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Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von »elbarto`« (1. September 2010, 13:30)
Zitat von »Lev«
ich frag mich ja wann die autoindustrie anfängt en used-look anzubieten
Zitat
Einkommen aus so genannten "Anlagen aus dem Wirtschaftsgut 'Währung'" (z.B. Devisenspekulationen auf Fremdwährungskonten) unterliegen nicht der Abgeltungssteuer und bleiben weiterhin nach § 23 EStG als "Privates Veräußerungsgeschäft" steuerpflichtig und sind in der jährlichen Einkommensteuererklärung anzugeben.
Allerdings handelt es sich bei Gewinnen aus Optionen, Zertifikaten und sonstigen Terminkontrakten auf Währungen um Spekulationsgewinne. Und diese Spekulationsgewinne unterliegen - genau wie Spekulationsgewinne aus z.B. Aktien - der Abgeltungssteuer.
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