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Re: "Raser-Urteil"

Donnerstag, 19. Februar 2004, 00:03

Zitat von »KingofBohmte«


Hatte ich auch mal, ist aber nix passiert, zum Glück.
Ich will an 2 LKWs vorbei ziehen, hab so meine 190 drauf, da zieht der hintere raus. Ich bin dem fast draufgeknallt, hab ihn dann mehr oder weniger auf'n Parkplatz fahren lassen und die Bullen gerufen. => 3 Monate Fahrverbot für den Fahrer.


genau das hatte ich auf der a2 mit 160. der junge hat einfach nicht geguckt. einmal links , einmal rechts, kontrolle verloren und schon hat mein auto purzelbäume in 2 m höhe gemacht. Ist aber zum glück nicht viel passiert.

cheers

stefan

Re: "Raser-Urteil"

Donnerstag, 19. Februar 2004, 00:13

Zitat von »Smily«

Letztens bin ich 190 gefahren. Und zack war ein BMW hinter mir, der mir fast in den Kofferraum gefahren ist. Bei 190   :o :o :o :o!!!! Solchen Leuten sollte man den Führerschein wegnehmen, sie sind sich der Waffe die sie gerade fahren einfach nicht bewusst.

Mein Fahrlehrer hat mir bei solchen Situationen beigebracht, die Geschwindigkeit dem Abstand anzupassen. Also, langsamer werden. Oder, wenn der Wagen noch nicht im Kofferraum ist und hinter deinem Verfolger noch Platz ist, nur ganz leicht die Bremse antippen, dass das Bremslicht leuchtet. Wirgt immer wieder Wunder.

Darf die Polizei in nem Zivilwagen eigentlich dicht auffahren, wenn die deine Geschwindigkeit kontrollieren und dich danach anhalten? Eigentlich nicht, oder?

Re: "Raser-Urteil"

Donnerstag, 19. Februar 2004, 00:24

Zitat von »Minusch«



Ja und genau das ist es, was mit stutzen lässt. Es gibt wohl Gutachten, die besagen, dass es unmöglich gewesen sein soll zu der Uhrzeit dort gewesen zu sein, denn er hätte wohl nur ein halbe Stunde Zeit gehabt um die Strecke von Sindelfingen zum Unfallort zurückzulegen. Da hätte er wohl mehr als 300 fahren müssen! :o


Die Strecke sind so ca. 90 km. Das schafft man in der Zeit schon ohne 300 fahren zu müssen.

Gruß Empi
Mein PC70 mit Config & Bilder Mein VFD passt leider nicht quer in die PC 70 Front. :-( Verkaufe aquagrATIx 9800, bei interesse bitte KM

Re: "Raser-Urteil"

Donnerstag, 19. Februar 2004, 00:25

Zitat von »Draco«

Es gab mal so ne Richtlinie, dass jmd solange unschuldig ist, bis das Gegenteil bewiesen ist.


ööööhm, die juristen hier können da sicher mehr zu sagen, aber das ist keine "richtlinie" sondern wesentlicher bestandteil eines strafprozesses und steht auch so im gesetz ;)

Dass bei Unfällen die nachgewiesenermaßen durch Raserei und Drängelei verursacht sind harte Strafen OK sind steht ausser Frage, aber das Urteil in diesem Prozess bei dieser Beweislage ist meiner Meinung nach NUR so ausgefallen um mal ein Exempel zu statuieren...

DUI

Senior Member

Re: "Raser-Urteil"

Donnerstag, 19. Februar 2004, 00:32

ich stand der stark von den Medien verbreiteten "böser Raser tötet unschuldige Mutter und Kind"-Haltung von Anfang an sehr skeptisch gegenüber. Das liegt aber sicher auch daran, dass ich von meiner ehemaligen Lehrerin was das Überreagieren betrifft beeinflusst bin.
Euch enthalte ich die Story natürlich auch nicht vor: Lehrerin unmittelbar nach Bestehen des Führerscheins mit ihrem Freund das erste Mal überhaupt auf der Autobahn. Wechselt von der rechten auf die Überholspur, da sie einen langsamen LKW überholen möchte. Da sie es anscheinend nicht schaffte (nicht aus technischen Gründen), etwas aufs Gaspedal zu treten, lieferte sie sich mit dem Brummi ein Elefantenrennen, dass sich lt. ihrer Aussage recht lange hinzog. Letztendlich war sie so in Panik verfallen (kA, vielleicht war hinter ihr mittlerweile eine grössere Schlange von Autos angehäuft), dass sie, nachdem sie den LKW endlich überholt hatte, das Lenkrad mit voller Wucht rumriss, sich vor dem Brummi querstellte und sich dann einige Male überschlug.
Ich weiss nicht, ich projeziere dieses Bild auch auf den aktuellen Fall...

Der Lehrerin und ihrem Beifahrer ist übrigens nichts passiert. Seit dem fährt sie auch nicht mehr auf der Autobahn ;)

Re: "Raser-Urteil"

Donnerstag, 19. Februar 2004, 01:00

Ähm....*auchmalzuwortmeld*
Denkt ihr auch daran, dass der "Unfallabschnitt" der Autobahn 3-spurig war?
Ich zweifle nicht an einem Schuldanteil des Testfahrers, aber wer fährt auf einer Leeren 3-Spurigen Autobahn ganz links mit 120km/h?

Butz
www.bit-racer.de - The Community

Zitat von »-ManiaC-«

dieser gedanke schiss mir auch gerade durch den kopf

Re: "Raser-Urteil"

Donnerstag, 19. Februar 2004, 01:04

Zitat von »KingofBohmte«


Mein Fahrlehrer hat mir bei solchen Situationen beigebracht, die Geschwindigkeit dem Abstand anzupassen. Also, langsamer werden. Oder, wenn der Wagen noch nicht im Kofferraum ist und hinter deinem Verfolger noch Platz ist, nur ganz leicht die Bremse antippen, dass das Bremslicht leuchtet. Wirgt immer wieder Wunder.



ich empfehle dir dringesten derartige späße sein zu lassen. ein bekannter hat 6000€ strafe gezahlt, weil er, als sich ein wagen hinter ihm sehr schnell genähert hat, das licht angemacht hat. das urteil war dann dementsprechend, dass es so ausschaut, als ob derjenige auf die bremse tritt und seinen hinterman austricksen will. er hat also diese saftige strafe aufgebrummt bekommen. ich kann mir gut vorstellen dass daraus auch mehr werden kann. und wenn der hinterman sich dann zu einer "überreaktion" verleiten lässt, ist man genauso schuld wie der benzfahrer.
auf deutsch lass es oder du bist ebenfalls ein mensch, der menschen zu todeerschreckt und sich diesem risiko bewusst ist. was wäre, wenn der hintermann genauso versucht dir auszuweichen, das lenkrad überdreht und von der autobahn abkommt? das ist dann der gleiche fall, nur dass man danach kein raser ist, sonder auf deutsch ein a****loch das auf der linken spur rummtrielt (auch wenn es 150kmh sind)


@ butz es waren 150kmh :) was aber nichts an der tatsache ändert, dass es merkwürdig ist weshalb sie auf der linken spur ist und nicht auf der mittleren oder der rechten...

Re: "Raser-Urteil"

Donnerstag, 19. Februar 2004, 01:28

Zitat von »Tsuni«

ich empfehle dir dringesten derartige späße sein zu lassen. ein bekannter hat 6000€ strafe gezahlt, weil er, als sich ein wagen hinter ihm sehr schnell genähert hat, das licht angemacht hat.


ähm das was da geschrieben wurde, war nicht darauf bezogen "einfach mal so" das bremslicht aufleuchten zu lassen.
sondern, wenn man auf ein vorausfahrendes, langsameres fahrzeug aufläuft. wenn der geschwindigkeits unterschied nicht gerade gewaltig ist, kann man einfach vom gas gehen, und so die geschwindigkeit anpassen.
aber der hintermann krieg NULL mit, das der vor ihm  langsamer wird. also ist es in so einer situation durchaus sinnvoll, mal kurz die bremse anzutippen.
das ist im übrigen gerade sinnvoll, wenn man motorrad fährt. denn bei diesen ist die motorbremswirkung z.T. sehr viel höher als bei autos. man könnte also nur durch gaswegnehmen die geschwindigkeit anpassen, aber kurz auf die bremse weckt wenigstens den hintermann auf.
wohlgemerkt, NUR, wenn man auf ein fahrzeug aufläuft.
ich denke so war das gemeint.

@topic
ich habe mich mit dem fall nicht näher beschäftig, bin aber aus dem was ich weiss der meinung, dass das urteil nicht gerechtfertigt ist.
keiner hat was von lichthupe, quietschenden reifen oder sonstigem ausgesagt.
ansonsten bräuchte man nicht diskutieren, der fall wäre klar.

dass der fahrer offensichtlich zu schnell war, und evtl. die anderen teilnehmer überschätzt hat kann man ihm zum vorwurf machen. man kann nun mal nicht davon ausgehen, dass alle anderen teilnehmer sich richtig verhalten.
aber dafür sollte eine bewährungsstrafe drin sein, dass die frau dadurch zu tode gekommen ist, ist wohl eine verkettung unglücklicher umstände, wenn ich diese floskel hier mal verwenden darf.
wäre sie erschrocken, einem fahrzeug in die seite gefahren und es wäre nur ein blechschaden entstanden, hätte den fall durch die presse keiner mitbekommen, und keiner wäre verurteilt worden, obwohl es der gleiche tathergang gewesen wäre.

wohlgemerkt war die straße dreispurig, und bei drei spuren hat man mit 120 einfach links nix zu suchen. wenn man dann noch (aufgrund mangelnder praxis?) falsch reagiert, hat man zwei große fehler gemacht, für die die frau so leid mir das tut teuer bezahlen musste, aber der testfahrer nun auch. job weg und vorbestraft aufgrund fehlverhaltens beim fahren macht zumindest sicher, dass dieser mann so schnell keinen job in seiner branche mehr bekommt.

das ist meine meinung aufgrunddessen, was ich über den fall mitbekommen habe, wenn die richter meinen da mehr zu wissen- gut, kann ich nicht beurteilen.
C programmers never die. They are just cast into void. Neues moddingtech.de Portal online!

Re: "Raser-Urteil"

Donnerstag, 19. Februar 2004, 01:37

Zitat von »-Joker-«

ähm das was da geschrieben wurde, war nicht darauf bezogen "einfach mal so" das bremslicht aufleuchten zu lassen.
sondern, wenn man auf ein vorausfahrendes, langsameres fahrzeug aufläuft. wenn der geschwindigkeits unterschied nicht gerade gewaltig ist, kann man einfach vom gas gehen, und so die geschwindigkeit anpassen.


jup hast recht. habe ich falsch gelesen. ich dachte, dass er der vorausfahrende sei...

Re: "Raser-Urteil"

Donnerstag, 19. Februar 2004, 02:04

Zitat von »-Joker-«

man kann nun mal nicht davon ausgehen, dass alle anderen teilnehmer sich richtig verhalten.

Genau das ist es, wovon all die Leute sprechen. Würde jeder auch nur ansatzweise an sowas denken... Ach, was wäre die Welt doch schön.

Re: "Raser-Urteil"

Donnerstag, 19. Februar 2004, 03:14

Das einzige Fazit, was aus dem Vorfall abzulesen sein könnte, wäre die Einführung eines generellen Tempolimits. Es macht schon einen Unterschied, ob ich beim Überholvorgang mit einem Fahrer jenseits der 280 KmH oder mit 170 KmH rechnen muss

Denn trotz geraumer Fahrpraxis macht es einen durchaus nervös, wenn beim Überholen einer Kolonne etwas mit 250+ herangerauscht kommt und erst zwanzig Meter vor Aufschlag mit gleichzeitiger Lichthupe bremst (dass vor mir noch zwei Autos fuhren, die ebenfalls überholten ganz nebenbei) - in so einem Moment reagiert man normalerweise instinktiv mit Ausweichen, das hat nichts mit Fahrkönnen zu tun.

Man weicht aus, wenn man eine Gefahr auf sich zukommen sieht: Wenn ich eine Faust in mein Gesicht treffen sehe, weiche ich instinktiv aus, auch wenn rechts und links eine glühende Metallplatte ist (s. die Reflexexperimente in den 60ern an Harvard). Arme zum Abwehren des Schlages gibt am Auto (noch) nicht.

Auch verstehe ich die Argumente gegen ein Tempolimit nicht: selbst ohne Tempolimit steht unsere Wirtschaft schlechter da, als in Ländern mit Tempolimit - ob die allesamt zu spät zu ihren Terminen kommen? Und die Vermutung, dass dann niemand mehr hochmotorisierte Autos kauft, ist auch hinfällig, wenn man sich den Auto-Export in tempolimitbehaftete Länder anschaut.

Was spricht gegen einen Probelauf von max. 140 KmH?

Der Verlust an persönlicher Freiheit? Die haben wir schon ganz woanders verloren und geben sie jeden Tag noch weiter auf.

Die nicht signifikante Reduzierung der Verkehrstoten bei Einführung des Limits? Abgesehen davon, dass die Vergleichsstatistiken aus dem Ausland allesamt über zehn Jahre alt sind und sich in dieser Zeit sicherheitstechnisch viel getan hat, um Unfälle bei 130 KmH zu vermeiden/überleben - mir würde es schon reichen, wenn dadurch ein einziger Mensch nicht so sinnlos draufgehen muss (jeder, der im Bekanntenkreis so etwas miterleben musste, weiß was ich meine...).

Mein Credo: einen Versuch ist es wert!

P.S.: Nein, ich habe keinen Penisneid gegenüber Mitmenschen, die hochmotorisierte Autos fahren und mir reichen meine 150 PS im Audi für alle Termine.
You have the right to remain silent. Anything you say will be misquoted, then used against you.

Re: "Raser-Urteil"

Donnerstag, 19. Februar 2004, 08:22

meine Meinung dazu:

Im Zweifelsfall für den Angeklagten, sehr viele Zweifel = freizusprechen.
Urteil viel zu hart...stellt euch vor der ist unschludig ? Job weg, ab in den Knast....Leben versaut. Klasse.....und das wegen einer falschen Reaktion einer Person ohne Fahrpraxis . Ich nehme ihn nicht in Schutz...aber um jemanden ins Gefängnis zu stecken gehört mehr dazu als ungeklärte Vermutungen. Und das die andere Person keine Fahrpraxis hatte liegt auf de Hand. Auf einer 3 spurigen Fahrban hat man nicht's auf der linken Spur mit 120 verloren wenn die anderen beiden Spuren frei sind. Zudem gehen die in Revision...und ich kann mir nicht vorstellen das dieses Urteil stand hält. Aber ich halte es für ein trauriges Beispiel für ein "im Namen des Volkes"  :-/

PS: Tempolimit auf 140.....oh graus....ich faht demnächst wieder auf die Cebit und habe 600km vor mir. Da fahre ich gerne 160-180 Km/h im Durchschnitt. Wer langsam fahren will soll das doch tun...auf der rechten Spur. Dafür ist sie da.

Re: "Raser-Urteil"

Donnerstag, 19. Februar 2004, 08:22

Zitat von »Erdnuss«

Das einzige Fazit, was aus dem Vorfall abzulesen sein könnte, wäre die Einführung eines generellen Tempolimits. Es macht schon einen Unterschied, ob ich beim Überholvorgang mit einem Fahrer jenseits der 280 KmH oder mit 170 KmH rechnen muss


Naja, ich möchte dich mal in deinem Audi sehen wie du nach Miternacht mit 140 über die leere! Autobahn schleichst.

In einem Betrieb gibt es jedes Jahr eine Sicherheitsbelehrung, wieso so etwas auch nicht für Autofahrer?
Manche werden wohl mit dem Wort "rechtsfahrgebot" nichts mehr anfangen können, so wie andere das Wort "Sicherheitsabstand" nicht geläufig ist.

Wenn dann jeder Autofahrer einmal im Jahr, ein Tag lang, mit diversen Fehlverhalten konfrontiert wird, dann könnte es unter Umständen ein wenig entspannter auf der Autobahn zugehen.
Und am nächsten Tag kann man noch einen Erste-Hilfe-Kurs nachschieben...

Re: "Raser-Urteil"

Donnerstag, 19. Februar 2004, 09:38

90 km sind nur eine zahl. 85% sind eine 4 spurige Autobahn mit Hoch/Tief-stellen an denen die LKWs nahezu stehen. Der eigentliche Unfall ist hier bei mir um die Ecke (Bruchsal) passiert und mein Freund (der mir mit seiner Schreinerei beim Grizzly geholfen hat und auch Bestattungsunternehmer ist) hat die zwei aus dem Auto geschält. Ich kenne auch Sindelfingen/Böblingen sehr gut - vor allem aus beruflichen Gründen fahre ich diese Strecke zu dieser Zeit.
1. DaimlerChrysler hat da ein Werk und nach dem was ich gehört habe, waren an diesem Tag rund 600 dunkle bis schwarze Mercedes unterwegs.

den

Senior Member

Re: "Raser-Urteil"

Donnerstag, 19. Februar 2004, 11:08

1. zeugenaussagen sind auch beweise
2. dichtes auffahren reicht aus, um eine sorgfaltswidrigkeit zu bejahen, allenfalls lässt sich diskutieren, ob die reaktion der frau voraussehbar war
3. über die strafzumessung lässt sich streiten, eine strafaussetzung zur bewährung wäre sicherlich auch denkbar gewesen.
4. das urteil geht zunächst in die berufung, dananch aller wahrscheinlichkeit nach in die revision, so dass es müßig ist über die rechtspolitischen folgen zu urteilen, so lange das ganze nicht rechtskräftig ist.

alle kommentare, die in richtung "schleicher" oder "selbst schuld" gehen, sind angesichts dessen was passiert ist einfach unter aller sau. drängeln und insbesonere zu dichtes auffahren sind keine kavalliersdelikte wie einige hier meinen. insbesondere hat niemand das recht dazu vor ihm fahrende "schleicher" egal ob auf der überholspur oder nicht zu "disziplinieren".
V: WAKÜ komplett oder in Teilen: Cuplex, Twinplex, Airplex 120, Eheim 1046, AB, 2xPapst Lüfter, Einbaublende 240 etc.

Re: "Raser-Urteil"

Donnerstag, 19. Februar 2004, 12:12

Zitat von »den«

alle kommentare, die in richtung "schleicher" oder "selbst schuld" gehen, sind angesichts dessen was passiert ist einfach unter aller sau. drängeln und insbesonere zu dichtes auffahren sind keine kavalliersdelikte wie einige hier meinen.


"drängeln" und "zu dichtes" auffahren ist genau der gleich Kavaliersdelikt wie "schleichen" und "notorisch linksfahren"

Re: "Raser-Urteil"

Donnerstag, 19. Februar 2004, 12:19

Hi.
Zu dem Vorfall selber möchte ich mich da nicht ausführlich äussern, da ich mich damit zu wenig befasst habe, aber ich denke, dass die frau vieleicht auch schon mal ein änliches erlebnis hatte und deshalb verzog. Meine Mutter hatte auch schon mal einen unfall bei der ihr ein entgegenkommendes auto reinfuhr (fahrer war betrunken). Seitdem geht sie immer runter vom gas und lenkt leicht nach rechts wenn ihr ein auto entgegenkommt.

Was ich aber mal loswerden möchte ist, dass meiner Meinung nach das ewige mit 120 links schleichen oder auf der Landstrasse mit 80 gurken auch bestraft gehört, da es meiner Meinung nach auch sehr dazu beiträgt, dass eben Unfälle passieren. Wenn man solche langsamfahrer vermeiden könnte, wäre das drängeln geschichte.
Ich hätte schon 2 mal fast einen unfall gehabt wegen solchen sonntagsfahrern.

MfG

Re: "Raser-Urteil"

Donnerstag, 19. Februar 2004, 12:20

ist richtig....wer die linke Spur blockiert handelt sich eine Strafe wegen Nötigung ein. Es ist ja nicht straflos. Nur ist es mehr Aufwand solche zu erwischen. So lange kein anderer dicht auffährt nötigen sie ja niemanden. Aber die Polizei kontrolliert ja auch diese Fälle...nur ist es ein Tropfen auf dem heisen Stein. Zudem provozieren notorische Linksfahrer Unfälle. Wir haben ja nicht umsonst ein Rechtsfahrgebot. Ich wäre auf der Autobahn auch schon fast einem hinten reingeknallt weil einer meinte vor mir mit 100 km/h einzuscheren. Wenn man dann 140-160 Km/h drauf hat kann dies böse enden. Und es zieht auch Dritte mit rein...wenn vor mir ein "Schleicher" die linke Spur blockiert muss ich wohl mir Abstand langsam folgen. Ich darf ja nicht drängeln. Aber ich den Rückspiegel muss ich dann umso öfters schauen....dann kann ich selbst leichte Beute werden. Man kann es drehen wie man will....wenn notorische Linksfahrer sich an das Rechtsfahrgebot halten würden gäbe es weniger Drängler und Unfälle.

Re: "Raser-Urteil"

Donnerstag, 19. Februar 2004, 12:20

Ich wär dafür, dass es auf allen 2 Spurigen Autobahnen ein Temolimit gibt. so um die 130 KM/H.
Dann wären sollche Situationen etwas entschärft.
Weil manchmal hat mann es echt schwer, wenn man z.B. mit einem Lieferwagen auf der Autobahn is und die Lkw´s überholt aber net schneller als 1120 -130 kann. Und wenn dann manche penner so drägeln, könnte ich platzen.

Zitat

Wer einen Baum pflanzt, wissend nie unter dem Schatten jenes baumes sitzen zu können, hat den Sinn des Lebens verstanden!

Re: "Raser-Urteil"

Donnerstag, 19. Februar 2004, 12:23

Zitat von »Smily«


Letztens bin ich 190 gefahren. Und zack war ein BMW hinter mir, der mir fast in den Kofferraum gefahren ist. Bei 190   :o :o :o :o!!!! Solchen Leuten sollte man den Führerschein wegnehmen, sie sind sich der Waffe die sie gerade fahren einfach nicht bewusst.


Das stimmt wohl. Es gibt relativ wenig vernünftige Leute, die in schnellen Autos sitzen. Aber solang man genug Abstand hält und der Verkehr sowie die Beschilderung es zulassen, seh ich kein Vergehen darin, sein Wagen auszufahren. Das war laut deiner Beschreibung aber wohl nicht der Fall (nah aufgefahren)

@crusher: stimmt wohl, aber es gibt auch Tage (Wochenenden, Feiertage) wo es auf der BAB keine LKW´s gibt. ;)

Nuja, die Erfahrungen die ich auf der BAB vermehrt mache, sind nicht die Raser, die extrem nah auffahren (von denen gibts aber auch genug) sondern vielmehr die Autofahrer, die nicht wissen, wozu man die Außenspiegel benutzt. Die fahren dann ganz entspannt, viel zu langsam ohne Rücksicht auf andere rum und wechseln wie wild die Spuren.
Letztens war nen Auto vor mir, da waren sämtliche Spiegel absolut nicht eingestellt. Der Mann konnte mich gar nicht sehen, da hätte nicht mal Lichthupe oder so was gebracht (eh verboten). Sorry, aber wer ist so dumm ?
Bin letztens mitm Auto in der Stadt gefahren, wo 1 Außenspiegel kaputt war - ich hatte extremste Probleme beim Einparken etc etc... ich würd ohne Spiegel niemals auf die BAB fahren, wie doof kann man eigentlich sein ?