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Zitat von »Frodo«
Umbauten, die der Mieter auf seine kosten ohne vorhergehende abstimmung mit dem vermieter getroffen hat sind von ihm rückgängig zu machen. ausnahmen werden hier von der rechtsprechung gemacht wenn es sich um echte wertschöpfung handelt - z.b. altes vergammeltes bad wurde renoviert.
Zitat von »Spitfired«
hat mich ca. 1000 euro gekostet inkl. fließen usw...
Zitat von »dami«
Soweit ich weiß, kann der Mieter Nachmieter suchen und dem Vermieter vorschlagen. Es müssen mindestens 3 "gleichwertige" Nachmieter sein, aus denen sich der Mieter zwar keinen aussuchen muss, so ist es aber möglich eher aus dem Mietvertrag rauszukommen. Wenn er von den Vorgeschlagenen keinen nimmt, ist der alte Mieter aus dem Vertrag draußen.
Hatte damals genau diesen Fall und habe mich vorher extra schlau gemacht.
dami
Zitat von »dami«
Soweit ich weiß, kann der Mieter Nachmieter suchen und dem Vermieter vorschlagen. Es müssen mindestens 3 "gleichwertige" Nachmieter sein, aus denen sich der Mieter zwar keinen aussuchen muss, so ist es aber möglich eher aus dem Mietvertrag rauszukommen. Wenn er von den Vorgeschlagenen keinen nimmt, ist der alte Mieter aus dem Vertrag draußen.
Hatte damals genau diesen Fall und habe mich vorher extra schlau gemacht.
dami
Zitat von »dami«
Soweit ich weiß, kann der Mieter Nachmieter suchen und dem Vermieter vorschlagen. Es müssen mindestens 3 "gleichwertige" Nachmieter sein, aus denen sich der Mieter zwar keinen aussuchen muss, so ist es aber möglich eher aus dem Mietvertrag rauszukommen. Wenn er von den Vorgeschlagenen keinen nimmt, ist der alte Mieter aus dem Vertrag draußen.
Hatte damals genau diesen Fall und habe mich vorher extra schlau gemacht.
dami
Gelöschter Benutzer
unregistriert
Zitat von »Spitfired«
naja zu dem thema kann ich auch was dazu sagen, evtl hat ja jemand den pimp my badezimmer thread verfolgt,
und in diesem fall hatte ich auch keine rücksprache mit dem vermieter getroffen, also ich habe mir mein badezimmer komplett selbst gebaut... hat mich ca. 1000 euro gekostet inkl. fließen usw...
in der wohnung war vorher kein bad war eher als "hobby wohnung" gedacht,
der vermieter weis bis dato noch gar nichts von dem badezimmer :-)
naja man kennt sich im dorf udn das solte keine probleme geben ... aber beim auszug erwarten das ich einen teil des geldes wieder bekomme, das kann ich mir wohl abschminken ... habs auch nicht darauf angelegt das ich was dafür bekomme ..
also wenn der mieter irgendwas an der wohung macht das vorher nicht abgesprochen war, da kann er dann auch nichts dafür verlangen ...
Zitat von »JerranKell«
BTT: So stimmt das, wenn ein Vermieter Umbauten ohne Absprache mit dem Vermieter durchführt, hat keine Ansprüche auf Ersatz. Auch dann nicht, wenn der Wert der Mietsache gesteigert wird (fließendes Wasser oder auch gefliestes Bad).
Zitat von »Lev«
Also ich würde die Sache erstmal so versuchen:
Sagt ihm es ist OK wenn er nen Nachmieter suchen will (muss ja mehrere Anbieten) und dann soll er von dem sein Geld verlangen bzw. Teile davon. Wenn er also einen solventen Menschen findet, der die Wohnung nehmen will, dem Vormieter einen Teil seiner Investitionen erstattet und für euch OK ist, dann haben eigentlich alle Seiten gewonnen.
Falls er keinen findet müsst ihr im prinzip auch nix zahlen.
In diesem Fall finde ich es richtig dem Mieter ne Chance zu geben die Kosten irgendwo reinzuholen. Dass ihr das nicht alles zahlen wollt und könnt ist verständlich, aber ein eventueller Nachmieter ist dazu ja vielleicht bereit.
Genaueres sieht man ja bei ner gemeinsamen Besichtigung, vielleicht hat er ja wirklich den Wert gesteigert und ihr könnt bissl mit der Miete hoch und der Nachmieter zahlt nen Teil.
Bei den juristischen Schlachten im Mietbereich verlieren am Ende imho immer alle zusammen. Klar gibts auf beiden Seiten immer schwarze Schafe, aber auch da kann man mit Vernunft und unbürokratischen lösungen manchmal für beide Seiten wahre Wunder bewirken.
Denn von den Kosten mal abgesehen ist so ein Rechtsstreit auch kein Spass für die Nerven, und das ist was was mir zumindest auch einiges Wert ist
Zitat von »Lev«
ok, das is natürlich was anderes
Was genau hat er denn gemacht und wie sieht das aus?
Wie lang war er da drin?
Und wie groß ist seine verpflichtung im Bereich "Schönheitsreperaturen"?
Ich mein jetzt bloß weil 2000€ immer wieder kleine Sachen zwar zu schaffen ist, das wären aber Schönheitsreperaturen und die muss er sowieso zahlen.
Bei 2000€ auf einmal sollte sich aber grundlegend was verändert haben.
In dem Fall dürfte es bei entsprechendem Mietvertrag für euch eigentlich gut aussehen, Umbauarbeiten ohne Einwilligung des vermieters.
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