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Naja in die Wohnung musst du niemanden lassen.... Weder Vermieter noch vormieter. Insofern geht das über einen Maler zulasten der Vormieterin.
Im Prinzip war doch die jetzige Mieterin zu geizig die Wohnung mal 14 Tage leerstehen zu lassen.
Im Prinzip war doch die jetzige Mieterin zu geizig die Wohnung mal 14 Tage leerstehen zu lassen.
Warum sollte ein Vermieter seine Wohnung leer stehen lassen? Vielleicht muss er seinerseits einen Kredit bedienen? Und vielleicht war der Vermieter nur nett und hat ohne Makler vermietet?
Nur als Denkanstoss: Warum muss eine Wohnung in einwandfreien Zustand übergeben werden? Was nutzt es - allgemein gesprochen - wenn ich eine Wohnung weiss gestrichen bekomme, die Wände im Anschluss dann aber selbst in creme streiche; und dann wenn ich ausziehe die Wände wieder weiss mache? Die Wand wurde dann drei Mal gestrichen, wobei man sich ggf. zwei mal sparen hätte können, hätte man unrenoviert jedoch mit definiertem Zustand vermietet... Weniger Probleme da die anstehenden Renovierungsarbeiten bekannt sind und weniger Substanzverlust der Immobilie wären die Folge.Damit die Wohnung in einem einwandfreien Zustand übergeben wird.Sonst kommen Probleme wie jetzt zustande. Wenn er selbst einen Kredit bedienen muss, ist das nicht Problem des Mieters. Der Vermieter muss dann entsprechend seinen Mietzins berechnen, damit er solche Situationen überbrücken kann. Und solche "nette" Vermieter gibt es, nach meiner Erfahrung gibt es mit denen dann aber spätestens beim Auszug Probleme, weil zB der Mietvertrag von McPaper Fehler enthält.
Sparen am falschen Ende ist selten für die eine, noch die andere Partei befriedigend.
Klare Sache, der Vermieter hat es verpennt und muss nun für sein Versäumnis einstehen. Ihr habt die Wohnung so übernommen, wie gesehen, also nix mit "ihr müsst". Sorry kenne solche Fälle und musste das nochmal loswerden. Dreist, was sich einige Vermieter denken ist der Hammer.aja in die Wohnung musst du niemanden lassen.... Weder Vermieter noch vormieter. Insofern geht das über einen Maler zulasten der Vormieterin.
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