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Jey
unregistriert
Zitat von »Herr«
Den neuen über einen Händler kaufen und den alten in zahlung geben?
Zitat von »Hannibal-Lecter«
Viele Versicherungen haben auch spezielle Angebote für eine gewisse Übergangsfrist, so dass man kurzzeitig zwei Fahrzeuge zu den Bedingungen des einen Vertrags laufen lassen kann. Bei einigen besteht sogar die Möglichkeit, einen Zweitwagen dauerhaft zu den Konditionen des Erstvertrags zu führen - was allerdings den Haken hat, dass im Falle eines selbstverschuldeten Unfalls beide Fahrzeuge in den Schadenfreiheitsklassen fallen.
Zitat von »FUNKMAN«
Ich auch nicht mehr, Hasi, ich auch nicht mehr... : :-X :
Bin immer noch gespannt wie ein Flitzebogen auf Donnerstagabend.
Zitat von »Man_In_Blue«
soll ich mal mitkommen? Vielleicht sind die kooperativer wenn hinter dem laufendem Meter von Michel noch en 2 Meter Mann steht...
Man In Blue
Zitat von »Jey«
Was ist mit dem von mir angesprochenen Kurzzeitkennzeichen/Tageszulassung? Hat damit schonmal jemand Erfahrungen gemacht ?
Gruß Jochen
Zitat von »Hannibal-Lecter«
Wo wir gerade beim Thema sind: Stell dem Käufer Deines Altfahrzeugs bloß nicht Deine alten Schilder für die Überführung zur Verfügung - wenn er das Teil nicht sofort ummeldet oder einen Unfall baut, ist Dein Vertrag geschädigt. Daher immer das Fahrzeug abgemeldet übergeben!
Gruß Hannibal
Zitat von »gemini«
egal, bilder! ;D ;D ;D ;D ;D ;D
Zitat von »RedFlag1970«
Ich hoffe doch das diese Aussage falsch ist.
Ich bin immer davon ausgegangen, das man die Verantwortung bei einem Schaden an den Käufer übergibt.
Deshalb auch die Angabe der Uhrzeit im Kauf - Verkaufvertrag.
Also ich habe bisher immer mein Auto angemeldet übergeben und natürlich auch die Uhrzeit der Übergabe im Kaufvertrag notiert.
Das hat doch den Vorteil das sich Käufer und Verkäufer ein wenig Kosten sparen.
Zitat von »RedFlag1970«
Ich hoffe doch das diese Aussage falsch ist.
Zitat
Ich bin immer davon ausgegangen, das man die Verantwortung bei einem Schaden an den Käufer übergibt.
Deshalb auch die Angabe der Uhrzeit im Kauf - Verkaufvertrag.
Zitat
Also ich habe bisher immer mein Auto angemeldet übergeben und natürlich auch die Uhrzeit der Übergabe im Kaufvertrag notiert.
Das hat doch den Vorteil das sich Käufer und Verkäufer ein wenig Kosten sparen.
Zitat
Schon mit dem Eigentum am Kfz geht die Versicherung auf den Käufer über. Deshalb beeinträchtigt ein nach der Eigentumsübertragung vom Käufer verursachten Unfallschaden nicht den Schadensfreiheitsrabatts des Verkäufers, auch wenn das Kfz noch nicht umgeschrieben ist.
Zitat von »Giffi«
Was ist dann eigentlich wenn der Käufer aus einer anderen Stadt kommt? Er kann ja schlecht das Auto in X anmelden, wenn er aus Y kommt, oder geht das?
Wenn man den Wagen angemeldet übergibt sollte man doch:
zumindest was die Zulassung (also KFZ Steuer, Bußgelder usw.) angeht mit einer von beiden Seiten unterschriebenen Veräußerungsanzeige mit Datum und Uhrzeit des Verkaufs, die man an die Zulassungstelle schickt, auf der sicheren Seite sein.
Zur Versicherung siehe auch Mustervertrag vom ADAC:
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