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"Personenbeförderungsschein" ???

Freitag, 19. Mai 2006, 17:28

Ab wann braucht man den?

MfG
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Re: "Personenbeförderungsschein" ???

Freitag, 19. Mai 2006, 17:29

ab acht personen, wenn du vom normalen führerschein ausgehst. machst du eine fahrt zB für einen sportverein dürfens auch 9 sein. also jetzt mit dir eingerechnet

Re: "Personenbeförderungsschein" ???

Freitag, 19. Mai 2006, 17:31

Zitat von »fabelmann«

ab acht personen, wenn du vom normalen führerschein ausgehst. machst du eine fahrt zB für einen sportverein dürfens auch 9 sein. also jetzt mit dir eingerechnet


Inklusive oder exklusive Fahrer? Der B-Führerschein an sich ist ja bis 8 Personen + 1 Fahrer zugelassen.

[*] 1. Fall: VW T4 9-Sitzer > tägl. Kinder von der Schule abholen und ins Jugendhilfezentrum bringen (weniger als 8 Kinder gleichzeitig)
[*] 2. Fall: VW T4 9-Sitzer > mit selbigen Kindern eine Ferienfahrt unternehmen (weniger als 8 Kinder gleichzeitig)
[*] 3. Fall: VW T4 9-Sitzer > tägl. Kinder von der Schule abholen und ins Jugendhilfezentrum bringen (8 Kinder + 1 Fahrer)
[*] 4. Fall: VW T4 9-Sitzer > mit selbigen Kindern eine Ferienfahrt unternehmen (8 Kinder + 1 Fahrer)
[*] 5. Fall: VW T4 9-Sitzer > mit Freunden in den Urlaub fahren (8 Freunde + 1 Fahrer)

Für das Auto an sich reicht ja ein B-Führerschein. Wie sieht es mit einem PBS aus? In welchem Fall braucht man einen? In gar keinem?

MfG

Edit: Hat das u.a. auch was mit der Sitzzahl in den Papieren zu tun?

2. Edit: ...mal eine Quelle zum Thema Zivi & Fahrdienst...
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Re: "Personenbeförderungsschein" ???

Freitag, 19. Mai 2006, 18:03

Da muss man doch auch 21 sein und auch mindestens 2 Jahre den B haben oder?

Re: "Personenbeförderungsschein" ???

Freitag, 19. Mai 2006, 18:10

Zitat von »Vitektim«

Da muss man doch auch 21 sein und auch mindestens 2 Jahre den B haben oder?


Für einen PBS? Ja. Als Zivi mind. 19 Jahre und 1 Jahr B.

Aber hier geht's um das "ab wann" braucht man den.

MfG
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Re: "Personenbeförderungsschein" ???

Freitag, 19. Mai 2006, 18:23

Ich frag heut abend mal meinen Fahrlehrer, wenn du bis um 10 Uhr auf ne Antwort warten kannst ;)
Da steht nix :-P

Re: "Personenbeförderungsschein" ???

Freitag, 19. Mai 2006, 18:56

Klar. Thx!

MfG
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Re: "Personenbeförderungsschein" ???

Freitag, 19. Mai 2006, 19:02

Sobald Du Geld für die Fahrerei verlangst, brauchst Du auf jeden Fall einen PBS. Bis dahin darfst Du die schon erwähnten Personenzahlen durch die Gegend fahren.

Never argue with an idiot. He brings you down to his level and beats you with experience... [V] ATI Radeon X800 PRO, wahlweise mit Arctic Cooler --> PM!

Re: "Personenbeförderungsschein" ???

Freitag, 19. Mai 2006, 19:25

1.) hängt es davon ab, ob du Geld nimmst,

2.) von den eingetragenen Sitzen im Fahrzeugschein. Wenn 10 Sitze eingetragen sind brauchst du nen P Schein, bei 9 Sitzen nicht. Es ist dabei völlig irrelevant wieviele Leute mitfahren, es können (theoretisch) 20 in einem für 9 zugelassenen Wagen sein, auch das dürftest du fahren.
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Re: "Personenbeförderungsschein" ???

Samstag, 20. Mai 2006, 03:16

Also:

Scheinbar brauchst du nur einen PBS wenn du das ganze Gewerblich machst und einen Bus fährst. Zwar wird z.B. der VW T4 als "VW Bus" bezeichnet ist aber keiner! Das ist ein ganz normales KFZ.

Erst wenn du einen Bus oder ein Taxi fährst brauchst du einen PBS. Für die normalen KFZs mit 9 Sitzen (Fahrer + 8 Personen) brauchst du keinen solchen Schein.

Hoffe des stimmt jetzt so.
Da steht nix :-P

Re: "Personenbeförderungsschein" ???

Samstag, 20. Mai 2006, 03:33

Zitat von »Freakmaster«


Erst wenn du einen Bus oder ein Taxi fährst brauchst du einen PBS. Für die normalen KFZs mit 9 Sitzen (Fahrer + 8 Personen) brauchst du keinen solchen Schein.

Hoffe des stimmt jetzt so.


also soweit ich es weiß nicht. wir hatten früher das problem, wenn wir mit leuten auf regatta gefahren sind und eben diesen besagten t4 hatten, dass man laut gesetz ohne pbs max 8 pers. (fahrer+7 leutchen) fahren darf. dann gab es aber irgendwo im bgb ein hintertürchen wo es erlaubt ist 9 personen (fahrer+8leutchen) zu befördern, wenn dies für einen verein geschieht. ich hab den gesetzestext nicht mehr im kopf, aber vllt. hilft dir die örtliche polizeistation

Re: "Personenbeförderungsschein" ???

Samstag, 20. Mai 2006, 04:08

Zitat von »Clark«

Es ist dabei völlig irrelevant wieviele Leute mitfahren, es können (theoretisch) 20 in einem für 9 zugelassenen Wagen sein, auch das dürftest du fahren.


das stimmt seit 1. mai nicht mehr ganz ;) da wurden nämlich die Gesetze geändert, so dass nur noch so viele mitfahren dürfen wie Sicherheitsgurte vorhanden sind.....nur mal so als anmerkung
Steve Jobs: "Wenn Computer so schlau sind, wäre es dann nicht sinnvoller, den Computern etwas über die Menschen beizubringen, statt den Menschen den Umgang mit Computern zu lehren?"

Re: "Personenbeförderungsschein" ???

Samstag, 20. Mai 2006, 10:19

Die richtige Antwort kann es nur hier geben:

Arbeiten am Mac ist natürlich keine Arbeit, sondern sinnvoll gestaltetes Glück.

Re: "Personenbeförderungsschein" ???

Samstag, 20. Mai 2006, 11:30

*hehe*

Sehr gut! ;)

MfG
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Re: "Personenbeförderungsschein" ???

Samstag, 20. Mai 2006, 12:52

Also scheinbar DÜRFTE man bis zu 22 Personen in einem Auto (KFZ ;) ) befördern.

ALLERDINGS:

Als es noch keine Anschnallpflicht gab hat das funktioniert.
Man durfte nur die Maße des KFZs nicht verändern. Sprich wenn du es geschaft hast 22 Personen in einen Trabbi zu quetschen ohne, dass die Sicht nach hinten beeinträchtigt ist, ohne dass der Fahrer beim Lenken behindert wird usw... durftest du das auch fahren.

Heute stehen hald einige andere Gesetze im Weg.
Da steht nix :-P

Re: "Personenbeförderungsschein" ???

Samstag, 20. Mai 2006, 21:39

Zitat von »Freakmaster«

Also scheinbar DÜRFTE man bis zu 22 Personen in einem Auto (KFZ ;) ) befördern.

ALLERDINGS:

Als es noch keine Anschnallpflicht gab hat das funktioniert.
Man durfte nur die Maße des KFZs nicht verändern. Sprich wenn du es geschaft hast 22 Personen in einen Trabbi zu quetschen ohne, dass die Sicht nach hinten beeinträchtigt ist, ohne dass der Fahrer beim Lenken behindert wird usw... durftest du das auch fahren.

Heute stehen hald einige andere Gesetze im Weg.


Aha, dann zitiere mal bitte ;)

Ich kenne da nämlich keine, die das einschränken.

Zitat


Klasse B:

Kraftfahrzeuge - ausgenommen Krafträder - mit einer zulässigen Gesamtmasse von nicht mehr als 3.500 kg und mit nicht mehr als acht Sitzplätzen außer dem Führersitz (auch mit Anhänger mit einer zulässigen Gesamtmasse von nicht mehr als 750 kg oder mit einer zulässigen Gesamtmasse bis zur Höhe der Leermasse des Zugfahrzeugs, sofern die zulässige Gesamtmasse der Kombination 3.500 kg nicht übersteigt)

Das ist aus der Fahrerlaubnisverordnung.

Sitzplätze sind übrigens die Plätze, die im Fahrzeugschein eingetragen sind und die somit einen Anschnallgurt haben. Es gibt nämlich sehr wohl abgelastete Fahrzeuge mit zwar mehr als 8 Plätzen (bespw. 16) aber nur 8 Gurten (+ Fahrer) hier darf man dann übrigens trotzdem alle 16+1 Personen mit fahren lassen, Versicherungstechnisch gibt es dazu sogar eine Grundsatzentscheidung, dass der unangeschnallt Mitfahrende dann haftet.

Solange alle Gurte, die vorhanden sind benutzt werden gibt es (fast) keine weiteren Einschränkungen für die Mitnahme weiterer Personen:
So darf der Fahrer nicht behindert werden, und im Kofferraum darf afaik auch keiner sein. Aber das wars dann auch schon!
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Re: "Personenbeförderungsschein" ???

Samstag, 20. Mai 2006, 21:44

Ich habe nur die Aussage meines Fahrlehrers weitergegeben ;)

Der meinte auch, dass des schon ne gute Zeit her ist. ps. mein Fahrlehrer ist schon seeehr alt ;) ;D
Da steht nix :-P

Re: "Personenbeförderungsschein" ???

Samstag, 20. Mai 2006, 21:51

Bezieht sich das nicht eher auf die Ausnahmegenehmigung für Arbeitgeber + Arbeitnehmer auf Ladefläche auf dem Weg zur Arbeitsstelle? ::)
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Re: "Personenbeförderungsschein" ???

Samstag, 20. Mai 2006, 23:44

Wie genau verbindet man sowas dann mit der Anschnallpflicht des Fahrers/Mitfahrers?

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Re: "Personenbeförderungsschein" ???

Sonntag, 21. Mai 2006, 13:13

Zitat von »Saiya@Zivi«

Wie genau verbindet man sowas dann mit der Anschnallpflicht des Fahrers/Mitfahrers?

MfG

Es müssen alle vorhandenen Sicherheitseinrichtungen genutzt werden. Darüber hinaus gibt es keine Regelung...
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