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Frage zu befristetem Garagenvertrag

Freitag, 16. Juni 2006, 09:18

Ich habe einen Garagenvertrag, der bis Oktober 2007 befristet ist. Nun habe ich einen Interessenten (Anwohner), der den Vertrag gerne übernehmen würde. Die Gesellschaft lässt mich jedoch nur aus dem Vertrag, wenn sie einen neuen über drei Jahre mit dem Nachmieter abschließen kann. Dieser jedoch will meinen Vertrag übernehmen, oder höchstens auf ein Jahr befristet abschließen.

Kennt sich jemand mit der Rechtslage aus? Kann die Gesellschaft das einfach so bestimmen?
Arbeiten am Mac ist natürlich keine Arbeit, sondern sinnvoll gestaltetes Glück.

den

Senior Member

Re: Frage zu befristetem Garagenvertrag

Freitag, 16. Juni 2006, 09:33

dazu müsste man den mietvertrag kennen, in der regel endet das mietverhältnis, wenn es auf bestimmte zeit geschlossen ist, mit dem ablauf des vereinbarten zeitraums. oft findet sich allerdings im mietvertrag eine regelung, die eine stillschweigende verlängerung vorsieht, dann ist eine kündigung notwendig.

die gesellschaft ist natürlich nach beendigung des mietvertrages frei darin zu entscheiden, ob und an wen sie die garage danach vermieten möchte. auch die konditionen sind neu verhandelbar.
V: WAKÜ komplett oder in Teilen: Cuplex, Twinplex, Airplex 120, Eheim 1046, AB, 2xPapst Lüfter, Einbaublende 240 etc.

Re: Frage zu befristetem Garagenvertrag

Freitag, 16. Juni 2006, 12:12

ich hätt noch ne andere Lösung: was spricht dagegen dass du die garage einfach zu den gleichen Konditionen an den Interessenten "untervermietest"?

den

Senior Member

Re: Frage zu befristetem Garagenvertrag

Freitag, 16. Juni 2006, 14:35

Zitat von »Dominic«

ich hätt noch ne andere Lösung: was spricht dagegen dass du die garage einfach zu den gleichen Konditionen an den Interessenten "untervermietest"?


...dass man dazu die erlaubnis des vermieters braucht.
V: WAKÜ komplett oder in Teilen: Cuplex, Twinplex, Airplex 120, Eheim 1046, AB, 2xPapst Lüfter, Einbaublende 240 etc.

Re: Frage zu befristetem Garagenvertrag

Freitag, 16. Juni 2006, 15:00

Was niemand weiß....

Blöd wäre es nur, wenn der "Untermieter" dann Ärger macht. ;)
Never argue with an idiot. He brings you down to his level and beats you with experience... [V] ATI Radeon X800 PRO, wahlweise mit Arctic Cooler --> PM!

Re: Frage zu befristetem Garagenvertrag

Freitag, 16. Juni 2006, 17:05

Das Problem ist, dass der Vertrag noch bis 10.2007 läuft, ich aber jetzt die Garage los wäre.


edit: Über die Nutzung sind der Nachmieter und ich uns schon einig, nur über den Weg noch nicht. ;-)
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Re: Frage zu befristetem Garagenvertrag

Samstag, 17. Juni 2006, 11:07

Du hast (fast) immer nur eine 3 Monatige Kündigungsfrist.
Seit der Schuldrechtsreform sind "langfristige" Mietverträge nur noch unter ganz streng umrissenen Auflagen gültig.

Bei unseren Bekannten ging es da um einen Mietvertrag einer Wohnung, der mind. 1 Jahr läuft.
Und das war rechtswidrig......

Re: Frage zu befristetem Garagenvertrag

Samstag, 17. Juni 2006, 11:59

Für Wohnmietverträge ist das auch rechtswidrig und derlei Regelungen sind nicht wirksam, jedoch gilt das nicht für Parknutzungsmiete. Diese darf befristet sein.
Arbeiten am Mac ist natürlich keine Arbeit, sondern sinnvoll gestaltetes Glück.

Re: Frage zu befristetem Garagenvertrag

Samstag, 17. Juni 2006, 23:07

Ja, das mit dem befristet stimmt schon, aber du müsstest auch hier ein 3monatiges Kündigungsrecht haben....

Also könnte man ja "schwein" sein :-X

Re: Frage zu befristetem Garagenvertrag

Sonntag, 18. Juni 2006, 00:14

Das unterscheidet einen befristeten Vertrag doch gerade vom unbefristeten. Eben dass er über eine feste Frist abgeschlossen wird und man nicht einfach kündigen kann.
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