@ totamec: Falsch.
Fristen
Die (gesetzliche) Gewährleistungsfrist wird auf zwei Jahre ab Liefeung der Ware verlängert (bisher 1 Jahr). Die KonsumentInnen haben jetzt 60 Tage (bisher 8 Tage) ab Feststellung des Mangels Zeit den Mangel beim Händler oder Handwerker anzuzeigen. Die Möglichkeit einer Klage verjährt 26 Monate nach dem Kauf.
Fristverkürzung bei gebrauchten Waren
Bei Gebrauchtwaren wird mit dem neuen Gesetz jeglicher Zweifel ausgeräumt: Die neuen Bestimmungen gelten auch für gebrauchte Konsumgüter, z.B. für Gebrauchtwagen. Bei gebrauchten Waren kann die 2-jährige Gewährleistungsfrist vertraglich verkürzt werden. Kürzer als 1 Jahr darf sie jedoch nicht vereinbart werden. Die Beurteilung des Schadens wird unter Berücksichtigung der Wertminderung durch den bisherigen Gebrauch vorgenommen.
und da geht's um Gewährleistung... Garantie ist ein freiwilliger "Serbvice" des Händlers und geht immer über die Leistungen der Gewährleistung hinaus. Gewährleistung ist gesetzlich vorgeschrieben, Garantie eine Zusatzleistung, muß nichtmal heißen daß Garantie länger dauert, kann auch sowas wie Vor-Ort-Service sein oder so...
gefunden:
hier
oder über google: neue garantie...