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Zitat von »Freelancer«
Also die Ausgangssituation ist ja das bereits zwei weitere Mitbewohner eine Schüssel sichtbar am Balkon haben.
Ein Anruf bei der vermietenden Gesellschaft hat ergeben das es nicht gern gesehen wird wenn die Schüssel am Balkon montiert wird, nur wenn es notwendig ist um fremdsprachige Sender zu empfangen. Auf meine Aussage das auch weitere Mitbewohner Schüsseln haben wurde mir gesagt, was sie nicht sehen stört nicht, das habe ich dann mal als Erlaubnis aufgefasst. Auch wenn es sehr wiederwillig rüberkam.
Aber rechtlich ist es doch sicherlich nicht OK es einem Mieter zu erlauben aber einem anderen nicht, oder?
Weitere Frage:
Wie gut komm man denn mit einer Schüssel klar die einen kleineren Durchmesser hat als 80cm ? Gibt es Empfehlungen für kleine sehr gute Schüsseln.
Zitat von »454-bigblock«
Treffender hätte man es nicht schreiben können!
Du bist halt doch der King. Ich kröne Dich hiermit für den Post des Tages.
Gelöschter Benutzer
unregistriert
Zitat von »Freelancer«
Also die Ausgangssituation ist ja das bereits zwei weitere Mitbewohner eine Schüssel sichtbar am Balkon haben.
Ein Anruf bei der vermietenden Gesellschaft hat ergeben das es nicht gern gesehen wird wenn die Schüssel am Balkon montiert wird, nur wenn es notwendig ist um fremdsprachige Sender zu empfangen. Auf meine Aussage das auch weitere Mitbewohner Schüsseln haben wurde mir gesagt, was sie nicht sehen stört nicht, das habe ich dann mal als Erlaubnis aufgefasst. Auch wenn es sehr wiederwillig rüberkam.
Aber rechtlich ist es doch sicherlich nicht OK es einem Mieter zu erlauben aber einem anderen nicht, oder?
Weitere Frage:
Wie gut komm man denn mit einer Schüssel klar die einen kleineren Durchmesser hat als 80cm ? Gibt es Empfehlungen für kleine sehr gute Schüsseln.
Zitat von »Freelancer«
Also die Ausgangssituation ist ja das bereits zwei weitere Mitbewohner eine Schüssel sichtbar am Balkon haben.
Ein Anruf bei der vermietenden Gesellschaft hat ergeben das es nicht gern gesehen wird wenn die Schüssel am Balkon montiert wird, nur wenn es notwendig ist um fremdsprachige Sender zu empfangen. Auf meine Aussage das auch weitere Mitbewohner Schüsseln haben wurde mir gesagt, was sie nicht sehen stört nicht, das habe ich dann mal als Erlaubnis aufgefasst. Auch wenn es sehr wiederwillig rüberkam.
Aber rechtlich ist es doch sicherlich nicht OK es einem Mieter zu erlauben aber einem anderen nicht, oder?
Zitat von »m0p3d«
Und im Zweifelsfall kannst noch schnell abbaun
Zitat von »Frodo«
ganz nebenbei bemerkt, sind bereits die ersten gerichtsurteile gegen wäschständer in allgein sichbaren flächen oder sondernutzungsflächen ergangen.
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