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garantie / gewährleistung

Sonntag, 4. Mai 2003, 05:24

was is der unterschied, bei gebrauchten produkten ( geht um ebay) zw. garantie und ( 12 monaten) gewährleistung??


kann mir da einer helfen? ( geht um nen 19zöller den ich brauche)



PS: bald bin ich wieder da ;)
Bald gibts den ECHTEN whyda wieder ;D

Totamec

unregistriert

Re: garantie / gewährleistung

Sonntag, 4. Mai 2003, 10:45

ganz eng: gewährleistung heißt das das teil sieben tagen funktionieren muß und dann hat der verkäufer nix mit der garantie mehr zu tun.
garantie: zwei jahre halt..

gruß

Re: garantie / gewährleistung

Sonntag, 4. Mai 2003, 10:55

vieleicht sollte man noch wegen ebay dazusagen, das afaik wegen eurecht auch auf gebrauchten produkten eine gewährleistung von 12 monaten sein muss (auch bei ebay/privatverkäufen), wenn der verkäufer sich nicht dagegen ausspricht. deshalb schreiben viele es jetzt dazu, das sie dies nicht gewähren.
Verwende keine sinnlose Gewalt. Hol einen größeren Hammer.

Re: garantie / gewährleistung

Sonntag, 4. Mai 2003, 10:58

@ totamec: Falsch. ;)

Zitat


Fristen
Die (gesetzliche) Gewährleistungsfrist wird auf zwei Jahre ab Liefeung der Ware verlängert (bisher 1 Jahr). Die KonsumentInnen haben jetzt 60 Tage (bisher 8 Tage) ab Feststellung des Mangels Zeit den Mangel beim Händler oder Handwerker anzuzeigen. Die Möglichkeit einer Klage verjährt 26 Monate nach dem Kauf.


Zitat


Fristverkürzung bei gebrauchten Waren
Bei Gebrauchtwaren wird mit dem neuen Gesetz jeglicher Zweifel ausgeräumt: Die neuen Bestimmungen gelten auch für gebrauchte Konsumgüter, z.B. für Gebrauchtwagen. Bei gebrauchten Waren kann die 2-jährige Gewährleistungsfrist vertraglich verkürzt werden. Kürzer als 1 Jahr darf sie jedoch nicht vereinbart werden. Die Beurteilung des Schadens wird unter Berücksichtigung der Wertminderung durch den bisherigen Gebrauch vorgenommen.


und da geht's um Gewährleistung... Garantie ist ein freiwilliger "Serbvice" des Händlers und geht immer über die Leistungen der Gewährleistung hinaus. Gewährleistung ist gesetzlich vorgeschrieben, Garantie eine Zusatzleistung, muß nichtmal heißen daß Garantie länger dauert, kann auch sowas wie Vor-Ort-Service sein oder so...

gefunden: hier

oder über google: neue garantie...
Gute work-live-balance ist, wenn man von seinem Privatleben erschöpfter ist als von der Arbeit.

Re: garantie / gewährleistung

Sonntag, 4. Mai 2003, 11:07

da hab ich nochwas gefunden: (weiter unten, selbe seite)

Zitat


Vertragliche Garantie
Demgegenüber kann der Verkäufer oder der Produzent dem Konsumenten weitergehende Garantieleistungen anbieten, zusätzlich zu jenen, welche das Gesetz vorsieht.
Gute work-live-balance ist, wenn man von seinem Privatleben erschöpfter ist als von der Arbeit.

powerslide

unregistriert

Re: garantie / gewährleistung

Sonntag, 4. Mai 2003, 17:55

ich hab da letztens meinen nachbar und jurastudenten befragt..

als PRIVATverkäufer muss man auf gebrauchte gegenstände die in öffentlichen auktionne verkauft werden weder garantie noch irgendeineart von gewährleistung geben!

alle angaben jedoch wie immer ohne gewähr *g*