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D4F

Senior Member

Mal wieder was rechtliches.. .. diesmal von mir :(

Samstag, 19. November 2005, 02:18

Hiho .. bräuchte auch mal kurz nen paar "Tips" bezülich einer Ebay Geschichte.

Ich habe vor einiger Zeit 2003/2004 ( glaube ich ) bei Ebay zwei CPU Kühler ersteigert, dann aber herasugefunden wie grottig die eigentlich sind. Hab damals dem Verkäufer klargemacht, dass es eine Fehlentscheidung meinerseits war, und IMO war die Sache damals geklärt.

Nun habe ich aber vor 3 Wochen ca. Post von nem Anwalt bekommen welcher die Zahlung + Gebühren einforderte.
Da ich mangels Unterlagen nicht mehr nachvollziehen konnte was da genau gelaufen war, habe ich mich nach einiger Bedenkzeit dazu überwunden zu zahlen. Nun habe ich heute aber mal bei dem Anwalt angerufen, weil ich wissen wollte, wann ich denn nun diese Kühler bekommen würde, denn immerhin ist meine Zahlung schon 1 1/2 Wochen her.

Da hat der mir erzählt, er hätte "Unterlagen" darüber, dass ein Paket mit den Kühlern im Jahre 2004 an mich versand worden wäre. Nur habe ich zu 1000% nie ein Paket bekommen.
Das habe ich dem auch so mitgeteilt mit dem Hinweis, dass ein Ebayverkäufer wohl keine Pakete verschicken würde wenn die gar nicht bezahlt worden sind. Er wollte das noch mal mit seinem Clienten klären und ich werd da nächste Woche dann noch mal da anrufen.

Meine Frage ist nun aber ... muss ich da irgendwem beweisen, dass ich diese Kühler nie bekommen habe? Wie soll ich da weiter vorgehen? Ich meine letztendlich habe ich die Dinger ja nun bezahlt, nur habe ich das Paket nie bekommen.

Ist sehr ärgerlich, weil die Kühler 19 € gekostet hätten, mich die Sache nun aber 89 € gekostet hat. Da will ich wenigstens diese verschissenen Kühler haben.
-=[ !! LN2 / DICE Kühler !!]=- (\_/) (x.x) (><)/) This is totgeschossenes Drecksvieh. Copy totgeschossenes Drecksvieh into your signature to help him on his way to world domination.

Re: Mal wieder was rechtliches.. .. diesmal von mi

Samstag, 19. November 2005, 13:10

Er sollte Dir beweisen, dass du etwas erhalten !UND! das Erhalten quittiert hast.
Also 6/8er AC-Pur Schläuche sind für Ich-lieg-aufm-Boden-oder-bin-am-Schreibtisch-und-beide-Hände-wolln-nicht-von-der-Tastatur-weg 1L-Pet und 0,5er Bierflaschen geniale Mehrwegstrohhalme!

Re: Mal wieder was rechtliches.. .. diesmal von mi

Samstag, 19. November 2005, 13:16

hast du wenigstens unter vorbehalt bezahlt? jetzt das geld zurückzubekommen halte ich für schwierig.

Re: Mal wieder was rechtliches.. .. diesmal von mi

Samstag, 19. November 2005, 13:18

Der Versender muss bei versichertem Versand sicherlich einen Beleg haben, bzw. eine Transaktionsnummer anhand er die Zustellung nachweisen kann.

D4F

Senior Member

Re: Mal wieder was rechtliches.. .. diesmal von mi

Samstag, 19. November 2005, 16:31

Naja, der Nachweis den der Anwalt da liegen hat, soll angeblich aus dem JAhre 2004 sein. Eine Art Ident Nummer habe ich dazu zwar auch, aber ich hab a) vergessen zu fragen welches Logistikunternehmen da zuständig war und b) glaube ich nicht dass man nach über einem Jahr noch nen Paket verfolgen kann.
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Re: Mal wieder was rechtliches.. .. diesmal von mi

Samstag, 19. November 2005, 22:46

Frage ist doch, ob eindeutig bewiesen werden kann, ob du unterschrieben hast am besagten Tag? Sprich: Unterschrift vorhanden?
Also 6/8er AC-Pur Schläuche sind für Ich-lieg-aufm-Boden-oder-bin-am-Schreibtisch-und-beide-Hände-wolln-nicht-von-der-Tastatur-weg 1L-Pet und 0,5er Bierflaschen geniale Mehrwegstrohhalme!

Re: Mal wieder was rechtliches.. .. diesmal von mi

Sonntag, 20. November 2005, 00:52

kann denn noch nachvollzogen werden, ob der verkäufer zu dem zeitpunkt nur gegen nachnahme oder vorkasse verschickt hat? komisch ist das ganze ja. der verkäufer hat dann ja auf rechnung verschickt. aber dann müsste er ja ein paar wochen später mahnungen geschrieben haben. ist nen bisschen dubios das ganze!