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PharaoHat-Mo-Neten
unregistriert
TobiasBC
unregistriert
Zitat von »NikoMo«
die gesetzliche gewährleistung sieht so aus:
der händler muss für die dauer von 2 jahren gewähren, dass der gekaufte artikel frei von sachmängeln ist
Zitat
die ersten sechs monate liegt die beweislast beim händler. d.h. er muss dir beweisen, dass du das ding kaputt gemacht hast (z.b. durch fallen lassen, übertakten, unsachgemässen gebrauch usw)
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