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Re: Rechtliches zum Fahradfahren

Freitag, 1. August 2008, 13:01

kurzer exkurs zu radfahrern und geschwindigkeitsbegrenzungen: die bindungswirkung für kfz, ab dem ortseingangsschild maximal 50 fahren zu müssen, gilt für radfahrer nicht. sobald aber ein schild explizit vorgibt, wie schnell man maximal fahren darf, dann hat sich der radfahrer auch daran zu halten - und sei es nur schätzungsweise. das kann mittels erfahrungswerten (gefahrenes übersetzungsverhältnis & trittfrequenz) und orientierung an den geschwindigkeiten der anderen fahrenden verkehrsteilnehmer geschehen.
ich kann durch erstere methode schon ziemlich gut einschätzen, wie schnell ich gerade unterwegs bin.

im übrigen bin ich auch der meinung, dass euch beide eine teilschuld trifft.

der rennradler hätte dich im kreuzungsbereich nicht überholen dürfen. ob er zu schnell war, kannst du nicht beurteilen.

du hättest deine abbiegeabsicht deutlich kenntlich machen müssen.

nichts desto trotz hättet ihr die polizei verständigen müssen. verletzungen mit langzeitfolgen deckt so keine versicherung ab. und auf den kosten für die reparatur seines bikes und den schadensersatz für das zerfetzte lycra-gedöns bleibt der rr'ler auch sitzen.
selbst, wenn der vermeintlich schuldige am unfallort noch reuhmütig seine schuld eingesteht, dann kann er das im nachhinein noch als beschwichtigungsversuch im affekt abtun und einen ausgleich des schadens durch seine versicherung ablehnen. das würde sogar seine versicherung von alleine tun, wenn die polizei den unfall nicht protokolliert hat.
Gruß, Micha.

Re: Rechtliches zum Fahradfahren

Freitag, 1. August 2008, 13:22

Zitat von »Kropi«

ok... also in höhe von abzweigungen darf man nicht überholen... das klingt ja schon mal sehr gut =) dann kann der mir also schon mal nichts... /


Naja, so leicht kommst du leider nicht davon. Im Endeffekt war es ziemlich bescheuert nicht die Polizei zu verständigen. Verkehrsunfall mit Personenschaden-da ist das Benachrichtigen der Polizei ne Pflichtveranstaltung. Naja, fürs nächste Mal dann.
Wieso kommen eigentlich einige Fahrradfahrer immer auf die Idee, im Strassenverkehr anders behandelt werden zu müssen als Autofahrer? Ihr unterliegt genauso den Regelungen und der Rücksichtspflicht wie jeder Strassenverkehrsteilnehmer.

Und nur weil du beide Hände zum Bremsen brauchst musst du trotzdem deine Fahrtrichtungsänderung anzeigen-musst dann notfalls anhalten und nach hinten gucken oder so langsam fahren, dass du eine Hand vom Lenker nehmen kannst. Auch wenn der Rennfahrer mit 50 km/h oder so gefahren ist, wird es ohne Polizeiprotokoll deiner Aussage und gegebenfalls Fotos von der Unfallstelle etc. schwer das zu belegen.


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Re: Rechtliches zum Fahradfahren

Freitag, 1. August 2008, 13:26

Ich hab alles mal durchgelesen. meine Meinung ist:

1. Du hast nicht zurückgeschaut, also auch garnicht gesehen wie schnell der Rennradler war. Du hättest auch nicht einschätzen können ob er nun 28km/h fährt oder 35km/h.

2. Selbst wenn er 30 gefahren wäre, wäre er auch in dich reingerauscht, das ist schnell genug und mit den dünnen Reifchen bremst es sich extrem schlecht, ich kenne das.

3. In der Mitte der Spur fahren zählt nicht. Fahr ganz links am Mittelstreifen. Typen die in der Mitte fahren weil sie glauben ihnen gehört die Straße gibts genügend. Und da man normal nicht rechts überholt war die Folge klar.
hier steht nichts

Re: Rechtliches zum Fahradfahren

Freitag, 1. August 2008, 22:45

Ach ja^^

Aus der Praxis für die Praxis:
Ich bin vor rund 2 Std mit knapp 48 in einer 30 Zone geblitzt worden...
Die werten Herren von der Polizei klärten mich dann auf, dass ich zu schnell gefahren sei, sie gerne meine Personalien hätten und ich dan Bußgeld bezahlen dürfte.

Nettes Aufklären meinerseits, dass Geschwindigkeit abschätzen unter diesen Bedingungen:
Bergab, kein Auto in Sicht und dann noch auf einer Waldstrecke, extrem schwieirg sei und es mir daher leiht tut, dass ich zu schnell war, reichte ihnen dann auch. Ich hab jetzt nen nettes Bild mit 48km/h -3km/h Tolleranz...


Soviel zum Thema Rad und Geschwindigkeit und Nein ich hätte geschätzt, dass ich mit 35-40km/h unterwegs gewesen wäre.

Ggf kauf ich mir auch nen Tacho.....

Re: Rechtliches zum Fahradfahren

Samstag, 2. August 2008, 09:39

ok, vielleicht kann ich nicht nachweisen, dass er schneller als 30 gefahren ist, genauso wenig wie er mir nachweisen kann, dass ich kein Handzeichen gegeben hab und nicht zurückgeschaut hab, das steht es dann wohl aussage gegen aussage. Aber schon anhand seiner Verletzungen kann man sehen, dass er deutlisch schneller als ich gefahren ist und wohl auch nicht besonders vorsichtig...

naja, bisher hat er sich immer noch nciht gemeldet und ich vermute mal dass er selber weiß, dass er eine Teilschuld trägt und das nicht zu knapp...

meine Prellungen sind schon fast wieder abgeschwollen, war also nix schlimmes und am Fahrrad und Klamotten hatte ich ja auch nichts...
Der Augenblick ist jenes Zweideutige, darin Zeit und Ewigkeit einander berühren...

Re: Rechtliches zum Fahradfahren

Samstag, 2. August 2008, 19:28

du willst anhand seiner verletzungen auf seine geschwindigkeit schliessen? bist du schon ausgerutscht auf deinem eigenen glatteis? ;)

mit "aussage gegen aussage" wäre ich auch vorsichtig. ne 30er zone befindet sich für gewöhnlich in bewohntem gebiet. wer sagt dir, dass er keine zeugen hat, die seine aussage unterstützen würden, wenn er denn sein recht einklagen wollen würde...?
Gruß, Micha.

Re: Rechtliches zum Fahradfahren

Samstag, 2. August 2008, 23:41

naja... meine Wunden sind quasi schon verheilt, seine mit sicherheit nicht... also sollte er definitiv schneller gefahren sein als ich... zudem gabs ne bremsspur, von der man seine geschwindigkeit auch abschätzen können sollte...

wir haben da niemanden gesehen.. und er hat auch nciht den Eindruck gemacht als wär er jemadn, der mit dem Rechtsanwalt droht... er hat sich ja bisher noch nicht mal gemeldet...
Der Augenblick ist jenes Zweideutige, darin Zeit und Ewigkeit einander berühren...

den

Senior Member

Re: Rechtliches zum Fahradfahren

Montag, 4. August 2008, 11:03

Zitat von »Kropi«

naja... meine Wunden sind quasi schon verheilt, seine mit sicherheit nicht... also sollte er definitiv schneller gefahren sein als ich... zudem gabs ne bremsspur, von der man seine geschwindigkeit auch abschätzen können sollte...

wir haben da niemanden gesehen.. und er hat auch nciht den Eindruck gemacht als wär er jemadn, der mit dem Rechtsanwalt droht... er hat sich ja bisher noch nicht mal gemeldet...


das muss nichts heißen, schäden müssen erstmal beziffert werden, vorher macht es wenig sinn, sich an die gegenseite zu wenden, allenfalls zum abklären von formalitäten...
V: WAKÜ komplett oder in Teilen: Cuplex, Twinplex, Airplex 120, Eheim 1046, AB, 2xPapst Lüfter, Einbaublende 240 etc.

Re: Rechtliches zum Fahradfahren

Montag, 4. August 2008, 12:57

Zitat von »Kropi«

naja... meine Wunden sind quasi schon verheilt, seine mit sicherheit nicht... also sollte er definitiv schneller gefahren sein als ich...


Ich hab mich mal mitm Skateboard vom Moped ziehen lassen...

Bei 50+ km/h habe ich doch etwas angst bekommen und los gelassen und im selben Momement auch das Skateboard unter den Füßen verloren...

Im ersten Moment kam ein laufreflex, aber ich konnte natürlich nicht annähernd so schnell laufen wie mein Körper schon an Geschwindigkeit drauf hatte...
--> Mehrer überschläge mit anschliesender Landung im Graben...

--> Auser nem leicht schmerzenden rechten Ellenbogen keinerlei Verletzungen. (ich hatte natürlich weder Helm noch Schoner an, lediglich kurze Hose, T-Shirt und nen paar Schuhe (und ne mütze))

Und wie kann man jetzt anhand der Verletzungen auf die Geschwindigkeit schliesen ?

Re: Rechtliches zum Fahradfahren

Montag, 4. August 2008, 17:37

naja, aber wenn man sich mit 10 kmh aufn bart legt, dann hast du sicher nicht schürfwunden von oben bis unten :P bei dir wars wohl eher der glücksfall ;) aber is ja auch egal, wenn ihr am unfallort die polizei nicht gerufen habt, bezahlt afaik die versicherung doch sowiso nicht oder irre ich mich?

Re: Rechtliches zum Fahradfahren

Montag, 4. August 2008, 19:23

naja, du bist ja auch in den Graben gefallen und nicht über den Asphalt gerutscht... dennoch bezweifel ich stark, dass er mir jetzt im nachhinein überhaupt noch etwas anhaben kann... außer er hat irgendwelche zeugen aufgetieben, die aussagen können, dass ich kein zeichen gegeben hab und dass er gaaaaanz langsam in mich hineingerauscht ist...
Der Augenblick ist jenes Zweideutige, darin Zeit und Ewigkeit einander berühren...

Re: Rechtliches zum Fahradfahren

Dienstag, 5. August 2008, 11:59

wie schnell er im endeffekt war, spielt für deinen schuldanteil am unfall überhaupt keine rolle.
aber ich gehe anhand deiner schilderung auch davon aus, dass er keine ansprüche an dich stellen wird.
Gruß, Micha.

Re: Rechtliches zum Fahradfahren

Samstag, 9. August 2008, 00:56

Zitat von »Al_Borland«

wie schnell er im endeffekt war, spielt für deinen schuldanteil am unfall überhaupt keine rolle.


AFAIR heißt doppelt so schnell wie erlaubt = volle Schuld.

Re: Rechtliches zum Fahradfahren

Samstag, 9. August 2008, 01:30

das würde ich bezweifeln wollen. das hiesse nämlich, dass das fehlerhafte verhalten des unfallgegners ausser acht gelassen würde.
Gruß, Micha.

Re: Rechtliches zum Fahradfahren

Samstag, 9. August 2008, 01:30

Wo soll das denn bitte stehen?

Edit: zu langsam. Also, in der deutschen StVO findet sich diese Regel jedenfalls nicht...

Re: Rechtliches zum Fahradfahren

Sonntag, 10. August 2008, 22:15

Genau, wo steht eigentlich, dass man beim Abbiegen ein Handzeichen geben MUSS? Soviel ich weiß bin ich vor ihm gefahren und habe damit Vorfahrt, egal ob ich ein Handzeichen gebe oder nicht. Wenn er mir dann von hinten reinfährt ist er wohl selber schuld. Er muss halt so vorausschauend fahren, dass er jederzeit abbremsen könnte... da ist es egal, ob er 50 gefahren ist, oder 30 oder 20...
Der Augenblick ist jenes Zweideutige, darin Zeit und Ewigkeit einander berühren...

Re: Rechtliches zum Fahradfahren

Sonntag, 10. August 2008, 22:35

Zitat von »Kropi«

Genau, wo steht eigentlich, dass man beim Abbiegen ein Handzeichen geben MUSS?

in der stvo....

http://bundesrecht.juris.de/stvo/__9.html

erster satz.
oder zweiter absatz. Das man dabei keine Vorfahrt hat dürfte klar sein.

ich find es echt frech wie du versuchst deine (mit)schuld abzuwälzen.
Gott hat die Welt ja nur in sieben Tagen erschaffen können, weil es keine installierte Basis gab.

Re: Rechtliches zum Fahradfahren

Montag, 11. August 2008, 00:10

Zitat von »Kropi«

Genau, wo steht eigentlich, dass man beim Abbiegen ein Handzeichen geben MUSS? Soviel ich weiß bin ich vor ihm gefahren und habe damit Vorfahrt, egal ob ich ein Handzeichen gebe oder nicht. Wenn er mir dann von hinten reinfährt ist er wohl selber schuld. Er muss halt so vorausschauend fahren, dass er jederzeit abbremsen könnte... da ist es egal, ob er 50 gefahren ist, oder 30 oder 20...


Du hast kein Handzeichen gegeben und dich somit nicht an die Verkehrsvorschriften gehalten. Somit hast du Mitschuld. Deine Versuche, dir hier aus den Fingern eine Begründung zu saugen, warum du vollkommen schuldlos sein solltest ist wirklich nur eine Farce.

Solchen Menschen, die ihre Fehler nicht einsehen und für diese nicht geradestehen, fehlt eindeutig die geistige Reife im öffentlichen Straßenverkehr teilzunehmen. >:(

Re: Rechtliches zum Fahradfahren

Montag, 11. August 2008, 01:05

ok, danke... damit wäre das ja geklärt... hab nur nach der entsprechenden stelle gesucht... aber da er sich immer noch nicht bei mir gemeldet hat, dürfte die sache eh gelaufen sein...
Der Augenblick ist jenes Zweideutige, darin Zeit und Ewigkeit einander berühren...

Re: Rechtliches zum Fahradfahren

Montag, 11. August 2008, 01:28

laut deiner beschreibung hast du kein zeichen gegeben, dich nicht rechtzeitig links bzw. zur mitte hin eingeordnet und dem anderen dadurch die möglichkeit eingeräumt rechts zu überholen, deine doppelte sorgfaltspflicht verletzt, ...

sei froh das er dich nicht verklagt ...

http://www.openpr.de/news/231951/Die-Haf…ueberholen.html
Viele Grüße Till