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Auto verkauft, Käufer dreht am Rädchen - Ein juristischer Tipp wäre fein

Donnerstag, 8. Dezember 2011, 17:07

Hallo zusammen,

ich habe letztes Wochenende mein Fahrzeug gewechselt... und nun leider Probleme mit dem Käufer meines alten Wagens.

Das war ein Peugeot 206 BJ.2005...
Ich habe den Wagen mit ein paar Mängeln vor ca. 18 Monaten gekauft. Darunter eine Beule in der Motorhaube welche wohl von einem kleinem Auffahrunfall her rührt.
Ich habe dementsprechend den Wagen inseriert und die Beule in der Front/Motorhaube, eine Beule in der Türe hinten links und eine Schramme am Stoßfänger hinten links angegeben.

Schon recht früh hatte sich ein ganz komischer Interessent gemeldet der erst eine Total utopische Preisvorstellung die über 20% von meinem Preis abwich hatte...

Der Kerl hat über die ganze Zeit nicht locker gelassen und hat sich immer wieder telefonisch und per eMail gemeldet. Irgendwann waren wir uns dann preislich "einig"... er wollte den Wagen dann abholen und per WesterUnion bezahlen. DAS fand ich schon so komisch das ich die ganze Aktion abblasen wollte. Hab ich mich natürlich auch nicht drauf eingelassen.

Wie auch immer hatten uns dann verständigt das er sich den Wagen erstmal wie jeder normale Mensch angucken kommt und wenn er ihm gefällt, bar bezahlen kann.
Er kam auch, wollte nicht einmal eine Probefahrt machen sondern den Wagen direkt mit nehmen. Natürlich nochmal den Preis drücken ist ja klar...


Egal letzten Endes hatten wir den Preis fest, ich hab einen Kaufvertrag aufgesetzt (Autoscout24)


so jetzt wird es interessant denn hier hab ich dummerweise wirklich einen Fehler gemacht. hier gibt es den Punkt:

Zitat

Unfall Beschädigung
Der Verkäufer garantiert, dass das Fahrzeug in der Zeit, in der es in seinem Eigentum war folgende Unfallschäden ___ erlitten hat
hier habe ich dann die Schäden aufgeführt: Beule Front/Motorhaube, Beule Türe hinten links, Stoßfänger hinten links


Soweit sogut... es gibt abder noch den Punkt:

Zitat

Unfall Beschädigung
Der Verkäufer erklärt, dass das Fahrzeug in der übrigen Zeit, soweit ihm bekannt folgende Unfallschäden ___ erlitten hat.
Hier habe ich dann "keinen Unfallschaden" angekreutzt da ich in dem Moment nicht gecheckt habe das damit die Zeit VOR meinem Kauf gemeint war und nicht die übrige Zeit in meinem Besitz... Ich hätte also HIER den Frontschaden eintragen müssen und nicht in dem Feld darüber.

Unterm Strich sind aber die Unfallschäden die der Wagen hatte vertraglich festgehalten. (Lediglich beim Zeitpunkt wann sich der Schaden an der Front ereignete, nämlich vor meinem Kauf sind nun unstimmigkeiten)
Kann man mir da jetzt wirklich einen Strick draus drehen?


Naja wie auch immer der Käufer hat sich heute gemeldet und will Geld von mir, das Fahrzeug hätte mal einen Unfallschaden gehabt. Er bemängelt einen Unfallschaden an der Front. (Habe ich ja aufgeführt) - Neben der Beule wäre auch der Kühler defomiert... macht da nun ein Riesen trara rauß...

Der Kauf ist schon eine Woche her.
Zu allem Überfluss hat er das Fahrzeug noch nicht um gemeldet obwohl ich das Vertraglich verpflichtend bis zum 07.12.2011 festgehalten habe. (habe jetzt natürlich sofort Straßenverkehrsamt und meine Versicherung darüber informiert inkl. Kopie des Kaufertrages)
Zurückgeben will er das Fahrzeug übrigens auch nicht.


Das kommt mir jetzt sehr komisch vor! Ich denke sogar drüber nach ob ich mir morgen schleunigst eine Rechtsschutzversicherung zulege... wobei ich davon ausgehe das der Käufer den Preis jetzt im Nachhinein mit komischen Geschichten versucht auf seine Ursprüngliche Kaufvorstellung zu drücken.

Bin gerade ziemlich verunsichert und dreh ein wenig am Rädchen... kann sowas gerade gebrauchen wie Fußpilz... bin finanziell nach dem Tausch sowieso eher Klamm und Zeit für so Späße hab ich jetzt in meinen Prüfungen auch nicht.
Daher bin ich da gerade für jeden Fachkundigen Rath und Tipp dankbar!

Sören
A sinking ship is still a ship!

Donnerstag, 8. Dezember 2011, 18:15

Rechtschutzversicherung hat idR 3 Monate Kaltstart, d.h. die nützt dir frühestens ab Februar was (und dann auch nicht rückwirkend für bereits offene Fälle). Das nur mal so...

Ich nehme mal an es geht darum dass du Beule geschrieben hast, was ja aber nicht das gleiche ist wie Unfallschaden front, oder?

Ohne jetzt genau zu wissen wie du ihm das erklärt hast ist es natürlich schwierig, ich persönlich würde mich wohl auch aufregen wenn ich rausbekomme dass sich hinter einer Beule in der Motorhaube (was ja wirklich mal passieren kann) ein echter Auffahrunfall versteckt und das nicht erwähnt wurde.

Gezahlt hat er aber den vollen Preis, oder?
"When mountains speak, wise men listen" - John Muir

a

Junior Member

Donnerstag, 8. Dezember 2011, 18:24

Im Endeffekt hast du den Schaden ja nicht verschwiegen sondern nur zeitlich falsch eingeordnet. Zumindest habe ich deine Angaben so verstanden.

Demnach waren dem Käufer die Mängel und der Unfall bekannt. Ob der nun letztendlich dir passiert ist oder einem Vorbesitzer dürfte dafür völlig egal sein.

Verstehe offen gesagt jetzt nicht wirklich worüber du dir Sorgen machst....

Ich glaube ich würde mir mehr Sorgen um meine Versicherung machen bei so einem dubiosen Käufer...

Gruß
a(chim)

Donnerstag, 8. Dezember 2011, 18:36

Hi

Sören - The Trouble Magnet ...

Dino
Videtis hic hommunculum qui verrit suum stabulum. Quid ibi homo invenit? Pulchrum cuplexum areum!

Donnerstag, 8. Dezember 2011, 20:03

Aber echt Dino... wäre ja auch mal was neues wenn so was mal ohne Probleme abläuft!

@ a: ja das hast du schon recht... meiner Versicherung und der Zulassungsstelle hab ich den Besitzerdwechsel nun schriftlich inkl. Beleg mitgeteilt... im Vertrag wurde auch festgehalten das alles was nach der Fahrzeugübergabe passiert nicht mehr zu meinen Lasten geht... da bin ich hoffentlich raus.

Denke nun heißt es Abwarten und Tee trinken!

Die Rechtsschutz werde ich trozdem abschließen, die dichte an solchen Vorfällen spricht da einfach für sich. ;)

@ Lev:

Naja ich hab ihm mehrfach gesagt und irgendwo auch geschrieben das der Wagen vorne einen Weg bekommen hat... und das davon die Beule ist...
Hab den Wagen ja auch nur so gekauft... was kann doch den Wagen nicht erstmal komplett durch en Gutachten jagen bevor ich ihn verkaufe...

Ich rieche da jedenfalls eine Abzocke hinter.

Sören

Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von »Man_In_Blue« (8. Dezember 2011, 20:06)

A sinking ship is still a ship!

Donnerstag, 8. Dezember 2011, 20:54

Hi

weil mein erster Beitrag hier nicht gerade nützlich war:

Wenn du eine Versicherung abschliesst, schau genau für WELCHE Rechtsfälle die dich versichern. Ich aheb z.b. Wohnrwcht mit drin (für mein Haus), Arbeitsrecht (für Ärger mit dem Arbeitgeber) usw. Wenn du Obdachlos und Arbeitslos bist und es imme bleiben willst ist das natürlich unsinn.. Naja, eien Versicherung hilft dir dann aber auch nicht.

Wie gesagt, Verkehrsrecht kann man z.B. drinnen oder draussen haben, bei dir würde ich es mit reinnehmen ;)

Dino
Videtis hic hommunculum qui verrit suum stabulum. Quid ibi homo invenit? Pulchrum cuplexum areum!

Donnerstag, 8. Dezember 2011, 21:43

Aber echt Dino... wäre ja auch mal was neues wenn so was mal ohne Probleme abläuft!

@ a: ja das hast du schon recht... meiner Versicherung und der Zulassungsstelle hab ich den Besitzerdwechsel nun schriftlich inkl. Beleg mitgeteilt... im Vertrag wurde auch festgehalten das alles was nach der Fahrzeugübergabe passiert nicht mehr zu meinen Lasten geht... da bin ich hoffentlich raus.

Denke nun heißt es Abwarten und Tee trinken!

Die Rechtsschutz werde ich trozdem abschließen, die dichte an solchen Vorfällen spricht da einfach für sich. ;)

@ Lev:

Naja ich hab ihm mehrfach gesagt und irgendwo auch geschrieben das der Wagen vorne einen Weg bekommen hat... und das davon die Beule ist...
Hab den Wagen ja auch nur so gekauft... was kann doch den Wagen nicht erstmal komplett durch en Gutachten jagen bevor ich ihn verkaufe...

Ich rieche da jedenfalls eine Abzocke hinter.

Sören
juristischer Tipp - lass dich anwaltlich beraten und nicht in einem Forum.

1. Die vertragliche Lastenfreistellung schützt dich nicht gegen Dritte, die Ansprüche gegen dich aufgrund deiner Haltereigenschaft stellen. Im Innnenverhältnis hättest du lediglich (, wenn überhaupt) einen Regressanspruch gegen Käufer des Fahrzeugs. Doof wenn der dann Pleite, verzogen ist oder mit Gegenforderungen verrechnen will.

2. Ein Halterwechsel erfordert bestimmte Formalia. Ein einfaches schriftliches Anzeigen erfüllt diese nicht!

3. Besteht noch Versicherungsschutz?


Das sind so meine ersten Überlegungen. Wenn der Käufer den Wagen nicht freiwillig ab-/ummeldet wirst du diesen darauf verklagen müssen, als milderes Mittel kann man es aber erstmal mit einer Zwangsabmeldung bei der Zulassungstelle versuchen ( C29 Anzeige).

Gruß,

Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von »junglelist« (8. Dezember 2011, 22:14)

powerslide

unregistriert

Freitag, 9. Dezember 2011, 16:54

oh mann .. ich wollte letztens im topic noch schrieben: "meld den wagen ab BEVOR du ih weggeibts". gab in letzter zeit in meinem bekanntenkreis häufiger ärger mit solchen pfosten.

zum rest kann ich als nicht jurist nicht viel sagen... sorry

Freitag, 9. Dezember 2011, 17:40

Hab schon überlegt ob ich einfach hin fahre und dem die Kennzeichen abschraube...

Aber damit bring ich mich wohl nur in Teufels Küche... und das muss dann auch wieder nicht sein.

Sören
A sinking ship is still a ship!

powerslide

unregistriert

Freitag, 9. Dezember 2011, 18:55

wieso? ist ja wohl dein kennzeichen

Freitag, 9. Dezember 2011, 20:11

wieso? ist ja wohl dein kennzeichen
Nope ist es nicht. Außerdem würde das nur dazu führen, dass der Käufer das Auto gar nicht ummelden kann.

Sonntag, 11. Dezember 2011, 16:57

wieso? ist ja wohl dein kennzeichen
Nope ist es nicht. Außerdem würde das nur dazu führen, dass der Käufer das Auto gar nicht ummelden kann.
Das Fahrzeug ummelden könnte er trotzdem. Er muss "nur" den Verlust der Kennzeichen an Eides statt versichern und ggf. Anzeige wg. Diebstahl stellen.

Sonntag, 11. Dezember 2011, 17:04

naja notfalls geb ich die Kennzeichen direkt bei der zuständige behörde ab... daran solls nicht liegen... will da nur nichts illegales machen.

Sören
A sinking ship is still a ship!

Sonntag, 11. Dezember 2011, 17:22

wieso? ist ja wohl dein kennzeichen
Nope ist es nicht. Außerdem würde das nur dazu führen, dass der Käufer das Auto gar nicht ummelden kann.
Das Fahrzeug ummelden könnte er trotzdem. Er muss "nur" den Verlust der Kennzeichen an Eides statt versichern und ggf. Anzeige wg. Diebstahl stellen.


kann nur der halter machen der im fahrzeug schein steht.

Sonntag, 11. Dezember 2011, 19:41

naja notfalls geb ich die Kennzeichen direkt bei der zuständige behörde ab... daran solls nicht liegen... will da nur nichts illegales machen.

Sören


Das ist praktisch, da haben se den Kennzeichendieb auch gleich erwischt :)
"Live free or die: Death is not the worst of evils."

Sonntag, 11. Dezember 2011, 19:47

wieso? ist ja wohl dein kennzeichen
Nope ist es nicht. Außerdem würde das nur dazu führen, dass der Käufer das Auto gar nicht ummelden kann.
Das Fahrzeug ummelden könnte er trotzdem. Er muss "nur" den Verlust der Kennzeichen an Eides statt versichern und ggf. Anzeige wg. Diebstahl stellen.


kann nur der halter machen der im fahrzeug schein steht.
Stimmt, dass war nicht bedacht worden. ^^

Sonntag, 11. Dezember 2011, 21:00

als ich mal das problem hatte, dass ein käufer das auto nicht umgemeldet hat, habe ich:



a) die versicherung (sowieso) über den Verkauf informiert

b) die zulassungstelle informiert

c) die (zuständige) polizei über den wohnort und den tatbestand inormiert



2 tage später war alles geklärt (was die Zulassung betrifft)
Es braucht die Rechenpower eines Pentium IV, 512 MB RAM und 120 GB Festplattenspeicher, um WinXP laufen zu lassen. Es brauchte die Rechenpower von drei C64, um zum Mond zu fliegen. Irgendetwas stimmt mit unserer Welt nicht...

Sonntag, 11. Dezember 2011, 21:19

wie gesagt, Zulassungsstelle und Versicherung sind informiert...

Ich werde wohl in den sauren Apfel beißen und mir die Woche einen Termin bei nem Anwalt machen.

Sören
A sinking ship is still a ship!

Sonntag, 11. Dezember 2011, 22:59

ADAC-Mitglied? Dann ist die Erstberatung (wenn du einen Vertragsanwalt von denen nimmst) kostenlos.
"Live free or die: Death is not the worst of evils."

Sonntag, 11. Dezember 2011, 23:11

ja bin ADAC Mitglied... gilt das auch bei sowas? Hat ja nix mit Verkehrsrecht zu tun...

Sören
A sinking ship is still a ship!