Gradwanderung, ich weis es selber nicht genau, aber das must irgenwo fragen(rechtsverdreher, oder n forum des sich mit diesem thema beschäftigt), aber ich würd sagen dass dies unter einen fall von betrug fällt, da du dir vorteile verschäfst.
Wenns blöd läuft könnten anklagen wegen Betruges/Urkundenfälschung möglich sein.
MEINE Meinung, wiegesagt, frag leute die die Strafen-Bibel auswendig können.
Keine Guten aussichten wenn ich recht hab:
Hir was ich glaub was zu diesem Thema passt(natürlich aus der Gesetzesbibel):
Auszug aus dem StGB:
"§263 Betrug.
(1) Wer in der Absicht, sich oder einem Dritten einen rechtswidrigen Vermögensvorteil zu schaffen, das Vermögen eines anderen dadurch beschädigt, dass er durch Vorspielung falscher oder durch Entstellung oder Unterdrückung wahrer Tatsachen enen Irrtum erregt oder unterhält wird mit Freiheitsstrafe bis zu 5 Jahren oder mit geldstrafe bestraft
(2) Der Versuch ist strafbar.
(3) In besonders schweren Fällen ist die Strafe Freiheitsstrafe von einem Jahr bis zu 10 Jahren
(4) " 243 Abs. 2 (besonders schwerer Fall von Diebstahl) sowie die §§ 247 (Haus-und Familiendiebstahl) und 248a (Diebstahl und Unterschlagung geringwertiger Sachen) gelten endsprechend
(5) Das Gericht kann Führungsaufsicht anordnen (§68 Abs.1)