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Zitat von »LeifTech«
ahem... dass sind dann fixe kosten! da koennen die drehen was sie wollen!
Zitat von »Its«
Was ist eigentlich mit §118 BGB?
Trifft des nicht vielleicht zu?
Wie wär des eigentlich wenn des jemand unter 14/18 wär?
edit: Sorry ich hab keine Ahnung von nix, nie, oder so :
Zitat von »LeifTech«
also....
klugschecissen an
sollte die person unter 18 sein.. aber ueber 14... ist sie beschraenkt (Dass sowieso) haftbar!
und somit muessen die erziehungsberechtigten fuer den schaden aufkommen
und ich glaub kaum dass sich ebay ne fuenftel millionen euro untern hintern wegziehen laesst ;D
Zitat von »LeifTech«
also....
klugschecissen an
Zitat
sollte die person unter 18 sein.. aber ueber 14... ist sie beschraenkt (Dass sowieso) haftbar!
und somit muessen die erziehungsberechtigten fuer den schaden aufkommen
Zitat
und ich glaub kaum dass sich ebay ne fuenftel millionen euro untern hintern wegziehen laesst ;D
Zitat von »FUNKMAN«
§ 118 BGB setzt voraus, dass beide Vertragsparteien eine Willenserklärung nur zum Schein abgeben. Wird zB immer mal wieder bei Grundstückskaufverträgen versucht, um Gebühren beim Notar zu "sparen". Ist nachher nicht einfach zu beweisen, falls doch nicht der eigentlich vereinbarte Preis bezahlt wird. Sollte das doch möglich sein, wird nach § 122 BGB Schadensersatz zu leisten sein.
Zitat von »Its«
BGB § 118 Mangel der Ernstlichkeit
Eine nicht ernstlich gemeinte Willenserklärung, die in der Erwartung abgegeben wird, der Mangel der Ernstlichkeit werde nicht verkannt werden, ist nichtig.
Aber wenn jemand eine Willenserklärung abgibt, bei der jemand anderes die Nichternsthaftigkeit nicht erkennen kann, dann gibt doch nur der eine Partner so ab, dass es nicht ernstgemeint ist.
Kapiert jemand was ich sagen will???
Also ich mein eigentlich, dass nur der eine Partner es nicht ernstmeint, und der andere das nicht merkt, und nicht beide.
Zitat von »LeifTech«
eine altergrenze verdreht und gleich wird man hier nach allen regeln der kunst mundtot gemacht... :-[ :'(
ich sag nix mehr ;D
Zitat von »FUNKMAN«
Ich hab mal eben die Hausnummer verwechselt, denn ich bin momentan auch zu faul zum Aufstehen und Nachschlagen.
Das, was ich meinte, war § 116 -> Scherzerklärung.
Zitat von »FUNKMAN«
Ich bin immer noch zu faul, aufzustehen...
Jaja, 2mal in der Hausnummer vertan, Hauptsache, ich weiß, wo ich die Sachen finde und wie ich damit umgehen muss.
Zitat von »Its«
Gibt doch Internet ;D
Zitat von »EpS«
woha... die sind schon bei 25000 euro! :o
wer zahlt bitte für so häs...äh...unattraktive weiber soviel geld?
für 25000 euro bestell ich mir alle playmates des jahres 2002 nach hause... ;D
Zitat von »EpS«
woha... die sind schon bei 25000 euro! :o
wer zahlt bitte für so häs...äh...unattraktive weiber soviel geld?
für 25000 euro bestell ich mir alle playmates des jahres 2002 nach hause... ;D
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