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Tele2 wegportieren/kündigen - Einschreiben notwendig?

Donnerstag, 1. Juli 2010, 17:21

Ich habe mir einen neuen Internet Anbieter angemeldet, z.B. Kabel-Internet ohne Telefon.

Noch bin ich bei Tele2 Komplett, dieser soll 2 Monate, bevor er sich um 1 weiteres Jahr verlängert,
gekündigt werden, die Rufnummer soll auf Sipgate Internet Telefonie portiert werden.

Ich habe bei Sipgate die Portierung gestartet.
Der schreibt in seiner History:
...Auftragsschreiben an Provider gesendet
Antwortschreiben erhalten
Antwort von Provider (Tele2) positiv

Ich habe bei Tele2 danach angerufen.
Die meinten, ich hätte ja meinen Anschluß dann gekündigt,
und eigentlich müßte noch Post zu mir unterwegs sein.

Tele2 schickte mir nie eine Kündigungsbestätigung,
daß meine Anschluß bei denen in 2 Monaten dann gekündigt werde.

Ich schrieb mehrere Mails zu denen.
Weil Sie Informationen zum Thema Kündigung enthielten,
wurden alle Mails im gegensatz zu Mails mit anderen Themen
nicht beantwortet.

Erst als ich schrieb, daß ich bei Nichtantwort ohne
Vorwarnung Ihren nächsten Lastschrifteinzug zurückbuchen werde,
antwortete man folgendes:

AW: Hiermit kündige ich zum nächstmöglichen Zeitpunkt (Kundennummer xxx) (E-MailID = A5306159) (überschrift war von mir vorher gewählt worden)


Sehr geehrter Herr xxx,

entschuldigen Sie bitte, dass sich unsere Nachricht etwas verzögert hat.

Wir werden Ihr Kundenkonto zum 13.09.2010 schließen. Ihr neuer Anbieter wird Sie separat über die Portierung Ihrer Rufnummer informieren.



Reicht das von denen aus als Kündigungsbestätigung. Oder sollte ich sicherheitshalber nochmal ein Einschreiben per Rückschein hinschicken, daß ich auf jedenfall möchte, daß mein Tele2 Anschluß gekündigt wird, falls die Portierung nicht stattfinden sollte?


Weiß jemand, ob bei Tele2 die wegPortierung von Rufnummern geld kostet? also laut denen nicht. Hat jemand andere erfahrungen gemacht?

Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von »fksystems« (1. Juli 2010, 17:23)

Dieses Youtube-Video ist aufgrund von Urheberrechtsbeschränkungen in deinem Land nicht verfügbar.

Freitag, 2. Juli 2010, 14:18

Sie haben dir die Kündigung, und die Portierung der Nummer schriftlich bestätigt, mehr brauchst du nicht.
Damit ist die Sache für dich in trockenen Tüchern.

Abgesehen davon reicht bei den meisten auch mündliche Gewalt, ohne wirklich etwas in der Hand zu haben.
Bestes Beispiel dazu: Die Telekom meinte mir nach meiner Kündigung eine Rechnung über mehr als 900€ schicken zu müssen, auf der Abbos für WOW gekauft wurden.
Ich habe mit WOW nichts am Hut, und meine Telekom Daten immer sicher aufbewahrt... aber versuch das mal zu beweisen.
Nach knapp zwei Monaten hatte ich mein Geld dann doch wieder, nach ettlichen Hass geladenen Telefonaten.

Sind auch alles nur Menschen die in Ruhe ihre acht Stunden abreißen wollen.
Sorry das ich anstaat ein h ein n geschriben habe !!!
(Ps: man kan über treiben)

Freitag, 2. Juli 2010, 14:36

Nach knapp zwei Monaten hatte ich mein Geld dann doch wieder, nach ettlichen Hass geladenen Telefonaten.

Lastschrift ftw.

Freitag, 2. Juli 2010, 14:47

Lastschriften kann man bis zu zwei Wochen rückbuchen lassen, wurde mir auf der Bank erzählt.
Ich war "etwas" zu spät dran. ;)
Lastschriften sind eigentlich sicher, man muss halt nur ab und zu schauen was sich so auf seinem Konto tut... :thumbsup:
Sorry das ich anstaat ein h ein n geschriben habe !!!
(Ps: man kan über treiben)

Freitag, 2. Juli 2010, 14:57

Also bei jeder Bank, mit der ich bis jetzt zu tun hatte war die Frist 6 Wochen..

Freitag, 2. Juli 2010, 15:11

Richtig, 6 Wochen, und eigentlich sogar unbefristet bei nachweislich unberechtigten Abbuchungen.
Meine Bank erlaubt sich eine Frist von 2 Wochen, bei Abbuchungen für die eine Einzugsermächtigung vorliegt, und die hat die Telekom nun mal gehabt.

Zitat

Zwischen den Banken ist im Lastschrift-Abkommen (Abschnitt III, Nr. 2) eine 6-Wochen-Frist ab Belastung genannt, während derer Lastschriften zurückgegeben werden können. Der Zahlungspflichtige ist diesem Abkommen nicht beigetreten (Abschnitt IV, Nr. 1) und somit nicht an diese Frist gebunden. Theoretisch kann er unbegrenzt der Lastschrift widersprechen, da die Kontobelastung schwebend unwirksam ist (kein Auftrag von ihm an seine Bank, der BGH hat hier die "Genehmigungstheorie" aufgestellt). Dies kann zum Beispiel der Fall sein, wenn der Kunde den ganzen Winter im warmen Süden verbracht hat oder monatelang im Krankenhaus lag und jeweils keine Ahnung von der Lastschrift hatte. Er muß allerdings trotzdem §242 BGB (Pflicht zur unverzüglichen Aufklärung) und Ziffer 11 (4) der Allgemeinen Geschäftsbedingungen (Unverzügliche Prüfung von Mitteilungen) beachten! Abgesehen davon kann der Einziehende natürlich zivilrechtlich gegen den Zahlungspflichtigen vorgehen, was unter Umständen teuer wird. Also nicht aus "Lust und Dollerei" Lastschriften zurückgeben.
Die Bank kann somit auch die unberechtigte Lastschrift noch nach mehr als 6 Wochen zurückgeben.

http://www.zahlungsverkehrsfragen.de/lastschriftrueck.html
Sorry das ich anstaat ein h ein n geschriben habe !!!
(Ps: man kan über treiben)

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