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Re: "Raser-Urteil"

Donnerstag, 19. Februar 2004, 15:01

Zitat von »Draco«



also mir hat die Polizei erzählt, sowas sei absolut verbboten und würde genau wie die Hupe unter Nötigung fallen.
Selbiges gilt für LKW Fahrer, die mit Blinkern und Lichthupe untereinander kommunizieren (kennt ihr sicher, 1 LKW überholt einen andern, dieser wiederum macht Lichthupe um zu signalisieren "jo kannst rechts rüber, bist vorbei" /// oder rechts - links - rechts blinken als Dankeschön) Sowas wird von der Rennleitung sofort entsprechend bestraft.

Finde dat ein bisschen kitschig, grad bei LKW ists dooch schwer für den Fahrer abzuschätzen, ob er schon vorbei ist oder nicht... wen stört denn da die lichthupe des LKWs, der auf ner ganz andern spur fährt ?


das ist natürlich ein grenzfall, und damit auslegungssache des polizisten.
aber trotzdem sehe ich das genauso wie dieser text:
http://www.fahrtipps.de/pkw/lichthupe.php
Gott hat die Welt ja nur in sieben Tagen erschaffen können, weil es keine installierte Basis gab.

Re: "Raser-Urteil"

Donnerstag, 19. Februar 2004, 16:56

Naja, auch Polizisten legen ab und an die STVO nach Gutdünken aus, trotzdem ist ein kurzes (!!) Signal ausdrücklich erlaubt:

STVO §5 (Überholen)
...
(5) Außerhalb geschlossener Ortschaften darf das Überholen durch kurze Schall- oder Leuchtzeichen angekündigt werden. Wird mit Fernlicht geblinkt, so dürfen entgegenkommende Fahrzeugführer nicht geblendet werden.

Minusch@Linux

unregistriert

Re: "Raser-Urteil"

Donnerstag, 19. Februar 2004, 17:55

Zitat von »seaslug«



sorry, aber ich finde die intention hinter dieser frage -so sie denn ernst gmeint ist- ziemlich arm...

natürlich nerven linksschleicher, aber das gibt noch lange niemandem das recht, dann zu nötigen. leider gehen hier einige beiträge aber in diese richtung.

die tatsache, daß es vielleicht keine geschwindigkeitsbegrenzung gibt, heißt eben nicht, daß ich ein recht darauf habe, so schnell zu fahren, wie ich will.

in den letzten jahren habe ich immer mehr den eindruck bekommen, daß die autobahnen zur größten offenen psychiatrie deutschlands verkommen.
leute die -aus welchen gründen auch immer- glauben, daß ihre persönlichen interessen immer wichtiger sind als die der anderen (vielleicht auch nur heil am ziel anzukommen).

wenn ich mit 140 oder mehr nen lkw überhole (und das ohne irgendwie den nachfolgenden verkehr ausgebremst zu haben), und mir dann irgend so ein jüngelchen im bmw glaubt, mich am liebsten von der bahn schießen zu müssen, dann ist das einfach nur dumm, dumm, dumm.

gruß seaslug


@seaslug: wir sind heute mit einem benz nach kiel gefahren und du glaubst garnicht, wieviel uns den vogel gezeigt haben, weil wir 200 auf einer freien autobahn gefahren sind!

das urteil wird schon irgendetwas auslösen...

Gruß
Minusch

Re: "Raser-Urteil"

Donnerstag, 19. Februar 2004, 18:08

hi,

ich war´s nicht (ich bin kieler...).

gruß
seaslug

Re: "Raser-Urteil"

Donnerstag, 19. Februar 2004, 18:30

Zitat von »Draco«

also mir hat die Polizei erzählt, sowas sei absolut verbboten und würde genau wie die Hupe unter Nötigung fallen.
Selbiges gilt für LKW Fahrer, die mit Blinkern und Lichthupe untereinander kommunizieren (kennt ihr sicher, 1 LKW überholt einen andern, dieser wiederum macht Lichthupe um zu signalisieren "jo kannst rechts rüber, bist vorbei" /// oder rechts - links - rechts blinken als Dankeschön) Sowas wird von der Rennleitung sofort entsprechend bestraft.

Finde dat ein bisschen kitschig, grad bei LKW ists dooch schwer für den Fahrer abzuschätzen, ob er schon vorbei ist oder nicht... wen stört denn da die lichthupe des LKWs, der auf ner ganz andern spur fährt ?


in der tat is es sehr hilfreich. lkw-fahrer geben einem auch oft lichthupe, wenn man mit nem wohnwagen oder wohnmobil überholt. meiner meinung nach sehr hilfreich. blinken hingegen ist tatsächlich für den nachfolgenden verkehr etwas verwirrend, aber lichthupe auf keinen fall.

Re: "Raser-Urteil"

Donnerstag, 19. Februar 2004, 18:54

Es ist immer am besten miteinander zu kommunizieren.
Besonders im Verkehr, wo vieles falsch interpretiert werden kann, sollte man das festlegen.
Ich schreib hier besser nichts rein! ;-)

Re: "Raser-Urteil"

Donnerstag, 19. Februar 2004, 19:14

@topic: Auch ich sehe den Sinn des Beitrags nicht so ganz. Zwar ist es wirklich interessant, mal über aktuelle Themen zu diskuttieren, aber mangels entsprechendem Hintergrundwissen wird niemand hier ein "gerechteres" Urteil fällen können als die entsprechenden Richter. Übrigens glaube ich nicht daran, dass das Strafmaß so bleibt, da die Verteidigung sicher in die Berufung geht und aufgrund der nicht 100%ig geklärten Situation bestimmt noch einen für den Fahrer besseren Kompromiß rausschlagen wird...

Ansonsten spreche ich mich prinzipiell auch gegen ein komplettes Tempolimit aus, denke aber, dass einige Autobahnabschnitte ruhig noch begrenzt werden könnten, gerade viele zweispurige. In der Nähe meines Heimatortes ist auch so eine eher kleine Autobahn ohne jegliche Limits, der Mittelstreifen ist von hohen Hecken bewachsen und die Kurvenradien sind recht eng. Man hat an vielen Stellen bei Geschwindigkeiten jenseits der 150 keine Chance, im Falle eines Staus (kann es ja gerade durch Unfälle immer geben) das Auto rechtzeitig zum Stillstand zu bringen; trotzdem fahren viele hier gerne ihre 250...
Außerdem gibt es nichts wichtigeres, als Rücksichtnahme (§1 der STVO) - ich finde es auch nervig, wenn jemand stur links fährt, habe aber auch Verständnis dafür, dass auch langsamere (bezogen auf die Fahrzeugleistung) Verkehrsteilnehmer Lastwagen überholen wollen. Es wäre doch wohl recht assi, von jemandem in einem Kleinwagen zu erwarten, dass er sich mit Tempo 80 zwischen die Laster auf der rechten Spur quetscht, damit man selbst links schnell vorbei kann... Darum finde ich es auch in Ordnung, wenn ich auf der linken Spur schnell unterwegs bin und dann ein Auto vor mir auf meine Spur wechselt, um einen Lastwagen zu überholen. Richtig knapp wird soetwas eigentlich nie, ich muss dann halt bremsen, weiß aber auch, dass der andere sonst erstens nie vorbeikäme und mich zweitens auch zum Zeitpunkt des Ausscherens eventuell noch nicht gesehen haben kann. Solche Leute genießen mein Verständnis, im Gegensatz zu jenen, die mir bei Tempo 150 mit Lichthupe im Rücken hängen, weil ich mit 75m halt den minimalen Sicherheitsabstand halte und denen das wohl nicht nah genug ist. In solchen Fällen lasse ich mich übrigens nie nach rechts drängen, denn solange jemand mit Sicherheitsabstand vor mir fährt, habe ich das Recht, auf der Spur zu bleiben bis ich an ihm vorbei bin... Schön ist dann, wenn die Bahn plötzlich frei wird, Spurwechsel nach rechts und Vollgas - denn Rücksicht heißt auch freie Sicht nach hinten ;)
Ansonsten fahre ich meistens (bei freier, gut ausgebauter Autobahn) im Schnitt so um die 150 - bei schnellerer Fahrweise fährt man automatisch unsicherer (Tunnelblick, deutliche längerer Bremsweg), außerdem empfinde ich höhere Geschwindigkeiten auf Dauer als stressiger und der Verbrauch steigt nunmal exponentiell. Last, but not least ist die zeitliche Ersparnis meistens geringer, als man denkt, da man öfter bremsen muss und der "Schnitt" nicht so wahnsinnig viel höher ist.

Also: Schnell fahren - JA! Rasen - NEIN!

Re: "Raser-Urteil"

Donnerstag, 19. Februar 2004, 20:30

Das geht an diejenigen die sich nach dem Sinn dieses Threads fragen. Wenn man ihr keine Berechtigung für dieses Topic seht, dann könnt ihr doch genausogut dafür stimmen, dass das ganze Off Topic gelöscht wird, das hat nämlich auch keinen wirklichen Sinn.
Ich für mich persönlich finde es zumindest interessant verschiedene Sichtweisen zu beobachten, auch wenn natürlich klar ist, dass wir hier kein gerechtes Urteil fällen können.
edit: Außerdem schweift die Diskussion im Moment ja sowiso etwas vom Thema am Beginn ab.

moinky

Senior Member

Re: "Raser-Urteil"

Donnerstag, 19. Februar 2004, 21:39

Es muss doch möglich sein, einen "Abstands-Blitzer" zu bauen?
Der muss Geschwindigkeit und Abstand der Autos messen, und zwar an 2 etwa 500m entfernten Punkten. War der Abstand bei beiden zu gering, dann Blitzt es. Ich denke dann würden sich viel mehr Leute dran halten.
Mal ehrlich: Wer hat Angst, wegen zu geringen Abstand angehalten zu werden. Man hat doch viel mehr Angst in ne Radarfalle zu fahren.

Zur generellen Geschwindigkeitsbegrenzung:
Ja, ich bin dafür. Allerdings würd ich die Grenze höher legen, so auf etwa 200 bis 220km/h. Wer schneller als das fährt hat meiner Meinung nach nichtmehr alle Tassen im Schrank.
Selbst nachts, wenn die Autobahn frei ist, kann man nicht so schnell fahren. Das Fernlicht reicht gar nicht weit genug, sollte da irgentwas auf der Straße liegen - keine Chance.

Und noch zur Mindestgeschwindigkeit auf Landstraßen:
Sowas lässt sich nicht durchsetzen. Mein Trecker fährt eben nur 45km/h, oder mein Kleinlaster. Wer schneller fahren will soll überholen, aber nur wenns sicher ist. Wenn nicht muss man eben hinterherschleichen, kann vorkommen.

Re: "Raser-Urteil"

Donnerstag, 19. Februar 2004, 21:54

Zitat von »moinky«

Es muss doch möglich sein, einen "Abstands-Blitzer" zu bauen?
Der muss Geschwindigkeit und Abstand der Autos messen, und zwar an 2 etwa 500m entfernten Punkten. War der Abstand  bei beiden zu gering, dann Blitzt es. Ich denke dann würden sich viel mehr Leute dran halten.
Mal ehrlich: Wer hat Angst, wegen zu geringen Abstand angehalten zu werden. Man hat doch viel mehr Angst in ne Radarfalle zu fahren.

Zur generellen Geschwindigkeitsbegrenzung:
Ja, ich bin dafür. Allerdings würd ich die Grenze höher legen, so auf etwa 200 bis 220km/h. Wer schneller als das fährt hat meiner Meinung nach nichtmehr alle Tassen im Schrank.
Selbst nachts, wenn die Autobahn frei ist, kann man nicht so schnell fahren. Das Fernlicht reicht gar nicht weit genug, sollte da irgentwas auf der Straße liegen - keine Chance.

Und noch zur Mindestgeschwindigkeit auf Landstraßen:
Sowas lässt sich nicht durchsetzen. Mein Trecker fährt eben nur 45km/h, oder mein Kleinlaster. Wer schneller fahren will soll überholen, aber nur wenns sicher ist. Wenn nicht muss man eben hinterherschleichen, kann vorkommen.



"Abstands Blitzer" gibts schon lang. Falls du schon ma auf dder BAB unterwegs warst hast du vor diversen Brücken vll auf der linken undmittleren Spur weissen Streifen bemerkt. AUF der Brücke sitzen ab und an Polizisten mit entsprechendem Peilgerät und können die Abstände zw den Autos mit hife der Streifen messen.

Eine Höchstgeschwindigkeitsgrenze von 220 km/h ?? mal ehrlich, was soll das bringen ? Insgesamt betrachtet schafft nur ein bruchteil aller Autos diese Geschwindigkeit. Und rasen hat nix mit hoher Geschwindigkeit zu tun (doch schon, aber nicht nur). Raser sind für mich die Idioten, die drängeln und mit Lichthupe nötigen dazu noch nah auffahren. Und sowas geht bestens bei 140 und 150. Dein Vorschlag hat meiner Meinung nach null Wirkung

Ich find nen tempolimit nach wie vor Unfug. Mehr dynamische Verkehrsregelanlagen und härtere Strafen für Raudies würde deutlich mehr bewirken. Wer in ner 120 Zone auf der BAB schon 150 fährt, der wird bei ner Richtggeschw. von 130 in ner 120 Zone mit sicherheit nicht langsamer werden.

Re: "Raser-Urteil"

Donnerstag, 19. Februar 2004, 22:03

Jo Abstandsblitzer gibts schon lang  :P

Das mit den härteren Strafen hatte ich vorhin auch schonmal angeschnitten, aber darauf kam dann wer das denn kontrollieren soll.
Na- genauso wie jetzt. Es gibt Blitzer, es gibt Abstandsmessanlagen, Zivilbullen und noch einiges mehr.

Mit drastischeren Strafen meine ich auch nicht unbedingt höhere Geldbußen (das auch), sondern auch dass z.B. der Führerschein viel früher weg ist und man ihn auch nicht so einfach wiederbekommt.

Wer nicht mehr fährt verursacht keine Unfälle, und wer an seinem Lappen hängt, der muss sich eben an die Regeln halten.
Aber bei den Strafen die wir im Moment haben denkt da einfach keiner drüber nach, zahlt die Buße und macht weiter wie vorher...
C programmers never die. They are just cast into void. Neues moddingtech.de Portal online!

Re: "Raser-Urteil"

Donnerstag, 19. Februar 2004, 22:26

Hi,
bevor ich mir da ein Urteil bilden kann müste ich mich erst informieren!
Könnt ihr mir'n paar quellen geben, bei denen man was über die gerichtsverhandlung erfährt?

knooot
"Luft ist der natürliche Feind der Geschwindigkeit"

Re: "Raser-Urteil"

Donnerstag, 19. Februar 2004, 22:55

Hallo,
im Moment findest Du auf allen einschlägigen Nachrichtenseiten (z.B. T-Online, N24, Spiegel...) Infos dazu. Ein Tempolimit von 220 fände ich etwas lächerlich, sowas würde ich unterstützen, wenn mein Auto 219 km/h VMax hätte ;-)

Ne, im Ernst: Wenn der andere nicht grob fahrlässig handelt, hat man bei mehr als 130 im Falle eines Unfalls fast immer eine Teilschuld - das ist eigentlich Risiko genug...

Gruß Hannibal

Re: "Raser-Urteil"

Donnerstag, 19. Februar 2004, 23:10

Zitat von »-Joker-«

Das mit den härteren Strafen hatte ich vorhin auch schonmal angeschnitten, aber darauf kam dann wer das denn kontrollieren soll.
Na- genauso wie jetzt. Es gibt Blitzer, es gibt Abstandsmessanlagen, Zivilbullen und noch einiges mehr.

Ja, die gibts. Aber was durch die rausgezogen wird, ist im Verhältnis auf den Gesamtverkehr Deutschlands nur der Tropfen auf dem heißen Berg. Ich seh oft genug Anlagen, die Abstand, Geschwindigkeit und sowas alles messen, die sind meist aber alle tot. Und deshalb bringt es vorerst auch kaum einen davon ab schneller als erlaubt zu fahren oder zu drängeln.
So wie's jetzt ausschaut, wird es nie möglich sein das Verkehrsaufkommen auch nur einigermaßen in Hinsicht auf Verkehrsdelikte zu kontrollieren. Dazu fehlt einfach das Geld und das wird ja offenkundig aus dem Fenster geworfen.
Aber die Idee die Mautteile an den Autobahnen zur Verkehrskontrolle aufzurüsten (ihr wisst schon die weißen Geländer mit den Kästen dran) ist ja nicht wirklich schlecht und würd sogar was bringen, da die Teile (hoffentlich irgendwann) in ganz Deutschland, zumindest auf den BABs, vorhanden sind und mit einem, Zitat, "geringen Aufwand" umgebaut werden können. Aber dies würde zu weit führen, da dann eine Art landesweite Kontrolle eines jeden Autofahrers vorläge.

Minusch@Linux

unregistriert

Re: "Raser-Urteil"

Freitag, 20. Februar 2004, 10:22

Hallo zusammen!

Gestern habe ich gelesen, dass der Verurteilete angeblich gegenüber einer Zeitung (es war kein Springer-Blatt, glaueb war der TS) hat verlauten lassen, dass die Frau zu langsam war und er sie ein wenig anschieben wollte.

Wenn das stimmen sollte, ändert DAS wohl alles!!!

Gruß
Minusch

Re: "Raser-Urteil"

Freitag, 20. Februar 2004, 10:34

minusch also bitte..

dass waere sein eigenes todesurteil
so bloed ist keienr! erst recht nicht ein testfahrer bei mercedes, da kann er noch so behaemmert sein!

den

Senior Member

Re: "Raser-Urteil"

Freitag, 20. Februar 2004, 10:40

Zitat von »Minusch«

Hallo zusammen!

Gestern habe ich gelesen, dass der Verurteilete angeblich gegenüber einer Zeitung (es war kein Springer-Blatt, glaueb war der TS) hat verlauten lassen, dass die Frau zu langsam war und er sie ein wenig anschieben wollte.

Wenn das stimmen sollte, ändert DAS wohl alles!!!

Gruß
Minusch

geändert hat sich dann an seiner verhaltensweise gerade nichts denn berührt hat er sie definitiv nicht. allein die motivation wäre eine andere gewesen. und das macht dann für dich den unterschied aus ? wenn er dicht auffährt um sie abzudrängen ist er ein schwein, wenn er nur dicht auffährt dann nicht ?? sorry aber da kann ich nicht ganz folgen. drängeln und diccht auffahren sind einfach nicht zu tolerierende verhaltensweisen. abgesehen davon ist die überholspur für alle da und nicht nur reserviert für übermotorisierte spinner die mit 220 über die autobahn blasen.
:P ich kann mir diese diskussion hier echt net mehr geben...
V: WAKÜ komplett oder in Teilen: Cuplex, Twinplex, Airplex 120, Eheim 1046, AB, 2xPapst Lüfter, Einbaublende 240 etc.

Re: "Raser-Urteil"

Freitag, 20. Februar 2004, 11:46

"für übermotorisierte spinner die mit 220 über die autobahn blasen"

sorry aber wenn du einen alten. untermoterisierten Schuhkarton fährst und die Reaktion einer 89ig jährigen besitzt ist das dein Bier. Ich glaube nicht das es dir das Recht gibt Leute als "Spinner" zu bezeichnen". Man kann auch 230 fahren und keinen nötigen. Stell dir vor das geht. Ich fahre auch weitere Stecken über die Autobahn und fahre auch gerne Nacht's bzw. sehr früh am morgen. Da bin ich auch schon 100-200km am Stück mit 230-240 Km/h gefahren. Es ist erlaubt...also was soll das?  ???

PS: wer das Rechtsfahrgebot missachtet ist dann auch ein Schwein?

den

Senior Member

Re: "Raser-Urteil"

Freitag, 20. Februar 2004, 12:28

Zitat von »AndreasH«

"für übermotorisierte spinner die mit 220 über die autobahn blasen"

sorry aber wenn du einen alten. untermoterisierten Schuhkarton fährst und die Reaktion einer 89ig jährigen besitzt ist das dein Bier. Ich glaube nicht das es dir das Recht gibt Leute als "Spinner" zu bezeichnen". Man kann auch 230 fahren und keinen nötigen. Stell dir vor das geht. Ich fahre auch weitere Stecken über die Autobahn und fahre auch gerne Nacht's bzw. sehr früh am morgen. Da bin ich auch schon 100-200km am Stück mit 230-240 Km/h gefahren. Es ist erlaubt...also was soll das?  ???

PS: wer das Rechtsfahrgebot missachtet ist dann auch ein Schwein?


pass mal auf junge: ich selbst fahre eine gsf 600s und bin auch gerne mal mit 160-170 unterwegs, die "reaktion einer 89-jährigen" kann ich mir dabei noch weniger leisten als du in deiner schüssel.
es geht hier auch nicht um das schnelle fahren auf freier strecke, sondern um das unnötig dichte auffahren und die tatsache, dass sich hier darüber echauffiert wird, dass die überholspur auch von nicht-rasern benutzt wird - was soll das, dazu ist sie schließlich da.

nicht umsonst gilt eine empfohlene richtgeschwindigkeit von 130 km/h auch auf deutschen autobahnen, wer diese überschreitet, muss im falle eines unfalles damit rechnen eine teilschuld zugesprochen zu bekommen, wenn der unfall bei einhaltung der richtgeschwindigkeit vermieden worden wäre
(OLG Hamm 6 U 191/99; BGH – VersR 1992, 714).
der betreffende fall betrifft übrigens genau diese situation:
A wechselt mit 120 km/h auf die überhoslpur, B nähert sich auf derselben mit 160 km/h - unfall. teilschuld für B: 20 %
tja dumm gelaufen. :P
V: WAKÜ komplett oder in Teilen: Cuplex, Twinplex, Airplex 120, Eheim 1046, AB, 2xPapst Lüfter, Einbaublende 240 etc.

Re: "Raser-Urteil"

Freitag, 20. Februar 2004, 12:28

hm wenn das stimmmt mit dem MB Fahrer, was er laut minusch gesagt hat, isser in meinen Augen nen Bekloppter. Wenn er nach so einem Unfall, egal ob schuld, teilschuld oder Unschuld noch sowas ablassen kann, hat er ganz klar ein Schaden im Kopf.

sons schliesse ich mich AndreasH seinem Posting an

edit: kann es sein, dass ihr 2 etwas aneinander vorbei redet ?