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Sat-Anlage in Mietwohnung

Dienstag, 30. Januar 2007, 21:34

Hallo,

brauche mal Meinungen zu folgender Sachlage.

Ich werde bald umziehen, natürlich will ich auch in der neuen Wohnung meine Sat-Anlage weiternutzen. Laut Mietvertrag ist es eigentlich untersagt. Aber sowohl die Vormieter als auch einige andere Mieter in diesem Haus haben Schüsseln am Balkon angebracht. Kabelanschluß ist vorhanden aber für mich ist die Möglichkeit des HDTV Empfangs wichtig und die bessere Bildqualität auf einem LCD TV bei SAT Empfang anstelle Kabel

Gruß

Re: Satanlage in Mietwohnung

Dienstag, 30. Januar 2007, 21:48

den Vermieter fragen oder "unsichtbar" aufm balkon stellen falls vorhanden.

Re: Satanlage in Mietwohnung

Dienstag, 30. Januar 2007, 21:54

Mach dich bitte ein "-" zwischen das "Sat" und das "Anlage"...

ich hab jetzt echt bestimmt 30 Sek darüber nachgegrübelt welche Okulten Inhalte hier zu finden sind... ;D ;)

Man In Blue
A sinking ship is still a ship!

El_PResidente

Füchschen Alt-Meister

Re: Satanlage in Mietwohnung

Dienstag, 30. Januar 2007, 22:15

Lol. ICh hab mich auch grad gefragt wie wohl die Lage Satans im Moment ist..
;D

BtT:
Du musst aber schon vorsichtig mit der eigenmächtigen Installation sein. Auch auf Deinem Balkon kann der Vermieter Dir die Schüssel verbieten.
Ein Anrecht hast Du nicht darauf, da der Vermieter schon durch den Kabelanschluss seiner "Pflicht" nachgekommen ist.

El_PResidente
. . . . . . . 19.07.2019 8) 8) 8) 8) :D . . . ... :D 8) 8) 8) 8)

Re: Sat-Anlage in Mietwohnung

Dienstag, 30. Januar 2007, 23:13

Solange die Sat-Schüssel nicht fest mit dem Balkon verbunden ist, also innerhalb kürzester Zeit abbaubar, ist das keine feste Installation. Der Vermieter kann Dir ja auch nicht verbieten, Stühle oder einen Wäscheständer auf den Balkon zu stellen. ;-)

Bei mir hat es so funktioniert. Wenn Du noch eine Schüssel brauchst ... ich hab noch eine günstig an Selbstabholer abzugeben. ;-)
Arbeiten am Mac ist natürlich keine Arbeit, sondern sinnvoll gestaltetes Glück.

Re: Sat-Anlage in Mietwohnung

Donnerstag, 1. Februar 2007, 14:43

In diversen Satforen erkundigen.

Keine baulichen Veränderungen durchführen (ne Türduchführung hilft ungemein für Coaxialkabel)

2. Es ich möglich die Satschüssel mitem ausleger nach oben zu montieren dadurch hast du nen grösseren Azimutwinkel und man sieht die Schüssel von unten nich.

3. Es gibt spezielle Schüsseln die z.b in einem Kasten bzw iner Vase voner Blume untergebracht sind somit kann man garnich erkennen ob es eine Satanalage gibt oder nicht.

4.Satempfang ist auch durch Fenster möglich evtl die schüssel innen anbringen sofern die Geometrischen Bedinungen passen (Fenster in richtung des Sats den du haben möchtest)

Oder einfach mit dem Vermieter reden

Re: Sat-Anlage in Mietwohnung

Donnerstag, 1. Februar 2007, 16:21

wie einige schon sagten - es ist nach dem mietrecht nicht so leicht eine sat-schüssel zu montieren, wenn ein kabelanschluss vorhanden ist.

die eigentümer(gemeinschaft) fasst i.d.r. einen beschluss, der veränderungen an der fassade und dem äusseren erscheinungsbild die hauses untersagt. in diesem passus sind ggf. auch die zugelassenen faben für balkonverkleidungen (stoff) und markisen verankert.

wenn also nun eine sat-schüssel installiert wird, ist der nutzen definitiv nicht temporär, sondern zum dauernden gebrauch. dies kann dem o.g. beispiel des wäscheständers so nicht nachgewiesen werden, da dieser normalerweise bei nichtgebrauch zusammengelegt wird. ganz nebenbei bemerkt, sind bereits die ersten gerichtsurteile gegen wäschständer in allgein sichbaren flächen oder sondernutzungsflächen ergangen. das nächste problem ist die kabeldurchführung; sollte das fenster in baulicher art verändert werden (z.b. ein loch gebohrt werden) muss bei auszug alles wieder rückgängig gemacht werden. wenn du einen bösen vermieter erwischt, kann dies bedeuten, das er ein neues fenster von dir will.

du siehst, du begiebst dich in eine falle, die jederzeit zuschnappen kann - sogar wenn dein vermieter es dir erlaubt kann ggf. die eigentümergemeinschaft es dir verbieten...

ergo: entweder das risiko gehen und eine versteckte schüssel (war da nicht von vase o.ä. die rede) motieren, oder gleich in der wohnung montieren.

eins noch: auf keinen fall die "aussenhaut" des gebäudes anbohren o.ä.. sollte bespielsweise eine dämmschicht verbaut sein, kann das beim reparieren immense kosten verursachen; kosten die du bezahlen darfst. ganz nebenbei bist du auch für schäden durch wasser, das ggf. hinter die dämmung gelangt ist verantwortlich...

probleme über probleme
Es braucht die Rechenpower eines Pentium IV, 512 MB RAM und 120 GB Festplattenspeicher, um WinXP laufen zu lassen. Es brauchte die Rechenpower von drei C64, um zum Mond zu fliegen. Irgendetwas stimmt mit unserer Welt nicht...

Re: Sat-Anlage in Mietwohnung

Donnerstag, 1. Februar 2007, 17:15

Ich darf offiziell auch keine Schüssel auf dem Balkon haben aber ich hab eine ;-)
Kenn es aber auch so (sogar schon mit Gerichtsurteilen belegt) das man eine Schüssel auf dem Balkon aufstellen darf insofern man keine baulichen Veränderungen vornimmt (keine löcher für kabel z.b.), die Schüssel freistehend und von unten nicht erkennbar ist (also nicht mit dem Balkon/haus verschraubt) und die Schüssel in kurzer zeit wieder zu entfernen ist. Ich habe meine Schüssel (90cm) an einen Balkonständer montiert (vom Conrad) und die kabel mit Fensterdurchführungen in die Wohnung gelegt. Außerdem steht sie so tief im Balkon das man sie von unten nicht sieht.Ich hab bis jetzt noch keine Probleme gehabt. Selbst wenn sich einer beschwert müsstest du sich schlimmstenfalls wegbauen. Empfehlen kann ich in dem Zusammenhang diese Satschüssel http://www.techno-com.de/shop/sat-_einze…igitalkugel.php

Re: Sat-Anlage in Mietwohnung

Donnerstag, 1. Februar 2007, 22:03

Also die Ausgangssituation ist ja das bereits zwei weitere Mitbewohner eine Schüssel sichtbar am Balkon haben.

Ein Anruf bei der vermietenden Gesellschaft hat ergeben das es nicht gern gesehen wird wenn die Schüssel am Balkon montiert wird, nur wenn es notwendig ist um fremdsprachige Sender zu empfangen. Auf meine Aussage das auch weitere Mitbewohner Schüsseln haben wurde mir gesagt, was sie nicht sehen stört nicht, das habe ich dann mal als Erlaubnis aufgefasst. Auch wenn es sehr wiederwillig rüberkam.

Aber rechtlich ist es doch sicherlich nicht OK es einem Mieter zu erlauben aber einem anderen nicht, oder?

Weitere Frage:

Wie gut komm man denn mit einer Schüssel klar die einen kleineren Durchmesser hat als 80cm ? Gibt es Empfehlungen für kleine sehr gute Schüsseln.

Re: Sat-Anlage in Mietwohnung

Donnerstag, 1. Februar 2007, 23:29

Zitat von »Freelancer«

Also die Ausgangssituation ist ja das bereits zwei weitere Mitbewohner eine Schüssel sichtbar am Balkon haben.

Ein Anruf bei der vermietenden Gesellschaft hat ergeben das es nicht gern gesehen wird wenn die Schüssel am Balkon montiert wird, nur wenn es notwendig ist um fremdsprachige Sender zu empfangen. Auf meine Aussage das auch weitere Mitbewohner Schüsseln haben wurde mir gesagt, was sie nicht sehen stört nicht, das habe ich dann mal als Erlaubnis aufgefasst. Auch wenn es sehr wiederwillig rüberkam.

Aber rechtlich ist es doch sicherlich nicht OK es einem Mieter zu erlauben aber einem anderen nicht, oder?

Weitere Frage:

Wie gut komm man denn mit einer Schüssel klar die einen kleineren Durchmesser hat als 80cm ? Gibt es Empfehlungen für kleine sehr gute Schüsseln.


Kleinere Schüsseln funktionieren sehr gut....solange das wetter gut ist. Bei Regen gibt es da sehr schnell 3Probleme was bei Digi Sat ja sehr ärgerlich ist da dort ja dann Fernsehen fast nicht mehr möglich ist. Ich würde nicht kleiner gehen als 80cm. Einzige alternative wär ne Flachantenne aus dem Camping bedarf nur die sind sehr teuer funktionieren aber sehr gut auch bei Regen usw.

Zitat von »454-bigblock«


Treffender hätte man es nicht schreiben können!
Du bist halt doch der King. Ich kröne Dich hiermit für den Post des Tages.

Gelöschter Benutzer

unregistriert

Re: Sat-Anlage in Mietwohnung

Freitag, 2. Februar 2007, 00:06

Zitat von »Freelancer«

Also die Ausgangssituation ist ja das bereits zwei weitere Mitbewohner eine Schüssel sichtbar am Balkon haben.

Ein Anruf bei der vermietenden Gesellschaft hat ergeben das es nicht gern gesehen wird wenn die Schüssel am Balkon montiert wird, nur wenn es notwendig ist um fremdsprachige Sender zu empfangen. Auf meine Aussage das auch weitere Mitbewohner Schüsseln haben wurde mir gesagt, was sie nicht sehen stört nicht, das habe ich dann mal als Erlaubnis aufgefasst. Auch wenn es sehr wiederwillig rüberkam.

Aber rechtlich ist es doch sicherlich nicht OK es einem Mieter zu erlauben aber einem anderen nicht, oder?

Weitere Frage:

Wie gut komm man denn mit einer Schüssel klar die einen kleineren Durchmesser hat als 80cm ? Gibt es Empfehlungen für kleine sehr gute Schüsseln.


Pass auf, da Du Dir ja schon lange überlegst zum Islam zu konvertieren ist es schliesslich als angehender Moslem auch Deine Pflicht "fremdsprachiges" Glaubensfernsehn zu empfangen ;D ;D Alternativ kannst Du Dir ja auch eine andere Ausrede einfallen lassen, aber auf die Weise haste doch schon mal ne gute Begründung ;D

Re: Sat-Anlage in Mietwohnung

Freitag, 2. Februar 2007, 00:14

Zitat von »Freelancer«

Also die Ausgangssituation ist ja das bereits zwei weitere Mitbewohner eine Schüssel sichtbar am Balkon haben.

Ein Anruf bei der vermietenden Gesellschaft hat ergeben das es nicht gern gesehen wird wenn die Schüssel am Balkon montiert wird, nur wenn es notwendig ist um fremdsprachige Sender zu empfangen. Auf meine Aussage das auch weitere Mitbewohner Schüsseln haben wurde mir gesagt, was sie nicht sehen stört nicht, das habe ich dann mal als Erlaubnis aufgefasst. Auch wenn es sehr wiederwillig rüberkam.

Aber rechtlich ist es doch sicherlich nicht OK es einem Mieter zu erlauben aber einem anderen nicht, oder?


leider muss man die auskunft, die du erhalten hast, rechtlich als "nicht erlaubt" werten. es bleibt also bei dem sachverhalt: wenn sich jemand gestört fühlt, wirst du sie abmontieren müssen.

i.s. notwendig: dieser passus ist im gesetz deshalb verankert, da jeder mensch ein recht auf information hat (sogar im knast gibts fernsehen). wenn nun jemand nachweislich entsprechende fremdsprachenprogramme braucht um "up to date" zu bleiben und diese programme via der vorhandenen antennenanlage (oder kabel) nicht empfangbar sind, dann kann er seine anlage aufbauen. trotzdem muss er auf die rückbaufähigkeit achten - sonst kanns teuer werden.

da du der deutschen sprache mächtig bist, habe ich in meinem o.g. beitrag ds nicht erwähnt.

vielleicht kannst du ja herausfinden wie gut die "getarnte" schüssel ist - angesichts der aussage der hausverwaltung scheint ja nicht allzuviel kontrolle in diesem haus zu herrschen ;) - aber wie immer: auf eigene gefahr!
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Re: Sat-Anlage in Mietwohnung

Freitag, 2. Februar 2007, 00:25

Das Ding von dem ich spreche ist unsichtbar das erkennt man nicht hat aber auch nicht den besten empfang.

Winw DIGIDISH sollte auch ihren zweck erfüllen zusammen mit einem mobilen ständer. Ich denke das kann man so verpacken das man da nix sieht. Und im Zweifelsfall kannst noch schnell abbaun

Re: Sat-Anlage in Mietwohnung

Freitag, 2. Februar 2007, 09:32

Zitat von »m0p3d«

Und im Zweifelsfall kannst noch schnell abbaun


nun ja, leider sind das nur 50% des anliegens - wenn du die anlage später wieder aufbaust, kann es richtig ärger geben...

musst halt abwägen wieviel risiko du gehen willst ;)
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den

Senior Member

Re: Sat-Anlage in Mietwohnung

Freitag, 2. Februar 2007, 10:07

Zitat von »Frodo«

ganz nebenbei bemerkt, sind bereits die ersten gerichtsurteile gegen wäschständer in allgein sichbaren flächen oder sondernutzungsflächen ergangen.

richtig, nur leider dahingehend, dass das aufstellen von wäscheständern auf dem balkon für zulässig erachtet wird (vgl. AG Euskirchen, Urteil v. 11.1.1995 - 13 C 663/94).

grundsätzlich ist richtig, dass der mieter die zustimmung des vermieters einholen muss, wenn er eine antenne an der fassade anbringen will. ausnahmen gelten, falls die antenne so aufgestellt wird, dass das allgemeine bild des gebäudes nicht beeinträchtigt wird.

beispiel:antenne steht auf dem balkon wie ein wäscheständer und ist von außen nicht sichtbar.

darüberhinaus hat das OLG zweibrücken entschieden, dass das aufstellen eines mobilen satspiegels zulässig ist (Az. 3 W 213/05).

im übrigen zieht das argument "verschandeln der fassade" bereits nicht, da die anbringung von sat-schüsseln anderer mieter offensichtlich geduldet wird. dann müsste schon ein beschluss der eigentümerversammlung her, der die demontage der angebrachten schüsseln vorsieht.
V: WAKÜ komplett oder in Teilen: Cuplex, Twinplex, Airplex 120, Eheim 1046, AB, 2xPapst Lüfter, Einbaublende 240 etc.