• 18.04.2024, 16:17
  • Registrieren
  • Anmelden
  • Sie sind nicht angemeldet.

 

Lieber Besucher, herzlich willkommen bei: Aqua Computer Forum. Falls dies Ihr erster Besuch auf dieser Seite ist, lesen Sie sich bitte die Hilfe durch. Dort wird Ihnen die Bedienung dieser Seite näher erläutert. Darüber hinaus sollten Sie sich registrieren, um alle Funktionen dieser Seite nutzen zu können. Benutzen Sie das Registrierungsformular, um sich zu registrieren oder informieren Sie sich ausführlich über den Registrierungsvorgang. Falls Sie sich bereits zu einem früheren Zeitpunkt registriert haben, können Sie sich hier anmelden.

Taschenkontrolle beim Einkaufen?

Freitag, 8. Dezember 2006, 21:25

Hallo Leute,
sagt mal, ist es normal, dass ich beim Einkaufen im supermarkt an der Kasse gefragt werden, ob man mal einen Blick in meine Taschen / Rucksack werfen darf?
Schlimmer noch, auf mein nein wurde dies ignoriert.
Ist sowas rechtens?
Suche Bücher von Tanenbaum und Galileo (auch Video-Training) - bitte KM! [img] http://www.aqua-computer-berlin.de/logo.png [/img]

Gelöschter Benutzer

unregistriert

Re: Taschenkontrolle beim Einkaufen?

Freitag, 8. Dezember 2006, 21:29

Zitat von »Katzenfreund«

Hallo Leute,
sagt mal, ist es normal, dass ich beim Einkaufen im supermarkt an der Kasse gefragt werden, ob man mal einen Blick in meine Taschen / Rucksack werfen darf?
Schlimmer noch, auf mein nein wurde dies ignoriert.
Ist sowas rechtens?


Ich würde sagen, bei einem berechtigten Verdacht vielleicht, aber sicherlich nicht "Stichprobenartig" ohne Verdachtsmoment...

Und ich denke, wenn überhaupt darf das nur die hinzugerufene Polizei, und kein Kaufhausangestellter...

Re: Taschenkontrolle beim Einkaufen?

Freitag, 8. Dezember 2006, 21:29

Das Fragen grundsätzlich ja nicht...(gibt ja viele Leute die das von sich aus erlauben)
Aber DAS:

Zitat von »Katzenfreund«

auf mein nein wurde dies ignoriert.

...nur mit der Polizei.

Butz - damit vertraut
www.bit-racer.de - The Community

Zitat von »-ManiaC-«

dieser gedanke schiss mir auch gerade durch den kopf

Re: Taschenkontrolle beim Einkaufen?

Freitag, 8. Dezember 2006, 21:30

Ist normal. Mir ist sowas zwar noch nie passiert, aber sehe ich regelmäßig beim Einkaufen und ist m.E. nach auch mehr als verständlich.

Minusch@Linux

unregistriert

Re: Taschenkontrolle beim Einkaufen?

Freitag, 8. Dezember 2006, 21:31

Ja, ist es.

Damit wird Diebstahl im Vorfelf verhindert. Dies gilt seit das Klauen nicht mehr als Mundraub, sondern als Diebstahl geanhdet wird.

Bei MM und Konsorten stehen deshalb Spinde am Eingang.

Solltest du dich nicht daran halten, oder deine Tasche nicht kontrollieren lassen, dann kann dir der Einkauf durch den Geschäftsführer/Filialleiter verweigert werden.

Ausserdem kannst du bei neuerlichem Verstoss durch Hausverbot ferngehalten werden

Gruß
UadE

Re: Taschenkontrolle beim Einkaufen?

Freitag, 8. Dezember 2006, 21:35

ich wurde schon öfter mal gebeten meinen Rucksack an der Info abzugeben. Naja das hab ich auch getan denn es gilt ja die Hausordnung des Geschäfts. Die steht in fast jeden Supermarkt irgendwo das man keine Waren und Taschen mit in den Markt nehmen darf. Tut man es doch muss man mit Kontrollen rechnen. Wenn man den Markt betritt akzeptiert man das ja.

Aber durchsucht hat das noch keiner und da hätte ich sehrwohl was dagegen. Nur mit Polizei wäre ich bereit dazu.

Re: Taschenkontrolle beim Einkaufen?

Freitag, 8. Dezember 2006, 21:36

nicht ganz richtig - 1. die tasche wird NUR durch Polizei durchsucht und nciht durch irgendeinen übereifrigen dahergelaufenen mitarbeiter - und 2. gibt es entschädigung falls der verdacht unbegründet war - habs selbst vor ca. 2 monaten mitmachen müssen und etwas naja sagen wir stress draus gemacht und riesentheater in dem laden gemacht... war übrigens Mediamarkt
M.-Sys: Gigabyte GA-FX-58-extreme / 920@4Ghz / 6gig Corsair / r9 290 all AC



Wäre es nicht adäquat, den Usus heterogener Termini zu minimieren?
(Sollte man nicht weniger Fremdworte verwenden?)


Religionskriege sind Konflikte zwischen erwachsenen Menschen, bei denen es darum geht, wer den cooleren, imaginaeren Freund hat

Minusch@Linux

unregistriert

Re: Taschenkontrolle beim Einkaufen?

Freitag, 8. Dezember 2006, 21:46

Zitat von »Papa_Schlumpf«

nicht ganz richtig - 1. die tasche wird NUR durch Polizei durchsucht und nciht durch irgendeinen übereifrigen dahergelaufenen mitarbeiter - und 2. gibt es entschädigung falls der verdacht unbegründet war - habs selbst vor ca. 2 monaten mitmachen müssen und etwas naja sagen wir stress draus gemacht und riesentheater in dem laden gemacht... war übrigens Mediamarkt


Auch nicht ganz richtig. Ein Blick in die Tasche zu werfen, ist KEINE Durchsuchung, sondern eine Taschenkontrolle.

Ausserdem darf das jeder dahergelaufene Mitarbeiter, da dieser laut BGB als Hausrechtsdiener gilt und dieser gemäß des BGB auch durchsetzen darf.

Eine Durchsuchung darf nur die Polizei durchführen, da dies als Eingriff in das Privatleben gesehen wird.

ABER, weigert man sich, z.B. den Rucksack abzugeben oder die Tasche zu öffnen, gilt dies als Verstoss gegen die Hausordnung/Hausrecht und kann als Hausfriedensbruch gesehen werden.

Re: Taschenkontrolle beim Einkaufen?

Freitag, 8. Dezember 2006, 21:47

Wenn ich meinen Laptop mitnehme, lasse ich meine Tasche/meinen Rucksack an keiner Information und in keinem Spind. Wenn mich jemand kontrollieren will, sage ich, da sind persönliche Dinge drin. Wenn die mich dann trotzdem kontrollieren wollen oder schon von Beginn an den Eintritt in ihr Einkaufsparadies verweigern, dann haben die einen Kunden weniger - und ich denke, das ist auch den meisten bewusst. Und wenn nicht, kann man es ja dazu sagen.

Re: Taschenkontrolle beim Einkaufen?

Freitag, 8. Dezember 2006, 21:47

Zitat von »Urmel«

Ja, ist es.

Damit wird Diebstahl im Vorfelf verhindert. Dies gilt seit das Klauen nicht mehr als Mundraub, sondern als Diebstahl geanhdet wird.

Bei MM und Konsorten stehen deshalb Spinde am Eingang.

Solltest du dich nicht daran halten, oder deine Tasche nicht kontrollieren lassen, dann kann dir der Einkauf durch den Geschäftsführer/Filialleiter verweigert werden.

Ausserdem kannst du bei neuerlichem Verstoss durch Hausverbot ferngehalten werden

Gruß
UadE


Unsinn ;) Diebstahl im Vorfeld, dafür sind Überwachungskameras, Hausdetektive etc. da.
Nicht mal ein Hausdetektiv hat die Befugnis, Taschen zu durchsuchen, er kann zwar darum bitten, aber DÜRFEN tun das nur die Herren in Uniform.

Sollten Marktmitarbeiter etc. einen Kunden verdächtigen, geklaut zu haben, und stellt sich dies im Nachhinein als falsch raus, kann der betroffene Mitarbeiter im schlimmsten Falle mit einer Verleumdungsklage o. Klage wg. Freiheitsentziehung rechnen.



Gruß,

whyda - der heute das Vergnügen mit einer vierköpfigen Diebesbande hatte, und sich schon mit Ladendieben prügeln musste
>:( :-/ :-[


edit:

Zitat

Einzelhändler müssen im Kampf gegen Ladendiebe ihre rechtlichen Grenzen genau beachten. So untersagte der Bundesgerichtshof BGH(Az: VII ZR 221/95) dem Betreiber einer Einzelhandelskette, dessen Kunden die Durchsuchung der mitgebrachten Einkaufstaschen an der Kasse per Hinweistafeln anzudrohen.

Ohne begründeten Verdacht sind Taschenkontrollen verboten. Sie stellen eine Vorverurteilung und Diskriminierung dar. Es dürfen dem Kunden auch keine Sanktionen angedroht werden, wenn er sich weigert, seine Tasche zu öffnen. Taschenkontrollen sind ausschließlich bei einem wirklich konkreten Verdacht auf einen Diebstahl zulässig, so der BGH (Az: VII ZR 221/95). Und nur dann darf der Hausdetektiv oder das Personal den Betreffenden bis zum Eintreffen der Polizei festhalten. Ausschließlich der Polizei ist es gestattet, Tasche und Person nach Diebstahlsgut zu durchsuchen.

Sollte die Polizei nach zwei Stunden Wartezeit noch nicht eintreffen, so muß die betreffende Person freigelassen werden, wenn sie Personalien und Anschrift hinterläßt. Andernfalls gilt für ein weiteres Festhalten der Tatbestand der Freiheitsberaubung
Quelle: http://www.jurawiki.de/TaschenKontrolle

Re: Taschenkontrolle beim Einkaufen?

Freitag, 8. Dezember 2006, 21:58

Zitat von »whyda«



Unsinn  ;) Diebstahl im Vorfeld, dafür sind Überwachungskameras, Hausdetektive etc. da.
Nicht mal ein Hausdetektiv hat die Befugnis, Taschen zu durchsuchen, er kann zwar darum bitten, aber DÜRFEN tun das nur die Herren in Uniform.

Sollten Marktmitarbeiter etc. einen Kunden verdächtigen, geklaut zu haben, und stellt sich dies im Nachhinein als falsch raus, kann der betroffene Mitarbeiter im schlimmsten Falle mit einer Verleumdungsklage o. Klage wg. Freiheitsentziehung rechnen.


Richtig, kontroliieren dürfen die gar nix und in meine Taschen ohne meine Einwilligung reinschaun schon gar nicht.

Und wenn ich nichts geglaut habe dann darf mich auch kein Hausdetektiv Manager oder sonstwer festhalten. Wenn die das dennoch tun, so ist das definitiv Freiheitsberaubung, möglicherweise sogar noch ein tätlicher Angriff auf mich, und das sind dann Straftaten...

Zitat

Gruß,

whyda - der heute das Vergnügen mit einer vierköpfigen Diebesbande hatte, und sich schon mit Ladendieben prügeln musste
>:( :-/ :-[


Das ist natürlich das andere Problem dabei :(
Hausdetektive/Sicherheitspersonal wollen ja auch nur ihren Job tun und die "böden" erwischen.
Aber als ehrlicher Bürger habe ich keinerlei Lust mich deshalb einschränken zu lassen.

@Yogi:
Meinen Laptop etc. lass ich auch niemals an den Schliessfächern, auch wenn da Sicherheitspersonal direkt davor steht. Im Zweifelsfall gebe ich denen am Eingang kurzbescheid, wenn das nicht möglich ist, naja, dann braucht mich der Laden auch nicht, mein Geld kann ich in besseren Läden lasssen.
c++: The power, elegance and simplicity of a hand grenade.

Re: Taschenkontrolle beim Einkaufen?

Freitag, 8. Dezember 2006, 21:58

Zitat von »Whyn8s-Anakin«

Die steht in fast jeden Supermarkt irgendwo das man keine Waren und Taschen mit in den Markt nehmen darf.

Und wo lasse ich dann mein Geld?

2. Der Aldi (der fragliche Laden) wollte, dass das ganze dann hinter dem Kassenbereich gelagert wird. Da ist es ja warscheinlicher, dass mir was geklaut wird, als denen.
Außerdem wurde wir (ich bzw meine Mutter) jetzt binnen 3 Wochen das zweite mal dazu aufgefordert.
Und: Der Spruch der Filialleiterin: "Wenn ich Sie im Verdacht habe, dann kann ich das jeder Zeit....." empfinde ich schlicht als Verleugnung.
Und: Gegen den Großen Rucksack hatte die Damen nichts. Nur gegen den Rolli meiner Mutter...
Suche Bücher von Tanenbaum und Galileo (auch Video-Training) - bitte KM! [img] http://www.aqua-computer-berlin.de/logo.png [/img]

Re: Taschenkontrolle beim Einkaufen?

Freitag, 8. Dezember 2006, 22:02

Zitat von »Katzenfreund«


Und wo lasse ich dann mein Geld?

2. Der Aldi (der fragliche Laden) wollte, dass das ganze dann hinter dem Kassenbereich gelagert wird. Da ist es ja warscheinlicher, dass mir was geklaut wird, als denen.
Außerdem wurde wir (ich bzw meine Mutter) jetzt binnen 3 Wochen das zweite mal dazu aufgefordert.
Und: Der Spruch der Filialleiterin: "Wenn ich Sie im Verdacht habe, dann kann ich das jeder Zeit....." empfinde ich schlicht als Verleugnung.
Und: Gegen den Großen Rucksack hatte die Damen nichts. Nur gegen den Rolli meiner Mutter...

Haben sie dich vorher drauf hingewiesen, das du damit nicht in den Laden darfst?

Oder wollten sie einfach in die Taschen schaun?

Dir verbieten, dass du mit dem Rolli in den Laden darfst, ja, das dürfen sie.

Ohne vorher was gesagt zu haben dürfen sie definitiv nicht in die Tasche schaun (nur, wenn du deine Einwilligung gegeben hast...) Festhalten oder ähnliches ist wie gesagt ne Straftat...
c++: The power, elegance and simplicity of a hand grenade.

Minusch@Linux

unregistriert

Re: Taschenkontrolle beim Einkaufen?

Freitag, 8. Dezember 2006, 22:08

@whyda & Clark: Theorie und Praxis sind eben nicht da Selbe... Schon mal in der D-Kontrolle oder Security gearbeitet? Oder eher doch der "dahergelaufene Mitarbeiter"?

Die Kollegen in grün stehen in jedem Falle auf Seiten des vermeintlich beklauten Kaufhauses!

Besteht der, auch ggf. unberechtigte Verdacht, und der Beschuldigte verweigert die Kontrolle oder die Abgabe der Personalien, wird er so lange festgehalten, bis die Polizei eintrifft, um Zwangsmaßnahmen einzuleiten.

Minusch@Linux

unregistriert

Re: Taschenkontrolle beim Einkaufen?

Freitag, 8. Dezember 2006, 22:11

Zitat von »Clark«


Haben sie dich vorher drauf hingewiesen, das du damit nicht in den Laden darfst?

Oder wollten sie einfach in die Taschen schaun?

Dir verbieten, dass du mit dem Rolli in den Laden darfst, ja, das dürfen sie.


Meist hängen überall Schilder mit entsprechenden Hinweisen.

Zitat

Ohne vorher was gesagt zu haben dürfen sie definitiv nicht in die Tasche schaun (nur, wenn du deine Einwilligung gegeben hast...) Festhalten oder ähnliches ist wie gesagt ne Straftat...


Das Sicherheitspersonal schon. Es darf auch festhalten, besonders dann, wenn der dringende Verdacht einer Straftat besteht. Z.B., wenn der Verdächtige sich querstellt.

Re: Taschenkontrolle beim Einkaufen?

Freitag, 8. Dezember 2006, 22:12

Zitat von »Urmel«


Besteht der, auch ggf. unberechtigte Verdacht, und der Beschuldigte verweigert die Kontrolle oder die Abgabe der Personalien, wird er so lange festgehalten, bis die Polizei eintrifft, um Zwangsmaßnahmen einzuleiten.

Ich glaube, dann würde ich die Dame anschließend tatsächlich anzeigen. (und das ist dann keine Grauzone mehr)

Abgesehen davon: Die Polizei kommt wegen sowat einmal, vielleicht 2 mal, aber nicht öfter.
Und als Ex-Berlinerin weißt du sicher, wie oft die Polizei zu Autounfällen mit Blechschäden im Wedding kommt, oder?
@Urmel: Wieso bin ich verdächtig, wenn ich mich weigere? Das zeigt doch nur, dass ich ein Mensch bin und eine eigene Meinung habe.
Suche Bücher von Tanenbaum und Galileo (auch Video-Training) - bitte KM! [img] http://www.aqua-computer-berlin.de/logo.png [/img]

Re: Taschenkontrolle beim Einkaufen?

Freitag, 8. Dezember 2006, 22:14

Zitat von »Urmel«


Das Sicherheitspersonal schon. Es darf auch festhalten, besonders dann, wenn der dringende Verdacht einer Straftat besteht. Z.B., wenn der Verdächtige sich querstellt.

Nein,
Die Jedermanklausel bezieht sich nur auf die Festnahme, nicht auf das durchsuchen der mitgeführten Sachen...
Das ausgeübte Hausrecht der Sicherheitskräfte reicht NICHT für eine unfreiwillige Taschenkontrolle aus!
Hierbei MUSS die Polizei hinzugerufen werden.

Butz - Polizist ;)
www.bit-racer.de - The Community

Zitat von »-ManiaC-«

dieser gedanke schiss mir auch gerade durch den kopf

Re: Taschenkontrolle beim Einkaufen?

Freitag, 8. Dezember 2006, 22:20

Der dringende (subjektive) Verdacht wird durch eine Weigerung seitens des (fälschlicherweise) Verdächtigten noch bekräftigt? Der totale Überwachungsstatt ist unlängst am Horizont sichtbar geworden, aber *solche* Zustände herrschen nun wirklich nicht.

Minusch@Linux

unregistriert

Re: Taschenkontrolle beim Einkaufen?

Freitag, 8. Dezember 2006, 22:23

Zitat von »Katzenfreund«


Ich glaube, dann würde ich die Dame anschließend tatsächlich anzeigen. (und das ist dann keine Grauzone mehr)

Abgesehen davon: Die Polizei kommt wegen sowat einmal, vielleicht 2 mal, aber nicht öfter.
Und als Ex-Berlinerin weißt du sicher, wie oft die Polizei zu Autounfällen mit Blechschäden im Wedding kommt, oder?
@Urmel: Wieso bin ich verdächtig, wenn ich mich weigere? Das zeigt doch nur, dass ich ein Mensch bin und eine eigene Meinung habe.


Gerade in Berlin kommt die Polizei auch zum 100. Mal! KaDeWe, P&C am Ku'Damm, Kaufhof am Alex usw. haben eigene Wachen...


Zitat von »Butz«


Nein,
Die Jedermanklausel bezieht sich nur auf die Festnahme, nicht auf das durchsuchen der mitgeführten Sachen...
Das ausgeübte Hausrecht der Sicherheitskräfte reicht NICHT für eine unfreiwillige Taschenkontrolle aus!
Hierbei MUSS die Polizei hinzugerufen werden.

Butz - Polizist ;)


Ich rede ja auch nicht von der unfreiwilligen Kontrolle! Daher ja auch das Festhalten und die Polizei rufen.

Zitat von »Y0Gi«

Der dringende (subjektive) Verdacht wird durch eine Weigerung seitens des (fälschlicherweise) Verdächtigten noch bekräftigt? Der totale Überwachungsstatt ist unlängst am Horizont sichtbar geworden, aber *solche* Zustände herrschen nun wirklich nicht.


Die Frage ist nur, warum man so handeln muss? Wegen Leuten wie dir, die sich bei jeder Kleinigkeit eingeschränkt fühlen, oder wegen Leuten, die jahrelang das Recht ausgenutzt haben, bis andere sich ebenfalls eingeschränkt fühlten und das Recht auf ihrer Seite verschärft haben.

Re: Taschenkontrolle beim Einkaufen?

Freitag, 8. Dezember 2006, 22:34

Zitat von »Urmel«

Wegen Leuten wie dir, die sich bei jeder Kleinigkeit eingeschränkt fühlen, oder wegen Leuten, die jahrelang das Recht ausgenutzt haben, bis andere sich ebenfalls eingeschränkt fühlten und das Recht auf ihrer Seite verschärft haben.

Sag wir mal so, mein Rucksack ist selten leer.
zwar würde ich mich nicht aufregen, wenn diverse Hefter oder sonst was angsehen werden, aber da ich z.B. Vortaschen nur selten leere, bin ich oft selbst über mich entsetzt, was da so drin ist. Dat müssen andere Leute (und an der Kasse ists ja gut voll) einfach nicht mitbekommen.
Suche Bücher von Tanenbaum und Galileo (auch Video-Training) - bitte KM! [img] http://www.aqua-computer-berlin.de/logo.png [/img]