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Spannende Diskussion.
Ich beschäftige mich seit nunmehr über 10 Jahren hauptberuflich damit, die Überreste der tollkühnen Männer auf ihren zweirädrigen Kisten einzusammeln, zusammenzuflicken und danach in Reha Kliniken zu entlassen. Ein wesentlicher Teil der Unfälle wäre vermeidbar gewesen oder zumindest bei angepasster Fahrweise und Schutzkleidung weniger gravierend ausgefallen. Wir haben zu Zeit einen Pappenheimer auf Intensiv liegen, der meinte vor einer Ampel mal eben 15 PKW zu überholen und der dabei in ein links abbiegendes Auto gerauscht ist. Der Fahrer des PKW hat auf den Gegenverkehr geachtet, von Hinten durfte und sollte an der Stelle nix kommen…. Besagter Moppedfahrer schaut jetzt für den Rest seines Lebens an die Decke. Ich zitiere Draco: Selber schuld.
Wer mal im Sauerland (oder Siegerland oder in einigen Regionen Bayerns oder der Eifel) unterwegs war, dem wird bei vorsichtiger Betrachtung der Unfallschwerpunkte auffallen, daß diese oft nur schwer einsehbar sind. Wenn ich da mit ein paar dicken roten Autos anfahren muss, stelle ich zumindest mein Notarztfahrzeug in die Kurve vor der Unfallstelle und den Rettungswagen neben den Crash. Wenn es gut läuft kommen während der Bergung nur 2 Motorradfahrer an der Unfallstelle vorbeigerast. Wenn ich da aber privat unterwegs bin habe ich die Option der Absicherung mit zwei großen Fahrzeugen nicht. Eigenschutz geht IMMER vor, ich kann da die Position von Draco durchaus verstehen wenn er sagt er hätte keinen Bock sich selber in Gefahr zu begeben weil mal wieder einer auf zwei Rädern meint tieffliegen zu müssen. Privat wäge ich das auch sehr genau ab.
Und nur um diese „jurstische Debatte“ zu befeuern, die Formulierung lautet: Wer bei Unglücksfällen oder gemeiner Gefahr oder Not nicht Hilfe leistet, obwohl dies erforderlich und ihm den Umständen nach zuzumuten, insbesondere ohne erhebliche eigene Gefahr und ohne Verletzung anderer wichtiger Pflichten möglich ist, wird mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder mit Geldstrafe bestraft. Die Abwesenheit von Eigengefährdung und resultierende Zumutbarkeit musst Du im Straßenverkehr erst mal nachweisen…. Der Aruf bei der 112 reicht da in der Tat völlig aus!
Woodstock
Ja, nee, is klar. Das ist ein Verhalten was man durchsu auch alsbei sowas kann ich kaum so viel Fressen wie ich Kotzen möchte.
bezeichnen kann.einfach assozial
Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von »Woodstock« (20. März 2013, 17:49)
Erotische Beinbehaarung haste
Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von »Man_In_Blue« (20. März 2013, 23:12)
Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von »El_PResidente« (21. März 2013, 00:04)
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