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Re: Dark-Tweaker gibts nicht mehr! ??

Montag, 11. Oktober 2004, 14:50

Diese Juristenschw**** :-X :-X :-X :-X :-X :-X
*überkoch*
*kopfgegendiewandschlag* :-X :-X

Re: Dark-Tweaker gibts nicht mehr! ??

Montag, 11. Oktober 2004, 15:18

Zitat von »churchi«

mich hat das ziemlich erschüttert was ich da so lesen musste - das kann doch nicht sein

aber ich hab da eine idee:
bei einer gmbh & cokg ist doch soweit ich weiß eine juristische Person der Inhaber der Firma.
Haften tut ein Kapital, und ein Vorstand managed die Firma.
- angaben ohne gewähr

Ist sowas bei einer Internet Seite nicht auch möglich?
Könnte nicht eine juristische Person der Webmaster sein?
So könnte man das ja ausschließen, dass man selber Geld zahlen muss und das ärgste das einem passieren kann, währe eine Stillegung der Website.

Wo kann man sich da informieren, ob sowas möglich ist?

Eine juristische Person kann zwar der Inhaber einer Domain sein, Webmaster und somit für den Seiteninhalt verantwortlich, kann nur eine natürliche Person sein.

504
nix

Re: Dark-Tweaker gibts nicht mehr! ??

Montag, 18. Oktober 2004, 22:51

Hi!

Ich bin ja jetzt aus den Urlaub zurück und mich hats vom Hocker gehauen wie groß das Topic geworden ist und was diese Anwaltskanzeli Waldorf (da kammt de Waldorfschule wieder in verruf) sich einfallen lässt um ihr Geld zu verdienen. So richtig verstanden hab ich allerdings nicht wie viel erjetzt zahlen muss?? 125.000 € + 4200 €? Oder nur die 4200€ ?? Aber es ist doch nicht alles wech was auf Dark-Tweaker stnad. Alles was nicht von Rene ist darf man doch weiterbehalten?

MfG *hochschieb*

Re: Dark-Tweaker gibts nicht mehr! ??

Montag, 18. Oktober 2004, 23:22

Beitrag von Creeper:

Der vorfall erinnert mich an ähnliche verfahren vor ein paar jahren, als sich kanzleien auf rechtsverletzungen durch domainenamen spezialisiert haben. Ich verstehe das vorgehen des abmahnungsempfängers nicht. Wenn eine abmahnung dieser art kommt ist es selbstversändlich diese einem Anwalt weiterzugeben. Einen Brief einer Kanzlei als Privatperson ohne juristische kenntnis z.B. zu unterschreiben ist vollständig unangebracht. Ich habe keinen Überblick über die Statistik derartiger Delikte bezogen auf deren Ausgang bei Prozessen aber mit einer hohen Wahrscheinlichkeit mit einem guten Anwalt wird die gegnerische Kanzlei das Rennen verlieren. Das Gesetz ist neu und Internetrecht ist tw schwammig. Beim speziellen beispiel bin ich mir relativ sicher, dass dieser Prozess, wäre er denn einer geworden vom Angeklagten gewonnen worden wäre. Das Thema lässt sich eigentlich nicht unter Laien beurteilen... so long creepa

Edit: Der Creepa ist mein Bruder!