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Re: alleine ne party feiern? muss nicht sein - &gt

Montag, 10. November 2003, 23:30

Zitat von »LeifTech«


sollte also der vertrag platzen weil der kaeufer nicht in der lage ist das geld zu bezahlen... muessen die maedels, insofern es sie wirklich gibt! 200000 euro an ebay zahlen...



is das so? die können ja nicht beeinflussen was für leute da welche beträge bieten.

Re: alleine ne party feiern? muss nicht sein - &gt

Montag, 10. November 2003, 23:31

ahem... dass sind dann fixe kosten! da koennen die drehen was sie wollen!

;D

Re: alleine ne party feiern? muss nicht sein - &am

Montag, 10. November 2003, 23:43

Zitat von »LeifTech«

ahem... dass sind dann fixe kosten! da koennen die drehen was sie wollen!


Aaaber
[klugscheissmodeon]
Diese Kosten könnten sie, sofern eBay diese einfordern würde (eher unwarscheinlich), mit 100prozentiger Sicherheit von dem lustigen Scherzbold einklagen; sagt mein Rechtsverstand und garantiert auch das BGB
[/klugscheissmodeoff]

Bin nur grad am Strafrecht-lernen und hab keinen Bock mich vom Schreibtisch zu erheben um nachzuschauen ;D

Re: alleine ne party feiern? muss nicht sein - >

Montag, 10. November 2003, 23:45

Was ist eigentlich mit §118 BGB?
Trifft des nicht vielleicht zu?

Wie wär des eigentlich wenn der Bieter jemand unter 14/18 wär?
(nein, ich hab keine dummen Gedanken ;D)

edit: Sorry ich hab keine Ahnung von nix, nie, oder so  ::)

Re: alleine ne party feiern? muss nicht sein - >

Montag, 10. November 2003, 23:52

Zitat von »Its«

Was ist eigentlich mit §118 BGB?
Trifft des nicht vielleicht zu?

Wie wär des eigentlich wenn des jemand unter 14/18 wär?

edit: Sorry ich hab keine Ahnung von nix, nie, oder so  ::)


EDIT: § 116 BGB setzt voraus, dass beide Vertragsparteien eine Willenserklärung nur zum Schein abgeben. Wird zB immer mal wieder bei Grundstückskaufverträgen versucht, um Gebühren beim Notar zu "sparen". Ist nachher nicht einfach zu beweisen, falls doch nicht der eigentlich vereinbarte Preis bezahlt wird. Sollte das doch möglich sein, wird nach § 122 BGB Schadensersatz zu leisten sein.


Über 7 Jahren und unter 18 ist man beschränkt geschäftsfähig - besondere Regelungen dann in §§ 104ff BGB.
Meister der symmetrischen Smileys!!! :D 8) :P :cursing: :thumbsup: :cursing: :P 8) :D

Re: alleine ne party feiern? muss nicht sein - >

Montag, 10. November 2003, 23:53

also....

klugschecissen an

sollte die person unter 18 sein.. aber ueber 14... ist sie beschraenkt (Dass sowieso) haftbar!
und somit muessen die erziehungsberechtigten fuer den schaden aufkommen

und ich glaub kaum dass sich ebay ne fuenftel millionen euro untern hintern wegziehen laesst ;D


tante aedith meint ich bin einfach zu langsam :-[

Nacht-Elf

unregistriert

Re: alleine ne party feiern? muss nicht sein - &gt

Montag, 10. November 2003, 23:56

hm... allerdings darf man sich bei ebay erst anmelden, wenn man 18 ist ...
was is das denn dann, wenn ebay das rauskriegt? täuschung?

*keine ahnung hat, deshalb doof fragt :P *

Re: alleine ne party feiern? muss nicht sein - >

Montag, 10. November 2003, 23:56

Zitat von »LeifTech«

also....

klugschecissen an

sollte die person unter 18 sein.. aber ueber 14... ist sie beschraenkt (Dass sowieso) haftbar!
und somit muessen die erziehungsberechtigten fuer den schaden aufkommen

und ich glaub kaum dass sich ebay ne fuenftel millionen euro untern hintern wegziehen laesst ;D


Ach was, ebay hat durch diese Aktion derartig publicity bekommen, das kam mehrmals täglich im Fernsehen, in Zeitungen usw. Das ist für die kosenlose Werbung, die werden den Teufel tun und da noch jemand verklagegn, da machen sie doch alles wieder kaputt...
Gute work-live-balance ist, wenn man von seinem Privatleben erschöpfter ist als von der Arbeit.

Re: alleine ne party feiern? muss nicht sein - >

Montag, 10. November 2003, 23:58

Zitat von »LeifTech«

also....

klugschecissen an



Vielleicht hättest wenigstens mal bei Google nach dem Gesetzeswortlaut (§ 106 BGB regelt die Geschäftsfähigkeit) schauen sollen, dann wäre das jetzt nicht so peinlich....

Zitat


sollte die person unter 18 sein.. aber ueber 14... ist sie beschraenkt (Dass sowieso) haftbar!
und somit muessen die erziehungsberechtigten fuer den schaden aufkommen


Zu den Altersgrenzen: Siehe oben. Die 14 Jahre, die du da als eine Grenze zu wissen glaubst, beziehen sich auf die Strafmündigkeit, nicht aber auf die Geschäftsfähigkeit im Sinne des BGB.
"Eltern haften für ihre Kinder" kann man so pauschal nicht sagen - da müssen noch einige Faktoren mit dazukommen. Fehlende Beaufsichtigung allein reicht da nicht.

Zitat


und ich glaub kaum dass sich ebay ne fuenftel millionen euro untern hintern wegziehen laesst ;D


Vielleicht zieht sich ebay wenigsten den Schuh an, dass sie die Auktion nicht rechtzeitig gestoppt haben und regeln das dann auf andere Weise. Dass da kein Gebot mehr ernst gemeint sein sollte, dürfte selbst denen klar sein...

EDIT: Studiert doch selbst mal Jura, wenn ihr schon alle so ein Interesse daran habt... ;D
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Re: alleine ne party feiern? muss nicht sein - >

Dienstag, 11. November 2003, 00:02

Zitat von »FUNKMAN«


§ 118 BGB setzt voraus, dass beide Vertragsparteien eine Willenserklärung nur zum Schein abgeben. Wird zB immer mal wieder bei Grundstückskaufverträgen versucht, um Gebühren beim Notar zu "sparen". Ist nachher nicht einfach zu beweisen, falls doch nicht der eigentlich vereinbarte Preis bezahlt wird. Sollte das doch möglich sein, wird nach § 122 BGB Schadensersatz zu leisten sein.


BGB § 118 Mangel der Ernstlichkeit
Eine nicht ernstlich gemeinte Willenserklärung, die in der Erwartung abgegeben wird, der Mangel der Ernstlichkeit werde nicht verkannt werden, ist nichtig.


Aber wenn jemand eine Willenserklärung abgibt, bei der jemand anderes die Nichternsthaftigkeit nicht erkennen kann, dann gibt doch nur der eine Partner so ab, dass es nicht ernstgemeint ist.
Kapiert jemand was ich sagen will???
Also ich mein eigentlich, dass nur der eine Partner es nicht ernstmeint, und der andere das nicht merkt, und nicht beide.

Re: alleine ne party feiern? muss nicht sein - &gt

Dienstag, 11. November 2003, 00:04

eine altergrenze verdreht und gleich wird man hier nach allen regeln der kunst mundtot gemacht... :-[ :'(












ich sag nix mehr ;) ;D

Re: alleine ne party feiern? muss nicht sein - >

Dienstag, 11. November 2003, 00:05

Zitat von »Its«



BGB § 118 Mangel der Ernstlichkeit
Eine nicht ernstlich gemeinte Willenserklärung, die in der Erwartung abgegeben wird, der Mangel der Ernstlichkeit werde nicht verkannt werden, ist nichtig.


Aber wenn jemand eine Willenserklärung abgibt, bei der jemand anderes die Nichternsthaftigkeit nicht erkennen kann, dann gibt doch nur der eine Partner so ab, dass es nicht ernstgemeint ist.
Kapiert jemand was ich sagen will???
Also ich mein eigentlich, dass nur der eine Partner es nicht ernstmeint, und der andere das nicht merkt, und nicht beide.


Ich hab mal eben die Hausnummer verwechselt, denn ich bin momentan auch zu faul zum Aufstehen und Nachschlagen.
Das, was ich meinte, war § 117 BGB.
Meister der symmetrischen Smileys!!! :D 8) :P :cursing: :thumbsup: :cursing: :P 8) :D

Re: alleine ne party feiern? muss nicht sein - &gt

Dienstag, 11. November 2003, 00:06

Zitat von »LeifTech«

eine altergrenze verdreht und gleich wird man hier nach allen regeln der kunst mundtot gemacht...  :-[ :'(
ich sag nix mehr  ;) ;D


Wer keine Ahnung hat, einfach mal... ;D


Nein, da aber auch sonst nicht viel Sinn drin war, wollte ich halt noch mal was dazu schreiben.
Meister der symmetrischen Smileys!!! :D 8) :P :cursing: :thumbsup: :cursing: :P 8) :D

Re: alleine ne party feiern? muss nicht sein - &am

Dienstag, 11. November 2003, 00:07

So, jetzt habt ihr mich soweit, jetzt hab ich das BGB doch aus dem Schrank gekramt >:( ;D

@Leiftech:
Die "Idee" bei dieser Auktiongebühr ist ja, dass der Verkäufer quasi als Kunde von eBay einen Anteil seines Gewinns als Gebühr für die Dientleistung der Auktion bezahlt.
Würde eBay die Auktionsgebühr von den Mädels verlangen, würden sie quasi ihren eigenen Kunden vor den Koffer sch****en, was einen erheblichen Imageverlust nach sich ziehen würde. Deswegen kann man ja auch die Auktionsgebühr rückerstattet verlangen, wenn das Geschäft nicht zustande kommt. Ansprüche von eBay gegen den Käufer bestehen hingegen nicht, da der Kaufvertrag lediglich die zwei Auktionsparteien erfasst. Sieht also schlecht aus mit den Euronen....

@Funk
Hast §117 mit §118 verwechselt ;) It's me meinte ein Scherz-, kein Scheingeschäft.

@§118
Infos gibbet hier: http://ruessmann.jura.uni-sb.de/bvr99/Vorlesung/scherz.htm
Man unterscheidet zwischen gutem und bösem Scherz, abhängig davon, ob der Verkäufer erkennen konnte [oder hätte erkennen müssen ::)], dass das Angebot des Käufers nicht ernstlich abgegen wurde. Hierbei handelt es sich ganz offensichtlich um einen "guten Scherz" im Sinne des BGB, obwohl die Mädels sicher net darüber lachen können. Fraglich ist allerdings, inwieweit der Bieter Schadenersatz zu leisten hat, da es sich ja um keinen 0815-Kaufvertrag handelt sondern um eine Auktion, die durch das Scherzangebot korrumpiert wird. Ziemlich vertrackt die ganze Situation... ganz ungeschoren wird der Vogel zumindest sicher net davonkommen, gesetzt dem Falle das man die Identität feststellen kann....

Re: alleine ne party feiern? muss nicht sein - >

Dienstag, 11. November 2003, 00:09

Zitat von »FUNKMAN«

Ich hab mal eben die Hausnummer verwechselt, denn ich bin momentan auch zu faul zum Aufstehen und Nachschlagen.
Das, was ich meinte, war § 116 -> Scherzerklärung.

BGB § 116 Geheimer Vorbehalt
Eine Willenserklärung ist nicht deshalb nichtig, weil sich der Erklärende insgeheim vorbehält, das Erklärte nicht zu wollen. Die Erklärung ist nichtig, wenn sie einem anderen gegenüber abzugeben ist und dieser den Vorbehalt kennt.

???
Gibt doch Internet  ;D
Und mal angenommen unter 7, also nur hypothetisch, (hab des mit 14 verwechselt),  aber mir grad nochmal die betreffenden Paragrafen durchgelesen, dann könnten doch die Eltern widerrufen auch ohne Schadensersatz zahlen zu müssen, oder?

edit:
Man bin ich wieder langsam.
Ich könnte mir vorstellen, dass er soviel Schadensersatz zahlen muss, bis zu dem Betrag, bei dem man noch davon ausgehen kann, dass es ernsthaft gemeint ist. Nur so n Gedanke von mir!

Re: alleine ne party feiern? muss nicht sein - &gt

Dienstag, 11. November 2003, 00:14

Ich bin immer noch zu faul, aufzustehen... ;)

Jaja, 2mal in der Hausnummer vertan, Hauptsache, ich weiß, wo ich die Sachen finde und wie ich damit umgehen muss.
Meister der symmetrischen Smileys!!! :D 8) :P :cursing: :thumbsup: :cursing: :P 8) :D

Re: alleine ne party feiern? muss nicht sein - &gt

Dienstag, 11. November 2003, 00:16

Die Mädels sollte man sich merken. Wenn man die mal irgendwann trifft kann man sich mal im Hinterkopf behalten, das die Millionäre sind. :-*

Ausserdem haben die das bessere Bier. Das im Moment mit Abstand beste Flaschenpilsener...

EpS

Senior Member

Re: alleine ne party feiern? muss nicht sein - &gt

Dienstag, 11. November 2003, 00:17

woha... die sind schon bei 25000 euro! :o

wer zahlt bitte für so häs...äh...unattraktive weiber soviel geld?
für 25000 euro bestell ich mir alle playmates des jahres 2002 nach hause... ;D
[move][shadow=blue,right,3000]H 2 O - The BEST Way to cool your damn hot Hardware...[/shadow][/move]

Re: alleine ne party feiern? muss nicht sein - >

Dienstag, 11. November 2003, 00:18

Zitat von »FUNKMAN«

Ich bin immer noch zu faul, aufzustehen... ;)

Jaja, 2mal in der Hausnummer vertan, Hauptsache, ich weiß, wo ich die Sachen finde und wie ich damit umgehen muss.

Ich sags nochmal:

Zitat von »Its«


Gibt doch Internet  ;D

;D
Hast natürlich recht.
Macht mir aber einfach immer Spaß sinnlose Diskussionen über Rechtsfälle (sagt man das so?) zu führen, und u.U. lern ich noch was dazu  :)
edit:

Zitat von »EpS«

woha... die sind schon bei 25000 euro!  :o

wer zahlt bitte für so häs...äh...unattraktive weiber soviel geld?
für 25000 euro bestell ich mir alle playmates des jahres 2002 nach hause...  ;D

Auf welchem Stand isn dein ebay???
Bei mir: Aktuelles Gebot:  [glow=red,2,300]EUR 10.000.000,00[/glow]
edit2:
achso, du meinst Auktion Nummer 1, hier geht es schon um Nummer 2 ;)

Re: alleine ne party feiern? muss nicht sein - &gt

Dienstag, 11. November 2003, 00:30

Zitat von »EpS«

woha... die sind schon bei 25000 euro!  :o

wer zahlt bitte für so häs...äh...unattraktive weiber soviel geld?
für 25000 euro bestell ich mir alle playmates des jahres 2002 nach hause...  ;D


mittlerweile geht es um diese Auktion:
http://cgi.ebay.de/ws/eBayISAPI.dll?View…6&category=3200 ::) :-X