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Fragen zum Mietrecht

Donnerstag, 29. März 2007, 19:58

Moin,
es geht um eine vermietete Wohnung in einem Mehrfamilienhaus.
Der Mieter hat fristgerecht gekündigt und zieht nun zum Ende des Monats aus. Möchte nun jedoch von meiner Mutter 2000€ für irgendwelche Umbauten die er in der Wohnung vorgenommen hat und sucht wohl noch Nachmieter. Die Wohnung wurde komplett renoviert übernommen.

Darf der Mieter solche Ansprüche stellen? Wir wollen die Wohnung eigentlich nur so wieder vorfinden, wie sie ihm beim Einzug übergeben wurde.
Darf der Mieter Nachmieter bestimmen? Ich bin nicht der Meinung, da das absolout absurd klingt.

Ich weiß, am besten einen Anwalt fragen, aber das werden wir sowieso noch, da der Mieter sich erfahrungsgemäß sicher nicht ohne Gerichtsverhandlung zufrieden geben wird. Ich möchte nur wissen, mit was wir zu rechnen haben.

Viele Grüße
Eike

den

Senior Member

Re: Fragen zum Mietrecht

Donnerstag, 29. März 2007, 20:24

der mieter kann u.u. auf die mietsache getätigte aufwendungen vom vermieter ersetzt verlangen, § 539 bgb. dies ist jedoch an bestimmte voraussetzungen gebunden, wie z.b. die durchführung der umbauten im interesse und mit willen des vermieters.

ein "recht" des mieters, einen nachmieter zu suchen, gibt es nicht, schon gar nicht wenn fristgerecht gekündigt wurde.
V: WAKÜ komplett oder in Teilen: Cuplex, Twinplex, Airplex 120, Eheim 1046, AB, 2xPapst Lüfter, Einbaublende 240 etc.

Re: Fragen zum Mietrecht

Donnerstag, 29. März 2007, 20:30

Antwort - eines zwar im Mietrecht belesenen, aber der einzelfall kann wie immer anders enden... ;) also los:

wenn die wohnung im renovierten zusatnd vermietet wurde und keinerlei absprachen bei vertragsschluss oder später i.s. umbau gemacht wurden, ist die mietsache in dem zustand zurückzugeben, in dem sie übernommen wurde. hier ist allerdings die neue rechtsprecht i.s. renovierungsfristen zu beachten...

Umbauten, die der Mieter auf seine kosten ohne vorhergehende abstimmung mit dem vermieter getroffen hat sind von ihm rückgängig zu machen. ausnahmen werden hier von der rechtsprechung gemacht wenn es sich um echte wertschöpfung handelt - z.b. altes vergammeltes bad wurde renoviert.

der mieter hat fristgerecht gekündigt. damit endet der mietvertrag zum vereinbarten zeitpunkt. die wohnung wird zurückgegeben (und abgenommen etc.) - die rechte des mieters sind damit beendet. das recht einen nachmieter zu bestimmen tritt nie ein - höchstens wenn ein mietvertrag in die erbmasse fällt und der erbe einzieht (z.b. in berlin?), normalerweise wird auch bei tod der mietvertrag beendet. es sei denn im mietvertrag ist anderes geregelt. dass ein mieter einen nachmieter bestimmen kann - nein wirklich nicht... selbst untervermietung ist in den meisten verträgen geregelt, dass es eine abstimmung mit dem vermieter bedarf...

ablöse für einbauten: wenn nichts vereinbart wurde, dass er es beschafft und einbaut, warum sollte deine mutter dafür zahlen?

zusammenfassung:
- er darf keinen nachmieter bestimmen
- er bekommt i.d.r. kein geld für einbauten
- er muss die wohnung zum angegebenen termin wie vereinbart übergeben (aber neue renovierungsregelung)
- wenn deine mutter seinen nachmieter akzeptiert, kann (!) dieser die einbauten ablösen

also - frei nach matix - ein mieter ist für den vermieter zur geldbeschaffung nicht mehr als das:
Es braucht die Rechenpower eines Pentium IV, 512 MB RAM und 120 GB Festplattenspeicher, um WinXP laufen zu lassen. Es brauchte die Rechenpower von drei C64, um zum Mond zu fliegen. Irgendetwas stimmt mit unserer Welt nicht...

Re: Fragen zum Mietrecht

Donnerstag, 29. März 2007, 20:37

Zitat von »Frodo«

Umbauten, die der Mieter auf seine kosten ohne vorhergehende abstimmung mit dem vermieter getroffen hat sind von ihm rückgängig zu machen. ausnahmen werden hier von der rechtsprechung gemacht wenn es sich um echte wertschöpfung handelt - z.b. altes vergammeltes bad wurde renoviert.


Hehe, das Bad wurde wie der Rest der Wohnung vor der Übergabe an den Mieter renoviert. Ich werd mich mal informieren, was der Mieter da "angestellt" hat.

Danke schonmal für die Antworten!

Re: Fragen zum Mietrecht

Freitag, 30. März 2007, 04:23

naja zu dem thema kann ich auch was dazu sagen, evtl hat ja jemand den pimp my badezimmer thread verfolgt,

und in diesem fall hatte ich auch keine rücksprache mit dem vermieter getroffen, also ich habe mir mein badezimmer komplett selbst gebaut... hat mich ca. 1000 euro gekostet inkl. fließen usw...

in der wohnung war vorher kein bad war eher als "hobby wohnung" gedacht,

der vermieter weis bis dato noch gar nichts von dem badezimmer :-)

naja man kennt sich im dorf udn das solte keine probleme geben ... aber beim auszug erwarten das ich einen teil des geldes wieder bekomme, das kann ich mir wohl abschminken ... habs auch nicht darauf angelegt das ich was dafür bekomme ..

also wenn der mieter irgendwas an der wohung macht das vorher nicht abgesprochen war, da kann er dann auch nichts dafür verlangen ...

Re: Fragen zum Mietrecht

Freitag, 30. März 2007, 10:14

Zitat von »Spitfired«

hat mich ca. 1000 euro gekostet inkl. fließen usw...


Wow, da sollte dir dein Vermieter dankbar sein, dass du fließen eingebaut hast... Bist du vorher zum Brunnen gelaufen um Wasser zu holen? ;D

BTT: So stimmt das, wenn ein Vermieter Umbauten ohne Absprache mit dem Vermieter durchführt, hat keine Ansprüche auf Ersatz. Auch dann nicht, wenn der Wert der Mietsache gesteigert wird (fließendes Wasser oder auch gefliestes Bad).

Re: Fragen zum Mietrecht

Freitag, 30. März 2007, 10:51

Soweit ich weiß, kann der Mieter Nachmieter suchen und dem Vermieter vorschlagen. Es müssen mindestens 3 "gleichwertige" Nachmieter sein, aus denen sich der Mieter zwar keinen aussuchen muss, so ist es aber möglich eher aus dem Mietvertrag rauszukommen. Wenn er von den Vorgeschlagenen keinen nimmt, ist der alte Mieter aus dem Vertrag draußen.
Hatte damals genau diesen Fall und habe mich vorher extra schlau gemacht.

dami

Re: Fragen zum Mietrecht

Freitag, 30. März 2007, 11:01

Zitat von »dami«

Soweit ich weiß, kann der Mieter Nachmieter suchen und dem Vermieter vorschlagen. Es müssen mindestens 3 "gleichwertige" Nachmieter sein, aus denen sich der Mieter zwar keinen aussuchen muss, so ist es aber möglich eher aus dem Mietvertrag rauszukommen. Wenn er von den Vorgeschlagenen keinen nimmt, ist der alte Mieter aus dem Vertrag draußen.
Hatte damals genau diesen Fall und habe mich vorher extra schlau gemacht.

dami

Was aber anscheinend in dem Fall ja völlig irrelevant ist (den nachmieter zu suchen), da ja anscheinend fristgerecht gekündigt wurde. :)
c++: The power, elegance and simplicity of a hand grenade.

den

Senior Member

Re: Fragen zum Mietrecht

Freitag, 30. März 2007, 11:42

Zitat von »dami«

Soweit ich weiß, kann der Mieter Nachmieter suchen und dem Vermieter vorschlagen. Es müssen mindestens 3 "gleichwertige" Nachmieter sein, aus denen sich der Mieter zwar keinen aussuchen muss, so ist es aber möglich eher aus dem Mietvertrag rauszukommen. Wenn er von den Vorgeschlagenen keinen nimmt, ist der alte Mieter aus dem Vertrag draußen.
Hatte damals genau diesen Fall und habe mich vorher extra schlau gemacht.

dami

völliger unfug, es gibt kein recht des mieters, dass ihm erlaubt durch die suche eines nachmieters ohne einhaltung der kündigungsfrist aus dem mietvertrag entlassen zu werden. falls es in deinem fall so gelaufen ist, beruht das auf einem reinen entgegenkommen des vermieters.

V: WAKÜ komplett oder in Teilen: Cuplex, Twinplex, Airplex 120, Eheim 1046, AB, 2xPapst Lüfter, Einbaublende 240 etc.

Re: Fragen zum Mietrecht

Freitag, 30. März 2007, 19:22

Zitat von »dami«

Soweit ich weiß, kann der Mieter Nachmieter suchen und dem Vermieter vorschlagen. Es müssen mindestens 3 "gleichwertige" Nachmieter sein, aus denen sich der Mieter zwar keinen aussuchen muss, so ist es aber möglich eher aus dem Mietvertrag rauszukommen. Wenn er von den Vorgeschlagenen keinen nimmt, ist der alte Mieter aus dem Vertrag draußen.
Hatte damals genau diesen Fall und habe mich vorher extra schlau gemacht.

dami


altes recht von zeitmietverträgen - hier war diese regelung öfters anwendbar... da es diese aber de facto nur noch in ausnahmefällen gibt :(
Es braucht die Rechenpower eines Pentium IV, 512 MB RAM und 120 GB Festplattenspeicher, um WinXP laufen zu lassen. Es brauchte die Rechenpower von drei C64, um zum Mond zu fliegen. Irgendetwas stimmt mit unserer Welt nicht...

Gelöschter Benutzer

unregistriert

Re: Fragen zum Mietrecht

Samstag, 31. März 2007, 00:13

Zitat von »Spitfired«

naja zu dem thema kann ich auch was dazu sagen, evtl hat ja jemand den pimp my badezimmer thread verfolgt,

und in diesem fall hatte ich auch keine rücksprache mit dem vermieter getroffen, also ich habe mir mein badezimmer komplett selbst gebaut... hat mich ca. 1000 euro gekostet inkl. fließen usw...

in der wohnung war vorher kein bad war eher als "hobby wohnung" gedacht,

der vermieter weis bis dato noch gar nichts von dem badezimmer :-)

naja man kennt sich im dorf udn das solte keine probleme geben ...  aber beim auszug erwarten das ich einen teil des geldes wieder bekomme, das kann ich mir wohl abschminken ... habs auch nicht darauf angelegt das ich was dafür bekomme ..

also wenn der mieter irgendwas an der wohung macht das vorher nicht abgesprochen war, da kann er dann auch nichts dafür verlangen ...


Rein rechtlich, und wenn Du Pech hast, kann Dein Vermieter auch verlangen dass Du das Badezimmer wieder entfernst und den ursprünglichen Zustand wieder herstellt... Ich würde sowas lieber vorher absprechen...

Re: Fragen zum Mietrecht

Samstag, 31. März 2007, 17:12

Zitat von »JerranKell«



BTT: So stimmt das, wenn ein Vermieter Umbauten ohne Absprache mit dem Vermieter durchführt, hat keine Ansprüche auf Ersatz. Auch dann nicht, wenn der Wert der Mietsache gesteigert wird (fließendes Wasser oder auch gefliestes Bad).



Wenn der Vermieter nicht mit sich selbst klar kommt dann hat er sowieso ein Problem , oder wie meinst du ? ;D ;D

Re: Fragen zum Mietrecht

Dienstag, 3. April 2007, 19:53

Also ich würde die Sache erstmal so versuchen:

Sagt ihm es ist OK wenn er nen Nachmieter suchen will (muss ja mehrere Anbieten) und dann soll er von dem sein Geld verlangen bzw. Teile davon. Wenn er also einen solventen Menschen findet, der die Wohnung nehmen will, dem Vormieter einen Teil seiner Investitionen erstattet und für euch OK ist, dann haben eigentlich alle Seiten gewonnen.
Falls er keinen findet müsst ihr im prinzip auch nix zahlen.

In diesem Fall finde ich es richtig dem Mieter ne Chance zu geben die Kosten irgendwo reinzuholen. Dass ihr das nicht alles zahlen wollt und könnt ist verständlich, aber ein eventueller Nachmieter ist dazu ja vielleicht bereit.
Genaueres sieht man ja bei ner gemeinsamen Besichtigung, vielleicht hat er ja wirklich den Wert gesteigert und ihr könnt bissl mit der Miete hoch und der Nachmieter zahlt nen Teil.

Bei den juristischen Schlachten im Mietbereich verlieren am Ende imho immer alle zusammen. Klar gibts auf beiden Seiten immer schwarze Schafe, aber auch da kann man mit Vernunft und unbürokratischen lösungen manchmal für beide Seiten wahre Wunder bewirken.
Denn von den Kosten mal abgesehen ist so ein Rechtsstreit auch kein Spass für die Nerven, und das ist was was mir zumindest auch einiges Wert ist
"When mountains speak, wise men listen" - John Muir

Re: Fragen zum Mietrecht

Dienstag, 3. April 2007, 19:56

Zitat von »Lev«

Also ich würde die Sache erstmal so versuchen:

Sagt ihm es ist OK wenn er nen Nachmieter suchen will (muss ja mehrere Anbieten) und dann soll er von dem sein Geld verlangen bzw. Teile davon. Wenn er also einen solventen Menschen findet, der die Wohnung nehmen will, dem Vormieter einen Teil seiner Investitionen erstattet und für euch OK ist, dann haben eigentlich alle Seiten gewonnen.
Falls er keinen findet müsst ihr im prinzip auch nix zahlen.

In diesem Fall finde ich es richtig dem Mieter ne Chance zu geben die Kosten irgendwo reinzuholen. Dass ihr das nicht alles zahlen wollt und könnt ist verständlich, aber ein eventueller Nachmieter ist dazu ja vielleicht bereit.
Genaueres sieht man ja bei ner gemeinsamen Besichtigung, vielleicht hat er ja wirklich den Wert gesteigert und ihr könnt bissl mit der Miete hoch und der Nachmieter zahlt nen Teil.

Bei den juristischen Schlachten im Mietbereich verlieren am Ende imho immer alle zusammen. Klar gibts auf beiden Seiten immer schwarze Schafe, aber auch da kann man mit Vernunft und unbürokratischen lösungen manchmal für beide Seiten wahre Wunder bewirken.
Denn von den Kosten mal abgesehen ist so ein Rechtsstreit auch kein Spass für die Nerven, und das ist was was mir zumindest auch einiges Wert ist


Wir haben schon Nachmieter gefunden. Daher wird es auf den Rechtstreit hinauslaufen.

Re: Fragen zum Mietrecht

Dienstag, 3. April 2007, 19:59

ok, das is natürlich was anderes

Was genau hat er denn gemacht und wie sieht das aus?

Wie lang war er da drin?

Und wie groß ist seine verpflichtung im Bereich "Schönheitsreperaturen"?

Ich mein jetzt bloß weil 2000€ immer wieder kleine Sachen zwar zu schaffen ist, das wären aber Schönheitsreperaturen und die muss er sowieso zahlen.
Bei 2000€ auf einmal sollte sich aber grundlegend was verändert haben.

In dem Fall dürfte es bei entsprechendem Mietvertrag für euch eigentlich gut aussehen, Umbauarbeiten ohne Einwilligung des vermieters.
"When mountains speak, wise men listen" - John Muir

Re: Fragen zum Mietrecht

Dienstag, 3. April 2007, 20:33

Er hat sich zusätzliche Steckdosen eingebaut und irgendwas anderes. So genau weiß ich das garnicht. Gewohnt hat er da nur eineinhalb Jahre.

Das ganze hat noch eine Vorgeschichte, die rechtlich aber nicht da mit reinspielt *g*

den

Senior Member

Re: Fragen zum Mietrecht

Mittwoch, 4. April 2007, 11:04

Zitat von »Lev«

ok, das is natürlich was anderes

Was genau hat er denn gemacht und wie sieht das aus?

Wie lang war er da drin?

Und wie groß ist seine verpflichtung im Bereich "Schönheitsreperaturen"?

Ich mein jetzt bloß weil 2000€ immer wieder kleine Sachen zwar zu schaffen ist, das wären aber Schönheitsreperaturen und die muss er sowieso zahlen.
Bei 2000€ auf einmal sollte sich aber grundlegend was verändert haben.

In dem Fall dürfte es bei entsprechendem Mietvertrag für euch eigentlich gut aussehen, Umbauarbeiten ohne Einwilligung des vermieters.


auch die schönheitsreparaturen trägt nach der gesetzlichen regelung der vermieter. eine vertragliche awälzung auf den mieter ist zwar möglich, jedoch was die formulierung anbelangt an sehr enge voraussetzungen gebunden, insofern wird man mit der argumentation hier nicht weit kommen.
V: WAKÜ komplett oder in Teilen: Cuplex, Twinplex, Airplex 120, Eheim 1046, AB, 2xPapst Lüfter, Einbaublende 240 etc.

Re: Fragen zum Mietrecht

Mittwoch, 4. April 2007, 12:41

Schönheitsreparaturen? Keine Ahnung. Der Mieter ist vor 2 Jahren in eine komplett renovierte Wohnung eingezogen und die soll er auch wieder renovieren :)

den

Senior Member

Re: Fragen zum Mietrecht

Mittwoch, 4. April 2007, 12:47

das hängt im wesentlichen davon ab, was im vertrag vereinbart wurde. bei einer mietdauer von nur 2 jahren kann das problematisch werden, klauseln mit starren fristen wie "alle 2 jahre renovieren" sind in der regel unwirksam. dass die wohnung bei einzug frisch renoviert war, spielt insoweit keine rolle, die "abnutzung" wird in aller regel mit dem mietzins abgegolten. entscheidend ist also, was im vertrag geregelt wurde und ob die regelung bestand hat.
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Re: Fragen zum Mietrecht

Mittwoch, 4. April 2007, 15:26

sicher, der vertrag is natürlich entscheidend.

Aber die Schönheitsreperaturen-Klausel is eigentlich standard. Steht in so gut wie jedem Vertrag drin, uch die fertigen die man so bekommt.

Wenn man sowas natürlich vergisst isses ärgerlich, aber den Fehler dann auf den Mieter abwälzen is auch nicht richtig
"When mountains speak, wise men listen" - John Muir