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Kündigungsfrist als Arbeitnehmer

Donnerstag, 9. Januar 2014, 15:49

Tach zusammen,
bin gerade etwas am googlen,
aber so ganz schlau bin ich noch nicht.

Arbeite jetzt in einem Unternehmen seit ziemlich genau 25 Monaten, also etwas über 2 Jahre.

Wie schnell komme ich aus dem Arbeitsverhältnis?

In meinem Arbeitsvertrag steht "zum darauffolgenden Quartalsende".
Verstehe ich so, das wenn ich heute kündige, erst zum 30.6. raus komme. Aber das wäre ja ein bisschen lang?

Thx

Donnerstag, 9. Januar 2014, 17:54

Kündigungsfristen kann man im Arbeitsvertrag festlegen, solange der Arbeitgeber keine kürzeren Fristen hat als der Arbeitnehmer.

Gesetzlich werden nur minimale Zeiträume definiert:
grundsätzlich 4 Wochen zum Monatsende für Arbeitnehmer und Arbeitgeber.
längere Zeiträume für Arbeitgeber nach gewisser Zeit im Betrieb.

Wenn also die von dir genannte Frist nicht explizit nur für den Arbeitnehmer gilt, dann wäre der 30.06. im Moment der Stichtag.

Wobei dabei ja nicht ausgeschlossen ist dass du dich beidseitig mit dem Arbeitgeber noch auf eine frühzeitige Auflösung einigen kannst. Je nachdem was du da tust sind die ja vielleicht auch nur bedingt daran interessiert einen total unmotivierten Arbeiter vor Ort zu haben für einen so langen Zeitraum.
"When mountains speak, wise men listen" - John Muir

Freitag, 10. Januar 2014, 11:01

hmm,
ok, danke. das hilft mir schon mal.
deckt sich mit meinen weiteren Recherchen.
Tehma, closed, thx.

Freitag, 10. Januar 2014, 11:19

da steht wohl kaum NUR "---zum darauffolgenden Quartalsende----"

1. ist das darauf folgende Quartalsende der 31.03.
2. müsste da stehen " 6 Wochen zum Quartalsende" oder " innerhalb der ersten 4 Wochen zum darauffolgenden Quartalsende"

Wenn keine eindeutige Definition gegeben ist, dann ist die Klausel unwirksam und Du fällst auf den gesetzlichen Schutz zurück.

Wenn du unter 27 Jahre alt bist und nicht länger als 2 Jahre im Betrieb, dann gelten 4 Wochen. Aber die gelten für "unter 27-Jährige" ohnehin gesetzlich.

Das regelt §622 Abs. 1 BGB...

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