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Re: Gerichtsurteil: Computergrafiken

Donnerstag, 21. Oktober 2004, 18:16

Tja, da sieht man mal wieder, was ein unbedachter Satz vor Gericht so alles bewirken kann.

Das Topic der Klage ist auf das optische Erscheinunbgsbild reduziert worden. Und das ist zwar nett anzusehen, aber nicht gerade eine revolutionäre Neuerung. Hätten sie auf dem HTML-Code als programmiertechnisch erstelltes Werk herumgeritten, hätten sie - jedenfalls der Urteilsbegründung nach - wahrscheinlich gewonnen. Zumindest, wenn da kein Meta-Tag mit irgendeinem Müll-Generator-Eintrag drin ist...

Die verfremdeten Fotos sind ja nun wirklich reine Schmuckelemente. Ich kenne das Ausgangsmaterial ja nicht, das Resultat mag richtig Arbeit gekostet haben - oder auch nicht. Für mich sieht's nach einer Verzerrung und Überlagerung aus, dann noch Farbe 'rausgenommen und ins Blaue verschoben. Nagut, dass man das klauen darf, finde ich auch nicht o.k., aber nach Riesenaufwand sehen die Dinger für mich nicht aus.

Übrigens gibt's schon Computergrafiken, auf die das Urteil genau passt: all jene, die aus Fraktal-, Textur-, Pattern- und sonstigen Generatoren stammen.