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Zitat von »Buz«
Das geht. Allerdings solltest du fairerweise den Betrieben Bescheid geben, zu denen du doch nicht gehst.
Gruß
(§20 BBiG)Zitat
Das Berufsausbildungsverhältnis beginnt mit der Probezeit. Sie muss mindestens einen Monat und darf höchstens vier Monate betragen.
Gelöschter Benutzer
unregistriert
Zitat von »Wolfauge«
(§20 BBiG)
Da wird aber nur gesagt, dass die Probezeit, ab Start des Berufsausbildungsverhältnisses besteht - nicht davor.
Heißt also, dass man vor dem tatsächlichen Einstellungstag (auf dem Ausbildungsvertrag vermerkt) nicht einfach so kündigen kann, sehr wohl aber ab da an bis zum Ende der Probezeit. Danach gilt eine Kündigungsfrist von 4 Wochen für den Azubi.
Zitat von »Homer«
Es ist möglich den Vertrag im Nachhinhein noch für Nichtig zu erklären. Du könntest aber auch versuchen mit der Firma zu reden, dass du erst das Auswahlverfahren abwarten möchtest weil die Firma ebend näher ist. I.d.R. sollten die da nichts gegen sagen und den Vertrag für die Zeit für dich "Lagern".
Zitat von »Katzenfreund«
Vorsicht!
Was für einen Eindruck hast du als Firmenchef, wenn der AZUBI sagt, hmm naja, ich bin mir nicht sicher. Der Betrieb B ist da näher dran....?
Und: Würdest du ihm noch einen Vertrag schicken?
Gott hat die Welt ja nur in sieben Tagen erschaffen können, weil es keine installierte Basis gab.
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