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moede
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PharaoHat-Mo-Neten
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Zitat von »friedensmoede«
Ich weiss ja nicht wie es bei euch in Deutschland ist, aber bei uns in der Schweiz ist es ziemlich egal, ob man mit dem Lehrfahrausweis unsterwegs ist oder mit dem richtigen. Gebüsst wird man so oder so. Also nichts da mit, "wenn ich das mit dem richtigen Ausweis gemacht hätte..."
peace
moede
moede
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Zitat von »PharaoHat-Mo-Neten«
(klugscheiß)In den ersten zwei Jahren wäre dein Führerschein weg gewesen, um ihn wieder zu bekommen hättest Du eine Nachschulung machen müssen und deine Probezeit hätte sich um weiter 2 Jahre verlängert. (/klugscheiß)
PharaoHat-Mo-Neten
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Zitat von »Max«
Das stimmt so nicht ganz. Der Führerschein wäre, wie bei jedem normalen Autofahrer auch, für einen Monat weggewesen. Dann bekommt man ihn ganz normal zurück. Das besondere an der Probezeit ist, dass die Behörde die Teilnahme an der Nachschulung anordnet, und wenn man der nach einer bestimmten Zeit (6 Monate glaub ich) nicht nachkommt, dann erst wird der Führerschein erstmal eingezogen. (Nachschulung und Probezeitverlängerung gibt es übrigens für jedes Vergehen das mit Punkten bestraft wird, AUSSER Handytelefonieren, das gibt nur nen Punkt und 40€.)
Zitat von »Patrickclouds«
zum glück haben wir hier keine grünpfeilschilder sondern nur grünepfeilampeln. wenn der feil aus ist , dann ist rot, wenn er an ist darf man fahren. stimmt doch, oder ;D
Zitat von »PharaoHat-Mo-Neten«
Nein, stimmt schon, was ich gesagt habe, nur, dass Du es noch vervollständigt hast.![]()
Aber der Führerschein wird generell erstmal eingezogen (in der Probezeit), der Polizist, nimmt deinen Führerschein mit. Kannst Du eine Nachschulung nachweisen, bekommst Du ihn aber wieder, und zwar erst dann, nicht schon nach einem Monat.
PharaoHat-Mo-Neten
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Y0Gi [/td][/tr][/table]
Zitat
kaum denkt man, die dummheit hat ihre untere grenze erreicht, kommt schon der nächste zum limbo-contest um die ecke...
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