Wenn, dann findet man es bei den
Aktuellen Entscheidungen des BGH, die von der Pressestelle veröffentlich werden. Wenn nicht, dann passiert das noch in den nächsten Tagen / Wochen.
Sofern es diese Entscheidung bzw. die darin enthaltene gewaltige Tragweite überhaupt gibt.
Denn ich kann mir nicht vorstellen, dass ein Vermieter aufgrund eines eigenen Pfandrechts entscheiden können soll, wieviel die jeweilige Wohnungsausstattung wert ist und ob nicht evtl. sogar noch Gegenstände herausgegeben werden müssten, die nicht zur Deckung der Schulden benötigt werden.
Ferner gibt es eine Liste mit Gegenständen, die auch ein Gerichtsvollzieher nicht pfänden darf - diese müsste analog auch für den Vermieter gelten.
Klingt in meinen Ohren alles sehr abenteuerlich - also offizielle Meldungen abwarten.