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Gelöschter Benutzer
unregistriert
Zitat von »futureintray«
http://www.rechtslexikon-online.de/Nicht…eschaeften.html
da steht:
"Ist ein Rechtsgeschäft nichtig, wird es so angesehen, als sei es überhaupt nicht vorgenommen worden."
aber, gibts dazu auch einen § ?
also wenn ich zb § 105 Abs 1 BGB nehme,
dann steht da:
"Die Willenserklärung eines Geschäftsunfähigen ist nichtig."
aber was sind die folgen?
oder gehört das zum "allgemein" wissen?
(hoffentlich versteht jemand meine frage)
thx
Gelöschter Benutzer
unregistriert
Zitat von »notgnixeL«
max.. super gefaehrliches halbwissen hier!
2) ist gueltig da es sich hierbei um dein testament handelt (einseitige willenserklaerung mit einwilligung)
mfg
leif
Zitat von »Shoggy«
Geht ja auch gar nicht anders da vor allem sehr alte Menschen teilweise gar nicht mehr in der Lage sind richtig zu schreiben.
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