Guten Abend (oder Morgen)
ich habe da mal eine Frage zum Käuferschutz wenn man so will. Wenn ich mir bei ebay ein gebrauchtes Mainboard kaufen würde, das nicht als defekt gekennzeichnet ist, dieses aber dennoch defekt ist, wie soll man das beweisen?
Die Frage kommt daher, das ich nicht einfach an das Gute im Menschen glauben kann, den ich nicht persönlich kenne.
Wenn der Karton in einwandfreiem Zustand bei mir ankommt, kann man ja idR einen Versandschaden ausschließen, aber wenn nun das als Beispiel genannte Mainboard doch defekt ist, wie kann ich das beweisen? Würde es helfen wenn der Computerfritze ausm Ort das Mainboard auspackt, testet und dann falls es defekt ist, mir bestätigt, das es trotz intakter Verpackung defekt ist und mir das als Schreiben mitgibt?
Die Frage kommt mir eigentlich gerade spontan in den Sinn, weil ich darüber nachdenke mir eine neue GraKa zu kaufen. Gebraucht ist das aber ja nunmal so ne Sache und das hab ich mich schon öfter gefragt wie man sich in solchen Fällen am besten absichern kann. Ausserdem würde der Computerladen ausm Ort das bestimmt fürn paar Euro für die Kaffeekasse machen nehm ich mal, an bzw hoffe ich.