Ich habe gegenüber einer Person A eine Forderung von einer Summe X Euro. Jeden Monat erhalte ich eine Abzahlung der Gesamtforderung von Y Euro. Da dieses bei weitem nicht aureicht um die Forderung zu decken, fallen die im Urteil benannten 5% Zinsen über den Basiszinssatz an. Ich erwarte etwa 4 Jahre lang jeden Monat entsprechende Abtragsbuchung.
Nun muss ich für das vergangenen Jahr eine Aufstellung zur Kenntnisnahme verschicken, auf denen die Zinsen berechnet sind, da diese sonst nach einer gewissen Zeit verfallen und nicht mehr in Anspruch genommen werden können, was sehr ärgerlich wäre.
Frage1: Muss ich die zwischenzeitlichen Rückzahlung bei der Zinsberechnung einbeziehen oder kann ich die Zinsen auf die Gesamtforderung aufschlagen und die monatlichen Zahlungen entsprechend jährlich abziehen?
Frage2: Gibt es ein Pogramm bei dem ich die Gesamtforderung eintragen kann, den Zinssatz angebe und die jeweiligen Rückzahlungen einbuchen kann und per klick oder Blick ergibt sich dann die Restforderung.
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Falls mir hier keiner direkt helfen kann, wäre ich für Links zu entsprechenden Fach- oder Anwaltsforen sehr dankbar.