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Gelöschter Benutzer
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Zitat von »Katzenfreund«
Hallo Leute,
sagt mal, ist es normal, dass ich beim Einkaufen im supermarkt an der Kasse gefragt werden, ob man mal einen Blick in meine Taschen / Rucksack werfen darf?
Schlimmer noch, auf mein nein wurde dies ignoriert.
Ist sowas rechtens?
Zitat von »Katzenfreund«
auf mein nein wurde dies ignoriert.
Zitat von »-ManiaC-«
dieser gedanke schiss mir auch gerade durch den kopf
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Zitat von »Papa_Schlumpf«
nicht ganz richtig - 1. die tasche wird NUR durch Polizei durchsucht und nciht durch irgendeinen übereifrigen dahergelaufenen mitarbeiter - und 2. gibt es entschädigung falls der verdacht unbegründet war - habs selbst vor ca. 2 monaten mitmachen müssen und etwas naja sagen wir stress draus gemacht und riesentheater in dem laden gemacht... war übrigens Mediamarkt
Zitat von »Urmel«
Ja, ist es.
Damit wird Diebstahl im Vorfelf verhindert. Dies gilt seit das Klauen nicht mehr als Mundraub, sondern als Diebstahl geanhdet wird.
Bei MM und Konsorten stehen deshalb Spinde am Eingang.
Solltest du dich nicht daran halten, oder deine Tasche nicht kontrollieren lassen, dann kann dir der Einkauf durch den Geschäftsführer/Filialleiter verweigert werden.
Ausserdem kannst du bei neuerlichem Verstoss durch Hausverbot ferngehalten werden
Gruß
UadE
Quelle: http://www.jurawiki.de/TaschenKontrolleZitat
Einzelhändler müssen im Kampf gegen Ladendiebe ihre rechtlichen Grenzen genau beachten. So untersagte der Bundesgerichtshof BGH(Az: VII ZR 221/95) dem Betreiber einer Einzelhandelskette, dessen Kunden die Durchsuchung der mitgebrachten Einkaufstaschen an der Kasse per Hinweistafeln anzudrohen.
Ohne begründeten Verdacht sind Taschenkontrollen verboten. Sie stellen eine Vorverurteilung und Diskriminierung dar. Es dürfen dem Kunden auch keine Sanktionen angedroht werden, wenn er sich weigert, seine Tasche zu öffnen. Taschenkontrollen sind ausschließlich bei einem wirklich konkreten Verdacht auf einen Diebstahl zulässig, so der BGH (Az: VII ZR 221/95). Und nur dann darf der Hausdetektiv oder das Personal den Betreffenden bis zum Eintreffen der Polizei festhalten. Ausschließlich der Polizei ist es gestattet, Tasche und Person nach Diebstahlsgut zu durchsuchen.
Sollte die Polizei nach zwei Stunden Wartezeit noch nicht eintreffen, so muß die betreffende Person freigelassen werden, wenn sie Personalien und Anschrift hinterläßt. Andernfalls gilt für ein weiteres Festhalten der Tatbestand der Freiheitsberaubung
Zitat von »whyda«
Unsinn Diebstahl im Vorfeld, dafür sind Überwachungskameras, Hausdetektive etc. da.
Nicht mal ein Hausdetektiv hat die Befugnis, Taschen zu durchsuchen, er kann zwar darum bitten, aber DÜRFEN tun das nur die Herren in Uniform.
Sollten Marktmitarbeiter etc. einen Kunden verdächtigen, geklaut zu haben, und stellt sich dies im Nachhinein als falsch raus, kann der betroffene Mitarbeiter im schlimmsten Falle mit einer Verleumdungsklage o. Klage wg. Freiheitsentziehung rechnen.
Zitat
Gruß,
whyda - der heute das Vergnügen mit einer vierköpfigen Diebesbande hatte, und sich schon mit Ladendieben prügeln musste
> :-/ :-[
Zitat von »Whyn8s-Anakin«
Die steht in fast jeden Supermarkt irgendwo das man keine Waren und Taschen mit in den Markt nehmen darf.
Zitat von »Katzenfreund«
Und wo lasse ich dann mein Geld?
2. Der Aldi (der fragliche Laden) wollte, dass das ganze dann hinter dem Kassenbereich gelagert wird. Da ist es ja warscheinlicher, dass mir was geklaut wird, als denen.
Außerdem wurde wir (ich bzw meine Mutter) jetzt binnen 3 Wochen das zweite mal dazu aufgefordert.
Und: Der Spruch der Filialleiterin: "Wenn ich Sie im Verdacht habe, dann kann ich das jeder Zeit....." empfinde ich schlicht als Verleugnung.
Und: Gegen den Großen Rucksack hatte die Damen nichts. Nur gegen den Rolli meiner Mutter...
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Zitat von »Clark«
Haben sie dich vorher drauf hingewiesen, das du damit nicht in den Laden darfst?
Oder wollten sie einfach in die Taschen schaun?
Dir verbieten, dass du mit dem Rolli in den Laden darfst, ja, das dürfen sie.
Zitat
Ohne vorher was gesagt zu haben dürfen sie definitiv nicht in die Tasche schaun (nur, wenn du deine Einwilligung gegeben hast...) Festhalten oder ähnliches ist wie gesagt ne Straftat...
Zitat von »Urmel«
Besteht der, auch ggf. unberechtigte Verdacht, und der Beschuldigte verweigert die Kontrolle oder die Abgabe der Personalien, wird er so lange festgehalten, bis die Polizei eintrifft, um Zwangsmaßnahmen einzuleiten.
Zitat von »Urmel«
Das Sicherheitspersonal schon. Es darf auch festhalten, besonders dann, wenn der dringende Verdacht einer Straftat besteht. Z.B., wenn der Verdächtige sich querstellt.
Zitat von »-ManiaC-«
dieser gedanke schiss mir auch gerade durch den kopf
Minusch@Linux
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Zitat von »Katzenfreund«
Ich glaube, dann würde ich die Dame anschließend tatsächlich anzeigen. (und das ist dann keine Grauzone mehr)
Abgesehen davon: Die Polizei kommt wegen sowat einmal, vielleicht 2 mal, aber nicht öfter.
Und als Ex-Berlinerin weißt du sicher, wie oft die Polizei zu Autounfällen mit Blechschäden im Wedding kommt, oder?
@Urmel: Wieso bin ich verdächtig, wenn ich mich weigere? Das zeigt doch nur, dass ich ein Mensch bin und eine eigene Meinung habe.
Zitat von »Butz«
Nein,
Die Jedermanklausel bezieht sich nur auf die Festnahme, nicht auf das durchsuchen der mitgeführten Sachen...
Das ausgeübte Hausrecht der Sicherheitskräfte reicht NICHT für eine unfreiwillige Taschenkontrolle aus!
Hierbei MUSS die Polizei hinzugerufen werden.
Butz - Polizist
Zitat von »Y0Gi«
Der dringende (subjektive) Verdacht wird durch eine Weigerung seitens des (fälschlicherweise) Verdächtigten noch bekräftigt? Der totale Überwachungsstatt ist unlängst am Horizont sichtbar geworden, aber *solche* Zustände herrschen nun wirklich nicht.
Zitat von »Urmel«
Wegen Leuten wie dir, die sich bei jeder Kleinigkeit eingeschränkt fühlen, oder wegen Leuten, die jahrelang das Recht ausgenutzt haben, bis andere sich ebenfalls eingeschränkt fühlten und das Recht auf ihrer Seite verschärft haben.
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