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Zitat von »fksystems«
In den Agb steht, wenn man nicht rechtzeitig kündigt, verlängert sich der Vertrag stillschweigend um ein Jahr.
Zitat von »thowi«
Allein das ist laut BGB schon nicht verbindlich... ein sich-nicht-melden unterstellt noch lange nicht, dass du den Vertrag verlängern willst. Im Ernstfall scheitert es schon daran.
Zitat von »den«
aus welcher vorschrift soll sich das bitte ergeben? wenn die agb wirksam einbezogen sind, dann ist das eine übliche klausel, wie sie sich beispielsweise in jedem mobilfunkvertrag wiederfindet.
Zitat von »DieHappy«
vor Gericht ist eine Kündigung via email nicht zulässig, da sie zueinfach gefälscht werden kann. Dagegen ist ein fax rechtskräftig, da die daten verschüsselt punkt zu punkt übertragen werden...
gruß
Diehappy
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