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Falscher Preis im Onlineshop - was jetzt?

Dienstag, 9. August 2005, 20:48

Hi...

... ich hab mir gerade 2 Mal die Ixus 40 für sensationelle 105 Euro das Stück bestellt. Kurz nachdem ich bestellt hatte, hat der Shopbetreiber den Preis auf 265 Euro erhöht. Ich habe eine email für die Bestellung bekommen und habe auch einen Ausdruck aus "meinem Konto" bei JES Computer auf dem steht, dass ich die Cams zu dem Preis bestellt habe.

Jetzt habe ich natürlich gerade eine email von JES bekommen, dass sie Ware falsch ausgezeichnet haben und daher meine Bestellung stornieren.

Wie sieht das jetzt aus? Muss er die Ware zu dem Preis liefern? Bin ich im Recht? Ich meine im Hinterkopf zu haben, dass es solche Fälle schon öfter gab und die Besteller recht bekommen und die Ware zu dem günstigen Preis bekommen haben.

Die emails und Screenshots von "meinem Konto" kann ich ggf. nachreichen.

Re: Falscher Preis im Onlineshop - was jetzt?

Dienstag, 9. August 2005, 20:50

nope, preisirrtümer können immer vorkommen und die ware des shops ist dessen eigentum, bis er geliefert hat.

ergo: wenn er kein bock hat dich zu diesem preis zu beliefern, dann hast du pech ;)

Re: Falscher Preis im Onlineshop - was jetzt?

Dienstag, 9. August 2005, 20:54

Hmm... das wäre aber schade.

Re: Falscher Preis im Onlineshop - was jetzt?

Dienstag, 9. August 2005, 21:21

Zitat von »steff79«

Hmm... das wäre aber schade.

Der Shop muss auch leben...

Unter Einkaufspreis zu verkaufen ist meistens nicht wirklcih gut für nen Laden (zumindest für nen "kleinen" Onlineshop...)

Also, beschwer dich nicht...
c++: The power, elegance and simplicity of a hand grenade.

Re: Falscher Preis im Onlineshop - was jetzt?

Dienstag, 9. August 2005, 22:01

in dem fall gehts ja wohl kaum drum dass er dich abzocken will, is ja offensichtlich dass er nen fehler gemacht hat. Also schade dass es nix geworden ist, aber was tun kannste da eigentlich kaum machen
"When mountains speak, wise men listen" - John Muir

moede

Senior Member

Re: Falscher Preis im Onlineshop - was jetzt?

Dienstag, 9. August 2005, 22:06

Zitat von »0800-S-P-A-N-I«

nope, preisirrtümer können immer vorkommen und die ware des shops ist dessen eigentum, bis er geliefert hat.

ergo: wenn er kein bock hat dich zu diesem Preis zu beliefern, dann hast du pech ;)


Stimm so definiv nicht. Also ich weiss nicht wies es bei einer Bestellung über das Internet ist. Im einem Geschäft ist es aber so:
Wenn ein Preis angeschrieben ist, ist dieser für den Ladenbesitzer verbindlich, auch wenn er falsch ist. Wenn jedoch die Abweichung so gross ist das offensichtlich ein Fehler vorliegt ist der Preis nicht bindend. Ich weiss jetzt halt nicht was der Listenpreis ist.

Du hast bei der Bestellung einem Vertrag zugestimmt, und dieser ist eigentlich binden, für beide Partein

peace
moede

Re: Falscher Preis im Onlineshop - was jetzt?

Dienstag, 9. August 2005, 22:15

[halbwissen ausm rechtskunde unterricht]
ein schild in einem laden stellt nur eine aufforderung zur abgabe eines angebotes da... also soviel hätte der verkäufer gerne dafür. allerdings kann er auch sagen "nö, keine lust dsa teil an dich zu verkaufen" oder "ja, verkauf ich dir, aber nur für x euro mehr/weniger"

Re: Falscher Preis im Onlineshop - was jetzt?

Dienstag, 9. August 2005, 22:24

Zitat von »moede«

Du hast bei der Bestellung einem Vertrag zugestimmt, und dieser ist eigentlich binden, für beide Partein

peace
moede
Du machst vielmehr einen Antrag auf Abschluss eines Vertrages. Die Annahme liegt dann immer noch beim Part gegenüber.
Reality is almost always wrong!

Re: Falscher Preis im Onlineshop - was jetzt?

Dienstag, 9. August 2005, 23:24

Hi,

das hat mal jemand in der ACB Anfangsphase mit einem 5 € teuren bequiet NT versucht. Ich hab ihm 5 Paragraphen um die Ohren gehauen. Ich hoffe nicht, daß Du da an weitere Schritte denkst. Ich kann Dir nur sagen, daß Du dann der Freund eines jeden Shopbetreibers bist. Damit hier keine falschen Tips mehr kommen ist hier zu.

Gruß

Stefan

Re: Falscher Preis im Onlineshop - was jetzt?

Mittwoch, 10. August 2005, 16:51

zur Info für alle Interessierten :

Zitat


es handelt sich in dem Fall des Netzteiles um einen Erklärungsirrtum nach §
119 I BGB. Das bedeutet wir haben etwas geschrieben, was wir gar nicht
schreiben wollten. Wir haben uns verschrieben oder gar vergessen zu
schreiben. Das berechtigt uns den Kaufvertrag anzufechten, mit der Folge,
dass er als von Anfang an nichtig anzusehen ist. Die Anfechtung muss
unverzüglich nachdem der Irrtum bemerkt wurde erfolgen, in unserem Falle ist
dies passiert, nachdem Ihre Zahlung bei uns eingeganen ist. Bei der von
Ihnen genannten Auftragsbestätigung handelt es sich lediglich um eine vom
Shop generierte Bestätigung, daß Ihre Bestellung bei uns eingegangen ist.

Zusammenfassend:

Bei der Auspreisung hat es sich um einen Irrtum gehandelt und es ist uns
natürlich nicht möglich ein Netzteil zu verschenken.

Wenn Sie ein wenig in der Literatur stöbern wollen:

Der Anfechtungsgrund ergibt sich aus § 119 I BGB.
Die Anfechtungsfrist aus § 121 BGB,
die Nichtigkeit des Vertrages aus § 142 BGB und
die Anfechtungserklärung folgt $ 143 BGB.