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Moeppel
unregistriert
Mal eine Frage, wieviel Prozent "Nachlass" vom Listenpreis wären wohl angemessen für ein Vorführfahrzeug vom Volkswagen-Händler welches knapp unter 2000km auf der Uhr hat ? Also insgesamt incl. dem normalen Rabatt bei Kauf eines Neufahrzeuges
Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von »Moeppel« (12. Oktober 2009, 20:20)
Moeppel
unregistriert
Ich find schon...
2000 km sind schon viel fürn Vorführwagen, bei 4500 km würd ich sgar behaupten das der auch Werksintern mal "Vermietet" war oder sowas... geht dann schon mehr in die Richtung "Gebrauchtwagen" wie "Tageszulassung"...
Man In Blue
Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von »Man_In_Blue« (12. Oktober 2009, 22:57)
God
... aber ich kann mir nicht vorstellen das eine Blaulichtfahrt en freischein für alles ist und das bei nem Unfall bei ner Blaulichtfahrt automatischd er Unfallgegner schuld hat...
... Da gibt es keine festen Regeln, außer: Wenn man einen Unfall baut ist man immer mit Schuld,
God
Mehr als 70Km/h in der Stadt sind reiner Selbstmord, Mottorräder, Audi Q7s (sry Tom) in denen man Dank guter Dämmung nix mehr hört und kleine Kinder, sorgen dafür, dass es leider immer wieder kracht.
http://www.verkehrsportal.de/stvo/stvo_35.php
Und :
http://www.verkehrsportal.de/stvo/stvo_38.php
Da steht nix zum Tempo... Da steht nichtmal, dass ich nicht auf dem Bürgersteig fahren dürfte....
Ich denke er meinte das anders, dass Fahrzeuge mit Sonderrechten nicht schneller als 70 in der Stadt fahren können u.A. weil andere Oberklassefahrzeugen durch die Geräuschdämmung die Gefahrenzeichen (Sirene, Fahrradklingel, Schwache Hupen, Schreie,..) schwerer/später wahrnehmen und daher später/nicht richtig reagierenDas ist ein interessanter Aspekt.
Was animiert mehr zum "Räubern"?
- Eine gedämmte Edelkarosse, in der keinerlei Rückmeldung ankommt und die kein "Geschwindigkeits-Gefühl" vermittelt
- Oder ein sportliches Teil, das zwar laut ist, aber fühlbare Grenzbereiche jenseits von Gut und Böse hat.
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