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Gesetzlich vorgegebene Garantiezeit in D

Mittwoch, 8. September 2004, 17:25

Gude allerseits.
Bisher dachte ich, dass es eine gesetzlich vorgegebene Garantiezeit von 24 Monaten gibt, für alles was man in Deutschland kauft (ich meine keine Importware). Doch jetzt weigert sich ein Betrieb (Cema AG) einen defekten DVD-Brenner umzutauschen, der Juni letzten Jahres bei ihnen bestellt wurde. Die Argumentation lautet, dass es zwar in Deutschland die besagten 24 Monaten gäbe, aber da sie einen ausländischen Zulieferer hätten, über den sie natürlich auch die Garantiefälle abwickeln, würde auch dessen Garantiezeit gelten - 12 Monate; also Pech gehabt.

Irgendwie hab ich stark das Gefühl, die wollen mich verarschen! Wie seht ihr das? Vielleicht irre ich mich ja, aber mir kann es doch imo egal sein, wo die ihren Kram einkaufen. Solange sie ihn in Deutschland verkaufen gelten doch auch die deutschen Vorgaben, oder nicht?

mfg.
Gamer / Main: Gigabyte GA-EP45-DS3 @ Twinplex | AMD Athlon II X3 450 @ Cuplex XT | 4x 2048 MB Crucial | XFX Radeon HD 6950 830M XXX | OCZ Agility 3 120 GB | Super Talent Ultradrive GX MLC 64GB | Samsung EcoGreen F4 1500GB SATA II | aquaduct 240 | Lian LI V350B | Samsung 245B | Eizo S1931 | Windows 7 Enterprise 64 Bit

Re: Gesetzlich vorgegebene Garantiezeit in D

Mittwoch, 8. September 2004, 17:52

in de gibts eine 24-monatige gewährleistungspflicht, die der HÄNDLER hat. nach 6 monaten musst du allerdings beweisen, dass der fehler von vornherein vorhanden war.

mit der garantie siehts da anders aus.
da sind in de glaube ich nur 12(?) monate vorgeschrieben. alles weitere ist herstellersache. das hat wenig damit zu tun, wo der hersteller sitzt.
wenn das gerät nur 12 monate hatte, dann siehts leider schlecht für dich aus. es sei denn, du kannst beweisen, dass das gerät von anfang an defekt war.
von all den dingen die mir sind verloren gegangen,
habe ich am meisten an meinem Verstand gehangen

Re: Gesetzlich vorgegebene Garantiezeit in D

Mittwoch, 8. September 2004, 18:25

es gibt soweit ich weiß gar keine verpflichtung, eine garantie zu gewähren, nur gewärleistung.
gewärleistung kommt wie schon gesagt vom händler, garantien kommen allein vom hersteller, er entscheidet ob und für wie lange
Verwende keine sinnlose Gewalt. Hol einen größeren Hammer.

Re: Gesetzlich vorgegebene Garantiezeit in D

Mittwoch, 8. September 2004, 18:29

Also der Brenner blinkt nur noch rot, wird nicht mehr vom PC gefunden und die Schublade lässt sich nicht mehr öffnen. Das alles, nachdem zum ersten mal ein Brennvorgang schiefging.

Und ich soll jetzt zeigen, dass die Fehlerursache schon immer im Gerät war, sonst habe ich Pech? Find ich ziemlich beknackt. Vor allem, da es sich um einen Sony Multinorm-Brenner handelt, der damals 360€ gekostet hat! Einzig gut daran ist, das´s nicht ich, sondern der Staat den bezahlt hat (Öffentlicher Dienst).

mfg.
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Re: Gesetzlich vorgegebene Garantiezeit in D

Mittwoch, 8. September 2004, 19:26

Wenns 'n Sony Brenner war, dann schreibe doch einfach Sony an und erläutere den Fehler. Vielleicht machen sie es ja auf Kulanz, wenn du den Brenner direkt an Sony Deutschland weiterleitest und nicht erst über den Händler geht.

Garantie/Gewährleistung:
War's nicht so, dass der Händler 6 Monate Garantie gewähren muss und der Hersteller nach deutschem Gesetz weitere 18 Monate für Gewährleistungsansprüche gerade stehen muss? Wo sind denn hier unserer Rechtsexperten?

Re: Gesetzlich vorgegebene Garantiezeit in D

Mittwoch, 8. September 2004, 19:35

Zitat von »KingofBohmte«



Garantie/Gewährleistung:
War's nicht so, dass der Händler 6 Monate Garantie gewähren muss und der Hersteller nach deutschem Gesetz weitere 18 Monate für Gewährleistungsansprüche gerade stehen muss? Wo sind denn hier unserer Rechtsexperten?

Nein, es ist in D so, wie oben schon beschrieben. Gewährleistung vom HÄNDLER bei PRIVATKUNDEN gilt 24 Monate, allerdings muss der Kunde bei Mängeln die nach 6 Monaten auftreten beweisen, dass der Mangel schon zum Zeitpunkt des Kaufes bestand, oder angelegt war. Wenn also der Händler unwillig ist, wird es nach 6 Monaten sehr schwer zu beweisen, dass der Fehler schon bestand.

Zitat von »AndreasH«

ich kann es nur immer wieder sagen: lass die Finger von den Drogen. Leg dich hin...schlaf deinen Rausch aus und poste bitte nüchtern
Dem kann ich nur zustimmen. ;-)

Re: Gesetzlich vorgegebene Garantiezeit in D

Mittwoch, 8. September 2004, 23:57

Zitat von »KingofBohmte«

Wenns 'n Sony Brenner war, dann schreibe doch einfach Sony an und erläutere den Fehler. Vielleicht machen sie es ja auf Kulanz, wenn du den Brenner direkt an Sony Deutschland weiterleitest und nicht erst über den Händler geht.


Dem kann ich mich nur anschliessen. Wenn Sony 12 Monate Garantie gibt, hast Du auf Kulanz vielleicht noch ne Chance.

Beim Händler hast Du wie bereits gesagt trotz der 24 Monate Gewährleistung duch die Beweislastumkehr nach 6 Monaten wohl schlechte Karten. Da müsstest Du jetzt schon ein Gutachten vorlegen, das wohl teuerer wird als der ganze Brenner. Das hätten die Dir aber auch richtlig erklären können anstatt die Story vom Zulieferer zu erzählen. Imho sind die 24 Monate Gewährleistung nur Augenwischerei, da nach 6 Monaten praktisch nichts mehr zu machen ist, wenn der Verkäufer nicht mitspielt.

Re: Gesetzlich vorgegebene Garantiezeit in D

Donnerstag, 9. September 2004, 01:15

wenn das so alles höre, freue ich mich immer mehr über die dinge, die ich schon habe umtauschen können. bisher hatte sich noch niemand geweigert innerhaolb der 2 jahre. jedenfalls kann ihc mich an keinen solchen fall erinnern..

ich probiers mal bei sony!

mfg.
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Re: Gesetzlich vorgegebene Garantiezeit in D

Donnerstag, 9. September 2004, 03:00

und zur not musst du halt deinen "behördenbonus" mit in die waagschale werfen ;)
von all den dingen die mir sind verloren gegangen,
habe ich am meisten an meinem Verstand gehangen

Re: Gesetzlich vorgegebene Garantiezeit in D

Donnerstag, 9. September 2004, 08:33

wende dich an Sony. Und solche Sachen wie "Behördenmodus" bringen nicht's. Wenn der Händler nicht mitspielt musst du ein Gutachten vorlegen (nach den 6 Monaten). Das lohnt sich mit Sicherheit nicht bei so einem Betrag. Warum du das zum ersten mal erlebst? Ganz einfach: weil sich in der Regel jeder Händler so langsam selbst erledigt. Vieleicht steht es um ihn nicht gut und weigert sich darum.
Sei wie es ist: wende dich an Sony selbst und schildere deinen Fall.