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<erledigt> Führerscheinentzug

Sonntag, 24. Juli 2005, 12:48

hat sich erledigt
"Ich hab Zuckungen im Arsch, von Typen wie euch krieg ich immer Zuckungen im Arsch!" "Хочешь мира, готовся к войне"

Re: Führerscheinentzug - 25 km/h Roller? Fragen

Sonntag, 24. Juli 2005, 12:52

er müsste natürlich den führerschein dafür machen

Re: Führerscheinentzug - 25 km/h Roller? Fragen

Sonntag, 24. Juli 2005, 12:53

für den 25er Roller? Welche Klasse ist das dann? Gilt da nicht: "Wer vor dem 01.04.1965 geboren ist, darf Mofa auch ohne Prüfbescheinigung fahren."?
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Re: Führerscheinentzug - 25 km/h Roller? Fragen

Sonntag, 24. Juli 2005, 13:14

kann schon sein, dass das gilt, aber ich denke, dass da noch viel mehr gilt, dass er seinen führerschein wegen alkohol am steuer verloren hat! da ist er selbst schuld und muss es nun auch ausbaden.

ruf doch am besten mal bei polizei oder straßenverkehrsamt an

csi

Junior Member

Re: Führerscheinentzug - 25 km/h Roller? Fragen

Sonntag, 24. Juli 2005, 13:31

Ich finde ich übrigens traurig das so jemand überhaupt noch irgendwas fahren darf, so einer sollte für den rest seines lebens Bus & Taxi fahren.

Re: Führerscheinentzug - 25 km/h Roller? Fragen

Sonntag, 24. Juli 2005, 13:51

eine chance geben sollte man ihm, WENN er einsieht, dass das kacke war.

Re: Führerscheinentzug - 25 km/h Roller? Fragen

Sonntag, 24. Juli 2005, 13:54

Jetzt mal langsam, bei 2,1 Promille wüsstest du auch nicht mehr, dass
man mit Alkohol im Blut nicht mehr Auto fährt, bzw. viele solche
Leute wissten hinterher überhaupt nicht mehr dass sie gefahren sind.


Gruß Max Payne

Re: Führerscheinentzug - 25 km/h Roller? Fragen

Sonntag, 24. Juli 2005, 14:08

afaik darf er das, sofern er vor dem o.g. Datum geboren ist. Man frage doch einfach mal Polizei / Fahrschule / ...

Re: Führerscheinentzug - 25 km/h Roller? Fragen

Sonntag, 24. Juli 2005, 14:46

das ist das problem in dem forum: man stellt eine frage und bekommt darauf hin emotionsausbrüche und meinungen die nichts mit der frage zutun haben! es ist schon lange her als es passiert und was zählt ist jetzt. also der diskussion zu folge sollte er seinen job verlieren, nur weil um halb vier morgens noch kein bus fährt?! jedem passieren mal ausrutscher, irren ist menschlich oder wie war das?

also etwas mehr tolleranz und konzentration auf gestellte fragen und nicht: "ich finde es traurig..." und bla bla bla..
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Re: Führerscheinentzug - 25 km/h Roller? Fragen

Sonntag, 24. Juli 2005, 14:48

Zitat von »Max_Payne«

Jetzt mal langsam, bei 2,1 Promille wüsstest du auch nicht mehr, dass
man mit Alkohol im Blut nicht mehr Auto fährt, bzw. viele solche
Leute wissten hinterher überhaupt nicht mehr dass sie gefahren sind.


Gruß Max Payne


das ist dann nicht weniger verwerflich... was er getan hat, das hat er getan und wenn nicht ganz klar ist, dass er es nicht wieder tut, dann sollte er nicht wieder fahren dürfen.


Zitat von »KingofBohmte«

afaik darf er das, sofern er vor dem o.g. Datum geboren ist. Man frage doch einfach mal Polizei / Fahrschule / ...


soweit ich weiß verliert er aber jegliche fahrerlaubnis. somit müsste er zumindest mpu bestehen.

D4F

Senior Member

Re: Führerscheinentzug - 25 km/h Roller? Fragen

Sonntag, 24. Juli 2005, 15:22

Zitat

Jetzt mal langsam, bei 2,1 Promille wüsstest du auch nicht mehr, dass
man mit Alkohol im Blut nicht mehr Auto fährt, bzw. viele solche
Leute wissten hinterher überhaupt nicht mehr dass sie gefahren sind


Wer sich 2.1 promille antrinkt hat inmo eh ein na der waffel.
Kann diesem ganzen gesaufe mal gar nichts abgewinnen und finde es nahezu primitiv. Wer dann noch meint sich hinters Steuer zu setzen ... so leute gehören ordentlich bestraft!!
-=[ !! LN2 / DICE Kühler !!]=- (\_/) (x.x) (><)/) This is totgeschossenes Drecksvieh. Copy totgeschossenes Drecksvieh into your signature to help him on his way to world domination.

Re: Führerscheinentzug - 25 km/h Roller? Fragen

Sonntag, 24. Juli 2005, 15:32

Zitat von »Dinosavrik«

Hallo,

einem Bekannten von mir wurde der Führerschein wegen Alkohol (2,1 Promile) am Steuer für 4 Monate (+ Geldstrafe natürlich) entzogen. Um den Schein wieder zu bekommen müßte er eine MPU und Nachprüfung machen. Er hat es damals nicht getan. Seit dem sind es schon 3 Jahre vergangen und jetzt müßte er den Führerschein komplet neu machen (+ MPU natürlich). So nun zu Frage: Jetzt möchte er sich einen 25er Roller kaufen (natürlich anmelden und mit Versicherung) um mit damit zu Arbeit zu fahren. Kann er dies ohne weitere Bedenken so einfach machen? Besteht da irgendeine Regelung ob er es darf oder nicht? Oder darf man es automatisch wenn man früher einen Führerschein besaß?

Danke für Eure Hilfe!!

MfG, Paul


afaik beinhaltewt der Autoführerschein auch die Klasse M... daher darf eigentlich jeder mit einem aktuellen Autoführerschein auch einen 25er Roller fahren...

Oder hab ich nu irgendwas missverstanden?

Man In Blue
A sinking ship is still a ship!

PharaoHat-Mo-Neten

unregistriert

Re: Führerscheinentzug - 25 km/h Roller? Fragen

Sonntag, 24. Juli 2005, 15:37

Zitat von »Man_In_Blue«



afaik beinhaltewt der Autoführerschein auch die Klasse M... daher darf eigentlich jeder mit einem aktuellen Autoführerschein auch einen 25er Roller fahren...

Oder hab ich nu irgendwas missverstanden?

Man In Blue

M ist für 50ccm ;) die 25er haben eine sonderregel für "alte"
Führerscheine. Solche Leute die vor einem bestimmten
Datum gemacht haben dürfen auch noch 125ccm Maschinen
fahren. Heute braucht du dafür den Motorradführerschein.

Wie genau das mit den kleinen aussieht hab ich keine AHnung,
aber er sollte sich besser ein Fahrrad kaufen. Da kannst zwar
besoffen auch den Lappen verlieren, aber wenn erschon weg
ist, darfst trotzdem weiter Fahrrad fahren :p ^^

Re: Führerscheinentzug - 25 km/h Roller? Fragen

Sonntag, 24. Juli 2005, 15:40

LOOOOL. wie geil ;D

und mit nem gescheiten fahrrad biste meinstens auch noch schneller ^^

Re: Führerscheinentzug - 25 km/h Roller? Fragen

Sonntag, 24. Juli 2005, 16:31

ja dann fahr mal 30 km mit dem fahhrad zu arbeit - 8,5 stunden arbeiten und wieder zurück mal sehen wer von euch ankommt. der mann ist über 50 und nicht mehr der gesündeste..

und es ist anscheind sinnlos die leute hier drauf hin zu weisen, dass sie zum thema schreiben und nicht ihre reine seele ausschütten sollen >:( ärgerlich sowas
"Ich hab Zuckungen im Arsch, von Typen wie euch krieg ich immer Zuckungen im Arsch!" "Хочешь мира, готовся к войне"

D4F

Senior Member

Re: Führerscheinentzug - 25 km/h Roller? Fragen

Sonntag, 24. Juli 2005, 16:44

^^ Noch schlimmer ... In dem Alter sollte man normalerweise Reif genug sein um nicht mit 2 Promille hinters Lenkrad zu steigen.

Ich denke mir aber dass ein Anruf beim Strassenverkehrsamt oder gar bei der Polizei schneller zum Erfolg führt als ne Anfrage in einem Wakü Forum
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Re: Führerscheinentzug - 25 km/h Roller? Fragen

Sonntag, 24. Juli 2005, 17:10

Kurze Knappe Antwort.

FAKT ist er braucht eine fahrerlaubnis ODER muss die MPU bestehen! Ansonsten läuft nix!


MfG
Hallocinogen

[CENTER][/CENTER] [CENTER]Es ist keine Verweigerung. Ich bin nur sehr wählerisch mit der Realität, die ich akzeptiere[/CENTER]

Re: Führerscheinentzug - 25 km/h Roller? Fragen

Sonntag, 24. Juli 2005, 17:23

interessante frage.
leute die vor dem datum geboren wurden dürfen ohne prüfung mofa fahren, sie müssen nur ihren personalausweis mit sich führen (klar, wg. geburtsdatum).

also eigentlich rechtlich kein problem.
zumal man beim mofa auch keine richtige fahrprüfung macht und keinen führerschein in dem sinne bekommt, nur eine prüfbescheinigung.

insofern denke ich das das mofa rechtlich eher wie ein fahrrad behandelt wird, zumindest nicht wie ein kraftfahrzeug, und man kann ihm ja auch nicht verbieten fahrrad zu fahren oder zu fuß die straßen unsicher zu machen.
führerscheinentzug und mpu beziehen sich aber nur auf kfz.

fragt sich nur was passiert wenn er angehalten wird und die polizei die personalien prüft und dabei den entzogenen führerschein bemerkt.
könnte diskussionen geben.

google ist übrigens ähnlicher meinung wie ich (so richtig sicher scheint das alles aber nicht):
http://forum.jurathek.de/showthread.php?t=2545&page=2
http://www.verkehrsportal.de/board/index.php?&act=ST&f=4&t=25553
suchstring: "mofa 1965 mpu"
Gott hat die Welt ja nur in sieben Tagen erschaffen können, weil es keine installierte Basis gab.

Re: Führerscheinentzug - 25 km/h Roller? Fragen

Sonntag, 24. Juli 2005, 17:28

Zitat von »Hallocinogen«

Kurze Knappe Antwort.

FAKT ist er braucht eine fahrerlaubnis ODER muss die MPU bestehen! Ansonsten läuft nix!


MfG
Hallocinogen



Kurz und knapp aber absolut falsch. Wenn er unter die Regel fällt darf er "leider" auch Mofa fahren. In meinen Augen eine Gesetzeslücke. Die gehört bei Entzug wegen Alkohol geschlossen. Ein Arbeitskollege hat auch den Führerschein wegen Alk verloren und fährt jetzt mit dem Mofa zur Arbeit

Re: Führerscheinentzug - 25 km/h Roller? Fragen

Sonntag, 24. Juli 2005, 18:34

bin grad bei der Polizei gewesen: er darf fahren!!

ende der diskussion!!!
"Ich hab Zuckungen im Arsch, von Typen wie euch krieg ich immer Zuckungen im Arsch!" "Хочешь мира, готовся к войне"