn er das Teil nicht sofort ummeldet oder einen Unfall baut, ist Dein Vertrag geschädigt. Daher immer das Fahrzeug abgemeldet übergeben!

Gruß Hannibal


Ich hoffe doch das diese Aussage falsch ist.
Ich bin immer davon ausgegangen, das man die Verantwortung bei einem Schaden an den Käufer übergibt.
Deshalb auch die Angabe der Uhrzeit im Kauf - Verkaufvertrag.

Also ich habe bisher immer mein Auto angemeldet übergeben und natürlich auch die Uhrzeit der Übergabe im Kaufvertrag notiert.
Das hat doch den Vorteil das sich Käufer und Verkäufer ein wenig Kosten sparen.
Ich finde aber das sich "ich bin in 5 Sekunden mit meinem Ferrari auf 100" immernoch besser anhört als "gestern hab ich mit meiner SSD nen 100GB Pornoordner in 5 Sekunden gezipt"
Wenn du den Baum, den du gleich treffen wirst, sehen kannst, nennt man das untersteuern. Wenn du ihn nur hören und fühlen kannst wars übersteuern!

Re: Der große Autothread Teil IV

Mittwoch, 10. Oktober 2007, 10:46

Zitat von »gemini«

egal, bilder! ;D ;D 8) 8) ;D ;D 8) 8) ;D ;D



Ich weiß zwar noch nicht von was... aber ich werde mich bemühen... :-/ :-X ::) :-X :-/




Da der Wagen gestern immer noch nicht am AH eingetroffen ist, drehen wir die Prozentlage doch einfach mal herum:

Letzten Freitag ging ich zu 98% davon aus, den Wagen zu bekommen - damit der Händler den nicht ohne Abnehmer auf dem Hof stehen haben würde.
Inzwischen halte ich nur noch 2% für wahrscheinlich.





Naja, gehe ich halt bisserl bei Mobile.de wühlen - erneute Neuwagenbestellung mit der damit verbundenen Wartezeit ist wegen Wegfall meines alten Autos leider nicht drin... :'( :'( :-X >:( :-X :'( :'(



T minus 1 und der Rest von heute bis Auflösungsvertrag...
Meister der symmetrischen Smileys!!! :D 8) :P :cursing: :thumbsup: :cursing: :P 8) :D

Re: Der große Autothread Teil IV

Mittwoch, 10. Oktober 2007, 11:35

Zitat von »RedFlag1970«



Ich hoffe doch das diese Aussage falsch ist.
Ich bin immer davon ausgegangen, das man die Verantwortung bei einem Schaden an den Käufer übergibt.
Deshalb auch die Angabe der Uhrzeit im Kauf - Verkaufvertrag.

Also ich habe bisher immer mein Auto angemeldet übergeben und natürlich auch die Uhrzeit der Übergabe im Kaufvertrag notiert.
Das hat doch den Vorteil das sich Käufer und Verkäufer ein wenig Kosten sparen.


Jeder seriöse Händler weiß um die Gefahren bescheid und wird sofort nach Ankauf des Wagens die alten Schilder entfernen.
Bei einem Verkauf an einen privaten Fremdling würde ich es allerdings auch selbst abmelden, sicher ist sicher.

Re: Der große Autothread Teil IV

Mittwoch, 10. Oktober 2007, 11:51

Zitat von »RedFlag1970«

Ich hoffe doch das diese Aussage falsch ist.


Ist sie nicht. Falsch gehofft.



Zitat

Ich bin immer davon ausgegangen, das man die Verantwortung bei einem Schaden an den Käufer übergibt.
Deshalb auch die Angabe der Uhrzeit im Kauf - Verkaufvertrag.


Nützt rein gar nichts, der verantwortliche Halter bist immer noch du. Du kannst lediglich den Käufer in Regress nehmen - doch wo u.U. nichts zu holen ist, rennst du dieser Forderung ewig bzw. vollkommen vergeblich hinterher.



Zitat

Also ich habe bisher immer mein Auto angemeldet übergeben und natürlich auch die Uhrzeit der Übergabe im Kaufvertrag notiert.
Das hat doch den Vorteil das sich Käufer und Verkäufer ein wenig Kosten sparen.


Damit hast du dann bis jetzt immer Glück gehabt. Wenn der Käufer sich nicht an die Absprache hält und einfach damit weiterfährt, werden alle Vergehen dir in Rechnung gestellt.

Solche Fälle sind auch schon zur Genüge in den Medien kursiert - kein Einzelfall.





Deswegen IMMER den Wagen abgemeldet übergeben bzw. mit dem Käufer zur Zulassungsstelle fahren, um dort die Ab- und Anmeldung mitzubekommen.
Einer Person, die man nur max. von einer Probefahrt kennt, einen komplett zugelassenen Wagen zu übergeben und darauf zu hoffen, sie würde sich schon an die Abmeldeabsprache halten, kommt russischem Roulette recht nahe... :P ;D :P ;) :P ;D :P
Meister der symmetrischen Smileys!!! :D 8) :P :cursing: :thumbsup: :cursing: :P 8) :D

Re: Der große Autothread Teil IV

Mittwoch, 10. Oktober 2007, 12:40

Hmm,

OK, da habe ich dann wohl bisher Glück gehabt.

Dann werde ich mein Prozedere in jedem Fall ändern müssen.
Ich finde aber das sich "ich bin in 5 Sekunden mit meinem Ferrari auf 100" immernoch besser anhört als "gestern hab ich mit meiner SSD nen 100GB Pornoordner in 5 Sekunden gezipt"
Wenn du den Baum, den du gleich treffen wirst, sehen kannst, nennt man das untersteuern. Wenn du ihn nur hören und fühlen kannst wars übersteuern!

Re: Der große Autothread Teil IV

Mittwoch, 10. Oktober 2007, 13:05

Sicherlich macht es für noch zu absolvierende Probefahrten von potentiellen Käufern Sinn, wenn der Wagen noch angemeldet ist.


Aber das hindert einen ja nicht daran, mit zur Zulassungsstelle zu fahren und dort der Ab- und Neuanmeldung beizuwohnen. ;) ;) :D ;) ;)
Meister der symmetrischen Smileys!!! :D 8) :P :cursing: :thumbsup: :cursing: :P 8) :D

Re: Der große Autothread Teil IV

Mittwoch, 10. Oktober 2007, 13:44

Was ist dann eigentlich wenn der Käufer aus einer anderen Stadt kommt? Er kann ja schlecht das Auto in X anmelden, wenn er aus Y kommt, oder geht das?

Wenn man den Wagen angemeldet übergibt sollte man doch:

zumindest was die Zulassung (also KFZ Steuer, Bußgelder usw.) angeht mit einer von beiden Seiten unterschriebenen Veräußerungsanzeige mit Datum und Uhrzeit des Verkaufs, die man an die Zulassungstelle schickt, auf der sicheren Seite sein.

Zur Versicherung siehe auch Mustervertrag vom ADAC:

Zitat

Schon mit dem Eigentum am Kfz geht die Versicherung auf den Käufer über. Deshalb beeinträchtigt ein nach der Eigentumsübertragung vom Käufer verursachten Unfallschaden nicht den Schadensfreiheitsrabatts des Verkäufers, auch wenn das Kfz noch nicht umgeschrieben ist.

Re: Der große Autothread Teil IV

Mittwoch, 10. Oktober 2007, 13:50

Zitat von »Giffi«

Was ist dann eigentlich wenn der Käufer aus einer anderen Stadt kommt? Er kann ja schlecht das Auto in X anmelden, wenn er aus Y kommt, oder geht das?

Wenn man den Wagen angemeldet übergibt sollte man doch:

zumindest was die Zulassung (also KFZ Steuer, Bußgelder usw.) angeht mit einer von beiden Seiten unterschriebenen Veräußerungsanzeige mit Datum und Uhrzeit des Verkaufs, die man an die Zulassungstelle schickt, auf der sicheren Seite sein.

Zur Versicherung siehe auch Mustervertrag vom ADAC:



Genau diesen Vertrag nutze ich immer!
Also geht das dann wohl doch ;D
Mit der Versicherung meine ich ...
Ich finde aber das sich "ich bin in 5 Sekunden mit meinem Ferrari auf 100" immernoch besser anhört als "gestern hab ich mit meiner SSD nen 100GB Pornoordner in 5 Sekunden gezipt"
Wenn du den Baum, den du gleich treffen wirst, sehen kannst, nennt man das untersteuern. Wenn du ihn nur hören und fühlen kannst wars übersteuern!

Re: Der große Autothread Teil IV

Mittwoch, 10. Oktober 2007, 14:42

Das entbindet den alten Halter noch nicht von Straftaten, Bußgeldtatbeständen und Ordnungswidrigkeitengeldern, die der Käufer mit dem Fahrzeug begeht.


Die muss der Halter zahlen - siehe Regress...






Aber wenn ihr meint, dass es völlig unmöglich sei, dass der Käufer mit "eurem Kennzeichen" Mist baut, dann lasst ihn doch angemeldet. Mehr als dreifach darauf hinweisen, wo die ernsthaften Probleme bei dieser Methode sind und mir die Finger wund tippen, kann ich nicht machen... :P :P :P ;D :P ;D :P :P :P
Meister der symmetrischen Smileys!!! :D 8) :P :cursing: :thumbsup: :cursing: :P 8) :D