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Recht bei Nachnahmebestellung

Montag, 8. August 2005, 09:59

Gabs bei einer Nachnahmebestellung nicht irgendwie offiziell die Möglichkeit, den Postboten dazu aufzufordern, eben beim groben Auspacken dabeizubleiben? Oder gilt das nur für bestimmte Fälle?

THX!

MfG der Cebalis
Mögest du in einem Stück zurückkehren! ;D (Saturas, Gothic)

Re: Recht bei Nachnahmebestellung

Montag, 8. August 2005, 12:01

Also eigentlich kannst du das immer verlangen, weil du ja sonst keine Garantieansprüche mehr hast. Aber das wird der Postbote natürlich nicht gerne hören, weil der ja fertig werden muss mit seiner Route. Musst du einfach nett fragen, dann sollte das gehen.


Belafarinrod

Re: Recht bei Nachnahmebestellung

Montag, 8. August 2005, 13:54

Verlangen kann man es, aber es wird keiner tun. Bei Nachnahme wird ebenfalls per Vorkasse gezahlt. Wenn das Geld beim Postboten eingebucht ist, ist auch bei einer "Backsteinlieferung" keine einfache Rückzahlung möglich. Wenn du dann den Postboten beim Auspacken dabei hattest, wirst du ihn damit sicherlich herrlich amüsieren.

Re: Recht bei Nachnahmebestellung

Montag, 8. August 2005, 14:13

Ich glaube es geht ihm mehr darum ob die Ware intakt ist, also nicht beim Versand beschädigt wurde und nicht ob da jetzt die richtige Ware angekommen ist. Damit er nachher seine Garantieansprüche bei der Deutschen Post geltent machen kann.



Belafairnrod

Gelöschter Benutzer

unregistriert

Re: Recht bei Nachnahmebestellung

Montag, 8. August 2005, 14:49

Also rein rechtlich ist das NICHT nötig. Stell Dir vor Du bekommst wie wir als EDV-Haus täglich 50 Pakete vom UPS Boten... Sollst Du jetzt alle 50 Auspacken während er noch dabei ist ?? Es gibt offensichtliche Mängel (Karton zerrissen, offen, von aussen sichtbar Defekt) da macht es Sinn kurz mit dem Boten rein zu schauen. Bei allen anderen "verdeckten" Mängeln reicht es nach dem Auspacken den Händler zu informieren um sich rechtlich auf der sicheren Seite zu bewegen.

Re: Recht bei Nachnahmebestellung

Montag, 8. August 2005, 16:57

wofür du unbedingt den postboten brauchst ist zur bescheinigung von äußeren schäden am paket, die sichtbar sind. das ist aber nicht auf nachnahmebestellungen beschränkt.