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Ebay Ausschlussklausel / Wie formulieren?

Sonntag, 21. September 2008, 19:00

Hallo,

wie in jeder Auktion steht bei Ebay mittlerweile drunter "Da Privatverkauf übernehme ich keine Garantie...blibb blubb blaab"...

Kann mir jemand eine bessere uns auch aussagekräftige Formulierung posten?

Danke im vorraus.

Gruß

Re: Ebay Ausschlussklausel / Wie formulieren?

Sonntag, 21. September 2008, 19:08

Die ganzen "selfmade"-Klauseln haben imho überhaupt keine rechtliche Wirkung. Was zählt, sind die AGBs von eBay und da steht sowas bereits in verschiedenen Ausführungen drin. D.h. auch wenn ein Privatverkäufer deinen Satz nicht explizit in seiner Artikelbeschreibung erwähnt, ist er trotzdem nicht verpflichtet, den Artikel wieder zurückzunehmen und so weiter.

Schau dir doch einfach diverse Auktionen an und kopier dir raus, was dir gefällt. Spricht was dagegen?

Gelöschter Benutzer

unregistriert

Re: Ebay Ausschlussklausel / Wie formulieren?

Sonntag, 21. September 2008, 19:34

Ich sehe das rechtlich auch so wie Draco, hab aber trotzdem seit Jahren diesen Spruch unter meinen Auktionen :

Quellcode

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HAFTUNGSAUSSCHLUSS :

Ich bin als privater Verkäufer bei Ebay angemeldet, und ich verkaufe ausschliesslich gebrauchte Ware, die aus meinem privaten Haushalt stammt !Auf Grund des neuen EU-Rechts und den geplanten Änderungen im BGB sind alle meine Auktionen an folgende Bedingungen gebunden :Bitte stellen Sie ihre Fragen VOR Abgabe eines Gebotes. Der Artikel wird "so wie er ist" von Privat verkauft, dies bedeutet:Mit der Abgabe eines Gebotes erklären Sie sich ausdrücklich damit einverstanden, auf die Ihnen gesetzlich zustehende Garantie/Gewährleistungbei Gebrauchtwaren völlig zu verzichten. Bieten Sie nicht, wenn Sie mit diesen Regeln nicht einverstanden sind.Wundern sie sich bitte nicht über diesen Disclaimer, aber er wird schon in kurzer Zeit so oder so ähnlich bei jedem ebay-Angebot stehen!Denn das neue EU-Recht sieht eine einjährige Garantie bei Gebrauchtwaren vor.Die Konsequenzen aus dieser Bestimmung stehen indessen oftmals in keiner vernünftigen Relation zum erzielten Kaufpreis.

Re: Ebay Ausschlussklausel / Wie formulieren?

Sonntag, 21. September 2008, 22:01

Autsch, ist der schlecht: Gesetzliche Garantie? EU-Recht?
"Live free or die: Death is not the worst of evils."

Re: Ebay Ausschlussklausel / Wie formulieren?

Montag, 22. September 2008, 13:31

Hi,

vier Worte reichen: Unter Ausschluss jeglicher Gewährleistung.

Gruß
Kinyar
...und der Tag wird gut!

Re: Ebay Ausschlussklausel / Wie formulieren?

Montag, 22. September 2008, 14:17

Dieses dubiose EU Recht gibt es nicht....

Ausreichend ist:

unter Ausschluß jeglicher Gewährleistung!

Fertig!

OK,zu spät...
Ich finde aber das sich "ich bin in 5 Sekunden mit meinem Ferrari auf 100" immernoch besser anhört als "gestern hab ich mit meiner SSD nen 100GB Pornoordner in 5 Sekunden gezipt"
Wenn du den Baum, den du gleich treffen wirst, sehen kannst, nennt man das untersteuern. Wenn du ihn nur hören und fühlen kannst wars übersteuern!

Re: Ebay Ausschlussklausel / Wie formulieren?

Montag, 22. September 2008, 18:23

jupp, so wurde uns das auch mal in der nette vorlesung "recht für Ing's" erklärt. dieses eu-recht existiert nicht und das alles was es an bestimmungen gab gibt es schon lange.
was da ausreichend ist wurde ja shcon gesagt. der dozent bei uns meinte auch es reciht dort hinzuschreiben:
"ich schließe jede gewährleistung aus!"
und damit punkt und aus und keiner kann dir was!
Wenn man 50 Dollar Schulden hat, so ist man ein Schnorrer.
Hat jemand 50.000 Dollar Schulden, so ist er ein Geschäftsmann.
Wer 50 Millionen Dollar Schulden hat, ist ein Finanzgenie.
50 Milliarden Dollar Schulden haben - das kann nur der Staat.

Re: Ebay Ausschlussklausel / Wie formulieren?

Dienstag, 23. September 2008, 13:37

Zitat von »x-stars«

Autsch, ist der schlecht: Gesetzliche Garantie? EU-Recht?


Garantie durch Gewährleistung ersetzen bzw. bei Doppelnennung streichen.

Eu-Recht sollte imho EU-Richtlinien heißen.

Re: Ebay Ausschlussklausel / Wie formulieren?

Dienstag, 23. September 2008, 13:39

Zitat von »x-stars«

Autsch, ist der schlecht: Gesetzliche Garantie? EU-Recht?


Garantie durch Gewährleistung ersetzen bzw. bei Doppelnennung streichen.

Eu-Recht sollte imho EU-Richtlinien heißen.

BTW Die genannten 4 Worte reichen natürlich auch :)

Re: Ebay Ausschlussklausel / Wie formulieren?

Dienstag, 23. September 2008, 13:42

Zitat von »junglelist«



Garantie durch Gewährleistung ersetzen bzw. bei Doppelnennung streichen.

Eu-Recht sollte imho EU-Richtlinien heißen.

BTW Die genannten 4 Worte reichen natürlich auch :)



NOCHMALS:

Dieses EU Recht, EU Richtlinien dahingehend gibt es nicht!
Also: weglassen!!!!
Ich finde aber das sich "ich bin in 5 Sekunden mit meinem Ferrari auf 100" immernoch besser anhört als "gestern hab ich mit meiner SSD nen 100GB Pornoordner in 5 Sekunden gezipt"
Wenn du den Baum, den du gleich treffen wirst, sehen kannst, nennt man das untersteuern. Wenn du ihn nur hören und fühlen kannst wars übersteuern!

Re: Ebay Ausschlussklausel / Wie formulieren?

Dienstag, 30. September 2008, 01:56

Zitat von »RedFlag1970«




NOCHMALS:

Dieses EU Recht, EU Richtlinien dahingehend gibt es nicht!
Also: weglassen!!!!



Das habe ich auch schon gehört,aber es gibt so Menschen die haben langweile,und meinen andere Menschen anschwärzen zu müssen.
Und da haben viele Leute echte Probleme bekommen,weil die diese Klausel nicht hatten.
Finde das Ebay Deutschland solch eine Klausel als Makro vorgefertigt zum auswählen bereit haben sollte.

Gruß

Re: Ebay Ausschlussklausel / Wie formulieren?

Dienstag, 30. September 2008, 13:15

Da bringst Du aber gründlich was durcheinander. Wegen Verstoßes gegen nicht existente Gesetze kann niemand ensthaft angeschwärzt werden, bei wem denn auch?? hast Du bitte mal ein konkretes Beispiel zur Hand?

Wo es tatsächlich immer wieder reale Probleme gibt ist die Unterscheidung zwischen privaten und gewerblichen Händlern, und bei gewerblichen gibt es weitergehende Pflichten. Und man muss kein Gewerbe angemeldet haben um juristisch als gewerblicher Händler dazustehen - ein größerer Handelumfang und eine (wenn auch geringe) Gewinnerzielung reicht völlig aus.

Gegen diese weitergehenden Pflichten schützt ein Disclaimer, der sich auf nicht existente Gesetze bezieht aber auch nicht...

Re: Ebay Ausschlussklausel / Wie formulieren?

Mittwoch, 1. Oktober 2008, 21:27

Das ist auch richtig so. Wer zB mehrfach neue Ware verkauft bei dem geht man davon aus das es nicht mehr privat ist. Das ist außerdem eine Schädigung für den Käufer, denn der verzichtet auf Rechte, obendrein geht der Staat leer aus. Leider wird das viel zu selten verfolgt.

Gewährleistung ausschließen ist schon korrekt. Eine Garantie gibt es eh nicht, denn Garantie ist eine freiwillige Sache und kein Zwang. Aber das wurde schon vorher geschrieben.

Re: Ebay Ausschlussklausel / Wie formulieren?

Donnerstag, 2. Oktober 2008, 01:15

Hmm,

das mal so nicht ganz richtig!

Sollte mich irgendwer "vernacken" EBay als Profi ausführen zu müssen,
dann will ich auch alle Kosten die damit im Zusammenhang stehen geltend machen,
also incl. MwSt. usw..
Dann wäre ich mal gespannt ob der Staat mit meinen Verlusten immer noch zufrieden wäre, oder ich den Laden wieder zu machen müsste (welchen ich nicht habe) um wieder Privat zu sein....

Nicht immer so voreilig posten  ;)

Der Käufer muß nicht auf irgendwelche Garantien oder Gewährleistungen verzichten, wenn er es nicht will,
ein Beispiel dazu:
Ich habe 500 DVD Rohlinge bei EBay verkauft, rund 70% unter Neupreis!
Bin ich jetzt Händler oder was?
OK, dann kann ich den Verlust ja steuerlich geltend machen - wäre für mich prima.
Andererseits weiss der Kunde das ich als Privat verkaufe, also ohne Garantie, aber es steht ihm frei auch für den Normalpreis beim Händler mit Garantie zu kaufen.......natürlich auch dann zum vollen Preis!

Ach so, ich habe die Rohlinge verkauft, weil ich mich bei der Bestellung einfach vertan hatte und falsche gekauft hatte.... ::)
Kann ja mal passieren.....
Ich finde aber das sich "ich bin in 5 Sekunden mit meinem Ferrari auf 100" immernoch besser anhört als "gestern hab ich mit meiner SSD nen 100GB Pornoordner in 5 Sekunden gezipt"
Wenn du den Baum, den du gleich treffen wirst, sehen kannst, nennt man das untersteuern. Wenn du ihn nur hören und fühlen kannst wars übersteuern!

Re: Ebay Ausschlussklausel / Wie formulieren?

Donnerstag, 2. Oktober 2008, 12:18

Zitat von »RedFlag1970«


Ach so, ich habe die Rohlinge verkauft, weil ich mich bei der Bestellung einfach vertan hatte und falsche gekauft hatte.... ::)
Kann ja mal passieren.....


Ich hab mal das wichtige hervorgehoben.
Wenn es mal = selten passiert ist es kein Problem, sobald das allerdings häufiger vorkommt, kann es dir sehr schnell passieren, dass dir gewerbliche Absichten unterstellt werden. Und gerade bei Ebay gibt es da ein paar "Anwälte" die sich drauf freuen, dich abmahnen zu können.
c++: The power, elegance and simplicity of a hand grenade.

Re: Ebay Ausschlussklausel / Wie formulieren?

Donnerstag, 2. Oktober 2008, 14:19

@Redflag:
Wie ich schrieb: Gewinnabsicht ist IMHO das interessante Schlüsselwort. Die hattest Du ja nicht.

Den ganzen Schlammassel mit der Frage "gewerblich oder privat" hat die c't in Ausgabe 19/07 ab S. 178 aufgerollt, falls jemand mal nachsehen möchte. Ich schau' nachher mal, ob ich da ein paar Infos extrahieren kann.

Re: Ebay Ausschlussklausel / Wie formulieren?

Donnerstag, 2. Oktober 2008, 14:39

@ Limbachet

Das wäre klasse, vielleicht ein Scan oder so??
Ich finde aber das sich "ich bin in 5 Sekunden mit meinem Ferrari auf 100" immernoch besser anhört als "gestern hab ich mit meiner SSD nen 100GB Pornoordner in 5 Sekunden gezipt"
Wenn du den Baum, den du gleich treffen wirst, sehen kannst, nennt man das untersteuern. Wenn du ihn nur hören und fühlen kannst wars übersteuern!

Re: Ebay Ausschlussklausel / Wie formulieren?

Freitag, 3. Oktober 2008, 19:18

Na, den ganzen Artikel hier einzustellen halte ich für urheberrechtlich bedenklich. Aber ein paar Auszüge dürften ja wohl gehen.

Ach herrje, beim Nachlesen ist es noch komplizierter...

Das Fazit des Artkels ist entmutigend:

Zitat

Wer nicht nur gelegentlich Waren über Internetauktionshäuser wie eBay verkauft, sollte sich fragen, ob seine Verkäufe noch als rein privates oder bereits gewerbliches Handeln anzusehen sind. Dies hängt immer von den Umständen des Einzelfalles ab. Da der Begriff des Unternehmers oder gewerblich Handelnden obendrein nicht einheitlich verwendet wird, kann je nach angewendetem Gesetz eine andere Entscheidung möglich sein.


Im Klartext: Vor Gericht und auf hoher See ist man frei in Gottes Hand...

Die juristischen Defintionen sind interessant:

Zitat

Handeln im geschäftlichen Verkehr

Hier folgert die juristische Literatur aus dem Markengesetz, dass im geschäftlichen Verkehr handelt, wer eine selbstständige Betätigung aufnimmt, die zur Förderung eines eigenen oder fremden Geschäftszwecks bestimmt ist. Bereits die Schaltung eines Werbebanners auf der privaten Homepage erfüllt dieses Kriterium, selbst wenn eine Gewinnerzielungsabsicht gar nicht besteht.

Gewerbliches Handeln

Als "gewerbliches Handeln" sehen Juristen ein selbstständiges und planmäßiges Anbieten entgeltlicher Leistungen am Markt an, das auf eine gewisse Dauer angelegt ist. Eine Gewinnerzielungsabsicht ist nicht erforderlich.

Gewerbliche Tätigkeit

Im Einkommensteuergesetz gilt die selbstständige und nachhaltige, das heißt berufsmäßige, also länger andauernde Tätigkeit, als "gewerbliche Tätigkeit" (§ 15 Abs. 2 EStG). Sie muss mit Gewinnerzielungsabsicht unter Beteiligung am wirtschaftlichen Verkehr einhergehen und den Rahmen der privaten Vermögensverwaltung überschreiten.



Eine kleine Checkliste ist auch dabei:

Zitat

Indizien, die Unternehmereigenschaft und gewerbliches Handeln charakterisieren
starke Indizien

PowerSeller

eBay-Shop

Selbsteinstufung als gewerblich Handelnder

Anzahl der Verkäufe mehr als 15 pro Woche

weniger starke Indizien

Ankauf der Ware zum Weiterverkauf

Verkauf mehrerer gleichartiger neuwertiger Artikel

erhebliche Umsätze bei Verkauf weniger Artikel

Bezahlung über Sofort-Kaufen-Funktion

erhebliche Gewinnspannen

Bezahlung über PayPal

Verwendung von AGB oder Versteigerungsbedingungen

Professionalität der Angebotsseite

entlastende Indizien

geringfügiger Umsatz, unregelmäßige Verkäufe

Verkauf ausschließlich privater Artikel

Verkauf ausschließlich gebrauchter Artikel

Verkauf aus eigener Haushaltsauflösung oder privatem Nachlass

keine Gewinnerzielungsabsicht, dauerhafte Verluste