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Frage zur GNU-Lizenz und ähnlichem

Montag, 19. März 2007, 21:12

Hallo,
folgende Situation:
Meine Mutter arbeitet für die Theatergemeinde (gemeinnütziger Verein) und erstellt für die Monatsprogramme etc. Sie würde ab und an gern ein paar Bilder aus der Wikipedia benutzen, weiß aber nicht was sie da beachten muss.
Konkret geht es z.B. um
http://de.wikipedia.org/wiki/Bild:Polize…um-Muenchen.JPG

Ich hab mal versucht mir die englische Erklärung der GNU-Lizenz durchzulesen, aber bei Juristensprache schaltet mein Verstand automatisch auf Sparflamme :)
So wie ich das verstanden hab muss sie den Autor nennen und eben das unter Verwendung diese Bildes entstanden Werk auch unter GNU stellen?
Kann mir das jemand genauer erläutern?

den

Senior Member

Re: Frage zur GNU-Lizenz und ähnlichem

Montag, 19. März 2007, 21:43

normalerweise steht dem fotografen das urheberrecht an dem geschossenen bild zu,d.h. er kann über veröffentlichung und verbreitung des bildes entscheiden, insbesondere auch lizenzen an dritte erteilen oder nutzungsrechte einräumen. im falle der einräumung eines ausschließlichen nutzungsrechtes an einen dritten, sind andere personen von der nutzung ausgeschlossen. als gegenbewegung zu diesem modell hat sich die copyleft-initiative gebildet, die unter verwendung eben solcher lizenzen erreichen will, dass urheberrechtlich geschützte werke von möglichst vielen personen genutzt werden können. einzige bedingung ist daher meist, dass der urheber genannt wird und das unter verwendung de urheberrechtlich geschützten materials geschaffene werk ebenfalls unter eine copyleft-lizenz gestellt wird. im bereich von schriftwerken sehr verbreitet und relativ bekannt sind die creative commons lizenzen.

im klartext heißt das: vermutlich darf deine mutter das bild verwenden, wenn sie den urheber nennt und die erstellten programme selbst unter diese lizenz stellt. die speziellen lizenzbedingungen mir jetzt durchzulesen hab ich jetzt ehrlich gesagt auch keine lust, das musst du dann schon selber machen.... :P :-*
V: WAKÜ komplett oder in Teilen: Cuplex, Twinplex, Airplex 120, Eheim 1046, AB, 2xPapst Lüfter, Einbaublende 240 etc.

Re: Frage zur GNU-Lizenz und ähnlichem

Montag, 19. März 2007, 21:47

So schwer isses doch nich ;)

Auf den Link unter dem Bild klicken, 'en' durch 'de' ersetzen: http://de.wikipedia.org/wiki/GNU_Free_Documentation_License

Zitat

Wenn ein Urheber bzw. Copyrightinhaber (Lizenzgeber) ein Werk unter diese Lizenz stellt, bietet er damit jedermann sehr weitgehende Nutzungsrechte an diesem Werk an: Die Lizenz gestattet die Vervielfältigung, Verbreitung und Veränderung des Werkes, auch zu kommerziellen Zwecken. Im Gegenzug verpflichtet sich der Lizenznehmer zur Einhaltung der Lizenzbedingungen. Diese sehen unter anderem die Pflicht zur Nennung des Autors bzw. der Autoren vor und verpflichten den Lizenznehmer dazu, abgeleitete Werke unter dieselbe Lizenz zu stellen (Copyleft-Prinzip). Wer sich nicht an die Lizenzbedingungen hält, verliert damit automatisch die durch die Lizenz eingeräumten Rechte.


Wie "unter anderem" genau aussieht, steht natürlich noch aus. Weiterhin ist die Frage, ob "abgeleitete Werke" nur ein abgeändertes Bild oder auch wie in diesem Fall (was ich für wahrscheinlicher halte) ein mit diesem Bild geschmücktes Programmheft (das war gemeint, oder?) umfasst. Natürlich könnte man letzteres dann auch unter die GFPL stellen, aber ob man das will und kann (abhängig von den anderen Fotos und Inhalten) ist eine andere Frage.

Re: Frage zur GNU-Lizenz und ähnlichem

Montag, 19. März 2007, 22:09

Mhh vielleicht hab ich mich da ein bischen undeutlich ausgedrückt, ich meinte eher wie man das jetzt konkret umsetzt.
Es fängt ja schon beim Autor an, muss man da jetzt direkt unter Bild "Copyright by Okfm" (laut wiki heißt der Autor so ;D )
schreiben? Oder reicht das irgenwo ganz am Ende?
Und z.b das hier verwirrt mich auch schwer:
"
The GNU FDL requires that licensees, when printing a document covered by the license, must also include "this License, the copyright notices, and the license notice saying this License applies to the Document". This means that if a licensee prints out a copy of an article whose text is covered under the GNU FDL, he or she must also include a copyright notice and a physical printout of the GNU FDL, which is a significantly large document in itself. "

Es kann doch nicht wirklich sein dass man ans Ende von nem 2 seitigen Heftchen 3 Seiten Lizenbedingungen drucken muss? :)

Naja, falls die unedliche Weisheit des AC-Forums doch mal an ihre Grenzen kommt werd ich mal direkt bei den Wikianern fragen...

den

Senior Member

Re: Frage zur GNU-Lizenz und ähnlichem

Dienstag, 20. März 2007, 08:57

seh es doch mal so: normalerweise müsstest du für die verwendung eines urheberrechtlich geschützten bildes lizengebühren bezahlen. bei einer gnu lizenz kostet die verwendung dich nichts, dafür musst du die anderen bedingungen (ebenfalls gnu lizenz für dein werk) einhalten. und wenn die lizenzbedingungen einen ausdruck der lizenz vorsehen, dann ist das halt so, im gegenzug bekommst du wie gesagt ein kostenfreies nutzungsrecht an dem betreffenden werk eingeräumt.

aber vielleicht mal ein praxistip: wenn du selbst in münchen wohnst oder jemand dort kennst (vielleicht findet sich ja jemand aus dem forum ;) ), dann geh doch selbst dort hin und schieß ein bild von dem polizeipräsidium! an dem hast du dann ein eigenes urheberrecht und kannst die lizenzbedingungen selber festlegen, also sprich deiner mutter bzw. dem theater die kostenfreie nutzung einräumen (vielleicht gegen überlassung einer freikarte ;-) )

V: WAKÜ komplett oder in Teilen: Cuplex, Twinplex, Airplex 120, Eheim 1046, AB, 2xPapst Lüfter, Einbaublende 240 etc.

Re: Frage zur GNU-Lizenz und ähnlichem

Dienstag, 20. März 2007, 09:47

Freikarten krieg ich auch so genug ;D
(da bleiben immer mal welche übrig)
Ich find das Prinzip der GNU Lizenz ja auch wirklich klasse, bloß ist es in dem Fall dann halt leider einfach nicht praktikabel :/
Und das konkrete Photo ist eigentlich nur ein Beispiel...

Re: Frage zur GNU-Lizenz und ähnlichem

Dienstag, 20. März 2007, 12:49

Es reicht auch, wenn du den Autor des Fotos in der Fußzeile angibst.

Was die Lizenzbedingungen angeht, die sollen im Falle von Software mitgeliefert werden (was ja auch kein Problem ist). Oft passiert das aber auch nicht, stattdessen ein Hinweis mit Link auf den Lizenztext. Ich würde sagen, im Falle des Flyers sollte es auch ausreichen, Name und Link der Lizenz im Fuß zu nennen.

Alles andere wäre unpraktikabel, aber das wird sicher auch irgendwo an der Lizenz kritisiert. Notfalls schau mal bei Flickr, ob sich da ein vergleichbares Foto finden lässt, das z.B. unter der CC-Lizenz steht. Bei dieser kann der Autor explizit angeben, ob sein Name genannt werden muss, das Dokument kommerziell genutzt werden darf, ableitende Werke erlaubt sind usw.