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Frage zu eBay käufen.

Donnerstag, 8. Juli 2010, 01:31

Guten Abend (oder Morgen) :D

ich habe da mal eine Frage zum Käuferschutz wenn man so will. Wenn ich mir bei ebay ein gebrauchtes Mainboard kaufen würde, das nicht als defekt gekennzeichnet ist, dieses aber dennoch defekt ist, wie soll man das beweisen?

Die Frage kommt daher, das ich nicht einfach an das Gute im Menschen glauben kann, den ich nicht persönlich kenne.

Wenn der Karton in einwandfreiem Zustand bei mir ankommt, kann man ja idR einen Versandschaden ausschließen, aber wenn nun das als Beispiel genannte Mainboard doch defekt ist, wie kann ich das beweisen? Würde es helfen wenn der Computerfritze ausm Ort das Mainboard auspackt, testet und dann falls es defekt ist, mir bestätigt, das es trotz intakter Verpackung defekt ist und mir das als Schreiben mitgibt?

Die Frage kommt mir eigentlich gerade spontan in den Sinn, weil ich darüber nachdenke mir eine neue GraKa zu kaufen. Gebraucht ist das aber ja nunmal so ne Sache und das hab ich mich schon öfter gefragt wie man sich in solchen Fällen am besten absichern kann. Ausserdem würde der Computerladen ausm Ort das bestimmt fürn paar Euro für die Kaffeekasse machen nehm ich mal, an bzw hoffe ich. :D

Donnerstag, 8. Juli 2010, 01:35

Paypal nutzen, damit kann man die Verkäufer super betrügen. hat man einen unkomplizierten Käuferschutz, der IMMER für den Käufer entscheidet.

Donnerstag, 8. Juli 2010, 10:43

Naja, gut, wenn der Verkäufer Paypal Akzeptiert ist das ja auch noch eine letzte Option, aber lieber wäre es mir, solchem Ärger direkt aus dem Weg zu gehen, bzw auf dem legalem weg.

Donnerstag, 8. Juli 2010, 10:54

Welches Interesse sollte ein lokaler Händler haben, Dir einen Internet-Kauf abzusichern...?
Letztendlich ist das Internet der größte Konkurrent des Fachhändlers.

Nutzt den Paypal Käuferschutz, darüber solltest Du entsprechend abgesichert sein.
Alternativ: frag den Händler nach einer günstigen Grafikkarte, vll. hat er ja einen Rückläufer oder irgendetwas günstig im Angebot.
When you come across a big kettle of crazy, it's best not to stir it.

Muhahahahahaha, pwned du kacknoob!
*gockel gockel boaarrcck*

Donnerstag, 8. Juli 2010, 10:55

Tja, da gibt's immer Sachen, die das ganze kompliziert machen!
Grundsätzlich hast du ein Recht auf Rückgabe, wenn der Artikel als "funktionierend" verkauft sich aber als "defekt" herausstellt. Da hilft auch keine Privatverkauf Klausel, da in dem Fall natürlich der Artikel nicht der Beschreibung entspricht. Jedoch wird es hier schwierig sein dem Verkäufer nachzuweisen, dass der Artikel bereits zum Verkaufszeitpunkt defekt war.

Ich für meinen Teil habe bis jetzt nur einmal Computerkomponenten bei eBay ersteigert - eine GraKa mit aquagraFX. Da jedoch der Vorbesitzer nicht in der Lage war den Kühler ordnungsgemäß zu montieren (hat der funktionalität keinen Abbruch getan), bin ich zu dem Entschluss gekommen, dass ich bei dieser Produktgruppe lieber für Neuware draufzahle und damit weiß woran ich bin!

Donnerstag, 8. Juli 2010, 10:59

Den Ärger kannst Du nicht ausschließen, ganz einfach. Selbst wenn Du mit dem ungeöffneten Paket zum Computerladen läufst und es der örtliche PC-Händler (der nebenbei lieber neue Komponenten verkauft als eBay-Support leistet) für Dich öffnet, dann kann der Verkäufer auch nicht wissen, ob Du nicht schon zu Hause das Paket geöffnet, das Board geschrottet und hinterher alles wieder verpackt hast um Dir dann vom PC-Laden den Defekt bestätigen zu lassen...

Um beim Gebrauchtkauf Ärger auszuschließen musst Du eben per Abholung vor Ort kaufen und Dir das Zeug vor Bezahlung vorführen lassen.

Donnerstag, 8. Juli 2010, 11:05

Na gut, da hast du auch recht mit der neuen Verpackung, denke ich riskiers dann einfach.