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email-Kündigungsbestätigung rechtskräftig genug?

Sonntag, 16. Juli 2006, 10:55

Hier hat sich versehentlich jemand bei so nem Gewinnspielanbieter angemeldet.

In den Agb steht, wenn man nicht rechtzeitig kündigt, verlängert sich der Vertrag stillschweigend um ein Jahr.

Es stand dort, daß man schriftlich oder per Mail kündigen könne.

Wir haben eine Mail hingeschrieben, daß wir zum nächstmöglichen Zeitpunkt kündigen wollen, und darüber eine schriftliche Bestätigung mit Kündigungsdatum haben wollen.

Die haben aber keine schriftliche Bestätigung geschickt sondern das nur per eMail bestätigt.

Ich habe die eMail als Outlook-EXpress Datei mit Header verwahrt.

Was meint ihr, reicht das im ernstfall aus, falls die so dreist sind, und nach dem Jahr erneut versuchen wollen, Vertragsverlängerung zu erzwingen?

Oder soll ich denen nochmal hinschreiben, daß ich die Bestätigung per Brief haben will? Und das zur not nochmal mit Einschreiben hinschicken?

Wenn eine Kündigungsbestätigung als Brief zurückkäme, und die z.B. wie bei T-Online keine Handschriftliche Unterschrift hat, mit der Begründung, daß schreiben sei maschinell erstellt, wäre diese dann eigentlich auch rechtskräftig genug, oder sollte eine Kündigungsbestätigung auch ne handgeschriebene Unterschrift haben?

Was meint ihr dazu?
Dieses Youtube-Video ist aufgrund von Urheberrechtsbeschränkungen in deinem Land nicht verfügbar.

Re: email-Kündigungsbestätigung rechtskräftig genu

Sonntag, 16. Juli 2006, 12:52

Google mal nach dem Seitenbetreiber, der steht im Normalfall irgendwo auf der Seite genannt.

In der letzten Zeit sind enorm viele Gauner unterwegs, wenn Du an so einen geraten bist findest Du über google genug Forenbeiträge, in denen dann auch steht wie Du dich am besten weiter verhältst. ;)
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Gelöschter Benutzer

unregistriert

Re: email-Kündigungsbestätigung rechtskräftig genu

Sonntag, 16. Juli 2006, 13:01

Kündigung per EMail ist generell nicht ratsam. Wenn DU auf der sicheren Seite sein willst, generell nur kündigung per Einschreiben mit Rückschein. Gerade, wenn es sich um "windige" Anbieter handelt. Wenn ich weiss, mit wem ich da Geschäfte mache sende ich die Kündidung sonst auch schon mal per Fax, und behalte natürlich den Sendebericht auf dem eine Kopie des gefaxten Schreibens ist...

Re: email-Kündigungsbestätigung rechtskräftig genu

Sonntag, 16. Juli 2006, 13:42

Dazu sei nur erwähnt, daß auch ein fax nicht als rechtskräftig anzusehen ist. ;)
Never argue with an idiot. He brings you down to his level and beats you with experience... [V] ATI Radeon X800 PRO, wahlweise mit Arctic Cooler --> PM!

Re: email-Kündigungsbestätigung rechtskräftig genu

Sonntag, 16. Juli 2006, 14:04

Hm.. aber warum zählt dann das einschreiben als rechtskräftig? Ich könnte doch statt der kündigung auch irgendeinen sonstwas in den einschreibebrief gesteckt haben oder?
Dieses Youtube-Video ist aufgrund von Urheberrechtsbeschränkungen in deinem Land nicht verfügbar.

Re: email-Kündigungsbestätigung rechtskräftig genu

Sonntag, 16. Juli 2006, 14:16

Also bei einer Kündigung, egal welcher Art, fordere ich immer eine schrifftliche Bestätigung.
Nur damit hat man bei einem Rechtsstreit def. was in der Hand.
Alles was auf dem elektronischen Weg gemacht wird ist zu unsicher.
Wie rechtskräftig Mails und Co sind wurde hier schon öfters diskutiert.
Ergebinss: Nur Einschreiben mit Rückschein.

Ich würde Dir empfehlen denen noch ne Mail zu schreiben, dass sie Dir die Kündigung per Brief bestätigen.
Es gibt nur 10 Arten von Menschen:
Die, die das Binärsystem verstehen, und die, die es nicht verstehen. ;)

Re: email-Kündigungsbestätigung rechtskräftig genu

Sonntag, 16. Juli 2006, 14:40

mach doch in den copy-empfänger (für zunkünftige fälle) eine 2. email adresse die von dir ist, falls sie nicht antworten sollten kannst du immernoch anhand der angekommenen email bei der 2. adresse (header!) eindeutig nachweisen, dass du es abgeschickt hast.
Also 6/8er AC-Pur Schläuche sind für Ich-lieg-aufm-Boden-oder-bin-am-Schreibtisch-und-beide-Hände-wolln-nicht-von-der-Tastatur-weg 1L-Pet und 0,5er Bierflaschen geniale Mehrwegstrohhalme!

eddy-z

Junior Member

Re: email-Kündigungsbestätigung rechtskräftig genu

Sonntag, 16. Juli 2006, 23:00

weis einer wie das bei "united Domains" ist ?

Die akzeptieren meine Kündigung nicht per email, obwohl ich ja elektronisch bestellt habe. Dürfen die das in den AGB ausschließen ?
we all love eddy...

Re: email-Kündigungsbestätigung rechtskräftig genu

Sonntag, 16. Juli 2006, 23:15

ja.
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Re: email-Kündigungsbestätigung rechtskräftig genu

Montag, 17. Juli 2006, 02:45

..aber ich glaube, daß mit dem CC-Empfänger in der email nützt glaubeich nix, oder?

So eine email ist ja glaubeich trotzdem nicht rechtskräftig, weil jeder dessen Inhalt selbst zusammenschreiben könne, ohne daß eine echte email jemals existiert haben muß.

Naja ich werde mal noch ne mail hinschreiben, und wenn die dann nicht antworten, das einschreiben.
Dieses Youtube-Video ist aufgrund von Urheberrechtsbeschränkungen in deinem Land nicht verfügbar.

Re: email-Kündigungsbestätigung rechtskräftig genu

Montag, 17. Juli 2006, 03:28

ich hab mal gelesen dass mahnungen per email auch rechtskräftig sind, warum dann emails net, die ich selbst verfasse und gar mit cc absichere?
Also 6/8er AC-Pur Schläuche sind für Ich-lieg-aufm-Boden-oder-bin-am-Schreibtisch-und-beide-Hände-wolln-nicht-von-der-Tastatur-weg 1L-Pet und 0,5er Bierflaschen geniale Mehrwegstrohhalme!

Re: email-Kündigungsbestätigung rechtskräftig genu

Montag, 17. Juli 2006, 09:49

Sie sind vielleicht rechtskräftig!
Wenn Du aber behauptest nie eine bekommen zu haben,
müssen sie Dir nachweißen das Du sie wirklich bekommen hast.
Und das ist unmöglich!
Es gibt nur 10 Arten von Menschen:
Die, die das Binärsystem verstehen, und die, die es nicht verstehen. ;)

Re: email-Kündigungsbestätigung rechtskräftig genu

Montag, 17. Juli 2006, 11:54

Zitat von »fksystems«

In den Agb steht, wenn man nicht rechtzeitig kündigt, verlängert sich der Vertrag stillschweigend um ein Jahr.

Allein das ist laut BGB schon nicht verbindlich... ein sich-nicht-melden unterstellt noch lange nicht, dass du den Vertrag verlängern willst. Im Ernstfall scheitert es schon daran.

den

Senior Member

Re: email-Kündigungsbestätigung rechtskräftig genu

Montag, 17. Juli 2006, 12:18

Zitat von »thowi«


Allein das ist laut BGB schon nicht verbindlich... ein sich-nicht-melden unterstellt noch lange nicht, dass du den Vertrag verlängern willst. Im Ernstfall scheitert es schon daran.


aus welcher vorschrift soll sich das bitte ergeben? wenn die agb wirksam einbezogen sind, dann ist das eine übliche klausel, wie sie sich beispielsweise in jedem mobilfunkvertrag wiederfindet.
V: WAKÜ komplett oder in Teilen: Cuplex, Twinplex, Airplex 120, Eheim 1046, AB, 2xPapst Lüfter, Einbaublende 240 etc.

Re: email-Kündigungsbestätigung rechtskräftig genu

Mittwoch, 19. Juli 2006, 23:26

Zitat von »den«



aus welcher vorschrift soll sich das bitte ergeben? wenn die agb wirksam einbezogen sind, dann ist das eine übliche klausel, wie sie sich beispielsweise in jedem mobilfunkvertrag wiederfindet.


das stimmt. eine kündigung ist eine einseitige willenserklärung die grds. dem geschäftspartner gegenüber erklärt werden muss. schliesst man also einen vertrag der unbefristet ist, muss darüber noch nicht einmal etwas in den agb stehen.

und eine kündigungsbestätigung per email ist rechtskräftig.
selbst wenn sie versehentlich automatisch generiert wurde haftet derjenige der ein programm betreibt das emails automatisch generiert. also in dem fall der gewinnspielanbieter.

mfg
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Re: email-Kündigungsbestätigung rechtskräftig genu

Freitag, 21. Juli 2006, 12:49

vor Gericht ist eine Kündigung via email nicht zulässig, da sie zueinfach gefälscht werden kann. Dagegen ist ein fax rechtskräftig, da die daten verschüsselt punkt zu punkt übertragen werden...

gruß

Diehappy
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Re: email-Kündigungsbestätigung rechtskräftig genu

Freitag, 21. Juli 2006, 12:50

faxe werden verschlüsselt übertragen?
Gute work-live-balance ist, wenn man von seinem Privatleben erschöpfter ist als von der Arbeit.

Re: email-Kündigungsbestätigung rechtskräftig genu

Freitag, 21. Juli 2006, 13:18

Zitat von »DieHappy«

vor Gericht ist eine Kündigung via email nicht zulässig, da sie zueinfach gefälscht werden kann. Dagegen ist ein fax rechtskräftig, da die daten verschüsselt punkt zu punkt übertragen werden...

gruß

Diehappy


es geht wenn ich es richtig verstanden habe um eine automatisch generierte email. wobei die email eine kündigungsbestätigung ist.
diese email ist rechtskräftig. auch vor gericht und selbst wenn sie manipuliert ist.
grund dafür ist, dass derjenige der eine software betreibt die automatisch emaisl generiert für diese grds. haftet.
:thumbsup:

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