Sie sind nicht angemeldet.
Lieber Besucher, herzlich willkommen bei: Aqua Computer Forum. Falls dies Ihr erster Besuch auf dieser Seite ist, lesen Sie sich bitte die Hilfe durch. Dort wird Ihnen die Bedienung dieser Seite näher erläutert. Darüber hinaus sollten Sie sich registrieren, um alle Funktionen dieser Seite nutzen zu können. Benutzen Sie das Registrierungsformular, um sich zu registrieren oder informieren Sie sich ausführlich über den Registrierungsvorgang. Falls Sie sich bereits zu einem früheren Zeitpunkt registriert haben, können Sie sich hier anmelden.
Gelöschter Benutzer
unregistriert
Zitat von »Möppel«
Zusätzlich hat unser Arbeitgeber dieses Jahr "befohlen", dass die Raucher nun bei jeder Rauchpause mit Ihrer Zeiterfassungskarte "stempeln" müssen, also wird die Raucherei von der Arbeitszeit abgezogen. Und JA, der Chef ist selbst Raucher !
Zitat von »Spitfired«
is mir dann auch irgendwie unangenhem was zu labern ...
Zitat
Das kann auch schnell nach hinten losgehen für den Chef, denn Pausen unter 15 Minuten dürfen nicht von der Arbeitszeit abgezogen werden.
Das steht im Arbeitszeitgesetz §4.
Zitat von »Limbachnet«
Sorry, aber das steht dort garantiert nicht.
Da könnte man seinen Arbeitstag ja munter aufteilen: 5 Minuten arbeiten, 5 Munuten Pause, 5 Minuten arbeiten usw. Volles Gehalt für halbe Arbeitszeit und in dieser nix geschafft - wohl kaum.
DAS steht da:
§ 4 Ruhepausen
(1) Die Arbeit ist durch im voraus feststehende Ruhepausen von mindestens 30 Minuten bei einer Arbeitszeit von mehr als sechs bis zu neun Stunden und 45 Minuten bei einer Arbeitszeit von mehr als neun Stunden insgesamt zu unterbrechen.
(2) Die Ruhepausen nach Satz 1 können in Zeitabschnitte von jeweils mindestens 15 Minuten aufgeteilt werden.
...
Man beachte: "im voraus feststehende (!!) Ruhepausen"
Raucherpausen gehören wie Toilettengänge nach dem Sinn des Gesetzes nicht zur Ruhepause, sondern im Amtsdeutsch zur "persönlichen Verteilzeit", die IIRC nicht exakt festgesetzt, aber über den dicken Daumen ungefähr 5 Minuten pro Stunde nicht überschreitet. Die Ruhepause ist eben die Mittagspause und ggf. die Frühstückspause.
Zitat von »Norman«
Also entnehme ich Deinen Ausführungen, dass Raucherpausen, ähnlich wie Toilettengänge nicht von der Arbeitszeit abzugsfähig sind?
Unterm Strich sagen wir also das Gleiche.
Zitat von »Spitfired«
jop werd ich wohl noch ausharren muessen dank der netten probezeit ...
und das mit dem betriebsrat ist ja ne nette idee allerdings gibts das hier nicht ... und wer in der gewerkschaft ist hat hier auch schlecht chancen genommen zu werden ...
-