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Zitat von »Draco«
mit 16 bist du eigentlich noch gar nicht geschäftsmündig (oder wie dat heißt).
Dadurch kann eigentlich gar kein vertrag zustande kommen, bzw nur mit Einverständnis deiner Eltern oder so...
Aber bin da auch ein N00b drin.
lacc4
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Zitat von »Genji«
edit: das stand in denagbs:
Bei Zuwiderhandlung gegen die o.g. Bedingungen kann eine Vertragsstrafe in Höhe von 5.000 Euro geltend gemacht werden.
hm...klingt böse.
das was ich gemacht hab bezieht sich glaub ich darauf:
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Zitat von »KDT-Slazer«
lass deine eltern deinen "kaufvertrag" bei dem anbieter für nichtig erklären begründung du bist noch minderjährig und somit nicht voll geschäfst fähig (im zweifelsfall auf den taschengeldgeldparagraphen berufen !bei einem betrag von über 30€ solte dies kein problem sein) dann bist auf jeden fall gesetztlich auf der sicheren seite ! und die können dir gar nichts ! ich halts zwar auch für unwahrscheinlich das dich mahnen etc .. aber sicher ist sicher
MFG Slazer
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Zitat von »CatToasteR«
hui hui hui Genji!
Mach dir doch nicht so nen Kopf!
Lass deine Eltern nen Brief schreiben und gut is. Und warum sollten sie dir bitte den Kopf abreissen? Es geht hier um ~ 35€ und das ist nun wirklich nicht die Welt.....
..... hättest jetzt den den neuen Benz von Daddy geschrottet, würde ich dir raten auzuwandern! Aber so.....
CatToasteR
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Zitat von »KDT-Slazer«
ich mein leiber jetzt dein eltern sagen und wiederspruch einlegen als nachher mit einer mahnung mit angedrohten rechtlichen schritten zu deinen eltern gehen oder ?
in dem brief, fax oder email sollte stehen das deine eltern die rechnung erhalten haben und über den abschluss des kaufvertrages nicht bescheid wussten und daher diesen aufgrund das du noch nicht vollgeschäftsfähig bist für nichtig erklären ! mit freundlichem gruss bla bla ...
Zitat von »Akula«
manchmal ist das vermeiden von ärger und nervigem hin und her schreiben, mahnungen, anwaltsdrohungen, zeitverlust usw. 35 Eur wert ;-)
meinen meinung: bezahl, lern aus deinem fehler und sei froh das es nicht um was vierstelliges geht.
gruss
akula
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