Wenn du schon auf die Seite verlinkst, dann mal weiterlesen, hier gibts durchaus noch mehr Hinweise und Tips
http://www.wlan-skynet.de/docs/richtfunk…vergleich.shtml
Die (erlaubte) Sendeleistung
Im 2,4-GHz-Bereich hat der Gesetzgeber eine maximale Sendeleistung von 100 Milliwatt festgelegt. Dies entspricht 20 dBm.
Im 5-GHz-Bereich erlaubt das Gesetz eine maximale Sendeleistung von 1000 mW
unter bestimmten Voraussetzungen.
Die Reichweite
Weil die Luft zwischen beiden Antennen im 2,4-GHz-Bereich weniger dämpft reicht man mit diesen 100 mW und entsprechenden Richtantennen schon recht weit. Wenn man mit legalen Mitteln arbeitet sind unter idealen Gelände-Bedingungen wohl maximale Reichweiten von 12 bis 15 km möglich, jedoch ist die Bandbreite dann schon sehr gering (ca. 1 MBit/s). Die Firma SSB gibt für ihre Airlink-Antennen deutlich größere Reichweiten und auch höhere Bandbreiten an. Doch man sollte die Fotos bei den Referenztests genau betrachten: Die Geländebedingungen waren nahezu optimal.
Durch die höhere Luftdämpfung erzielt man zwar im direkten Vergleich mit 2,4 GHz nur eine geringfügig höhere Reichweite, doch durch andere Übertragungsverfahren nach dem Standard
IEEE 802.11a erzielt man wesentlich höhere Bandbreiten (zwischen 12 und 36 MBit/s).
Im direkten Vergleich bei idealen Geländebedingungen unterscheiden sich die beiden WLAN-Frequenzbänder also nicht wesentlich. Unterschiede treten an anderer Stelle zu Tage.
Es kommt ja keine wLan-Polizei vorbei und überprüft das.
Auch hier wäre ich Vorsichtig. Die Bundesnetzargentur ist durchaus im Stande solche "Funkstellen" zu Orten, auf wenige Meter genau.
Das Punkt ist: Wenn sie es spitz kriegen, wodurch auch immer... (wie wahrscheinlich das ist, kann ich nicht sagen, genausowenig was es kosten wird..)
hat der Betreiber der Anlage ein Problem.