Unbedingt herausbekommen welche Firma dahinter steckt und am besten per Einschreiben vom Widerrufsrecht Gebrauch machen.
Da du über dein Widerrufsrecht (und diverse andere Dinge) nicht unterrichtet wurdest läuft übrigens nicht mal die übliche Frist von zwei Wochen für den Widerruf los. Sie endet erst in 12 Monaten und 14 Tagen nach Vertragsabschluss.
§ 356 BGB:
Die Widerrufsfrist beginnt nicht, bevor der Unternehmer den Verbraucher entsprechend den Anforderungen des Artikels 246a § 1 Absatz 2 Satz 1 Nummer 1 oder des Artikels 246b § 2 Absatz 1 des Einführungsgesetzes zum Bürgerlichen Gesetzbuche unterrichtet hat. Das Widerrufsrecht erlischt spätestens zwölf Monate und 14 Tage nach dem in Absatz 2 oder § 355 Absatz 2 Satz 2 genannten Zeitpunkt. Satz 2 ist auf Verträge über Finanzdienstleistungen nicht anwendbar.