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Donnerstag, 3. Juni 2010, 21:11

Ich denke schon das E-Bay reagiren wird.
Allerdings haben die sicherlich alle Hände voll zu tun, da das sicherlich nicht der einzige Idi.... ist :pinch:
M.-Sys: Gigabyte GA-FX-58-extreme / 920@4Ghz / 6gig Corsair / r9 290 all AC



Wäre es nicht adäquat, den Usus heterogener Termini zu minimieren?
(Sollte man nicht weniger Fremdworte verwenden?)


Religionskriege sind Konflikte zwischen erwachsenen Menschen, bei denen es darum geht, wer den cooleren, imaginaeren Freund hat

Montag, 7. Juni 2010, 15:53

So...
Anscheinend hat das Schreiben vom Anwalt geholfen...
Der Verkäufer hat sich bei mir schriftlich für sein unangebrachtes Verhalten entschuldigt und mir das Geld bereits zurücküberwiesen.
Somit wäre die finanzielle Seite geklärt, nicht aber seine rotzfrechen Machenschaften.

Denn:
Seine Auktion ist vorhin wieder abgelaufen.
Diesesmal ist der Kühler für 1,50€ weggegangen.
Und wie ich eben sehe, hat er den Artikel schonwieder neu eingestellt.
Im gesamten nun schon zum 4. mal.

Schade das man den Käufer nicht kontaktieren kann, würde zugern wissen, welche Ausrede der Verkäufer dieses mal auf Lager hatte.

Ebay hat sich im übrigen bisher immer noch nicht gemeldet bzw. was unternommen.
Also wirds denen doch recht egal sein, die kassieren ja immerhin die Verkaufsprovisionen für jeden neu verkauften Artikel.

Was würdet Ihr nun machen?
Für eine Anzeige als Betrug reichts ja nun nicht mehr, da er mir ja das Geld zurückgezahlt hat.
Er verstößt nun "nur" noch gegen das Gesetz und die eBay-Grundsätze, da er ja den Artikel mehrfach schon angeboten hat, trotz das eine Auktion und der Endpreis verbindlich ist.

Achja...
Die neue Auktion von ihm findet Ihr hier ... (und nun bitte nich hauen weils keiner von AC ist :S)
Wer mal auf "Andere Artikel anzeigen" und dann links auf "Beendete Angebote" klickt, der wird die anderen 3 Auktionen finden.
Die für 5,50€ war meine.

Und allem anschein nach hat er das auch schon bei anderen WaKü-Artikeln so gemacht...
Nen Deckel für ne Laing DDC steht auch schon zweimal drin 8|

Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von »san3011w« (7. Juni 2010, 15:54)

Montag, 7. Juni 2010, 16:05

Negativ bewerten und es Ebay nochmal melden.

Montag, 7. Juni 2010, 20:55

Auf alle Fälle negativ bewerten! Er kann dir ja keine negative Bewertung als "Rache" geben.
i5 2500k | MSI-P67A-GD55 | HD6950 @ 6970 | Intel SSD 80GB G2 | Samsung F3 1TB & Samsung F4 2TB | 8GB G.Skill

Montag, 7. Juni 2010, 21:09

Ich habe nicht alles gelesen, aber eine negative Bewertung ist gerechtfertigt.

Nochmals bei ebay melden.

Dienstag, 8. Juni 2010, 18:50

Per Anwalt!

Du willst nicht das Geld zurück, sondern den ersteigerten Artikel!

DAS ist dein Recht!
Ich finde aber das sich "ich bin in 5 Sekunden mit meinem Ferrari auf 100" immernoch besser anhört als "gestern hab ich mit meiner SSD nen 100GB Pornoordner in 5 Sekunden gezipt"
Wenn du den Baum, den du gleich treffen wirst, sehen kannst, nennt man das untersteuern. Wenn du ihn nur hören und fühlen kannst wars übersteuern!

Dienstag, 8. Juni 2010, 18:53

Also zur Zeit hat er gar keine Artikel eingestellt. Ob da wohl doch Ebay reagiert hat?!
i5 2500k | MSI-P67A-GD55 | HD6950 @ 6970 | Intel SSD 80GB G2 | Samsung F3 1TB & Samsung F4 2TB | 8GB G.Skill

Dienstag, 8. Juni 2010, 20:22

Ja höchstwahrscheinlich weil die aktion noch am gleichen tag beendet wurde.
Zu Verkaufen: Aquaero 4.0 mit schwarzer Blende.

Freitag, 9. Juli 2010, 18:45

Um das Thema nach einem Monat mal abzuschließen...

Ich habe die Sache damals an meinen Anwalt weitergegeben und her hat dem Verkäufer ein entsprechendes Schreiben fertig gemacht und ihm zugeschickt.
Kurz darauf hat sich der Verkäufer bei mir gemeldet und sich in aller Form bei mir entschuldigt...
Keine 2 Tage später war das Geld wieder auf meinem Konto.

Den Käufer, der damals die letzte Auktion zu 1,50€ gewonnen hat, hat der Verkäufer auch wieder betrogen.
Eine entsprechende negative Bewertung ist in dessen Profil zu sehen.

Ich habe mich vorhin mit dem Käufer mal in Verbindung gesetzt und mich mal erkundigt, inwiefern er gegen den Verkäufer vorgehen will.
Die Antwort steht noch aus.

Ich für meinen Teil werde hier nichts weiter unternehmen...
Lediglich eine negative Bewertung wird er die Tage noch von mir erhalten.

Oder was meint Ihr?
Ich meine, vom Prinzip her gibts es keinen Grund mehr ihn anzuzeigen...
Sicher, er ist dem Kaufvertrag nicht nachgekommen.
Da er mir mein Geld aber komplett zurückerstattet hat, ist mir dahingehend ja kein Schaden entstanden.

Freitag, 9. Juli 2010, 20:53

Hast wenigstens gleich die Anwaltskosten mit eingefordert (ja, auch wenn du Rechtsschutz hast oder mit dem befreundet bist, also normalerweise keine Unkosten hättest): Vielleicht lernt der Verkäufer so auf der einen Seite mit zwei Euro zuwenig Verkaufserlös zu geizen....
"Live free or die: Death is not the worst of evils."

Freitag, 9. Juli 2010, 22:51

Ja, die entstandenen Anwaltskosten und Auslagen (auch wenns nicht viel war, da es ja vorerst nur eine simple Zahlungsaufforderung war) wurden dem Verkäufer mit auferlegt.
Die Summe wurde von ihm auch anstandslos bezahlt - warscheinlich hat er dann doch etwas "Muffensausen" bekommen und auch gemerkt, dass er da doch nicht so die Chancen hat damit durchzukommen.

Die Auktion wurde bisher auch nicht wieder eingestellt.
Der eine Käufer nach mir nochmal, ab dann war Ruhe.

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