Ich weiß sehr gut, dass man Heizöl nicht zweckentfremden darf, deshalb habe ich schon extra ein Ausrufezeichen hinter den Notfall gesetzt. :
Aber: Lesen bildet, Google hilft. Und bei rechtlichen Fragen kann man ja mal im Gesetz nachlesen, hier dem
Mineralölsteuergesetz:
(3) Vorbehaltlich des § 12 dürfen Mineralöle ... zum Antrieb von Gasturbinen und Verbrennungsmotoren in ortsfesten Anlagen verwendet werden, wenn diese Anlagen ausschließlich
....
5. der vorübergehenden Stromversorgung im Falle des Ausfalls oder der Störung der sonst üblichen Stromversorgung (Notstromaggregat) ... dienen. ...
So. Auch zu ortsveränderlichen Anlagen (die nicht immer, aber meist doch weniger als 800 Kg wiegen) findet man recht leicht in Wikipedia über "Mineralöl" und "Heizöl" zu
Solvent Yellow, dem verwendeten Farbstoff zur Heizölmarkierung.
Da steht auch dabei, was zu tun ist, wenn man im Notfall im KFZ oder sonstwie illegal Heizöl tanken musste, da scheint es überraschend flexible Lösungen zu geben.
Zur Frage nach Sonnenblumenöl:
Hier gilt Radio Eriwan: Im Prinzip ja, aber...
Dieselmotoren laufen mehr oder weniger rund mit allen Mitteldestillaten, Rapsöl, flüssigem Frittenöl und ähnlichem. ABER: Vermehrte Ablagerungen sind bei alternativen Ölen nicht auszuschließen (außer Biodiesel, der ist ja dafür gemacht) und die Dichtungen müssen auf den höheren Säuregehalt des Pflanzenöls abgestimmt sein. Das dürfte bei dem hier angesprochenen Modell wohl eher nicht der Fall sein...