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Zitat von »fabelmann«
ab acht personen, wenn du vom normalen führerschein ausgehst. machst du eine fahrt zB für einen sportverein dürfens auch 9 sein. also jetzt mit dir eingerechnet
Zitat von »Vitektim«
Da muss man doch auch 21 sein und auch mindestens 2 Jahre den B haben oder?
Zitat von »Freakmaster«
Erst wenn du einen Bus oder ein Taxi fährst brauchst du einen PBS. Für die normalen KFZs mit 9 Sitzen (Fahrer + 8 Personen) brauchst du keinen solchen Schein.
Hoffe des stimmt jetzt so.
Zitat von »Clark«
Es ist dabei völlig irrelevant wieviele Leute mitfahren, es können (theoretisch) 20 in einem für 9 zugelassenen Wagen sein, auch das dürftest du fahren.
Zitat von »Freakmaster«
Also scheinbar DÜRFTE man bis zu 22 Personen in einem Auto (KFZ ) befördern.
ALLERDINGS:
Als es noch keine Anschnallpflicht gab hat das funktioniert.
Man durfte nur die Maße des KFZs nicht verändern. Sprich wenn du es geschaft hast 22 Personen in einen Trabbi zu quetschen ohne, dass die Sicht nach hinten beeinträchtigt ist, ohne dass der Fahrer beim Lenken behindert wird usw... durftest du das auch fahren.
Heute stehen hald einige andere Gesetze im Weg.
Zitat
Klasse B:
Kraftfahrzeuge - ausgenommen Krafträder - mit einer zulässigen Gesamtmasse von nicht mehr als 3.500 kg und mit nicht mehr als acht Sitzplätzen außer dem Führersitz (auch mit Anhänger mit einer zulässigen Gesamtmasse von nicht mehr als 750 kg oder mit einer zulässigen Gesamtmasse bis zur Höhe der Leermasse des Zugfahrzeugs, sofern die zulässige Gesamtmasse der Kombination 3.500 kg nicht übersteigt)
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