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fahrbarer bollerwagen? gesetzeslücke?

Montag, 22. September 2008, 01:09

folgendes ist mir aufgefallen:
http://de.wikipedia.org/wiki/Fahrrad

Zitat

Nach dem Wiener Übereinkommen über den Straßenverkehr vom 8. November 1968[4] sind Fahrräder im Sinne des Straßenverkehrs „jedes Fahrzeug mit wenigstens zwei Rädern, das ausschließlich durch die Muskelkraft auf ihm befindlicher Personen, insbesondere mit Hilfe von Pedalen oder Handkurbeln, angetrieben wird“. Für den internationalen Verkehr sind nach Art. 44 des Übereinkommens eine Bremsanlage, eine Klingel und eine Beleuchtungseinrichtung vorgeschrieben.


http://de.wikipedia.org/wiki/Pedelec

Zitat

Seit dem 9. November 2003 wird die neue EU-Richtlinie 2002/24/EC zur Typenprüfung für zwei- und dreirädrige Fahrzeuge in allen EU-Mitgliedsstaaten angewandt. Gemäß dieser Richtlinie sind Pedelecs "Fahrräder mit Trethilfe, die mit einem elektromotorischen Hilfsantrieb mit einer maximalen Nenndauerleistung von 0,25 kW ausgestattet sind, dessen Unterstützung sich mit zunehmender Fahrzeuggeschwindigkeit progressiv verringert und beim Erreichen einer Geschwindigkeit von 25 km/h oder früher, wenn der Fahrer im Treten einhält, unterbrochen wird", für die keine Typenprüfung erforderlich ist.



also darf ich mir nen bollerwagen mit 3 rädern bauen, da nen 0,25kw motor dran bauen, ne übersetzung wählen mit der er nicht über 25km/h kommt, dann noch bremse, licht und klingel dran und ab gehts mit durch die gegend heizen und das ganz legal?

Re: fahrbarer bollerwagen? gesetzeslücke?

Montag, 22. September 2008, 01:25

Ich glaub Muskelkraft muss trotzdem noch als Antriebskraft da sein. ;)

Re: fahrbarer bollerwagen? gesetzeslücke?

Montag, 22. September 2008, 01:37

ich kann doch theoretisch anschieben und drauf springen, oder mit nem stock anschieben, is doch muskelkraft. meistens sinds halt "Pedalen oder Handkurbeln", aber da steht nicht das nur das erlaubt is ;D

Re: fahrbarer bollerwagen? gesetzeslücke?

Montag, 22. September 2008, 01:39

Also mitm radel ohne motor kannste deutlich schneller,
und 250W sind lächerlich wenig als alleinantrieb.
Übrigens musste dich deswegen trotzdem dran halten, in der 30er zone nur 30 zu fahren ;-)

Wenn du's sicher wissen willst, bieg dir das gesetz nicht so hin, dass es dir gefällt, sondern frag die polizei und deinen tüv/prüfmenschen

Das Licht muß trotzem ne straßenzulassung haben, zmindest in D gilt ein Fahrradlicht ohne Zulassung als kein Licht.
P4/3Ghz@WaküEigenbau; AmdAthlonXP1700+@cuplex; Q6600@wakü cuplex;i7-5820k@wakü cuplex;I7-10700k@wakü cuplex
4870 @Wakü-selbstbau; R9-290@wakü aquacomputer; Zotac 980TI@WaküZotac; RTX2080FE@WaküAquacomputer; RTX3070TI@WaküBykski

Re: fahrbarer bollerwagen? gesetzeslücke?

Montag, 22. September 2008, 01:51

hmmmmm... *grübel*

also die 30 wird man wohl ned knacken... dazu werden rollwiederstand, eigendwiederstand (radlager, gestänge, getriebe) und Luftwiederstand wohl zu hoch sein... ich grübel gerade drüber nach wie man bei der leistungslimitierung einen antrieb mit verhältnismäßig hohem drehmoment bekommen könnte... 10-15 nm wären vermutlich en brauchbares ziel... wenn diese 250 W schon bei 100 RPM anliegen würde das ein drehmoment von ca. 16-17 Nm ergeben...

jedoch bin ich mir fast sicher das es genug klauseln gegen die behinderung des Straßenverkehrs gibt so das man mit diesem gefährt nur auf den wenigsten straßen fahren dürfte... evntl. aufem fahrradweg?

Man In Blue
A sinking ship is still a ship!

Re: fahrbarer bollerwagen? gesetzeslücke?

Montag, 22. September 2008, 02:11

das tolle daran is halt: kostenaufwand? praktisch garkeiner, lässt sich mit zeug was im keller rumfliegt, bzw wenn man dem schrottplatz mal nen besuch abstattet locker realisieren

am einfachsten is es wohl sich 2 kinder fahrräder zu besorgen. da hat man dann die reifen (2x hinten, vorne einer), inklusive bremse, kann nen ganz normalen fahrrad dynamo dran schrauben fürs licht, das hat dann straßen zulassung, und man brauch lediglich ne stange um die hinteren reifen zu verbinden und bekommt da auch relativ einfach nen motor über ne kette dran, dann noch nen holzkasten drum gebaut, und fertig is das teil

das man mit 250w net unbedingt nen steilen berg hochkommt sollte klar sein, aber mit so gefährten die halt bis auf arbeitsaufwand praktisch nix kosten durch die gegend zu fahren, am besten noch im sinne von nem seifenkisten rennen auf gerader strecke durch den ort und die ganzen komisch guckenden passanten rechtfertigen das schon ;)

und wenn das ganze dann legal is (hört sich ja bei wikipedia so an) is das doch optimal :D

oder mit so nem gefährt die paar km bis in die uni fahren hätte auch was.... ;)

Re: fahrbarer bollerwagen? gesetzeslücke?

Montag, 22. September 2008, 02:11

ich glaub auch dass du deutlich unter den 30 enden wirst mit 0,25kW...so elektroroller schaffen mit der leistung vllt tempo 20, aber du wirst vermutlich mehr reibungsverluste haben.

selbst so mofas mit 50ccm haben ja schon 2kW :-/

Re: fahrbarer bollerwagen? gesetzeslücke?

Montag, 22. September 2008, 02:20

jo...

dann lieber en gefährt basteln das in die 50er oder 125er reglung rein fällt...

oder direkt en großen Einzylinder besorgen... son 500 CCM Motor mit 34-40 PS kostet gebraucht nicht viel... und da ist dann auch schon fast alles dran was man braucht...

aber naja... aber das eindeutlig mehr was für schrauber...

Man In Blue
A sinking ship is still a ship!

Re: fahrbarer bollerwagen? gesetzeslücke?

Montag, 22. September 2008, 02:29

Zitat von »Man_In_Blue«

jo...

dann lieber en gefährt basteln das in die 50er oder 125er reglung rein fällt...

oder direkt en großen Einzylinder besorgen... son 500 CCM Motor mit 34-40 PS kostet gebraucht nicht viel... und da ist dann auch schon fast alles dran was man braucht...

aber naja... aber das eindeutlig mehr was für schrauber...

Man In Blue


nen crash mit so nem von mir angedachten billig fahrzeug bei 25km/h kann schon übel ausgehen, mit 50+ gehen die überlebenschancen dann schon langsam gegen 0.... aber aus dem grund brauchen größere sachen ja auch tüv...

tüv, versicherung, kennzeichen usw... brauch man halt bei meiner idee nicht ;)

Re: fahrbarer bollerwagen? gesetzeslücke?

Montag, 22. September 2008, 11:42

wie ist das eigentlich wenn man am 1.mai keine lust hat den riesen bollerwagen mit diversen erfrischungsgetränken von hand zu ziehen und man sonen minimotor da einbaut, der das teil praktisch von alleine bewegt mit sagen wir mal 2-4 kmh, darf man son teil unter einfluss von stimmungsfördernden kaltgetränken bewegen? ;D dazu könnte man an den kleinen motor vielleicht noch ne kleine lichtmaschine hängen, die dann ne kühlbox speist sowie radio und licht ;D

Re: fahrbarer bollerwagen? gesetzeslücke?

Montag, 22. September 2008, 12:14

Zitat von »Seppel^«

dazu könnte man an den kleinen motor vielleicht noch ne kleine lichtmaschine hängen, die dann ne kühlbox speist sowie radio und licht ;D



Du willst nicht ernsthaft an nen Elektromotor einen Generator hängen?
c++: The power, elegance and simplicity of a hand grenade.

Re: fahrbarer bollerwagen? gesetzeslücke?

Montag, 22. September 2008, 12:15

ähm, du hast doch selbst zitiert wie die definition eines pedelecs ist:

Zitat

dessen Unterstützung sich mit zunehmender Fahrzeuggeschwindigkeit progressiv verringert und beim Erreichen einer Geschwindigkeit von 25 km/h oder früher, wenn der Fahrer im Treten einhält, unterbrochen wird


und da hast du schon ein problem. Die geschwindigkeit des fahrzeugs muss mit dem treten gekoppelt sein.
Der motor ist eine "Trethilfe", kein alleiniger antrieb.

Ein bollerwagen mit motor, auf dem keiner sitzt, wäre imho ein ferngesteuertes fahrzeug, und mit denen darf man auch nicht am öffentlichen straßenverkehr teilnehmen. Wenn der steuernde noch betrunken ist stimmt das polizisten bestimmt nicht freundlicher. Sowas kann dann zur mpu führen wenn man einen führerschein hat oder will, je nach stimmungslage der polizisten.
Gott hat die Welt ja nur in sieben Tagen erschaffen können, weil es keine installierte Basis gab.

Re: fahrbarer bollerwagen? gesetzeslücke?

Montag, 22. September 2008, 15:49



;D

Re: fahrbarer bollerwagen? gesetzeslücke?

Montag, 22. September 2008, 22:20

Zitat von »elbarto`«


... versicherung, ... brauch man halt bei meiner idee nicht ;)


Viel schlimmer ist aber, dass man damit auch keine hat. ;)

Lass mal durch nen blöden Fehler (shit happens) jemanden seinen Porsche kaputtfahren und evtl. dabei auch noch nen Passanten verletzen - dann weißt du, für wen du die nächsten Jahre arbeiten gehst.
Falls du auf die Privathaftpflicht hoffst: Die haben die besseren Anwälte und davon gleich dutzendweise.

Zitat von »Eikman«

Juhu, ich werde mal in einer Signatur zitiert :D

Re: fahrbarer bollerwagen? gesetzeslücke?

Montag, 22. September 2008, 22:33

Zitat von »Man_In_Blue«

das in die 50er oder 125er reglung rein fällt...

oder direkt en großen Einzylinder besorgen... son 500 CCM Motor mit 34-40 PS kostet gebraucht nicht viel


Bei sowas hast du dann auch gleich Fahren ohne Versicherung, Zulassung, Tüv und ggf. noch Fahrerlaubnis und bei >125ccm Steuerhinterziehung - das haut rein :D.
"Live free or die: Death is not the worst of evils."

Re: fahrbarer bollerwagen? gesetzeslücke?

Montag, 22. September 2008, 22:41

Zitat

Du willst nicht ernsthaft an nen Elektromotor einen Generator hängen?  


es ging mir um nen fahrbaren anhänger und ich hab den text nur überflogen was man anhand der frage auch hätte selbst erahnen können. ;-)

desweiteren bin ich von einem kraftstoff getrieben minimotor ausgegangen ^^

und nen bollerwagen ist afaik grundsätzlich "ferngesteuert" da son ding nichts anderes als ein anhänger ist.