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BGH-Urteil über Vermieterrechte / aktuell / AZ?

Donnerstag, 16. Februar 2006, 17:30

Hi,
ich bin auf der Suche nach einem BGH-Urteil, nach dem der Vermieter einen säumigen Mieter quasi selbst aus der Wohnung schmeißen darf. Laut einem Radiobericht des Radio NRW darf also ein Vermieter das Türschloß eines säumigen Mieters eigenmächtig austauschen, sich Zutritt zur Wohnung verschaffen und auch direkt vom Vermieterpfandrecht Gebrauch machen.

Begründung 1: Es kann einem Vermieter nicht zuzumuten sein, erst einen Prozess führen zu müssen und Kosten von bis zu mehreren zehntausend Euro zu tragen, um einen nichtzahlenden Mieter aus der Wohnung zu bekommen.

Begründung 2: Gerade "kleineren" Vermietern kann so etwas nicht zugemutet werden, da diese aufgrund des oft nicht derart großen Kapitals an solchen Mietern pleite gehen können.

Begründung 3: Betrefflich des Vermieterpfandrechtes darf es nicht sein, daß nach einem kostenintessiven Prozeß und Mietschulden der Mieter den vermieter auf diesen Kosten einfach sitzen lassen kann, imdem er beim Auszug einfach alles mitnimmt.

---

So weit der Radiobericht. Auf der Internetseite des Senders steht leider nix, auch Google spuckt noch nichts aus. Laut dem Radioanwalt ist das Urteil grade erst ergangen, wird wohl eher noch nicht im Netz zu finden sein... Das ganze klingt aber so abenteuerlich, daß ich gerne erst ein Aktenzeichen wüßte oder etwas nachlesbares hätte, bevor ich meine Luftsprünge mache.

Sinn oder Unsinn dieses Urteils hin oder her - hat jemand ein Aktenzeichhen für mich oder eine andere Quelle?
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Re: BGH-Urteil über Vermieterrechte / aktuell / AZ

Donnerstag, 16. Februar 2006, 17:52

ruf doch mal bei dem radiosender an.
wäre jedenfalls mein erster weg.
:rolleyes:

Re: BGH-Urteil über Vermieterrechte / aktuell / AZ

Donnerstag, 16. Februar 2006, 18:35

Jo, so weit war ich auch schon. Der Beitrag kam vom Radio NRW, und deren Telefn ist nicht besetzt.
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Re: BGH-Urteil über Vermieterrechte / aktuell / AZ

Donnerstag, 16. Februar 2006, 19:52

Das wäre wirklich ein sehr sehr interessantes Urteil und würde endlich mal einen Schritt in Richtung Stärkung der Vermieter bringen. Bitte unbedingt Fortschritte hier posten.

mfg sav

Re: BGH-Urteil über Vermieterrechte / aktuell / AZ

Donnerstag, 16. Februar 2006, 20:08

Wenn, dann findet man es bei den Aktuellen Entscheidungen des BGH, die von der Pressestelle veröffentlich werden. Wenn nicht, dann passiert das noch in den nächsten Tagen / Wochen.



Sofern es diese Entscheidung bzw. die darin enthaltene gewaltige Tragweite überhaupt gibt.
Denn ich kann mir nicht vorstellen, dass ein Vermieter aufgrund eines eigenen Pfandrechts entscheiden können soll, wieviel die jeweilige Wohnungsausstattung wert ist und ob nicht evtl. sogar noch Gegenstände herausgegeben werden müssten, die nicht zur Deckung der Schulden benötigt werden.


Ferner gibt es eine Liste mit Gegenständen, die auch ein Gerichtsvollzieher nicht pfänden darf - diese müsste analog auch für den Vermieter gelten.








Klingt in meinen Ohren alles sehr abenteuerlich - also offizielle Meldungen abwarten.
Meister der symmetrischen Smileys!!! :D 8) :P :cursing: :thumbsup: :cursing: :P 8) :D