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Garantie

Montag, 28. Februar 2005, 17:25

Hallo zusammen

also ich hab ein Problem mit *** und zwar habe ich vor knapp 1.6 jahren ein Netzteil Levicom 450W bei ihnen gekauft.
Jetzt ist es jedoch kaputt. Und da wollte ich es umtauschen, habe denen also geschrieben und eine RMA Nummer oder so ähnlich beantragt, die wurde aber grade abgelehnt weil ich zitiere:

Leider ist der Kauf des Artikels bereits über 6 Monate her, so dass der Fall der umgekehrten Beweislast in Kraft tritt. Das bedeutet, dass Sie uns ein Gutachten erbringen müssten, welches beweist, dass der vorliegende Mangel bereits bei Übergabe der Ware vorhanden war. Sollten Sie dieses Gutachten nicht erbringen können, sind wir nicht mehr dazu verpflichtet, die Ware für Sie einzuschicken bzw. auszutauschen. Dies mag sehr kleinlich und nicht sehr kundenfreundlich wirken, doch sind wir leider abhängig von unseren Vorlieferanten, die leider immer häufiger auf diesen Beweis pochen.


Stimmt das, schließlich ist das doch in den gesetzlich vorgeschrieben 2 Jahren passiert und ich bin mit denen einen Vertrag eingegangen und nicht mit deren Partnern....?

Was kann ich da nun machen?
bitte helft mir...

MFG
Neo  ;)

PharaoHat-Mo-Neten

unregistriert

Re: Garantie

Montag, 28. Februar 2005, 17:37

Netzteil wegschmeißen und neues kaufen und zwar nicht mehr dort ;)  ;D

Prinzipiell haben die recht.
Ich würde nach dem Motto zurückschreiben, dass es nicht
nur nicht kundenfreundlich wirkt, sondern auch so ist.
Zumal die genau wissen, das so ein Gutachten meist den
Wert der Ware übersteigt. Dann frag die mal, nach einer
Kontaktstelle bei Levicom und hör da mal nach. Ev. kannst
es direkt zu denen schicken, was dir ja egal sein kann...

Et Edithchen meint, dass sowas eigentlich kein Problem sein
sollte. Das die nach den 6 Monaten die Ware nicht mehr
austauscht sondern einschickt sollte kein Problem sein, aber
wenigtens das sollten die machen.
Ich hab vor kurzem nach knapp einem Jahr bei einem größeren
grünen Händler ne Platte zurückgebracht: "Hier SMART-Status
schlecht, Platte wird hin und wieder nicht gefunden."
- "Alles klar, mal schaun ob ich noch eine da habe."
Und Problemlos ausgetauscht.  ;D ;D DASS ist kundenfreundlich...

Re: Garantie

Montag, 28. Februar 2005, 17:57

Soweit ich informiert bin (::)), muss der Händler die Ware in den ersten sechs Monaten annehmen und sie auf eigene Kosten und Haftung an der Hersteller schicken. Nach dieser Zeit ist die Ware vom Kunden direkt an den Hersteller zu schicken, außer der Händler macht dies auf Kulanz.

Wenns nicht stimmt wunderts mich auch nicht. Habe bisher nie irgendwelche Probleme beim Umtausch gehabt :D

TobiasBC

unregistriert

Re: Garantie

Montag, 28. Februar 2005, 17:58

Da ist die Firma wohl leider im Recht.
Die ersten 6 Monate der 2-jährigen gesetzlichen Garantie müssen sie ein defektes Teil austauschen, da davon ausgegangen wird dass der Fehler bereits ab Werk so bestanden hat.

Nach den 6 Monaten wird davon nicht mehr ausgegangen und der Händler kann wie in deinem Fall ein Gutachten fordern das beweist dass der Defekt schon zum Zeitpunkt der Auslieferung bestanden hat. Ohne dieses Gutachten sind sie nicht verpflichtet das defekte Gerät zurückzunehmen, was aber wie schon gesagt sehr Kundenunfreundlich ist.

Deshalb nehmen die meisten Firmen innerhalb der 2 Jahre defekte Geräte auf Kulanz entgegen.

Re: Garantie

Montag, 28. Februar 2005, 18:09

so ein misst..

danke für eure guten antworten...

Re: Garantie

Montag, 28. Februar 2005, 18:15

da hab ich dann noch eine frage  ::)

Wie steht das wenn ich ein Handy bei +++ gekauft habe dies ist jetzt ebenfalls  gut 1 1/2 JAhre alt und kaputt.

+++ will dies aber nicht umtauschen (ich nehme an aus dem selben grund wie ***). Nokia will es aber auch nicht umtauschen weil du nur eine Garantiezeit von einem Jahr gewähren...das geht doch aber nicht oder?

JHC

Full Member

Re: Garantie

Montag, 28. Februar 2005, 18:32

Hi Neo,

Du verwechselst jetzt gesetliche Gewährleistung (die Dein Händler liefern muss) und eine freiwillige Garantie des Herstellers.

Da Du ja nicht direkt bei Nokia gekauft hast, sind sie Dir gegenüber nicht verpflichtet. Eine Herstellergarantie ist in diesem Falle eine freiwillige Sache...

Grüße
Jens

Re: Garantie

Montag, 28. Februar 2005, 19:31

hi,

so leid es mir tut, aber bitte poste hier keine namen von unternehmen, mit denen du privat probleme hast.


diese könnten das als verleumdung/diffamierung auslegen und gegen dich oder auch AC klagen.



ich habe die namen rausgenommen.




p.s. tut mir leid um dein netzteil und handy, aber leider wirst du da nix machen können.
von all den dingen die mir sind verloren gegangen,
habe ich am meisten an meinem Verstand gehangen

Re: Garantie

Montag, 28. Februar 2005, 23:02

oh sorry das mit den namen wusste ich nicht...

hmm aber die zwei jahre müssen die die mir das handy verkauft haben doch leisten oder etwa nicht und da kann mir doch als endkunde egal sein ob das der hersteller leisten muss oder der käufer bei dem ich es gekauft habe...???

Re: Garantie

Montag, 28. Februar 2005, 23:40

jein. das kommt auf deinen vertrag an.

wenn da drin steht, dass du während der vertragslaufzeit auf das handy ne volle garantie hast, dann müsste der händler dafür geradestehen.
wenn da nur etwas von gesetzlcher gewährleistung drinsteht, dann hast du leider pech.


die gesetzliche gewährleistung sieht so aus:
  • der händler muss für die dauer von 2 jahren gewähren, dass der gekaufte artikel frei von sachmängeln ist
  • die ersten sechs monate liegt die beweislast beim händler. d.h. er muss dir beweisen, dass du das ding kaputt gemacht hast (z.b. durch fallen lassen, übertakten, unsachgemässen gebrauch usw)
  • nach diesen sechs monaten kehrt sich die beweislast um. d.h. du musst dem händler beweisen, dass das teil nicht anderes konnte, als kaputt zu gehen, obwohl du es korrekt behandelt hast - eban weil dieser fehler von anfang an im gerät vorhanden war.


davon unabhängig gibt es noch eine herstellergarantie. diese wird freiwillig vom hersteller gewährt, der z.b. sagen kann, dass auf ein bestimmtes teil 5 jahre funktionsgarantie gegeben wird. wenn doch etwas kaputt geht, so muss man sich nach der 2 jährigen gewährleistungsfrist direkt mit dem hersteller in verbindung setzen.
von all den dingen die mir sind verloren gegangen,
habe ich am meisten an meinem Verstand gehangen

den

Senior Member

Re: Garantie

Dienstag, 1. März 2005, 17:08

Zitat von »NikoMo«


die gesetzliche gewährleistung sieht so aus:
der händler muss für die dauer von 2 jahren gewähren, dass der gekaufte artikel frei von sachmängeln ist

falsch! das ist gerade nicht der fall, der händler muss dafür sorge tragen dass der artikel im ztpkt des gefahrüberganges, also im regelfall bei übergabe, frei von sachmängeln ist. sollte dies nicht der fall sein, kannst du den mangel innerhalb von zwei jahren geltend machen.

Zitat

die ersten sechs monate liegt die beweislast beim händler. d.h. er muss dir beweisen, dass du das ding kaputt gemacht hast (z.b. durch fallen lassen, übertakten, unsachgemässen gebrauch usw)

jein, es handelt sich um eine beweislastumkehr, d.h. ein mangel z ztpkt des gefahrüberganges wird innerhalb der ersten 6 monate vermutet. der händler kann sich nur entlasten, indem er beweist, dass die sache z ztpkt der übergabe mangelfrei war.
V: WAKÜ komplett oder in Teilen: Cuplex, Twinplex, Airplex 120, Eheim 1046, AB, 2xPapst Lüfter, Einbaublende 240 etc.