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[Erledigt] Problem mit eBay-Verkäufer... Was tun?

Montag, 31. Mai 2010, 17:18

Hallöchen zusammen ^^

Nach nunmehr 3 Jahren, 224 positiven Bewertungen mit 100% und ohne weitere Zwischenfälle, hat es mich heute auch mal erwischt.

Ich hab bei eBay heute Nachmittag nen gebrauchten Kühler für die GraKa meines Zweitrechners für 5,50€ gekauft.
Wie ich es immer mache, habe ich das Geld nach Auktionsende gleich übers Online Banking angewiesen.
Keine 5 Minuten später erreicht mich eine Mail vom Verkäufer, Zitat:
"Artikel hat neu 90,-€ gekostet und wird nicht verkauft. Artikel wurde neu eingestellt"

Ich mein, was soll diese Frechheit?! :cursing:
Hab dann schnellstens versucht die Überweisung wieder rückgängig machen zu lassen, was aber leider schon nicht mehr ging.
Ein Problem kann ich bei eBay erst 10 Tage nach Auktionsende melden.
Nur ist mir das viel zu lange... Nach 10 Tagen ist die wiedereingestellte Auktion (er hat den Artikel tatsächlich nochmal eingestellt) doch wieder abgelaufen und der Verkäufer kassiert dann doppelt ab.

Hat wer nen Plan, wie ich nun weiter vorgehen kann bzw. was ich noch beachten sollte?
Die komplette Auktion samt Mailverkehr habe ich bereits schriftlich dokumentiert, sprich ausgedruckt.


Für hilfreiche Tipps wäre ich dankbar ^^

Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von »san3011w« (9. Juli 2010, 18:46)

Montag, 31. Mai 2010, 17:40

Auf den gültigen Vertrag hinweisen, Rechtsweg beschreiten.. Wenn es dir das wert ist. Aber bei der Dreistigkeit wäre der es mir wert :D

Montag, 31. Mai 2010, 17:53

es gibt andere wege ebay zu kontaktieren außer dem "problem melden" button, z.b. würde ich einfach mal ne email schreiben ;)
ansonsten hilft natürlich google: http://www.falle-internet.de/de/html/ap_rr_klf.php (unten is nen "NÄCHSTE SEITE" link ;))

Montag, 31. Mai 2010, 17:55

Einfach die neue Auktion melden und als Dein Eigentum deklarieren. ;)

Montag, 31. Mai 2010, 17:55

Danke für Deine Antwort...

Sehe ich genau so.
Locker lassen werd ich ganz sicher nicht, auch wenn der Gesamtbetrag von nichtmal 12,-€ eigentlich Peanuts sind.

Auf den gültigen und verbindlichen Kaufvertrag habe ich hingewiesen.
Ebenso habe ich ihm gesagt, dass ich den Fall bei eBay melden werde.
Daraufhin hat er mir nur als Antwort geschrieben, Zitat:
"na viel Spaß dabei".


EDIT
Oh, noch 2 Antworten...
Danke dafür ^^

@slame
Die neue Auktion melden... Hmm, so gesehen stimmts schon, da das Geld ja schon überwiesen wurde.
Nur ob sich eBay darauf einlässt?

@elbarto
Bei eBay habe ich vorhin mal angerufen und denen das Problem geschildert.
Leider können die derzeit auch nix machen, da die Auktion eben erst heute abgelaufen ist.
Die meinten nur, dass ich doch nach den 10 Tagen den Verkäufer melden soll.
Und, Danke für den Link ^^


EDIT #2
Hab die wiedereingestellte Auktion eben mal an eBay gemeldet und als "Betrügerische Absicht" deklariert.
Mal sehen was die sagen...
Mittlerweile hat nämlich wieder jemand auf den besagten Artikel geboten.

Dieser Beitrag wurde bereits 4 mal editiert, zuletzt von »san3011w« (31. Mai 2010, 21:06)

Montag, 31. Mai 2010, 18:57

Du kannst theoretisch auch die neuen Bieter anschreiben. Die interessieren sich evtl. auch für den Sachverhalt und ziehen Ihr Gebot zurück ;)

Montag, 31. Mai 2010, 19:02

Wenn du jmd in deiner Familie hast, der Jurist ist, tut er Dir vielleicht einen Gefallen und schreibt dem "schädling" kostengünstig einen netten Brief. Allerspätestens den nehmen solche Leute dann als potentiell ernsthafte Drohung wahr.
Ich würd da jetzt auch aus Prinzip dranbleiben.

Montag, 31. Mai 2010, 19:12

[...]
Nur ob sich eBay darauf einlässt?
[...]
Warum sollte sich eBay nicht darauf einlassen? Wie schon erwähnt, wurde bei der Auktion ein Rechtskräftiger Kaufvertrag geschlossen und der Verkäufer ist damit verpflichtet den Artikel zum erreichten VP auszuhändigen.

Sowas wurde bereits gerichtlich durchgesetzt, als ein Auto mit einem Schätzwert von 3000€ mangels interesse für 'n Apel und 'n Ei wegging (kann mich nicht mehr genau daran erinnern, aber es waren weit unter 500€).

Das ist eben das Risiko bei einer Auktion für den Verkäufer...

*EDIT*
so, genug editiert - alle anderen Fehler sind geschenkt :rolleyes:

Dieser Beitrag wurde bereits 3 mal editiert, zuletzt von »tRIACTIs« (31. Mai 2010, 19:16)

Montag, 31. Mai 2010, 20:04

Erstmal Danke für Eure Antworten ^^

@Shoggy
Das ist seit der Einführung der Anonymisierung der Bierterliste nicht mehr so einfach möglich.
Versucht hab ich das, aber aus "G***s (304)" kann man sich ja nicht wirklich viel draus nehmen :wacko:


@Draco
Leider nein...
Juristen hab ich keine in der Familie, auch nicht in der Verwandschaft.
Ich werd aber zum Anwalt meines Vertrauens gehen, der schon einige Fälle von mir bearbeitet hat... Der macht u.U. auch mal nen "Sonderangebot" :D


@tRIACTIs
Dachte das da eBay vielleicht nicht mit spielt, wenn ich den wiedereingestellten Artikel als "Betrügerische Absicht" melde.
Aber mal sehen was die antworten... Bisher hab ich nur ne Eingangsbestätigung erhalten.

Das mit dem Risiko ist ein gutes Stichwort...

Der Verkäufer hat mir gerade eben eine neue Mail geschickt...
Dieses mal wirft er mir Sachen an den Kopf von wegen das es dreist sei das ich einen Artikel haben wolle, der für so viel unter Wert verkauft wurde.
Der Typ ist irgendwie total von der Realität entfernt.
Ein GraKa-Kühler für ne olle 8800GTX ist heute nunmal nix mehr wert, aber das will der einfach nicht warhaben.
Stattdessen erzählt der mit jetzt etwas von Unfairness...
LOL
Wenn ich mein hart erarbeitetes Geld hergebe, dann will ich dafür auch den Gegenwert bzw. die Ware haben.
Und wenn er das Geld einstreicht, sich dann aber weigert den Artikel rauszurücken, da frag ich mich hier wer hier unfair ist.
Und dann kommen noch solche Argumente wie, Zitat:
"der letzte der es für 12,50€ ersteigert hatte , hatte wohl auch das einsehen das es nicht fair ist etwas zu für solch ein kleines geld zu verschenken !"
Was für mich heisst, dass er schon min. einen Verkäufer um sein Geld gebracht hat.
Und außerdem ist das, wie von tRIACTIs schon erwähnt, dass Risiko bei einer Auktion.
Zumale es genügend Optionen (SofortKauf, höherer Startpreis) gibt, mit denen man versuchen könnte, einen höheren Erlös zu erzielen.
Aber das ist dem Herrn nach seiner Aussage zu teuer... Aber mich dann als Pfennigfuchser bezeichnen.
:cursing:

Naja, mal sehen wie es weiter geht.
Werde morgen jedenfalls mal zum Anwalt fahren und mich da mal informieren.

Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von »san3011w« (31. Mai 2010, 20:06)

Montag, 31. Mai 2010, 20:26

Wünsche Dir auf jeden Fall alles gute - zumiendest ist das Recht auf deiner Seite!!! ...allerdings behält das Recht leider nicht immer recht.

Das es auch anders geht, wurde einem Bekannten von mir bewiesen - seine Winterreifen wurden für 3,50€ ersteigert. Als der Käufer die Reifen abhollte, hat er ihm 10€ gezahlt weil er ein schlechtes gewissen hatte, die Reifen für seine rechtmäßigen 3,50€ mitzunehmen! Leider sind sowas absolute Ausnahmefälle...

*EDIT*
Auszug aus dem eBay Rechtsportel - hier zu 100% eingetreten:

2. Bin ich an mein Angebot
gebunden, auch wenn das Höchstgebot viel zu niedrig ist?


Ja!
Kommt es über den eBay-Marktplatz zum Abschluss eines
Kaufvertrages, sind Sie nach § 433 Abs. 1 des Bürgerlichen Gesetzbuchs
(BGB) grundsätzlich verpflichtet, den gekauften Artikel an den Käufer
zu übergeben.

Dies gilt auch, wenn sie mit dem Höchstgebot nicht
zufrieden sind oder Sie zwischenzeitlich den Verkauf des Gegenstandes
bereuen.

Dieser Beitrag wurde bereits 2 mal editiert, zuletzt von »tRIACTIs« (31. Mai 2010, 20:47)

Montag, 31. Mai 2010, 20:56

Danke ^^

Ja, sicher ist es auch irgendwo etwas schlecht für den Verkäufer.
Selbst geht es einem ja auch nicht anders, aber trotzdem lass ich mir deswegen mein Geld nicht wegnehmen.
Wenn ich alte Hardware verscherbel, dann muss ich auch damit leben das eben ein uraltes Sockel 478-Board nur für 3,-€ weg geht.
Und wir leben nunmal in einer Zeit, wo aktuelle Hardware morgen schon wieder alt und übermorgen dann schon Elektroschrott ist.

Ich wäre ja auch bereit gewesen, ein paar Euro mehr für den Kühler zu bezahlen, also nicht das hier der Eindruck entsteht ich sei ein Egoist oder so...
Normal bin ich auch eigentlich recht freundlich und fair, aber den Gefallen tue ich so einem unfreundlichen und inkompetenten Verkäufer garantiert nicht.
Er hat sich bis jetzt ja noch nicht einmal dafür entschuldigt, dass ihm der Erlös zu niedrig ist und er vom Kaufvertrag zurücktreten wollte.
Hätte er sich von Beginn an etwas freundlicher ausgedrückt und sich dafür auch mal entschuldigt bzw. den Grund für den Rücktritt richtig genannt (und nicht nur "Neupreis war 90€"), dann hätte man ja drüber reden können.
Aber so definitv nicht.
Der Ton macht bekanntlich die Musik...
Und selbst hat er ja nicht einmal Interesse daran, dass man sich gütlich einigt.
Man bekomm immer mehr frei erfundene Anschuldigungen und Vorwürfe an den Kopf geworfen, und sowas muss ich mir ehrlich gesagt nicht bieten lassen.


EDIT
Ja, dass gleiche habe ich auch schon gelesen.
Ich habe den Verkäufer sogar schon ganz am Anfang darauf hingewiesen, dass seine Vorgehensweise so nicht rechtens ist und er sich doch mal im eBay-Rechtsportal schlau lesen soll.
Ob er's gemacht weiß icht nicht... Ich glaube eher nicht.

Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von »san3011w« (31. Mai 2010, 20:59)

Montag, 31. Mai 2010, 21:08

Also, sorry, aber wer in einer Auktionsplattform einen Artikel für einen Startpreis von 1,- einstellt, der muss damit rechnen, dass er auch für 1,- weggeht - ganz einfach.

Es ist ja nicht so, dass es die Option eines höheren Startpreises oder eines Mindestgebots nicht gäbe. Ich hab' auch mal Sachen eingestellt, für die ich mindestens 50,- haben wollte - die hab' ich dann auch für 50,- Startpreis eingestellt. Eben ganz einfach.

Wie sahen denn die Bewertungen des Anbieters aus? Wer solche eigenartigen Rechtsauffassungen hat, entwickelt die ja normalerweise nicht spontan...

Ich würd's auch durchziehen wollen - aber Du musst Dir im Klaren sein, dass nach Abschluss eines Rechtsstreits (sofern Du einen Anwalt findest, der für diesen Streitwert vor Gericht ziehen mag), die Grafikkarte für den Kühler nur noch Museumswert haben wird...

Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von »Limbachnet« (31. Mai 2010, 21:27)

Montag, 31. Mai 2010, 21:11

Lass dich bloß nicht von meiner "10€ für 3,5€ Artikel" Geschichte verwirren - die ist mir einfach nur eingefallen zum thema Verkauf unter Wert (mein bekannter wollte btw. die 10€ nicht annähmen).

Unabhängig der Reaktion des Verkäufers bin ich absolut auf deiner Seite - einfach nur weil du im Recht bist!

Schließlich habe ich selber auch schon das ein oder andere Superschnäpchen bei eBay geschlagen aber auch einige Sachen absolut unter Wert verkauft - so ist eBay nunmal. Wenn kein Preis erzielt wird, der zufällig beide Parteien zufrieden stellt, hat eben einer Glück und der andere nunmal Pech. Wenn's einem nicht gefällt, kann man die Waren bei eBay oder einfach in den Kleinanzeigen zum Festpreis anbiten (nur um dann nach einigen Versuchen doch weit unter dem ursprünglichem Wunschpreis zu landen :D ).

Montag, 31. Mai 2010, 21:28

@Limbachnet
Du sprichst mir aus der Seele ^^
Und wie gesagt...
Das mit den Optionen wie SofortKauf oder höheren Startpreis habe ich ihm bereits zu Anfang gesagt, aber ihm ist das nach eigener Aussage zu teuer.

Und ja, darüber bin ich mir im Klaren.
Ich habe mir auch schon überlegt, dass ich das Ganze einfach unter "Lehrgeld" verbuche.
Aber mir gehts im gewissen Maße auch ums Prinzip, von daher lasse ich nicht locker, bis die Sache geklärt ist.

Der Verkäufer...
Hmm ja, seit 2003 angemeldet und nur 23 Bewertungen, allerdings bisher alle positiv.
Es scheint auch hauptsächlich nur um den Kühler zu gehen, denn dieser wurde bereits schon 1x verkauft.
Der stellt das Dingens jetzt sozusagen schon zum 3. mal ein weil ihm der Erlös nicht gepasst hat.
Prellt er alle 3 Käufer, so hat er seinen Wunschpreis schon fast zusammen.

Ich weiß selber nicht, wie der zu solch einer Rechtsauffassung kommt.
Jedenfalls schreibt der nur Müll in seinen Mails, wirklich handfeste Aussagen auf die man aufbauen könnte kommen da nicht... Nur irgendwelche, an den Haaren herbeigezogene Ausreden.


@tRIACTIs
Nee, verwirrt war ich nicht...
Wollte das nur erwähnt haben, nicht das hier der falsche Eindruck entsteht :whistling:

Und besser hätte ich es nicht ausdrücken können...
Entweder Auktion machen und das Risiko mit dem Verkauf unter Wert in Kauf nehmen, oder aber Festpreis machen und hoffen, dass der Artikel zu dem Preis Abnehmer findet.
Die beste Möglichkeit ist derzeit meiner Meinung nach der SofortKauf mit der Option für Preisvorschläge.
Somit kann man seinen Wunschpreis festlegen, den Kaufinteressenten jedoch trotzdem die Möglichkeit geben, ihren Wunschpreis zu offerieren.

Montag, 31. Mai 2010, 21:46

Zitat

Der stellt das Dingens jetzt sozusagen schon zum 3. mal ein weil ihm der Erlös nicht gepasst hat.
Prellt er alle 3 Käufer, so hat er seinen Wunschpreis schon fast zusammen.


Also, wenn er das macht und das Geld nicht prontissimo wieder 'rausrückt, dann ist das IMHO ein Betrug und damit sind wir nicht mehr nur im Zivilrecht sondern obendrein im Strafrecht. Da wird sein Eis dann dünner, weil der Streitwert nicht mehr sooooo interessant ist, im Strafrecht geht's deutlich mehr ums Prinzip.

Der Betrugstatbestand des Strafgesetzbuchs (§ 263 StGB) lautet in Absatz 1: "Wer in der Absicht, sich oder einem Dritten einen rechtswidrigen Vermögensvorteil zu verschaffen, das Vermögen eines anderen dadurch beschädigt, dass er durch Vorspiegelung falscher oder durch Entstellung oder Unterdrückung wahrer Tatsachen einen Irrtum erregt oder unterhält, wird mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft."

Tja, und er hat eine Tatsache unterdrückt, nämlich sein ihm vorschwebendes Mindestgebot. Und er hat sich einen Vermögensvorteil verschafft, indem er die 5,50 einkassiert hat.

Wenn er das Geld wieder 'rausrückt, wird es IMHO schwieriger, noch einen Betrug zu konstruieren, weil der Vermögensvorteil erst eintritt, wenn er von einem Bieter endlich soviel Geld bekommt wie er haben möchte.

Aber das sind Dinge, die Juristen besser wissen - ich bin nur Laie.

Montag, 31. Mai 2010, 22:28

Für nen Laien weißt Du aber in die Richtung ne Menge :thumbup:

Das Zitat von mir ist aber nur reine Spekulation.
Ich weiß nicht, ob er den vorhergehenden Käufer wirklich um sein Geld gebracht hat.
Nur lässt dies die derzeitige Situation eben stark vermuten.

Nunja...
Ich geh jetzt erstmal schlafen und schau mal, was morgen beim Anwalt rauskommt.

Gut Nacht :sleeping:

Dienstag, 1. Juni 2010, 20:33

Fragt sich halt, wievielen Meistbietenden er noch auf den Sack gehen würde, wenn er das Teil noch x-mal neu einstellt.

Donnerstag, 3. Juni 2010, 15:56

So, ich war am Dienstag mal beim Anwalt.

Er hat dem Verkäufer mal ein nettes Schreiben aufgesetzt und ihm zugeschickt.
Mal sehen was dabei rauskommt.

Seine neue Auktion läuft jedenfalls noch.
Ebay kümmerts warscheinlich nicht, trotz das ich die Auktion gemeldet habe und angegeben hab, dass ich diese vorher schon einmal gewonnen habe.
Bin mal gespannt ob er den Käufer auch wieder hinters Licht führt.

Donnerstag, 3. Juni 2010, 18:15

Mach dir nicht zuviele Hoffnungen: Klar bist du im Recht, aber versuch das mal durchzusetzen - daran happerts nämlich nu :-/
"Live free or die: Death is not the worst of evils."

Donnerstag, 3. Juni 2010, 18:20

am besten schickst du uns mal di auktion und wir reporten die alle dann muss ebay das angucken.
Zu Verkaufen: Aquaero 4.0 mit schwarzer Blende.

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